In NRW soll jeder zu 6 Überstunden verdonnert werden

  • @O. Meier:


    Fürs Überstundenkonto dürfen die nicht abgenommenen Unterrichtsstunden nicht abgezogen werden.


    Aus dem GEW Infobrief:


    "Es an vielen Schulen üblich, dass Lehrkräfte, die im Abiturkursohne Abiturbeteiligung (Sport, Geschichte- und Sowi-Zusatzkurs)unterrichteten, im 2. Halbjahr nur mit der Hälfte der erteiltenUnterrichtsstunden im Plan standen. Dadurch vermieden sie einestark erhöhte Vertretungstätigkeit nach dem Wegfall derUnterrichtsstunden. Diese Regelung ist nach einem Erlass desMSW vom 16.01.2017 nicht mehr zulässig. Diese Tatsache wurdeden Schulleitungen durch die Bezirksregierung (Dezernat 47)mitgeteilt."

    Für die Überstundenabrechnung zwecks Auszahlung werden sie hingegen schon in Abzug gebracht. vgl. BASS 21-22 Nr. 21, 5.2
    --> https://www.phv-nw.de/system/f…uldienst_bass-1-12-14.pdf


    Außerdem muß ich die auszuzahlenden Unterrichtstunden noch selber abrechnen und dabei die Ausfallstunden etc. selber vorher abziehen, wie es aus der obigen BASS, Kapitel 7 hervorgeht:


    "Für die Zahlbarmachung der Mehrarbeitsvergütung bedarf es jedoch der
    Mitwirkung der anspruchsberechtigten Lehrkraft, die den Nachweis über
    geleistete Mehrarbeit (Soll-Ist-Vergleich) zur Ermittlung der Höhe der zu
    zahlenden Vergütung erstellen muss."


    Hast Du so eine Abrechnung für ein ganzes Schuljahr oder auch nur ein Halbjahr mal gemacht? Da reicht es nämlich nicht aus einfach den Stundenplan zu nehmen und die Soll-Stunden zu vergleichen. Man muß auch wirklich jede Stunde abrechnen (also die IST-Stunden) inkl. der normalen Pflichtstunden, die man dabei noch in Abzug bringen muß. Darf ich die Zeit, die diese Abrechnung erfordert auch als Überstunden abrechnen? Spare ich Überstunden auf dem Überstundenkonto an, muß die Schule die Abrechnung machen.

  • Sechs Zusatzstunden bei einer vollen Stelle sind ohne gesundheitliche Folgen auf Dauer nicht zu leisten.


    Aus den Erfahrungen in Niedersachsen helfen bei solchen Schnapsideen aus der Politik nur zwei Dinge:


    - ALLE außerunterrichtlichen Aktivitäten einstelllen. Ohne Wenn und Aber und ohne Diskussion: Keine Klassenfahrten, keine Schulfeste, keine Exkursionen, keine Arbeitsgemeinschaften, die nicht voll angerechnet werden. Selbstschutz ist wichtiger als "pädagogisch wertvoll" und "strahlenende Kinderaugen".


    - Die Verbände müssen dagegen klagen. Der Philologogenverband in Niedersachsen hat es vorgemacht. Letztendlich wurde die Arbeitszeitserhöhung für Gymnasiallehrer in Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht zu Fall gebracht, da sie willkürlich war, d.h. ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitsbelastung angeordnet wurde.


    Gruß !

  • @Mikael: An Berufsschulen haben wir das Problem mit den Überstunden ja regelmäßig, da die übliche Lehre in Deutschland 3,5 Jahre dauert. Im ersten Halbjahr sammelt man da massiv Überstunden und im 2. Halbjahr sind die Abschlußklassen dann weg und man baut massiv ab.


    Mein Rekord bisher waren 32 Wochenstunden im 1. Halbjahr und ja, da habe ich dann auch wirklich alle Extrawünsche nicht mehr beachtet.


