Ex-Förderschüler verklagt Land NRW

  • https://www.focus.de/familie/s…klagt-nrw_id_9045393.html


    Zitat: "Im Schadenersatzprozess eines früheren Förderschülers gegen das Land NRW hat eine Gutachterin den Schulaufsichtsbehörden schwere Versäumnisse vorgeworfen."


    Wie wird denn in so einem Fall der (finanzielle) Schaden ermittelt?


    Edit:
    https://rp-online.de/nrw/staed…das-land-nrw_aid-23236181
    Zitat:"Er verklagt das Land wegen Amtspflichtverletzung auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 52.000 Euro. Es geht um verpasste Chancen, aber auch um Verdienstausfall."

  • Ist m.E. Quatsch. Selbst wenn kein Gutachten besteht, hätten die Erziehungsberechtigten Zeit für einen Widerspruch gegen den Schulbescheid gehabt. Da Schüler bis zum 18. LJ schulpflichtig sind, hat der Knabe die Schulpflicht erfüllt und somit ist ihm nichts entgangen. Dass Schüler später einen höheren Abschluss erlangen ist möglich und hier ja auch geschehen. Herzlichen Glückwunsch dazu.

  • Ich finde auch, dass da in diesem Verfahren einiges schräg ist. Diese Professorin erzählt auch einen Quatsch.
    Es ist nicht üblich, einen Förderbedarf ständig zu überprüfen, vor allem bei denen nicht, wo es erwartbar ist, dass er bestehen bleibt. Wenn wir neue SuS aus anderen Bundesländern bekommen, hinterfragen wir doch nicht automatisch den Förderbedarf und erstellen ein neues Gutachten.
    Außerdem ist doch einiges nebulös mit diesem IQ-Test. Es wäre ein handwerklicher Fehler, keinen sprachfreien IQ-Test mit diesem Jungen gemacht zu haben. Das ist aber so offensichtlich, dass mit Sicherheit kein sprachlicher Test gemacht wurde. Das ist doch eher unüblich in dem Bereich. Ein IQ-Test ist ja auch nur ein Baustein im Gutachten. Die Leistungs im Schulleben ist viel wichtiger, aber mit einem konkreten IQ-Wert macht man das Gutachten auch gerichtsfest.
    Der niedrige Wert kann aber an etwas anderem liegen, was ich auch schon beobachtet habe. Manche SuS mit so einem Migrationshintergrund (Flucht aus einem Bürgerkriegsland) kennen solche Aufgaben z.T. gar nicht, weil sie in ihrer Heimat bzw. auf dem bisherigen Lebensweg nie eine echte Förderung erfahren haben. In Deutschland läuft mit Kindergarten und Krippe schon vor der Schule einiges, was nicht so einfach aufzuholen ist.
    Mit dem Fernbleiben von der Schule hat man sich auch keinen Gefallen getan. So einen Fall haben wir gerade auch. Der Jugendliche hat echt Hirnschmalz, hat aber so hohe (unentschuldigte) Fehlzeiten, dass wir nur wenig bewerten können oder wie in diesem Halbjahr gar nichts. Wir wüssten, er könnte locker den Realschulabschluss schaffen, aber jetzt ist er in der H-Klasse und eigentlich dürften wir ihn nicht einmal in die nächste Klasse versetzen. Aus pädagogischen Gründen tun wir es trotzdem, aber es ist schwierig zu fassen. Das Elternhaus ist der größte Bremklotz und das vermute ich auch in diesem Fall. Von denen liest man hier ja gar nichts.


    Das System Schule ist nicht perfekt und kann dies auch nicht sein trotz der zahlreichen Möglichkeiten. Das alles so einseitig auf die Schule zu schieben, finde ich etwas verlogen.

  • "Es geht um verpasste Chancen,..."

    Oh... darf ich Deutschland wegen der Wiedervereinigung auch verklagen? Es geht um verpasste Chancen...

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Über den gabs mal eine Doku. In der klang das schon nach "durchs Raster gefallen".
    Auf der anderen Seite kann man auf den Förderschulen in NRW auch alle S1-Abschlüsse machen, oder irre ich mich da?


    Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht auch Gutachter hört, die Ahnung haben und nicht nur solche, die zuletzt eine Schule von innen sahen, als sie selbst Abitur gemacht haben.

