Stufensteigerung Tarif

  • Guten Tag,


    ich hätte eine Frage zur Stufensteigerung im Tarifvertrag der Lehrer (TV-L). Ich komme ursprünglich aus Polen und habe eine Anerkennung als Lehrer erhalten. Bei der Einstellung in eine Grundschule wurden mir 4 Jahre Berufserfahrung aus Polen anerkannt und ich bin dann in die 3. Stufe des Tarifvertrages eingestuft worden. Jetzt habe ich über zwei Jahre an der Grundschule gearbeitet. Somit habe ich insgesamt sechs Jahre anerkannte Berufserfahrung. Musste ich nicht dann in die nächste Stufe kommen? Die Ansprechpartner im Staatlichen Schulamt widersprechen sich sehr oft und entweder sind die überfordert, überarbeitet oder unfähig. Bis heute z.B. hat meine Krankenkasse keine Unterlagen für die Auszahlung des Krankengeldes für Dezember 2017 vom Staatlichen Schulamt bekommen. Abgezogen wurde es aber vom Gehalt schon längst.... :daumenrunter:


    Aber zurück zum Thema. Vier Jahre anerkannte Berufserfahrung im Ausland, zwei Jahre Berufserfahrung in Deutschland = sechs Jahre = Stufe 4 oder gibt es da noch Besonderheiten. Wäre dankbar wenn mir da jemand helfen könnte.


    Vielen Dank im Voraus.

  • HIer die Erklärung dazu:


    http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/stufen.html


    Danach würde ich sagen, dir fehlt noch ein 3. Jahr in Stufe 3 zum Aufstieg in Stufe 4.

    Ja, aber mir wurden am Anfang 4 Jahre anerkannt. Das macht ja Stufe 3 +1 Jahr Berufserfahrung. Bei jetzigen zwei durchgearbeiteten Jahren in Deutschland bin ich bei 6 anerkannten Jahren, somit Stufe 4.


    Wie ist das bei Lehrern die zwischen den Bundesländern wechseln? Wenn bspw. ein Lehrer bei 5 Jahren Berufserfahrung ist, wird er dann beim Wechsel von Bundesland x in Bundesland y auf 3 Jahre Berufserfahrung runtergestuft und muss dann wieder 3 Jahre arbeiten um auf Stufe 4 zu kommen?

  • §16 TV_L:
    2) 1Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis. 3Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise - bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3.
    Man hat dir vier Jahre Berufserfahrung anerkannt. Bei der Stufenzuordnung fängst du demnach aber trotzdem bei Stufe 3 an.

  • §16 TV_L:
    2) 1Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis. 3Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise - bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3.
    Man hat dir vier Jahre Berufserfahrung anerkannt. Bei der Stufenzuordnung fängst du demnach aber trotzdem bei Stufe 3 an.

    Das ich in die 3. Stufe zugeordnet wurde ist ja richtig. Es geht einfach um die 4 Jahre Berufserfahrung. Da wurde einfach ein Jahr gestrichen und ich muss nicht zwei Jahre, sondern drei Jahre auf die nächste Stufenerhöhung warten. Was ist, wenn ich bspw. jetzt das Bundesland wechsle? Ich habe dann 6 Jahre Berufserfahrung. Würde ich dann in die 4. Stufe eingestuft? Oder würde man mir wieder 3 Jahre Berufserfahrung streichen und ich müsste wieder drei Jahre auf Stufe 4 warten? Wäre beides sehr komisch...

  • Das ich in die 3. Stufe zugeordnet wurde ist ja richtig. Es geht einfach um die 4 Jahre Berufserfahrung. Da wurde einfach ein Jahr gestrichen und ich muss nicht zwei Jahre, sondern drei Jahre auf die nächste Stufenerhöhung warten. Was ist, wenn ich bspw. jetzt das Bundesland wechsle? Ich habe dann 6 Jahre Berufserfahrung. Würde ich dann in die 4. Stufe eingestuft? Oder würde man mir wieder 3 Jahre Berufserfahrung streichen und ich müsste wieder drei Jahre auf Stufe 4 warten? Wäre beides sehr komisch...

    Aber nicht unüblich.


    Ich habe z.B. vor dem Ref bereits Stufe 2 gehabt, nach dem Ref dann plötzlich wieder Stufe 1 und nur ein halbes Jahr vom Ref anerkannt. Das ist dann ähnlich gelaufen.


    Frage mich bitte nicht, wie oft ich inzwischen von Stufe 2 wieder in 1 gelandet bin.


    Übrigens kann es bei einem Bundeslandwechsel sein, dass du bei 1 wieder anfängst, denn das nächste Bundesland muss dir die Zeit aus Polen nicht anerkennen ;)

  • Ja, steht ja so im Gesetz „mindestens 3 Jahre Berufserfahrung = Stufe 3“.

  • Steht aber auch nicht 6 Jahre Berufserfahrung = Stufe 4?
    Verstehe es nicht. Es werden angeblich Lehrer gesucht, aber abgezockt wird man trotzdem...

    Nein, das steht dort nicht, sondern in dem einen Teil explizit nach weiteren x Jahren in Stufe 3 erfolgt ein Aufstieg in Stufe 4.

  • Nein, das steht dort nicht, sondern in dem einen Teil explizit nach weiteren x Jahren in Stufe 3 erfolgt ein Aufstieg in Stufe 4.

