Bewertungsproblem, 12. Klasse

  • Hä? Bitte sag mir, dass eine Hyperbel ist und dass es nicht wirklich Leute gibt, die sowas machen! :O

    Die Meldestrichliste hab ich zwar bei Kollegen noch nicht gesehen, meine jüngere Schwester hat aber aus ihrer Schulzeit berichtet, dass ein Kollege das wohl durchgezogen hat und wie unfair es war, weil die Qualität ja gar nicht berücksichtigt werden konnte.

  • Die Meldestrichliste hab ich zwar bei Kollegen noch nicht gesehen, meine jüngere Schwester hat aber aus ihrer Schulzeit berichtet, dass ein Kollege das wohl durchgezogen hat und wie unfair es war, weil die Qualität ja gar nicht berücksichtigt werden konnte.

    Bedauerlich. Aber es gibt eben leider viele reine Bildungsverwalter unter den Lehrern, denen tatsächliche Bildung und der schwierige Weg dahin fremd ist und für die die Bewertung der geistigen Tätigkeit wichtiger ist als die geistige Tätigkeit.

  • Aber es gibt eben leider viele reine Bildungsverwalter unter den Lehrern, [...] für die die Bewertung der geistigen Tätigkeit wichtiger ist als die geistige Tätigkeit.

    MIr scheint das keine schlechte Eigenschaft einzelner Lehrer zu sein, sondern der grundsätzliche Charakter des Schulsystems; man denke nur an das quasi abgeschaffte Sitzenbleiben.

  • Hä? Bitte sag mir, dass eine Hyperbel ist und dass es nicht wirklich Leute gibt, die sowas machen! :O

    Also ich nicht, und ich kenne persönlich auch keinen Kollegen, der das macht, aber es soll wohl solche geben (wann zum Teufel haben die Zeit dazu?)

  • Das würde mich nämlich ehrlich wundern, wenn man bedenkt, dass ein arithmetisches Mittel bei Noten als ordinal skalierte Daten ohnehin nicht gebildet werden kann.

    Stimmt, ich vergesse das immer ... Wir schreiben hier zehntel Noten auf die Prüfungsblätter und runden fürs Zeugnis auf halbe Noten. Die Bildung des arithmetischen Mittels mit zehntel Noten ist im Prinzip reiner Selbstschutz. Sorgt nämlich dafür, dass kaum jemals ernsthafte Diskussionen um Noten entstehen.


    Tatsächlich habe ich gerade einen ähnlichen Fall wie den, um den es hier im Thread geht. Die Schulleitung hat vor nem halben Jahr ein Schulausschlussverfahren wegen seiner vollkommen inflationären unentschuldigten Fehltage beantragt (ich schätze, der war nur ca. die Hälfte seiner Schulzeit bei uns überhaupt anwesend ...), das vom Schulrat aber abgelehnt wurde weil der Schüler jetzt gerade eben Maturprüfungen geschrieben hat. Was soll man den ein halbes Jahr vorher noch ausschliessen, das hätte viel früher geschehen müssen. Insofern heisse ich die Entscheidung des Schulrats auch gut. Ob er die Matur jetzt besteht oder nicht (ich bezweifle es ...) entscheiden allein die Noten.


    Natürlich sitzt man in solchen Fällen bei jeder Prüfung, die man korrigiert und schaut auf den Schnitt. Natürlich finde ich jederzeit in jeder Prüfung einen halben Punkt mehr oder weniger, der für ein Zehntel mehr oder weniger sorgt, so dass am Ende der Schnitt eben .74 oder .75 ist. Wichtig ist an der Stelle nur, dass ich dem Schüler jederzeit zeigen kann, wo genau ich den halben Punkt mehr oder weniger gefunden habe und ja, das kann ich und ich finde den gleichen halben Punkt dann auch bei allen anderen SuS der Klasse.