  • Aaaalsoooo...


    mal alle zurückrudern...


    Es muss sich um den Fall handeln, über den schon im Fernsehen berichtet wurde...


    Wenn ich hier lese "Die Erziehungsberechtigten hätten" - Quatsch mit Soße. Die beherrschen nicht mal unsere Sprache und wußten nicht einmal, welche Art von Schule ihr Sohn besuchen musste.
    Was offenbar passiert ist: Der Junge wurde wohl getestet, und die nicht vorandene deutsche Sprachkenntnis fand offenbar keine Berücksichtigung. Dementsprechend wurde er als mehr oder minder schwachsinnig eingestuft. Mittlerweile hat er sich aber die deutsche Sprache nach und nach angeeignet und bei einem aktuelleren IQ-Test kam wohl eine 94 heraus - keine Leuchte, aber eben auch kein schwachsinniger Sonderschüler. Und das hätte ja zB beim Schulwechsel, Umzug etc... ja mal überprüft werden können - darauf stützt sich auch die Klage.
    Der Junge äußerte in dem Fernsehbericht, er habe sich in einer Art "Alptraum" gefühlt, weil man ihn dazu verdonnert habe, unter Bedingungen zu "lernen", die ihn massiv unterfordert haben, und niemand ihm habe helfen wollen.


    Mehr weiß ich auch nicht - aber wenn das so stimmt, finde ich diese Nachlässigkeit ehrlich zum Kotzen.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Neu überprüft wird aber doch, wenn dazu Anlass besteht. Gute Leistungen sind so ein Anlass.
    Wenn tatsächläch die Sprache nicht berücksichtig wurde, wäre das absolut daneben. Aber allein kein Grund, keinen regulären Schulabschluss zu erlangem.
    Und MUSSTE er denn wirklich auf eine Förderschule? Wer hat das entschieden? Die Eltern ja angeblich nicht.


    3 Fälle aus meiner Schule:
    Schüler A: Förderbedarf L seit der Grundschule. Aufgehoben zum Beginn von Klasse 9. Der Schüler hat jetzt den HSA.
    Schüler B: In Klasse 9 den Förderschulabschluss gemacht, dann das 9. Schuljahr wiederholt, hat jetzt den HSA. Beide Schüler sind sehr bemüht, fleißig und zielstrebig. Beide haben noch nie geschwänzt
    Schüler C: Ist faul und fehlt häufig. Die Förderschulkollegin zweifelt den Förderbedarf L an. Dieser verführt den Schüler - mit Unterstützung seiner Mutter (die ihn in erster Linie vor der Schule beschützen will)- erst recht dazu nichts zu tun.
    Am Ende des ersten Halbjahres von Klasse 9 fällt der Mutterbauf, dass ihr Sohn mit dem Förderbedarf keinen HSA sondern erstmal den Förderschulabschluss macht. Sie möchte, dass der Förderbedarf aufgehoben wird. Dazu gibt es aber keinen Anlass, der Schüler hat überall schlechte Noten.


    Möglicherweise gibt es auch bei einem (falsch ??) festgestelltem Förderbedarf einen Zusammenhang zwischen persönlichem Einsatz und schulischem Erfolg.

  • @icke - das war nicht meine Wortwahl, sondern die Begründung, wieso er nicht normal beschult werden könne - Diagnose "Schwachsinn", sprich, zu "doof".
    Dem war nicht so, zumindest laut dem Bericht. Warum das so geschehen ist - das ist eine gute Frage. Die Eltern haben wohl auch mangels Sprachkenntnissen nichts davon mitbekommen, man hatte ihnen wohl diese Schule als die "zuständige" zugewiesen, und das war dann eben eine Förderschule - das haben die überhaupt nicht auf dem Schirm gehabt.
    Und nachher hat da offenbar keine weitere Überprüfung stattgefunden - Tenor (lt Bericht) war, so eine Überprüfung bei Bundesland-/Schulwechsel sei zwar "möglich", aber "nicht zwingend notwendig".


    ich stelle mir diese jahrelange Unterforderung schon als ziemliche Quälerei vor...