    Hieße also wenn ein Lehrer mit fünf jähriger Berufserfahrung in ein anderes Bundesland wechselt, werden ihm zwei Berufsjahre aberkannt und er beginnt in der dritten Stufe von vorne? Dass da die Lehrer noch nicht auf die Barrikaden gegangen sind, verstehe ich nicht...

  • Hieße also wenn ein Lehrer mit fünf jähriger Berufserfahrung in ein anderes Bundesland wechselt, werden ihm zwei Berufsjahre aberkannt und er beginnt in der dritten Stufe von vorne? Dass da die Lehrer noch nicht auf die Barrikaden gegangen sind, verstehe ich nicht...

    Nein, wenn du über einen Bundeslandswechsel gehst, bleibst du meist da, wo du warst. Anders wenn du in einem Bundesland kündigst und dich im neuen neu bewirbst.
    Da das jedem vorher klar und bewusst ist, wüsste ich nicht, warum man da auf die Barrikaden gehen sollte.

  • Nein, wenn du über einen Bundeslandswechsel gehst, bleibst du meist da, wo du warst. Anders wenn du in einem Bundesland kündigst und dich im neuen neu bewirbst.Da das jedem vorher klar und bewusst ist, wüsste ich nicht, warum man da auf die Barrikaden gehen sollte.

    Ich habe jetzt wieder ein Ein-Jahres-Vertrag erhalten (zum 4ten mal). Ab 01.01.2019 steige ich in die Stufe 4 auf. Wenn der Vertrag jetzt nicht verlängert wird und ich erst 1-2 Monate wieder eine Einstellung finde, bleibe ich trotzdem weiterhin in der 4. Stufe?

  • Ich habe jetzt wieder ein Ein-Jahres-Vertrag erhalten (zum 4ten mal). Ab 01.01.2019 steige ich in die Stufe 4 auf. Wenn der Vertrag jetzt nicht verlängert wird und ich erst 1-2 Monate wieder eine Einstellung finde, bleibe ich trotzdem weiterhin in der 4. Stufe?

    Nein, ich kann dir sagen, dass ich mit der Pause der Ferien dazwischen jedes Mal wieder bei 1 angefangen habe, wobei das bei dir ja Jahresverträge sind, so dass die Zeiten dann wenigstens angerechnet werden müssten. Aber wenn da eine Pause dazwischen ist, kannst du meiner Meinung nach höchstens bei 3 sein.

  • Ich habe jetzt wieder ein Ein-Jahres-Vertrag erhalten (zum 4ten mal). Ab 01.01.2019 steige ich in die Stufe 4 auf. Wenn der Vertrag jetzt nicht verlängert wird und ich erst 1-2 Monate wieder eine Einstellung finde, bleibe ich trotzdem weiterhin in der 4. Stufe?

    Laut TV-L Absatz 2 Satz 2 (siehe oben in meiner Antwort) werden dir dann die Jahre in Brandenburg voll angerechnet. Die Jahre in Polen führen aber nur bis maximal Stufe 3. Da würde ich mich bei der GEW mal erkundigen, denn Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber + Berufserfahrung bei dem gleichen Arbeitgeber wird uumindest in dem Gesetz nicht klar festgelegt.

  • Habe bei der GEW nachgefragt. Da ich aber nicht Mitglied bin, können Sie mir nicht weiterhelfen :-(

    Und mit Recht!




    Zitat

    Ich habe jetzt wieder ein Ein-Jahres-Vertrag erhalten (zum 4ten mal). Ab 01.01.2019 steige ich in die Stufe 4 auf. Wenn der Vertrag jetzt nicht verlängert wird und ich erst 1-2 Monate wieder eine Einstellung finde, bleibe ich trotzdem weiterhin in der 4. Stufe?


    Ja:



    Hinweise zur Anwendung des Tarifvertrages
    für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) im Land Nordrhein-Westfalen


    16.2.2
    Voraussetzung für die Anrechnung der früheren Zeiten ist zunächst, dass zwischen der "vorherigen" Beschäftigung und der Neueinstellung allenfalls ein unschädlicher Unterbrechungszeitraum liegt. Die Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Absatz 2 TV-L definiert die Dauer des unschädlichen Unterbrechungszeitraums. Danach darf zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen höchstens ein Zeitraum von 6 Monaten liegen.

  • Dann werde ich mich wohl fügen müssen. Auch wenn die Regelung in meinen Augen blödsinnig ist. Das nach einer Pause von 6 Monaten Berufsjahre gestrichen werden, sowas kenne ich aus keinen anderen Bereich. Erst recht gar nicht aus einem wo Personalmangel herrscht...

  • Ja öffentlicher Dienst. Unglaublich wie die Leute bei den Ämtern, vor allem das staatliche Schulamt arbeiten. Vor den Ferien wurde mein Vertrag um ein Jahr verlängert und ich war persönlich zu Vertragsunterschrift da. Vertragsbeginn: 01.09.2018. Am 30.09.2018 natürlich kein Geld auf dem Konto. Rufe bei der Bezugsstelle an, die haben keine Infos zu meinem Vertrag. Rufe ich beim staatlichen Schulamt an, die haben den unterzeichneten Vertrag nicht vorliegen. Und das obwohl ich persönlich bei denen unterschrieben habe. Wenn man so in der freien Marktwirtschaft arbeiten würde, wäre man arbeitslos. Unglaublich....

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