    Wobei ich mir das mit den Überstunden gerade im Grundschulbereich extrem schwer vorstelle. Die Knirpse sind doch in der Woche nur 30 Stunden in der Schule (5 Tage a 6 Stunden maximal). Wie wollen sie da einer Grundschullehrkraft das Deput von 28 auf 34 Stunden hochschrauben? :sterne:
    Bei den Grundschulen am Ort sind Vollzeitkräfte eh schon auftgrund der Stundenplanung nicht so gerne gesehen. Wenn man da jemandem 28 Stunden in den Plan schreiben will, wo die Schüler nur 30 Stunden maximal da sein können, wird das für die Stundenplanung schon interessant. Springstunden gibt es da praktisch keine mehr. Viele Teilzeitkräfte sind da wesentlich einfacher zu handhaben, weil die ja auch parallel arbeiten können.

  • Bei den Grundschulen am Ort sind Vollzeitkräfte eh schon auftgrund der Stundenplanung nicht so gerne gesehen. Wenn man da jemandem 28 Stunden in den Plan schreiben will, wo die Schüler nur 30 Stunden maximal da sein können, wird das für die Stundenplanung schon interessant. Springstunden gibt es da praktisch keine mehr. Viele Teilzeitkräfte sind da wesentlich einfacher zu handhaben, weil die ja auch parallel arbeiten können.

    Meistens ist das auch kein Problem, weil in der Grundschule vor allem Frauen arbeiten und die ja häufig in Teilzeit gehen. Wie das dann mit Männern ist, die ja in der Regel Vollzeit arbeiten... Ich werde das mal versuchen, herauszufinden, sobald ich dann mal längerfristig an einer Schule arbeite ;) .


    Du schreibst ja, dass es durchaus problematisch ist, dass viele Ausbildungen in Deutschland 3,5 Jahre dauern. Warum macht man es dann nicht (ähnlich wie mit vielen Studiengängen an der Uni) so, dass man auch zum 2. Halbjahr eine Ausbildung anfangen kann? Damit könnte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Einmal die Vermeidung von extremen Über- und Unterstunden wie von dir beschrieben, einmal eine Erhöhung der Schülerzahlen, weil die Interessen bei Verpassen der Termine nicht ein ganzes Jahr warten müssen, um doch eine Ausbildung aufnehmen zu können.

  • Zitat von Lehramtsstudent

    Meistens ist das auch kein Problem, weil in der Grundschule vor allem Frauen arbeiten und die ja häufig in Teilzeit gehen. Wie das dann mit Männern ist, die ja in der Regel Vollzeit arbeiten...

    Genauso wie mit Frauen, die Vollzeit arbeiten. Hättest du drauf kommen können.



    Zitat von Lehramtsstudent

    Du schreibst ja, dass es durchaus problematisch ist, dass viele Ausbildungen in Deutschland 3,5 Jahre dauern. Warum macht man es dann nicht (ähnlich wie mit vielen Studiengängen an der Uni) so, dass man auch zum 2. Halbjahr eine Ausbildung anfangen kann?

    Die meisten dualen Ausbildungen dauern 3 Jahre. In Handwerk/Technik gibt es ein paar, die 3,5 Jahre dauern, das ist aber eher die Ausnahme.


    Warum Schulen das nicht anbieten? Weil es dazu Betriebe braucht, die einstellen, und das passiert in der Regel ein mal im Jahr.

  • Die meisten dualen Ausbildungen dauern 3 Jahre. In Handwerk/Technik gibt es ein paar, die 3,5 Jahre dauern, das ist aber eher die Ausnahme.
    Warum Schulen das nicht anbieten? Weil es dazu Betriebe braucht, die einstellen, und das passiert in der Regel ein mal im Jahr.