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  • Schön ist der Begriff sicher nicht... vermutlich mal wieder so ein "darf ich das jetzt sagen Gummibegriff" um nicht lange drumherumzulabern... hätten die besser "deutlich geistig minderbemittelt" sagen sollen?

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  • Ich finde den Begriff in der heutigen Zeit nicht nur "nicht schön" sondern definitiv sehr abwertend (obwohl google gerade sagt, dass das er in Gesetztestexten nach wie vor zu finden ist...) "Geistig minderbemittelt" ist da allerdings nicht besser. Wie wäre es schlicht mit "geistig behindert" oder der offiziellen Diagnose "Intelligenzminderung" (in dem Fall hier sogar nur einer leichten...)?
    Ich finde das deutlich genug.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

    Einmal editiert, zuletzt von icke ()

  • "Bedauerlicher Einzefall", wie man heute so oft (wenn auch in anderen Kontexten) sagt. Wenn er mit seiner Klage durchkommt, wird das ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Einheitsschule sein. Da wird dann keiner diskriminiert oder unter- oder überfordert, weil alle denselben (leicht verdaulichen) Lernbrei vorgesetzt bekommen werden. Und anschließend gehen dann alle auf die Uni und werden "Bachelor of irgendwas mit Medien" und sichern anschließend unseren Wohlstand als Youtube-Influencer.


    Nur die Reichen und Schönen sowie die Mächtigen schicken dann ihre Kinder auf private Eliteschulen und sichern damit auch den Wohlstand. Aber ihren eigenen und nicht unseren...


    Gruß !

  • Wenn ich hier lese "Die Erziehungsberechtigten hätten" - Quatsch mit Soße. Die beherrschen nicht mal unsere Sprache und wußten nicht einmal, welche Art von Schule ihr Sohn besuchen musste.

    Das ist leider kein Quatsch mit Soße, denn es gibt Familienhelfer für genau solche Familien. Ich habe schon oft genug mit solchen zusammengearbeitet (in den vergangenen Wochen in meiner Beratungstätigkeit alleine mit zwein!), Elterngespräche protokolliert, damit die wussten, was Thema war und vielleicht noch etwas aufarbeiten konnten. Die kennen sich schon ganz gut aus, wenn es um die (Förder-)Schullandschaft geht. Bei mir ist auch schon einer zu einem Gespräch gekommen, weil seiner Einschätzung nach der Junge keinen Förderbedarf L hat, er aber in meiner Klasse saß. (Dass ich schon einen Wechsel in die Regelklasse eingestiehlt hatte, konnte er zu dem damaligen Zeitpunkt natürlich nicht wissen.)
    Wenn diese Familie keinen Familienhelfer hatte, könnte es sein, dass sie das nicht wollten. Vielleicht war das vor über zehn Jahren noch nicht so verbreitet wie heute, aber nur fehlende Sprachkenntnisse sind in meinen Augen kein Grund, warum das die ganzen Jahre hingenommen wurde.



    PS: Bei den Begrifflichkeiten gibt es leider eine ziemliche Eierei. Um das Stigma von "geistige Behinderung" zu nehmen, wurden in diversen Bundesländern verschiedenste Begriffe aus der Taufe gehoben, verworfen etc. In Hessen hieß es mal "praktisch bildbar", in Bremen heißt es Förderschwerpunkt "Wahrnehmung und Entwicklung", in den meisten anderen heißt es wohl Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung". Mal sehen, wie lange es dauert, bis der Begriff auch wieder verbrannt ist. Es wird langsam einfach lächerlich.

  • Das ist leider kein Quatsch mit Soße, denn es gibt Familienhelfer für genau solche Familien. Ich habe schon oft genug mit solchen zusammengearbeitet (in den vergangenen Wochen in meiner Beratungstätigkeit alleine mit zwein!), Elterngespräche protokolliert, damit die wussten, was Thema war und vielleicht noch etwas aufarbeiten konnten. Die kennen sich schon ganz gut aus, wenn es um die (Förder-)Schullandschaft geht. Bei mir ist auch schon einer zu einem Gespräch gekommen, weil seiner Einschätzung nach der Junge keinen Förderbedarf L hat, er aber in meiner Klasse saß. (Dass ich schon einen Wechsel in die Regelklasse eingestiehlt hatte, konnte er zu dem damaligen Zeitpunkt natürlich nicht wissen.)Wenn diese Familie keinen Familienhelfer hatte, könnte es sein, dass sie das nicht wollten. Vielleicht war das vor über zehn Jahren noch nicht so verbreitet wie heute, aber nur fehlende Sprachkenntnisse sind in meinen Augen kein Grund, warum das die ganzen Jahre hingenommen wurde.



