Einstellungsangebot vs. Arbeitsvertrag

  • So, damit man hier wieder seriös wird:


    Die Eingruppierung in E10 ist sachlich richtig.


    Du bist zwar im Besitz eines Bachelors für Gym-Ge, allerdings nicht eines Masters für Gym-Ge.
    Dieser Abschluß ist zwar lehramtsbezogen, allerdings ermöglicht er keinen Zugang zum Referendariat, da hierfür ein Master erforderlich ist.
    Dies ist auch dadurch abgedeckt, daß ein universitärer Uniabschluß mindestens 8 Semester erfordert. Es liegt zwar ein Magister vor, aber wohl nicht lehramtsbezogen.


    Es gilt auch die Regel, daß man wohl eine Entgeltgruppe niedriger ist, man nicht über die Qualifikation verfügt.
    Kalle29 erwähnte, daß es E13 für die OBAS am BK/Gym gab. Das liegt daran, daß es die OBAS ist. An den Grundschulen gibt es nur die PEf, daher nur E10. An Gymnasien/Gesamtschulen ist man z.B. bei der PEf E12, sprich eine Gruppe unter den regulären Lehrer, E13.
    An Grundschulen ist es E11 für vollständig ausgebildete Lehrer, also E10 für die PEfler.



    Aus diesem Grund wird es wohl bei E10 bleiben.

  • Dieser Abschluß ist zwar lehramtsbezogen, allerdings ermöglicht er keinen Zugang zum Referendariat, da hierfür ein Master erforderlich ist.

    Aber genau das ist die Voraussetzung nach dem Erlass für E11. Bewerben darfst du dich nur, wenn er keinen Zugang zum Ref ermöglicht und eingestuft wird bei lehramtsbezogenen Abschluss E11. So steht es dort zumindest, ob das wirklich so gemeint ist, ist zweifelhaft.

  • Es ist und bleibt auch bei der E10.


    Bei der PEf wird man nur für ein Fach eingestellt, also gilt Teil 2, Abs. 2: "die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichtenin mindestens einem Schulfach hat".


    Egal, was man studiert hat, egal ob man zwei Fächer unterrichten kann/könnte. Bei der PEf gibt es nur die E10!


    So läuft das hier in NRW.

  • Und wo liegt die Quelle dafür?!?


    Die Quelle des TE sagt eben, wie von mir auch angemerkt etwas anderes aus, danach kann man E11 bekommen!

  • Der TE könnte Montagfrüh auf der Matte stehen, sagen, dass er E10 für die Qualifizierungsmaßnahme nimmt und dann in E11 eingruppiert werden will. Dies möge man ihm schriftlich zusichern.


    Oder er nimmt E 10 und ist zufrieden.
    Oder er sagt die Stelle ab mit der Begründung, die Susannea mehrfach erläutert hat. Wenn er so dringend gebraucht wird, wird man ihm schon was anbieten. Oder eben nicht, dann kann man sich auch eine Stelle an einer freien Schule suchen.


    Alles seriöse Vorgehensweisen.

  • PEf nur ein Fach:
    vgl. §4.5 des RdErl. d. MSW v.19.12.2011



    E10 :
    https://www.schulministerium.n…instieg/universitaet.html


    Lehrer, die 2 Fächer studiert haben und diese zwei Fächer z.B. am Gymnasium unterrichten könnten, fallen nicht unter Teil 2, Abs. 1 der Eingruppierungsrichtlinien für Lehrer. Ein Lehramtsstudium umfasst den Bachelor und den Master. Daher gilt E10.



    Der TE könnte Montagfrüh auf der Matte stehen, sagen, dass er E10 für die Qualifizierungsmaßnahme nimmt und dann in E11 eingruppiert werden will. Dies möge man ihm schriftlich zusichern.



    Oder er sagt die Stelle ab mit der Begründung, die Susannea mehrfach erläutert hat. Wenn er so dringend gebraucht wird, wird man ihm schon was anbieten.

    Zitat

    Sie können diese Inaussichtnahme der Einstellung in den Schuldienst nur annehmen oder ablehnen. Eine bedingte Annahme ist nicht zulässig; sie wird wie eine Nichtannahme gewertet.