    Das mag euch, die ihr mit ordinalskalierten Noten arbeitet, grotesk erscheinen, schlussendlich geht es aber nur um Transparenz. Der Schüler hat in meinem Fall nachweislich weniger das Gefühl ich hätte irgendwas "aus dem Ärmel geschüttelt", als wenn der TE nun hingeht und "einfach so" 00 Punkte hinschreibt.


    Abgesehen davon ... es geht um einen Oberstufenschüler. Der hätte gar nicht erst so weit kommen dürfen, da sind lange vorher schon viele Fehler passiert. Wem bringt es denn jetzt noch was, wenn er das Abi nicht besteht? Wenn die Noten überall so aussehen, wird er das eh nicht und das ist schlimm genug, wenn man an die verschwendete Zeit denkt. Solche Schüler brauchen viel früher viel mehr Beratung. Ob sie die dann annehmen, steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber versuchen muss man es auf jeden Fall.

  • Also ich nicht, und ich kenne persönlich auch keinen Kollegen, der das macht, aber es soll wohl solche geben (wann zum Teufel haben die Zeit dazu?)

    Ich habe das schon gemacht und ich muss es auch, wenn ich mündliche Noten geben will. So aufwändig ist das nicht. Leg ein Excel-Sheet an und trag nach jeder Stunde 0, 1 oder 2 Punkte bei jedem Schüler ein. Ist ne Sache von 2 min wenn man es wirklich unmittelbar nach der Stunde erledigt.

  • Aber das meinte ich ja nicht mit Strichliste. Meine Zeichen für die Mitarbeit versuche ich schon nach jeder Stunde zu machen.


    Ich meinte tatsächlich: Kevin hat sich 5x gemeldet, Marie-Joanne 8x, der Max-Matteo aber nur 1x und Joy-Felicity sogar gar nicht.


    Das kriege ich NACH einer Stunde für 29 Schüler nicht mehr hin. Ich weiß dann nur noch, der hat super mit gearbeitet, der ganz passabel, der ein bisschen und der gar nicht.


    IM Unterricht bin ich zu beschäftigt, um das zu erledigen.

  • Das ist aber meines Wissens nach (dieses Wissen stammt aus dem Seminar) nicht zulässig um eine mündliche Note in einem Fach zu bilden, denn da zählt allein die Qualität der Beiträge. Das heißt, ich müsste einen Schüler, der sich nie meldet, trotzdem mehrmals drannehmen und dann beurteilen, wie fundiert er antwortet. Daraus kann ich eine Note machen.
    Strichlisten anlegen, wer wie oft den Finger oben hatte, ist doch allein daher ungünstig, weil Hänschen Piep sich permanent meldet, aber als Antwort immer nur "Hab ich vergessen" sagt. Würde der dann trotzdem 22 Striche und somit ne 1 bekommen?

  • Nee diese Art von Strichliste ist wirklich Quatsch, da sind wir uns einig. Zumal das auch gegen mein Schulgesetz wäre, ich darf nur Qualität bewerten und dafür muss ich Schüler aktiv auffordern sich zu beteiligen wenn sie es von sich aus nicht tun (gleich wie in Bayern).

  • Hier muss deutlich zwischen Noten innerhalb einer Prüfung mit klarem Erwartungshorizont und der Bildung der Endjahresnote aus existierenden Einzelnoten unterschieden werden. Du beschreibst den ersten Fall, der sinnvollerweise so gehandhabt werden sollte. Dass bei der Bildung der Endjahresnote aber ein rein rechnerisches Verfahren nicht adäquat ist, liegt in der Natur der Sache. Gut begründet werden muss die Notenentscheidung dennoch. Und ich verstehe jede Lehrkraft, die aus Selbstschutz mit arithmetischen Mittelwerten arbeitet, auch wenn das manchmal zu grenzwertigen Entscheidungen führt. Im vorliegenden Fall führt der Weg m.E. auch nicht über die Mittelwertbildung, sondern über die Frage, ob die Fehlzeiten so massiv sind, dass eine Kurswertung mit 0 Punkten oder "nicht bewertbar" möglich und nötig ist.