    PS: Bei den Begrifflichkeiten gibt es leider eine ziemliche Eierei. Um das Stigma von "geistige Behinderung" zu nehmen, wurden in diversen Bundesländern verschiedenste Begriffe aus der Taufe gehoben, verworfen etc. In Hessen hieß es mal "praktisch bildbar", in Bremen heißt es Förderschwerpunkt "Wahrnehmung und Entwicklung", in den meisten anderen heißt es wohl Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung". Mal sehen, wie lange es dauert, bis der Begriff auch wieder verbrannt ist. Es wird langsam einfach lächerlich.

    sagen wir mal die soll es geben.
    Aber so wie das gelaufen ist hatten die wohl keine.
    Ob sie das nicht wollten? Ich vermute eher, sie haben es entweder nicht begriffen oder man hat es ihnen gar nicht gesagt... ist natürlich auch eine Weile her. Das jetzt nachzuvollziehen - viel Spaß.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
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  • Zu dem Begriffsgedönse: Ich würde mal provokant formulieren, dass es einem geistig behinderten Jugendlichen schnurz ist, ob man ihn jetzt geistig behindert, praktisch bildbar oder orthogonal begabt nennt, solange man sich ihm gegenüber respektvoll, hilfsbereit und freundlich gegenüber verhält und ihm im Rahmen seiner Möglichkeiten so viel wie möglich selbst machen lässt. Diejenigen, die sich über die fehlende political correctness bestimmter Begriffe brüskieren, sind selten Betroffene, Sozialarbeiter, Förderschullehrer oder Integrationshelfer, sondern irgendwelche Leute, die sich nach außen gerne tolerant geben (z.B. Aktivisten, Politiker, Dozenten,...), aber wenn es drauf ankommt, eher einen großen Bogen um behinderte Menschen machen. Dann lieber von Anfang an ehrlich sein...


    Zu Herrn Mihailovic: Zweifelsfrei geht mit dem Begriff "geistige Behinderung" ein gewisses gesellschaftliches Stigma einher, weswegen ich verstehen kann, dass er sich dadurch belastet fühlte. Aber... Das muss nicht an fehlender Expertise der diagnostizierenden Sonderschullehrer liegen, denn wie schon oft durch Krabappel oder Frapper beschrieben, auch in diesem Bereich sind die materiellen und insbesondere zeitlichen Ressourcen leider knapper als sie sein sollten. Wer schnell eine umfassende Diagnostik haben möchte, muss damit rechnen, dass sich in der Eile Fehler einschleichen können. In der Förderschule geistige Entwicklung gibt es keine Noten, oder? Aber selbst wenn nicht, der Klassenlehrer dürfte ja mit der Zeit mitbekommen, dass ein gewisses kognitives Niveau vorhanden ist, und schauen, ob eine höhere Beschulung möglich ist. Ansonsten verstehe ich nicht, warum sich ex-Förderschüler beschweren, wenn sie es bildungstechnisch dann doch zu etwas bringen. Nicht nur, dass das Bildungssystem transparent und nach oben und nach unten durchlässig ist, sind das nicht gerade die Beispiele, von denen Förderschullehrer im positiven Sinne zehren? Sei doch froh, dass du es von der Förder- auf die Hauptschule schafftest, statt dich darüber zu beschweren! Es soll ja auch Schüler geben, die im Regelschulbereich keine Chance gehabt hätten, die aber durch die Förderschule so gut unterstützt wurden, dass es im zweiten Anlauf doch klappte...

  • ...und das nennt man dann mal wieder "am Thema vorbei".

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
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    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ich habe dich doch quasi in Schutz genommen, weil die User hier meinten, man dürfe nicht "schwachsinnig" oder so schreiben. Im Übrigen war nur der 1. Teil auf die hier entstandene Konversation um den richtigen Begriff bezogen und der 2. Teil durchaus auf die Vorwürfe des verlinkten Ex-Förderschülers - was dann wiederum nicht am Thema vorbei geht.

