DSGV Zeugnisse per Hand schreiben

    • Offizieller Beitrag

    PrimaBallerina: dann nehme ich alles zurück.
    Meine Erfahrung ist bisher, dass die alte Erklärung eher stiefmütterlich behandelt wurde. Wenn man Schulleiter oder Lehrer fragt erntet man meistens nur fragende Gesichter.
    Daher war ich davon ausgegangen, dass du sie auch nicht unterschrieben hast. Sorry.


    Da du die alte Erklärung unterschrieben hast, kannst du die Daten der Schüler natürlich nutzen. Mein Fehler.


    Gilt auch für alle anderen, die die alte Erklärung unterschrieben haben.



    kl. gr. frosch

  • Wer einen Wisch unterschreibt, den er mit hoher Wahrscheinlichkeit eben gerade nicht vollständig verstanden hat, und bei dem man mit Sicherheit davon ausgehen kann, das man in einem oder mehreren Punkten gegen die Vorgaben verstößt (es sei denn man ist ausgebildeter Systemadministrator mit Schwerpunkt "Datensicherheit"), der ist doch wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert...

    Ich habe mir schon überlegt, wie ich mich verhalte, wenn sie mir mal so einen Wisch hinlegen. Ich werde alle Passagen, die ich nicht verstehe oder nicht erfüllen kann, streichen. Wenn dann am Ende von der ganzen Erklärung übrig bleibt, daß ich unterschreibe, daß heute der 17. Juni 2018 ist, dann ist das eben so. :)

  • @Krabappel: es ging um eine Aktionsform, nicht um die Frage, wie man sich selbst krumm machen kann, um Mängel auszugleichen. Gleichwohl:

    ...oder rechtzeitig anfangen.

    Beliebig früh kann man mit Zeugnissen nunmal nicht anfangen. Ich hoffe, das ist klar. Wenn man die wenigen Computer dann nutzen will, muss es irgendeinen Plan oder eien Einteilung geben, wer wann tippt. Oder man stellt sich daneben und wartet, bis ein Computer frei ist. Alles sehr effizient.



    ...oder zu Hause tippen und Namenskürzel verwenden, in der Schule einfügen

    Auch total effizient.



    ...oder Stick passwortschützen

    Der von der Schule dienstlich gestellte Stick ist nicht datenschutzmäßig vorbereitet und z. B. passwortgeschützt?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • goeba:


    Windows 10 schlägt es vor: klick auf "Nein". (Das ist übrigens der einzige Punkt, bei dem ich meinen Kolleginnen gesagt habe, dass sie aufpassen müssen.
    Windows bringt von Haus aus keine Verschlüsselung mit - aber zumindest alle mobilen Backup-Lösungen, mit denen ich bisher zu tun hatte, bringen diese vorinstalliert mit.


    kl. gr. frosch

    Vielen Dank (ich brauche allerdings diesbezüglich keine Beratung). Wenn es jemanden wie Dich gibt, der die Kollegen/innen berät, ist es ja ok (möglicherweise). Ich würde das bei meinen über 100 Kollegen/innen nicht machen wollen, und zwar aus folgendem Grund:
    - (mindestens) einer verwendet noch Windows XP
    - viele verwenden Windows 7
    - einige wenige Windows 8
    - viele Windows 10
    - viele Mac OS
    - irgendwelche Apps auf Tablets (sowohl IOS als auch Android) werden auch verwendet
    - eine Handvoll Linux


    Bei all diesen Systemen überblicken zu wollen, wann und mit welchen Einstellungen welche Daten wie übermittelt werden, ist m.E. eine nicht leistbare Aufgabe. Ich hätte kein Problem damit, gegen entsprechende Entlastung (die müsste dann schon recht substantiell ausfallen) ein einheitliches Dienst-System zusammenzustellen (das müsste dann auf Linux-Basis sein, mit Windows kenne ich mich nicht gut genug aus) und auf einem einheitlichen Dienst-Computer automatisiert zu installieren.


    Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Verwendung privater Computer (immerhin kann man es steuerlich absetzen), und ich habe auch die entsprechende Dienstanweisung vor ein paar Jahren unterschrieben (da stand die Verschlüsselung externer Datenträger noch nicht drin) und halte mich auch dran. Ist für mich kein Problem (abgesehen natürlich von dem möglichen Zugriff, den mein Dienstherr haben möchte, der aber realistischerweise wohl nicht vorkommen wird).


    Die Regierungen täten aber gut daran, statt eines unverständlichen Papiers ein paar Musterlösungen herauszugeben. Es gibt ja z.B. für Windows Programme, die das System automatisch "abdichten".


    Dann könnte sich jeder selbst die Anleitung durchlesen und entscheiden, ob ihm das zu kompliziert ist oder nicht. So aber gibt - wie so oft - die Regierung den schwarzen Peter an die Lehrer, die es dann irgendwie hinwurschteln.

  • Ich habe mir schon überlegt, wie ich mich verhalte, wenn sie mir mal so einen Wisch hinlegen.

    Man muss so etwas gar nicht unterschreiben. Sondern nur dann, wenn man dienstliche Daten auf privaten Geräten verarbeiten will. D. h. man muss ich genehmigen lassen, seine privaten Geräte dem Dienstherren bzw. Schulträger kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das soll nicht absurd sein?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

    • Offizieller Beitrag

    Nein, O. Meier. Man muss sich genehmigen lassen, die geschützten Daten der Schüler auf seinen privaten Geräten nutzen zu dürfen. Was für viele Kolleginnen und Kollegen, die zuhause arbeiten wollen, eine Erleichterung ist.


