Bewertungsproblem, 12. Klasse

  • Hallo,


    ich habe mal wieder folgendes Problem und hinterfrage tatsächlich das Schulgesetz ...:


    Es geht um die Zeugnisnote eines Schülers im Sprachunterricht Klasse 12:


    Der junje Mann kam im ersten Teil unregelmäßig (unentschuldigt), hat aber die ertse Klausur noch 5 Punkte geschrieben ... Seitdem nur unentschuldigtes Fehlen.


    In der zweiten Klausur war er anwesend, hat aber nur 00 Punkte geschrieben.


    Seit dieser Klausur 9 mal hintereinander (4 Stunden pro Woche, also insg. 36 Stunden) unentschuldigt gefehlt ... Keine Entschuldigungen. Hat auf einen Schulbrief nicht reagiert ...


    Durch seine schriftliche Note kommt er auf 1,25 Punkte (05 und 00 Punkte schriftlich, 00 und 00 mündlich)


    Ist dieser 01 Punkt gerechtfertigt ... Eigentlich würde ich aus Pronzip 00 vergeben wollen, weil es mir für die Schüler leidtut, die von mir verdonnert wurden ständig etwas für diesen Punkt zu tun)


    Wie seht ihr sowas???


    VG
    Profe

  • Das kann ich verstehen, mir würde das auch gehörig stinken.


    Aber: 0 Punkte in der Mitarbeit stehen. Schlechter geht es nicht. Ich weiß nicht, wie die Gewichtung in Niedersachsen ist, aber wenn beide BEreich je zur Hälfte zählen, dann hat einen Punkt auf dem Zeugnis.

  • Hast du denn noch andere Tests etc geschrieben oder Gruppenarbeiten gehabt wo er unentschuldigt gefehlt hat und daher dort 00 Punkte kassiert?

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
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  • In meiner Schulzeit (NRW) gab es eine Regelung, dass ab einem bestimmtem Prozentsatz an Fehlstunden, der Kurs mir 0 Punkten bewertet werden muss. Das traf bei uns zwei Schüler, die dadurch nicht in die 13.Klasse kamen.


    Gibt es sowas noch? Auch in Niedersachsen?

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • In meiner Schulzeit (NRW) gab es eine Regelung, dass ab einem bestimmtem Prozentsatz an Fehlstunden, der Kurs mir 0 Punkten bewertet werden muss. Das traf bei uns zwei Schüler, die dadurch nicht in die 13.Klasse kamen.


    Gibt es sowas noch? Auch in Niedersachsen?

    In Niedersachsen steht das leider nicht so explizit drin ... Ich finde diese Prozentregelung sehr gut, denn so können Schüler ja einfach weg bleiben und sich den einen Punkt abholen ...

  • Hast du denn noch andere Tests etc geschrieben oder Gruppenarbeiten gehabt wo er unentschuldigt gefehlt hat und daher dort 00 Punkte kassiert?

    Ja, alles was ich mündlich bewertet kann ist mit 00 Punkte eingegangen

  • Diese Regelung gibt es in NRW nicht. §13 APO-GOSt regelt nur, dass die SoMi auf ungenügend gesetzt werden kann, wenn die Klausuren geschrieben sind machst du da in NRW gar nichts. Unbenommen davon gibt es in NRW sehr eindeutige Regelungen dazu, wie man einen Schüler mit unentschuldigten Fehlstunden als Schule loswerden kann.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das Problem hatten wir an unserer Schule auch mal (mit leicht anderen Punktzahlen) Ansage der Referentin: Punkte geben, da die schriftliche Leistung nicht ungenügend ist (bei 50/50 - Verteilung).

  • Eigentlich würde ich aus Pronzip 00 vergeben wollen, weil es mir für die Schüler leidtut,...

    ...mir würde das auch gehörig stinken.

    Warum macht ihr da da so ein persönliches Ding draus?
    Der Schüler hat nach den vorgegebenen Standards diese Punktzahl erreicht, wo ist das Problem?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_)Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Ich orientiere mich im Zweifel am Wortlaut.


    0 Punkte: „Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.


    Trifft das zu?


    Oder: “Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

  • Warum macht ihr da da so ein persönliches Ding draus?Der Schüler hat nach den vorgegebenen Standards diese Punktzahl erreicht, wo ist das Problem?

    ...wär mir auch neu, dass lediglich für „bemühen“ 1 Punkt vergeben werden darf/soll/kann.

  • Wozu gibt es dann noch die Teilnahmepflicht???