    Und wenn man an einem technischen Berufskolleg arbeitet, dann wird diese 3,5 jährige Ausnahme zur Regel. ;)


    Warum die Ausbildungen nicht auch zum 2. Halbjahr im Februar anfangen können? Frag die Betriebe und die IHK. Die setzen die Termine und wir haben uns denen anzupassen. Wobei man bei zusätzlichen Startterminen natürlich auch wieder ein Problem bekommt, weil die Klassenstärken dann noch weiter zurückgehen. Wir haben ja jetzt schon das Problem, daß wir den Schlüssel von 19,5 Schülern/Lehrerstelle kaum halten können, weil es zu viele zu kleine Klassen gibt. Für jeden Ausbildungsberuf muß eine extra Klasse vorgehalten werden, auch wenn die Betriebe dann in einem Jahr nur 3 oder 4 Azubis bei uns anmelden, muß die Klasse eingerichtet werden. Diese Mini-Klassen machen uns den Schnitt kaputt. Gibt ja nicht umsonst schon Landesfachklassen, es gibt also nur eine Berufsschule für diesen Ausbildungsberuf in ganz NRW bei uns. Diese Klassen müssen wir anbieten, hat das Kultusministerium so beschlossen, gleichzeitig werden uns die Schülerzahlen in den Klassen voll auf den Klassenschnitt von 19,5 angerechnet. Der nächste Schritt wären dann Bundesfachklassen (z.B. Hörgeräteakustiker in Flensburg oder Steinmetze in Mainz). Da läuft die Berufsschulausbildung dann aber nur noch im Blockunterricht und Internatsbetrieb.

  • Bei den Grundschulen am Ort sind Vollzeitkräfte eh schon auftgrund der Stundenplanung nicht so gerne gesehen. Wenn man da jemandem 28 Stunden in den Plan schreiben will, wo die Schüler nur 30 Stunden maximal da sein können, wird das für die Stundenplanung schon interessant. Springstunden gibt es da praktisch keine mehr. Viele Teilzeitkräfte sind da wesentlich einfacher zu handhaben, weil die ja auch parallel arbeiten können.


    Hä? Wo ist das Problem? An Grundschulen Springstunden ist sowieso extrem unüblich, d.h. nicht vorhanden. Und ansonsten werden Grundschullehrkräfte halt auch oft in Doppelbesetzung eingeteilt.

  • ALLE außerunterrichtlichen Aktivitäten einstelllen. Ohne Wenn und Aber und ohne Diskussion: Keine Klassenfahrten, keine Schulfeste, keine Exkursionen, keine Arbeitsgemeinschaften, die nicht voll angerechnet werden.

    Da habe ich wohl kein gutes Druckmittel. Wie soll ich etwas einstellen, dass ich eh schon nicht mache?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • An Berufsschulen haben wir das Problem mit den Überstunden ja regelmäßig, da die übliche Lehre in Deutschland 3,5 Jahre dauert. Im ersten Halbjahr sammelt man da massiv Überstunden und im 2. Halbjahr sind die Abschlußklassen dann weg und man baut massiv ab.


    Mein Rekord bisher waren 32 Wochenstunden im 1. Halbjahr und ja, da habe ich dann auch wirklich alle Extrawünsche nicht mehr beachtet.

    Das sit zunächst mal ein Problem der Schulleitung, die den Unterricht entsprechend organisiseren muss. Ich würde es nicht zu meinem Problem machen. 32 Stunden/Woche gehen einfach nicht. Mal 'ne Woche um vor den Prüfung einen kranken Kollegen zu vertreten und dafüt etwas anderes schleifen lassen, jo. Aber ein halbes Jahr auf 125% ist Unsinn.


    Ich verstehen nicht, warum sich erwachsene und gebildete Menschen an solchen Stellen immer wieder so behandeln lassen. Nach der derzeit geltenden Rechtslage muss man keine 6 bis 7 Überstunden einen halbes Jahr lang ohne Zustimmung machen. Wer's doch macht, muss ich auch nicht beschweren (Und hat auch keinen Grund zu meckern, wenn Frau MInisterien die Notwendigkeit der Zustimmung streichen möchte).


    ADO, § 13, Absatz (2), Satz 2:


    "Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert."


    Darauf sollte man sich zunächst berufen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Erstmal danke für die Info. Da ich noch nicht in die Verlegenheit gekommen bin, Überstunden abrechnen zu müssen, kenne ich mich da tatsächlich nicht aus.


    Darf ich die Zeit, die diese Abrechnung erfordert auch als Überstunden abrechnen?