    Das Einsetzen und spätere Ersetzen von Kürzeln ist übrigens sehr effizient. Besser ist nur das direkte Schreiben.


    Kl.gr.Frosch

  • Nein, O. Meier. Man muss sich genehmigen lassen, die geschützten Daten der Schüler auf seinen privaten Geräten nutzen zu dürfen.

    Von der Formulierung mal ab, schrieb ich etwas substanziell anderes? Ich schrieb wohl etwas allgemeiner "dienstliche Daten". Aber sonst?


    Was für viele Kolleginnen und Kollegen, die zuhause arbeiten wollen, eine Erleichterung ist.

    Oder auch nicht, weil sie dann eben den Datenschutz am Hacken haben. Muss man abwägen, ob sich das lohnt.


    Und die Fälle, die deshalb mit privaten Geräten arbeiten, weil sie keine (oder nicht genügend) dienstliche Geräte haben, können sich schnell in einer Zwickmühle wiederfinden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Datenschutz ist nichts das man "am Hacken hat" sondern ein Grundrecht das sich nicht umsonst relativ weit am Anfang der EU-Grundrechtecharta findet.
    Das Volkszählungsurteil von 1983 sollte auch jedem ein Begriff sein. Dass diese Meilensteine der demokratischen Entwicklung als Last und nicht als Geschenk angesehen werden ist traurig.

  • Datenschutz ist nichts das man "am Hacken hat" sondern ein Grundrecht das sich nicht umsonst relativ weit am Anfang der EU-Grundrechtecharta findet.

    Unbestritten. Trotzdem bedeutet es für den, der die Daten verarbeitet, einen entsprechenden Mehraufwand. Da ist's mir doch lieber, der Dienstherr oder der Schulträger, löst die damit verbundenen Probleme, als dass ich das auf meinem Privatrechner irgendwie in Griff bekommen soll.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Was wäre eigentlich, wenn man am heimischen Computer die ganzen Zeugnis-Gutachten für die Grundschulkinder schreibt und dann in der Schule an dem einen Schulrechner nur noch die entsprechenden Schülernamen nachträglich einpflegt?


    Solange die Gutachten-Texte nicht personifiziert sind, dürfte das doch datenschutztechnisch kein Problem sein. *grübel*

    • Offizieller Beitrag

    @pattyplus: Ist kein Problem. Nimm ein Kürzel, am besten eins, welches beim Suchen/Ersetzen nicht automatisch irgendwas in den Wörtern mitersetzt. Also zum Beispiel |ab|
    Die senkrechten Striche kommen im Text praktisch nicht vor. (Der Tipp kam oben schon einmal. O.Meier hatte ihn aber als "nicht effizient" eingestuft. Er ist aber ziemlich effizient.)


    kl. gr. frosch

  • Was wäre eigentlich, wenn man am heimischen Computer die ganzen Zeugnis-Gutachten für die Grundschulkinder schreibt und dann in der Schule an dem einen Schulrechner nur noch die entsprechenden Schülernamen nachträglich einpflegt?

    Klingt auch ungemein praktisch. Wie wäre es, wenn man beim Media-Markt einen Rechner kauft und bei einer Firma vor Ort einen Wartungsvertrag abschließt, die den Rechner immer schön datenschutzkonform halten. Dann stellt man den in die Schule und schreibt dem Schulträger einen Danke-Schön-Brief, dass man seinen Rechner dort abstellen darf, und bittet um eine anteilige Stromrechnung.


    Was wäre eigentlich so schlimm daran, wenn sich doch der Schulträger darum kümmert, die benötigten Geräte anzuschaffen?

  • Das Thema ist jetzt auch bei SPON angekommen:
    http://www.spiegel.de/lebenund…r-per-hand-a-1215097.html


    Interessant vor allem wieder die Leserkommentare, das Spektrum reicht wieder von den Lehrer-Bashern (diesmal in der Minderheit!), die es für selbstverständlich halten, dass Lehrkräfte einen selbstbezahlten PC datenschutzkonform im Sinne der DSGVO zu admistrieren haben und dafür auch die 11-seitige(!) Datenschutzerkärung zu unterschreiben haben, bis zu den Lehrer-Verstehern (diesmal in der Mehrheit!), die klarstellen, dass jenseits des Schulbetriebs kein vernünftiger Angestellter so etwas tün würde (also Privatgeräte für den dienstlichen Gebrauch kaufen und dabei gleichzeitig den Arbeitgeber per schriftlicher Erklärung von aller Verantwortung befreien).


    Im verlinkten Artikel wird auch wieder der übliche Streit ausgetragen hinsichtlich der Frage, wer denn nun die Lehrer mit datenschutzkonformer IT-Technik für den Dienstgebrauch auszustatten hat: Die Kommunen fühlen sich nicht zuständig und das Ministerium "prüft" noch. Derweilen wird den Grundschullehrern, welche die Zeugnisse per Hand schreiben, von juristischer Seite der Tipp gegeben mit Kugelschreiber zu schreiben und nicht mit Bleistift oder Füller, wegen der Dokumentechtheit...


    Realsatire pur in #Neuland...


    Gruß !

Werbung