    Zur Bewertung mündlicher Leistungen sollte, da bin ich voll bei euch, die Meldehäufigkeit allerhöchstens eine untergeordnete Rolle spielen und es vor allem darum gehen, inwiefern den Schülern gelingt, ihr Fachwissen auch anderen zu erklären, wie schwerwiegend Lücken im Fachwissen sind, wie selbstständig sie bei Problemlösungen vorankommen, inwiefern Fachsprache sicher angewandt werden kann usw. Hierzu gibt es gut brauchbare Kriterienlisten, bei Interesse stelle ich gerne Möglichkeiten vor/zur Verfügung.

  • Hier muss deutlich zwischen Noten innerhalb einer Prüfung mit klarem Erwartungshorizont und der Bildung der Endjahresnote aus existierenden Einzelnoten unterschieden werden. Du beschreibst den ersten Fall, der sinnvollerweise so gehandhabt werden sollte. Dass bei der Bildung der Endjahresnote aber ein rein rechnerisches Verfahren nicht adäquat ist, liegt in der Natur der Sache. Gut begründet werden muss die Notenentscheidung dennoch. Und ich verstehe jede Lehrkraft, die aus Selbstschutz mit arithmetischen Mittelwerten arbeitet, auch wenn das manchmal zu grenzwertigen Entscheidungen führt.

    Du verstehst mich glaube falsch. Ich habe von jedem Schüler am Ende des Jahres mindestens 5 Einzelnoten, die auf Zehntel gerundet sind, aus denen wird das arithmetische Mittel errechnet und dieses auf eine halbe Note gerundet. Ich entscheide das gar nicht, ob das so gemacht wird oder nicht, das ist bei uns per Schulgesetz Vorschrift und wird auch gar nicht von Hand sondern direkt digital über die Verwaltungssoftware erledigt. Ich habe auf die Jahresnote also nur über die Bewertung der einzelnen Prüfungen Einfluss. Wenn der Schnitt mal steht, kann ich ihn von Hand nicht mehr ändern. Unsere Schüler haben übrigens jederzeit Einsicht in ihr Notenblatt, ich kann also auch nicht unbemerkt "pfuschen".


    Wieso sollte denn die Leistung des Schülers nicht bewertbar sein? Er hat doch zwei schriftliche Prüfungen abgelegt, die bewertet worden sind und er hat eine mündliche Note. Wenn das die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Einzelnoten erfüllt ist doch alles klar.

  • Ich habe ein ähnliches Problem bei einem Schüler aus meiner 13. Er hat am Anfang des Halbjahres eine Note erbracht, nicht einmal schlecht, 7NP und wart dann den Rest des Halbjahres nicht gesehen (unentschuldigt). In dieser Zeit haben seine Mitschüler mehrere Leistungen erbracht. Ein benotetes oral mock exam, mehrere Kurztest, mehrere benotete Abgaben von Aufsätzen, mündliche Mitarbeit, etc.


    Bei dem Buben etwas Anderes zu erteilen als 0NP ist den anderen Schülerinnen und Schüler gegenüber einfach unfair. Ganz zu schweigen davon, was man für ein Signal an kommende Schülergenerationen sendet, wenn man da auch nur einen NP erteilt...


    Der Kurs ist nicht besucht. 0NP. Fertig.