    Als Überstunden/Mehrarbeit gilt ja nur Unterricht. Allerdings kannst du in der Zeit, in der du die Abrechung machst, ja nicht anderes machen: Schüler beraten, Unterricht vorbereiten, dem Schulleiter eine kleine Aufmerksamkeit basteln. Derjenige, der dieses Abrechnungssystem in der Komplexität erdacht hat, wird schon gewusst haben, was er da tat.


    om

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Zitat von O. Meier

    Aber ein halbes Jahr auf 125% ist Unsinn.

    Das mache ich gerade, um für ein Sabbatical zu "sparen". Mein zweites Jahr geht bald zuende.


    Aber du hast natürlich Recht, dass sich niemand dauerhafte (und das ist für mich auch schon ein halbes Jahr) Überstunden gefallen lassen muss, wenn er das nicht explizit möchte.

  • Bei den Grundschulen am Ort sind Vollzeitkräfte eh schon auftgrund der Stundenplanung nicht so gerne gesehen. Wenn man da jemandem 28 Stunden in den Plan schreiben will, wo die Schüler nur 30 Stunden maximal da sein können, wird das für die Stundenplanung schon interessant. Springstunden gibt es da praktisch keine mehr. Viele Teilzeitkräfte sind da wesentlich einfacher zu handhaben, weil die ja auch parallel arbeiten können.

    Man arbeitet in der Grundschule als Klassenlehrerin ja nicht nur in seiner Klasse. Bei uns zum Beispiel wird oftmals Mathe nicht von der Klassenlehrerin gegeben und dann gibt es noch Musikstunden, Sport, Reli usw. die ohne Probleme in anderen Klassen verteilt werden können. Im Prinzip ist es in der Grundschule noch viel leichter die Vollzeitkräfte unterzubringen, da ja natürlicherweise (das ist jetzt Ironie) die Lehrkraft alles unterrichten kann. Und bei dem Lehrermangel gerade bei uns ist es zum Kotzen was da teilweise angeschleppt wird und unterrichten darf.

  • Hä? Wo ist das Problem? An Grundschulen Springstunden ist sowieso extrem unüblich, d.h. nicht vorhanden. Und ansonsten werden Grundschullehrkräfte halt auch oft in Doppelbesetzung eingeteilt.

    das halte ich für eine großes Gerücht. Doppelbesetzung? Der Witz ist gut.

  • Ist bei uns an den Volksschulen normal und an den Mittelschulen sind die Hauptfächer doppelt besetzt.

    Bei uns gibt es das ab und an mal auf dem Papier für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf o.ä., was davon in der Praxis übrig bleibt, ist leider aktuell mal wieder verschwindend gering.

  • Doch, zum einen ist der Artikel alt und zum anderen bin ich in einem anderen Bundesland ;) .

    Alt? Der Artikel ist zwei Jahre alt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass innerhalb von zwei Jahren alle Grundschulklassen eine Doppelbesetzung bekommen haben. Doppelbesetzung heißt ja nicht, dass es zwei Lehrkräfte in der Klasse gibt, sondern dass beide gleichzeitig im Unterricht anwesend sind.
    In welchem österreichischen Bundesland gibt es diese perfekten Arbeitsbedingungen?

  • Ich bin im Bundesland Wien. Andere Bundesländer haben dieses Konzept ebenfalls. Auch alle Schulen österreichweit, die NMS heißen. Volksschulen sowieso. Für das österreichische Bildungssystem ist ein zwei Jahre alter Artikel sehr sehr veraltet. Hier dauert es nicht 10 Jahre, bis eine Neuerung umgesetzt wird. Schulversuche starten ständig.
    Nur weil es etwas in Deutschland nicht gibt, heißt es nicht zwangsläufig, dass es schlecht oder unmöglich ist (Tellerrand!). Beispielsweise dürfen wir streiken und tun dies auch öfter mal.


    Was etwas mehr zum Thema gehört: Wir müssen nur 20 "Überstunden" pro Schuljahr machen (Vertretungsstunden, etc.). Haben wir die 20 erreicht, bekommen wir alle ab der 21. Stunde bezahlt. Wird wahrscheinlich auch wieder angezweifelt, weil es das in Deutschland nicht gibt 8) .

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