  • dass es einem geistig behinderten Jugendlichen schnurz ist, ob man ihn jetzt geistig behindert, praktisch bildbar oder orthogonal begabt nennt

    mag sein, aber ich bin mir (gerade weil ich die Kinder auch aus der Praxis kenne und keinen "Bogen" um sie mache) auch sicher, dass der Begriff "schwachsinnig" sie durchaus verletzen würde. Das fällt für mich in dieselbe Kategorie wie der Begriff "Idiotie" (auch der war ja irgendwann mal gebräuchlich...). Diejenigen, die das als übertriebene political correctness belächeln, mögen sich bitte mal vorstellen, wie es wäre, wenn es um das eigene Kind ginge. Die Mitteilung "Ihr Kind hat eine geistige Behinderung." ist tragisch genug aber ehrlich und sachlich. "Ihr Kind ist schwachsinnig." ist hingegen unnötig verletzend. Da ist es völlig wurscht ob du das "nicht so meinst", was zählt ist, was es bei den Betroffenen auslöst.
    Ich verstehe ja was du mit Begriffs-Gedöns meinst und ich bin absolut deiner Meinung, dass man ehrlich sein sollte. Aber man kann durchaus auch ehrlich sein ohne abwertende Begriffe zu nutzen.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Der Junge wurde mit einem IQ von 59 auf eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung geschickt. Soweit, so richtig. Bei allem unter 70 muss zwischen Lernbehinderung und geistiger Behinderung abgewogen werden. Dass ein Förderbedarf aus einem anderen Bundesland nicht überprüft wird, ist auch korrekt, zumindest Gang und Gäbe.


    Es ist nicht üblich, einen Förderbedarf ständig zu überprüfen, vor allem bei denen nicht, wo es erwartbar ist, dass er bestehen bleibt.

    In NRW ist im Schulgesetz vorgesehen, dass der Förderbedarf ein Mal pro Schuljahr überprüft werden muss. Es ist aber nirgends festgeschrieben, wie diese Überprüfung auszusehen hat. Das läuft also meist nach dem Schema: "Immer noch schlechte Noten? Kann in Klasse 8 im Zahlenraum bis 100 noch immer unsicher rechnen? Rechtschreibung ist ein Fremdwort? Der Förderbedarf bleibt bestehen und das wird dann auch in 99% der Fälle richtig sein. In diesem Fall war es das wohl nicht und daher glaube ich, dass der junge Mann gute Chancen hat, mit der Klage Erfolg zu haben. Keine mir bekannte Schule handelt im Rahmen der Überprüfung gerichtsfest. Das wäre auch übertrieben.



    Auf der anderen Seite kann man auf den Förderschulen in NRW auch alle S1-Abschlüsse machen, oder irre ich mich da?

    Es ist etwas komplizierter. Es hängt am individuell festgestellten Förderbedarf. Alle zielgleich unterrichteten SuS können grundsätzlich alle regulären Abschlüsse erwerben. Sobald aber die Förderschwerpunkte Lernen oder geistige Entwicklung mit ins Spiel kommen, und sei es als ein weiterer Schwerpunkt, werden andere Abschlüsse angestrebt. Diese sind nicht einmal von der KMK als Abschlüsse anerkannt. Deshalb gehen (zumindest in NRW) die Förderabschlüsse mit in die Statistik der Schüler ohne Abschluss.
    An einer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird also kein Angebot bestehen, mit dem ein Regelabschluss erreicht werden kann. An Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen wiederum kann es verschiedene Abschlussklassen geben, die unterschiedliche Abschlüsse anstreben. Für den HS 10 muss aber in NRW der Förderschwerpunkt Lernen aufgehoben sein, weshalb es diesen Abschluss an Förderschulen Lernen formal nicht geben kann. In dem Fall haben es SuS in inklusiven Settings leichter. Man kann allerdings auch mit dem Förderschwerpunkt Lernen den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben, wenn man die Klasse 10 auf dem Niveau der Klasse 9 erfolgreich durchlaufen und mindestens 2 Schuljahre Englischunterricht gehabt hat.
    An allen anderen Förderschulen können die Abschlüsse der Sek1 erworben werden.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

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