  • Hast du dazu eine Quelle? Das würde mich nämlich ehrlich wundern, wenn man bedenkt, dass ein arithmetisches Mittel bei Noten als ordinal skalierte Daten ohnehin nicht gebildet werden kann. Das hängt damit zusammen, dass Noten zwar anzuordnen sind, aber keine Abstände zwischen diesen quantifizierbar sind. Die oft verwendetet (aber falsche!) Mittelwertbildung ist insofern wenig aussagekräftig, sodass man sich insbesondere nicht an Unterschieden von 0,1 aufhängen muss. Und genau dieser mathematische Hintergrund ist mit "pädagogischer Freiheit" gemeint. Was natürlich nicht geht, ist aus nur 2en am Ende eine 4 auf dem Zeugnis zu machen

    Ergibt sich aus §28(1) der Gymnasialen Schulordnung:

    Zitat von GSO


    Bildung der Jahresfortgangsnote in den Jahrgangsstufen 5 bis 10




    (1) 1In Fächern mit Schulaufgaben wird die Jahresfortgangsnote aus einer Gesamtnote für die großen Leistungsnachweise und aus einer Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise gebildet. 2Bei der Bildung der Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise sind die schriftlichen, mündlichen und ggf. praktischen Leistungen angemessen zu gewichten. 3In Fächern mit zwei Schulaufgaben stehen die Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 1:1. 4In Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben stehen die Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 2:1.

    Ich habe noch an keiner Schule eine andere Lesart erlebt als die, die Kathi beschreibt. Das ergibt sich meiner Meinung nach aus dem Begriff "gewichten" und aus dem konkret angegebenen Verhältnis. Noch deutlicher wird es aber im §29 GSO, wo die Notenfindung für die Oberstufen festgelegt ist (Hervorhebung von mir):


    Zitat von GSO

    (2) 1Die Leistungen in den Fächern werden am Ende eines jeden Ausbildungsabschnitts zu einer Halbjahresleistung zusammengefasst und in einer Endpunktzahl von höchstens 15 Punkten ausgedrückt. 2Sie ergibt sich als Durchschnittswert aus der Punktzahl der Schulaufgabe sowie aus dem Durchschnitt der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise.

    Der pädagagogische Spielraum wird meiner Erfahrung nach innerhalb der Schule festgelegt. An meiner Schule kann ich zwischen x,46 und x,56 der Notenkonferenz die bessere oder schlechte Note vorschlagen, je nach eigener Einschätzung. Die Noten werden von letztendlich von der Notenkonferenz festgelegt, nicht vom einzelnen Lehrer. Aus diesem Grund dürfen wir auch die Notenbesprechungen nicht vorher mit den Schülern machen, die in anderen Bundesländern üblich bzw. sogar vorgeschrieben sind. In Bayern müssen wir den Schülern (auf Nachfrage) ihre Einzelnoten mitteilen und ihnen die Berechnung der Gesamtnote erklären. Rechnen müssen sie dann selbst und wenn der Schnitt eben in die päd. Grauzone fällt, dann muss er die Notenkonferenz bzw. das Zeugnis abwarten.

  • Mir ist komplett unklar, wie es zu dieser Situation kommen konnte.


    Bei der 1. unentschuldigten Stunde gibt es bei uns ein Gespräch mit dem Klassenlehrer, bei der zweiten Nachsitzen, bei der dritten ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter, bei der vierten die Empfehlung eines Gesprächs mit der Schulsozialarbeit (um herauszufinden, ob der Schüler schwänzt oder ein Problem hat)
    bei der fünften ein Gespräch mit dem Schulleiter und ab dem sechsten Mal werden Schritte eingeleitet (entweder Hilfe durch sozialpädagogisches Netzwerk) oder Strafen (4 Stunden Nachsitzen, zeitweiliger Schulausschluss bis hin zum Schulausschluss).



    Zur Notengebung an sich: Die Notenfindung ist KEIN Ergebnis einer arithmetischen Berechnung, sondern die pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der Schülerleistungen durch den Lehrer - so steht es zumindest bei uns in Ba-Wü in der Notenverordnung. Dies hat auch "Alias" an anderer Stelle schon zitiert.

  • Das Ganze wird ja dadurch erschwert, dass Schüler 2 Wochen Zeit haben, sich zu entschuldigen. So lange weiß man also gar nicht, ob das entschuldigt oder unentschuldigt war. Und wenn dann noch viele Stunden ausfallen, kann man u.U. erst sehr spät reagieren.

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