  • @calmac, deswegen sagte ich ja auch "auf der Matte stehen". Im persönlichen Gespräch ist ja manches möglich, was vorher nicht möglich schien. Immerhin hat der TE einen Master plus lehramtsbezogenen Bachelor. Wer sollte ihn daran hindern, zu handeln?

  • Eingruppierungen in Tarifgruppen (also: E10/11) sind nicht verhandelbar, da mit der Entgeltordnung festgelegt - Erfahrungsstufen prinzipiell schon...(obschon sie vom Arbeitgeber nach Abscjluss des Arbeitsvertrages einseitig festgelegt werden)


    Nochmal: E10 mit Erfahrungsstufe 3 ist, auch mittelfristig, besser als E11 mit Erfahrungsstufe 1

  • @calmac, deswegen sagte ich ja auch "auf der Matte stehen". Im persönlichen Gespräch ist ja manches möglich, was vorher nicht möglich schien. Immerhin hat der TE einen Master plus lehramtsbezogenen Bachelor. Wer sollte ihn daran hindern, zu handeln?

    Ja, es ermöglicht aber keinen Zugang zum Ref. Egal wieviele Abschlüsse der hat. Soll ein/e Fr. Dr. Prof. E11 bekommen, weil er/sie einen solchen Titel hat? Nee.


    Die GEW hat jahrelang eine Entgeltordnung für Lehrer gewollt, jetzt gibt es eine. Es gibt eine Tarifbindung. Wem es nicht passt, hat Pech.


    Vielleicht hat er Glück: wenn die Grund-/Haupt-/Realschullehrer auf A13 gesetzt werden, dann bekäme er (gemäß Tarifregelung) eine Entgeltgruppe niedriger, also E12. Das würde ich jedem Kollegen gönnen - die Arbeit an den Schulformen ist genau so wichtig.

  • Nein, da gibt es eine Sonderregelung in der Entgeltordnung.


    Wenn A13 für Grundschullehrer usw. käme, dann bekommen auch Tarifbeschäftigte TVl-E13 (die sollen ja in der nächsten Tarifrunde auch dafür streiken)


    ABER: Durch den Aufstieg von E11 nach E13 würden Tarifbeschäftigte Erfahrungsstufen verlieren (eine geht verlustig bei dem Aufstieg über jede Stufe) - in Extremfällen könnten Tarifbeschäftigte durch die Höhergruppierung von E11 nach E 13 auch Einkommenverluste bekommen (Stufenlaufzeit fängt wieder bei 0 an)


    Im TV-L ist (anders als im TVöD) keine stufengleich Höhergruppierung vorgesehen


    A13 für alle, tja, das nutzt Beamten....da gibts ja keine Rücknahme von Stufenlaufzeiten - bei den TBs gibts einige moderate Gewinner (natürlich bei weitem nicht in dem Ausmaße wi bei Beamten) und auch etliche, denen das gar nix bringen würde...

  • Am BK/SEK II bekommt man während des OBAS auch Stufe 13 - genauso wie ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer. Das halte ich nicht mal für ungewöhnlich.

    Ungwöhnlich? Das ist eine absolute Frechheit gegenüber allen Referendaren, die während der Zeit mit wesentlich Weniger auskommen und entsprechend nebenbei kellnern müssen. :daumenrunter:

  • Nochmal: E10 mit Erfahrungsstufe 3 ist, auch mittelfristig, besser als E11 mit Erfahrungsstufe 1

    Wenn es um eine spätere Verbeamtung geht, würde ich eindeutig E11 bzw. dann A11 vorziehen, auch wenn aufgrund der Erfahrungsstufe der monatlich ausgezahlte Sold geringer ist. Durch die höhere Eingruppierung ergeben sich nämlich höhere Pensionsansprüche.

  • Du hast aber schon gesehen, dass der vom TE eingestellte Erlass von 2016 ist und damit deinen überstimmt?!? Der ist zwar "nur" befristet bis 2021, aber eben dem hohen Bedarf geschuldet.


    Manchmal würde es wirklich helfen, wenn die Quellen, die hier welche nennen auch gelesen werden und nicht behauptet wird, dass das alles anders ist, obwohl man die Quellen gar nicht gelesen hat.