    Begabte Schüler bräuchten nur die Themen und dann zu den Klassenarbeiten in die Schule kommen ...


    Was ist mit Konsequenzen? Erfüllen von Regeln? Wo sollen Schüler denn heutzutage lernen, dass man bestimmte Dinge zu erfüllen hat, um ans Ziel zu kommen ...


    Vielleicht übertreibe ich, aber ich habe das Gefühl, dass Schule eindeutig nicht mehr für Dinge steht, die einen Menschen disziplinieren sollten ...


    Kein Wunder, dass sich so eine Nix-für-Alles-Gesellschaft entwickelt ...

  • Wozu gibt es dann noch die Teilnahmepflicht???

    Es gibt eine Teilnahmepflicht?
    Wo steht das? (Und wenn das irgendwo steht: Steht da vielleicht auch, wie bei nicht-Teilnahme zu verfahren ist?)

  • Der Paragraph 58 des Niedersächsischen Schulgesetzes schreibt den Schülern die Teilnahme am Unterricht vor....die Nichtteilnahme am Unterricht wurde von dir doch schon mit 0 Punkten in der Mitarbeit gewertet - das ist die Konsequenz.


    Solche Fälle muss ich auch jedes Jahr "ertragen". Sobald der Schüler keine Perspektive sieht lässt die Arbeitshaltung extrem nach. Das darf dich nicht belasten - 0 Punkte auf dem Zeugnis sind mit den Bewertungsmaßstäben in diesem Fall nicht gerechtfertigt.


    Das moralische Empfinden unsererseits ist halt nicht immer im Einklang mit der Notengebung

  • naja es wurden ja in Form der 5 Punkte gewissermaßen zumindest stellenweise "Dinge erfüllt, um ans Ziel zu kommen". Allem nicht-erscheinen zum Trotz. Diese Punkte mit Gewalt wegzurechnen kann es ja auch nicht sein. Die Konsequenz sind die zahlreichen 0 Punkte im Bereich der Mitarbeit. Und 1 Punkt am Zeugnis ist nun wirklich nichts, worauf man stolz sein kann und meiner Meinung nach Konsequenz genug.

  • Okay, dann ist wohl der Punkt gekommen es einfach zu akzeptieren ... :)

    Das Leben ist grausam ;) Aber ich denke, das ist schon richtig und angemessen so. Hatte auch schon so Situationen. Aber sich dabei an nackte Zahlen und Durchschnitte zu halten ist das beste. Subjektiv "verdient" ist eben nicht immer auch objektiv "verdient". Objektiv hat er/sie den Punkt durch eine schriftliche Leistung verdient. Subjektiv hätte er/sie dagegen nur einen Tritt in den Hintern verdient :P

  • Man muss ja bei der ganzen Sache auch mal über die selbst vergebenen Punkte hinausschauen.
    Erstens wird der Schüler nicht nur bei Dir eine derart hohe Fehlquote haben und somit mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin große Schwierigkeiten kriegen. In meinem Bundesland kann man sich nur eine bestimmte Anzahl von Unterkursen leisten um irgendwann zur Abiprüfung zugelassen zu werden und braucht zudem eine gewisse Anzahl an Punkten aus den Pflichtkursen. Ähnliche Regelungen wird es in Niedersachsen auch geben, denke ich.
    Zweitens gibt es auch immer einen Grund für ein solches Verhalten. Der Schüler hat es ja immerhin bis in diese Jahrgangsstufe geschafft und trotz hoher Fehlquote in einer Klausur immerhin 5 Punkte erreicht. Was ich damit sagen möchte: vielleicht sind die Gründe für sein Fernbleiben persönlich schlimmer als ein wiederholtes Jahr. Wissen wir nicht...
    Insofern ist es fast egal, ob Du ihm den einen Punkt geben "musst", der Schüler hat - auch jenseits seines Zeugnisses - wahrscheinlich Probleme, mit denen er erstmal umgehen lernen muss.

  • Wozu gibt es dann noch die Teilnahmepflicht???


    Begabte Schüler bräuchten nur die Themen und dann zu den Klassenarbeiten in die Schule kommen ...

    Durchaus, ja. In der restlichen Zeit bereiten sie sich auf Wettbewerbe vor, besuchen höheren Unterricht oder gehen zur Uni (Frühstudium und so). Nennt sich Drehtürmodell/Teilakzeleration. Warum sollen die sich im gewöhnlichen Unterricht langweilen?


    À+

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