Somi- / Zeugnisnoten

  • a. "Wie lange soll das Referat dauern?" "Fünfzehn Minuten." "Und damit wollen Sie ein ganzes Jahr ausgleichen?"
    b. "Worüber wollen Sie denn ein Referat halten?" "Ich dachte, das sagen Sie mir."


    Äh, nein, Referate gibt's nicht. Wenn ich mir Wikipedia-Artikel vorlesen lassen möchte, frage ich Siri oder Alexa.

    Da frage ich dann trocken wie die Person in Mathe steht und wie die Relation von 15 Minuten zum Quartal ist.


    Bei uns sagt die Schulleiterin sogar, dass es gut sei die Lernenden vorher über die Noten zu informieren, damit es nach der Konferenz keine Änderungen mehr gibt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Man kann den SuS ja ihren (aktuellen) Leistungsstand nennen á la: Im 2. Quartal hast du im mündlichen eine ...
    Die Zeugnisnote ist da etwas anderes.

    Also im Ref. haben sie mir folgende Floskel beigebracht, wenn es um die Notenbesprechung im 2. bzw. 4. Quartal geht: "Ich versuche dann mal die Note ... in der Zeugniskonferenz durchzubekommen."


    Auf die Formulierung stütze ich mich dann auch, wenn ein Schüler mal wieder seine Note verhandeln will: "Deinen Wunsch bekomme ich in der Zeugniskonferenz nicht durch."


    Wäre das rechtlich haltbar?

  • ich nenne die vom System ausgerechneten Durchschnitte, also den errechneten Stand der Schüler. Meistens ahnen sie schon, wie dann gerundet wird.


    Verhandeln wollten in 9 Jahren genau zwei Schüler. Dann half der Hinweis auf den Unterschied zwischen Flohmarkt und Zeugniskonferenz, und gut war's ;)


    Referate zur Notenaufbesserung gibt es bei mir prinzipiell nicht. Das erwähne ich sehr deutlich zu Schuljahresbeginn; natürlich geht die Erinnerung im Laufe der Monate zurück, aber "ihr habt das ganze Jahr über Zeit, eure Note zu verbessern" reicht meistens.
    Im Fach Latein wirkt auch immer der Hinweis, dass es sich ja um ein sprachliches Fach handele und deshalb ein Referat IMMER einen sprachlichen Hauptaspekt haben müsse, Wunder. Schlagartig wird es dann uninterressant ;)

  • Man kann den SuS ja ihren (aktuellen) Leistungsstand nennen á la: Im 2. Quartal hast du im mündlichen eine ...
    Die Zeugnisnote ist da etwas anderes.

    Genau das meine ich. Wir sagen nicht die Zeugnisnote. Den ungefähren Stand könne sie bis ca. 1 Woche vorher erfahren.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • aber "ihr habt das ganze Jahr über Zeit, eure Note zu verbessern" reicht meistens.

    Bei mir reicht es nicht.
    Hängt aber auch damit zusammen, daß es bei uns an der Berufsschule Fächer gibt, die bereits im ersten Jahr der dreijährigen Ausbildung abgeschlossen werden. Die Note, die die Schüler da bei mir am Ende des ersten Jahres bekommen, sind dann auch gleich die Endnoten, die am Ende der Ausbildung auch auf dem Abschlußzeugnis erscheinen. Das die Note dann im Abschlußzeugnis auch wieder auftauchen und entsprechend "wichtig" sind, geht vielen Schülern erst im 4. Quartal auf. :rotwerd:

  • Also im Ref. haben sie mir folgende Floskel beigebracht, wenn es um die Notenbesprechung im 2. bzw. 4. Quartal geht: "Ich versuche dann mal die Note ... in der Zeugniskonferenz durchzubekommen."
    Auf die Formulierung stütze ich mich dann auch, wenn ein Schüler mal wieder seine Note verhandeln will: "Deinen Wunsch bekomme ich in der Zeugniskonferenz nicht durch."


    Wäre das rechtlich haltbar?

    Es ist sachlich falsch. Die Zeugniskonferenz segnet die Noten ab, aber sie befindet nicht darüber. Eine vom Fachlehrer erteilte Note ist von der Zeugniskonferenz de facto unangreifbar, solange sie den Bewertungskriterien entspricht. Das Recht in die Notengebung einzugreifen liegt exklusiv bei der Schulleitung.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.


  • Die Aussage ist einfach Nonsens, weil eben der Fachlehrer die Note gibt.

  • Also im Ref. haben sie mir folgende Floskel beigebracht, wenn es um die Notenbesprechung im 2. bzw. 4. Quartal geht: "Ich versuche dann mal die Note ... in der Zeugniskonferenz durchzubekommen."
    Auf die Formulierung stütze ich mich dann auch, wenn ein Schüler mal wieder seine Note verhandeln will: "Deinen Wunsch bekomme ich in der Zeugniskonferenz nicht durch."


    Wäre das rechtlich haltbar?

    Warum so kompliziert?
    Da hätte ich als Schüler bei dir immer das Gefühl, vielleicht geht ja noch was und dann werde ich doch enttäuscht. "Die blöde Zeugniskonferenz hat meine Note absichtlich schlecht gemacht.... "


    Ich nenne den Schülern immer die Kommanote und das Runden müssen sie selbst übernehmen. In Bayern wird auch ziemlich starr nach Kommanoten entschieden. Da muss man schon sehr gut begründen, wenn ein Schüler mit ,57 noch die bessere Note bekommen soll. Um diese Probleme nicht zu bekommen, schaue ich immer, dass ich möglichst kein ,5 habe.
    Referate für einzelne Schüler gibt es auch nicht, wenn nur für die ganze Klasse. Und damit kann ich ja nicht zwei Wochen vor Schuljahresende anfangen ....

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:


  • Das muss mir beim Lesen der APO SI heute Vormittag entgangen sein. Naja - jetzt haben wir es ja rechtsverbindlich.

    Das ist so nicht richtig (grammatikalisch bezieht sich das "die" auch auf die Fächer, nicht auf die Noten).
    In der VV zu § 21 APO-S I NRW heißt es unter Absatz 2: "Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. [...] Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt."

  • In Bayern wird auch ziemlich starr nach Kommanoten entschieden.

    Und genau das dürfen wir in NRW nicht. Wir müssen eine pädagogische Note bilden und dürfen eben nicht einfach den Durchschnitt bilden.


    Was Einzelreferate angeht, mache ich das nur, wenn es sehr rechtzeitig angedacht ist. Ich hatte z.B. einen Schüler, der im 1. Halbjahr zu den Herbstferien diesbezüglich zu mir kam. Als ich ihm gesagt habe, daß er ein spezielles Thema vorbereiten solle, wollte er nicht mehr.

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