    Also der TE hat Recht, nach dem von ihm benannten Erlass steht ihm E11 zu und das würde ich Montag auch möglichst vor Ort klären, ob da jemand evtl. genauso zurück ist, wie du.

  • Ungwöhnlich? Das ist eine absolute Frechheit gegenüber allen Referendaren, die während der Zeit mit wesentlich Weniger auskommen und entsprechend nebenbei kellnern müssen

    Yoa, dafür haben OBASler auch 19,5 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht ab dem ersten Tag. Da könnte ich nicht mal kellnern, wenn ich wollte.

  • ABER: Durch den Aufstieg von E11 nach E13 würden Tarifbeschäftigte Erfahrungsstufen verlieren (eine geht verlustig bei dem Aufstieg über jede Stufe) - in Extremfällen könnten Tarifbeschäftigte durch die Höhergruppierung von E11 nach E 13 auch Einkommenverluste bekommen (Stufenlaufzeit fängt wieder bei 0 an)


    Im TV-L ist (anders als im TVöD) keine stufengleich Höhergruppierung vorgesehen


    A13 für alle, tja, das nutzt Beamten....da gibts ja keine Rücknahme von Stufenlaufzeiten - bei den TBs gibts einige moderate Gewinner (natürlich bei weitem nicht in dem Ausmaße wi bei Beamten) und auch etliche, denen das gar nix bringen würde...

    das würde ich nicht so sehen. Hat man mit mir auch versucht, aber nach einem Widerspruch war das schnell Geschichte. Sowas ist üblich, wenn man neue Aufgaben übernummmt, weil man da ja dann berechtigterweise sagt, dass die Erfahrung dann nicht da ist. Aber bei einer Höhergruppierung einer ganzen Gruppe von Lehrern wird das sicher anfechtbar sein.


    plattyplus: ich weiß ja, dass du darüber furchtbar frustriert bist, aber ich hatte während der OBAS auch schon so viele Zusatzaufgaben und klassenleitungen, dass man diese Stellen nun wirklich nicht mit normalen Referendaren vergleichen kann. Ich habe voll gearbeitet, zusätzliche Aufgaben übernommen und hatte mehrere Klassenleiter-Posten (am Ende 4!). Meine Betreuung während OBAS war faktisch nicht vorhanden. Hab das alles alleine gestemmt. Da haben die Refs wirklich ein schöneres Leben, dafür dann aber eben weniger Geld. Man kann nicht alles haben.

  • dafür haben OBASler auch 19,5 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht ab dem ersten Tag

    Dafür müssen OBASler aber auch nur mit Note 4,0 bestehen und haben die Stelle sicher. Referendare müssen sich danach mit ihrer Note nochmal bewerben mit dem Risiko in Hartz 4 zu landen.


    @Sissymaus
    Und du glaubst, daß ich als Refi sowas nicht hatte? Bei uns gab es immer zwei Einsatzpläne, einen "offiziellen" fürs Seminar und einen tatsächlichen. Das Spiel haben die Refis auch nur mitgemacht, weil sie Angst hatten ansonsten trotz bestandenem 2. StaEx am Ende in Hartz 4 zu landen. Und ja, mit 850,- e netto im Ref. einen Zweitwohnsitz unterhalten, weil man mal eben ans andere Ende des Bundeslands geschickt wird, geht einfach nicht. Dann noch Schelte von den Kollegen zu bekommen von wegen "Sozialschmarotzer", weil man sich auf eine Sozialwohnung bewirbt bei dem ja ach so extrem guten Verdienst, die dachten wohl an ihr eigenes volles Gehalt, kommt dann auch gut.


    Aber ihr habt ja Recht, ich war einfach zu bescheuert mich mit meinem 1. StaEx zu bewerben und nicht mit meinem Dipl.-Zeugnis. Gibts halt nicht so häufig, daß ein Bewerber beides hat.

  • ABER: Durch den Aufstieg von E11 nach E13 würden Tarifbeschäftigte Erfahrungsstufen verlieren (eine geht verlustig bei dem Aufstieg über jede Stufe) - in Extremfällen könnten Tarifbeschäftigte durch die Höhergruppierung von E11 nach E 13 auch Einkommenverluste bekommen (Stufenlaufzeit fängt wieder bei 0 an)

    Nein, das kann nicht sein, heißt glaube ich Besitzstand und sorgt dafür, dass man dann eben mit Zulage mindestens das haben muss, was man vorher auch schon hatte.
    Steht so irgendwo im Tarifvertrag, genau in §17, Absatz 4 TVL


    Zitat von TVL

    1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenent-elt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte.


    Bei uns gab es immer zwei Einsatzpläne, einen "offiziellen" fürs Seminar und einen tatsächlichen.

    So etwas gab es bei uns nicht (und verstehe ich auch nicht, wie man sich das gefallen lassen kann), aber dafür eben Refs, die ALGII beantragt haben, denn auch das kann einem im Ref zustehen, auch wenn das der Pflicht des Landes widerspricht.

  • @Sissymaus
    Und du glaubst, daß ich als Refi sowas nicht hatte? Bei uns gab es immer zwei Einsatzpläne, einen "offiziellen" fürs Seminar und einen tatsächlichen. Das Spiel haben die Refis auch nur mitgemacht, weil sie Angst hatten ansonsten trotz bestandenem 2. StaEx am Ende in Hartz 4 zu landen. Und ja, mit 850,- e netto im Ref. einen Zweitwohnsitz unterhalten, weil man mal eben ans andere Ende des Bundeslands geschickt wird, geht einfach nicht. Dann noch Schelte von den Kollegen zu bekommen von wegen "Sozialschmarotzer", weil man sich auf eine Sozialwohnung bewirbt bei dem ja ach so extrem guten Verdienst, die dachten wohl an ihr eigenes volles Gehalt, kommt dann auch gut.


    Aber ihr habt ja Recht, ich war einfach zu bescheuert mich mit meinem 1. StaEx zu bewerben und nicht mit meinem Dipl.-Zeugnis. Gibts halt nicht so häufig, daß ein Bewerber beides hat.

    ich kann nicht wissen, wie es bei dir war. Bei uns an der Schule gibt’s das jedenfalls nicht. Und bei unseren Refs im Seminar gabs das auch nicht, jedenfalls nicht in meinem befeindeten Umfeld.
    Ich verstehe auch gar nicht, wieso du dir sowas hast gefallen lassen. Du kommst hier immer so forsch rüber, lässt deine Schulleiterin in einem Unterrichtsbesuch bei einer Klassenarbeit zusehen und hast es dann nicht geschafft, solche unrechtmäßigen Zustände zu bemängeln. Unsere Seminarleiter waren da sehr hinterher und haben die reffis unterstützt, wenn es bei sowas Probleme gab.


    Hattest du denn auch 4 Klassenleitungen und eine Bildungsgangleitung sowie den Vorsitz im Prüfungsausschuss während des Refs?



    Aber das ist jetzt auch OT.

  • Manchmal würde es wirklich helfen, wenn die Quellen, die hier welche nennen auch gelesen werden und nicht behauptet wird, dass das alles anders ist, obwohl man die Quellen gar nicht gelesen hat.


    Also der TE hat Recht, nach dem von ihm benannten Erlass steht ihm E11 zu und das würde ich Montag auch möglichst vor Ort klären, ob da jemand evtl. genauso zurück ist, wie du.

    Es tut mir leid, falls wir uns hier mißverstehen aber meine angegebene Quelle (die Eingruppierungsrichtlinien des TV-L) sagen genau das, was wir beide sagen. Die beiden Quellen sagen GENAU das gleiche....


    Wir sind lediglich nur unterschiedlicher Meinung, ob sein Studium lehramtsbezogen ist oder nicht.


    Ein lehramtsbezogener Hochschulabschluß liegt hier aber nicht vollständig vor. Dies wird erst mit Verleihung des Masters of Education möglich sein.


    Dies liegt daran, daß die Hochschulen in NRW verschiedene Modelle des Bachelor/Master Systems haben: manche haben lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge, manche machen normale Bachelor (Bonn, Bochum) und dann gibt es im Master alles lehramtsbezogen.

  • Ein lehramtsbezogener Hochschulabschluß liegt hier aber nicht vollständig vor. Dies wird erst mit Verleihung des Masters of Education möglich sein

    Das kann nicht sein, denn dann wäre man ja dazu berechtigt ins Ref zu gehen. Das ist aber ausgeschlossen, dass man sich dann da bewerben darf.

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