• Ich habe seit einigen Jahren Raabits abonniert. Eigentlich war ich immer ganz zufrieden und habe es häufig genutzt. Heute kam nun eine neue Nachlieferung und auf der Rechnung tauchte ein Posten von 14,85 Euro für einen Online-Zugang auf :staun: ich habe mir dann die Unterlagen zu der letzten Nachlieferung angeschaut und da stand, dass irgendein Onlineportal eingerichtet wird und ich bis zum 20.4 widersprechen sollte, wenn ich es nicht nutzen und bezahlen möchte. Ich hielt es für Werbung und habe dieses Schreiben nicht genauer durchgelesen (ich hatte auch wenig Zeit, da Mutterschutz und anderes zu tun), finde es aber äußerst dreist, mir hinterrücks irgendein Abo reinzudrücken. Ist das überhaupt zulässig? Bin ziemlich sauer. Überlege, mein Abo für meine beiden Radbits-Reihen komplett zu kündigen, wer weiß, was denen als nächstes einfällt.

  • Hallo Minimaus,


    nein, das ist nicht rechtens.
    Laut neuer Datenschutzverordnung ist dein Einverständnis notwendig. Vorher auch schon.
    Schreib eine Mail, dass du kein Interesse hast und nicht bezahlen wirst.

  • Ich würde ein Schreiben aufsetzen und darin die anderen beiden Abos aufgrund des Vorfalls kündigen.
    Das hat aber auch den Hintergrund, dass ich das Material für größtenteils untauglich halte (Chemie, Gymnasium).

  • Die korrekte Vorgehensweise scheint es mir nicht zu sein.


    Aber ( Stille Mitleserin): die Opt-in-Zustimmung laut der neuen Datenschutzverordnung bezieht sich auf die Verwendung von Nutzerdaten. Nicht auf die Zustimmung zu einem Abo und zum Bezahlen desselben. Da verwechselst du zwei Opt-Ins.


    kl. gr. frosch

  • Ob das zulässig ist oder nicht, wird sich hier im Forum nicht klären lassen - es sei denn, das Erzeugen allgemeiner Empörung reicht als rechtsverbindliche Auskunft.
    Konkreteres regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen.


    Die Argumentation "wenig Zeit wg. Mutterschutz etc." ist rechtlich völlig belanglos, da der Verlag seine Kunden ja informiert hat - in der Regel mit einer gewissen Vorlaufzeit.
    Das eigene Unvermögen ("ich habe es für Werbung gehalten") nun als Dreistigkeit ("hinterrücks reinzudrücken") des Verlags darzustellen hilft hier also nicht wirklich weiter.


    Ehrlich wäre dann aber ein Kündigungsschreiben aufgrund von eigener Schusseligkeit.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Mir scheint es, eine klassische Abo-Falle zu sein und als solche nicht rechtens. Mir ist was Ähnliches von ein paar Jahren passiert, ich habe nicht bezahlt und 1,5 Jahre Drohbriefe (Eintrag in Schufa, Prozess) bekommen, die ich nicht beachtet habe. Mir ist dann nichts passiert.
    Es ist eine bodenlose Freichheit, dass ein kostenloses Abo plötzlich bezahlbar gemacht wird. Bloß nicht zahlen.

  • Von Raabits kenne ich eigentlich keine Abo-Fallen.


    Um das auf der Sachebene endgültig klären zu können, brauchen wir die Kenntnis des konkreten Inhalts des erwähnten Raabits-Schreibens.


    Vielleicht mag die TE das Ganze auch einmal in einem Rechtsforum thematisieren. Da wird das Ganze dann exklusiv auf der Sachebene diskutiert. Ob die Antwort der TE gefallen wird, wage ich aber zu bezweifeln.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • So, ich habe gerade mit dem Verlag telefoniert. Das "Online-Abo" wird storniert und ich brauche es nicht bezahlen. Meinen Unmut über dieses Geschäftsgebaren habe ich zum Ausdruck gebracht. Vielleicht wird es ja weitergegeben.


    Das Schreiben habe ich mal angehängt. Klar, wenn man intensiv liest, steht es da. Wenn ich aber ein Abo für Unterrichtsreihen abgeschlossen habe, möchte ich nicht heimlich irgendwelche anderen Dinge untergeschoben bekommen, wo ich widersprechen soll, wenn ich sie nicht will. Begleitschreiben liegen übrigens bei jeder Nachlieferung dabei. Soll ich das jetzt ernsthaft alles lesen?

  • also dreist ist das auf jeden Fall.


    Wobei ich diesen Online Zugang durchaus nützlich finde. Hoffentlich hat unsere Schule nicht wiedersprochen. Bei uns zahlt das nämlich die Schule. ;)

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Das Schreiben habe ich mal angehängt. Klar, wenn man intensiv liest, steht es da. Wenn ich aber ein Abo für Unterrichtsreihen abgeschlossen habe, möchte ich nicht heimlich irgendwelche anderen Dinge untergeschoben bekommen, wo ich widersprechen soll, wenn ich sie nicht will. Begleitschreiben liegen übrigens bei jeder Nachlieferung dabei. Soll ich das jetzt ernsthaft alles lesen?

    Ja, sollst Du. Und von "heimlich untergeschoben" kann hier keine Rede sein. Das stand da glasklar auf dem Schreiben - und das Schreiben war auch nicht als Werbung einzustufen.


    Einmal abgesehen davon freut es mich für Dich, dass der Verlag so kulant war, das Ganze zu stornieren. Ganz so "hinterrücks" sind die Leute dort dann wohl doch nicht. 8)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ja, sollst Du. Und von "heimlich untergeschoben" kann hier keine Rede sein. Das stand da glasklar auf dem Schreiben - und das Schreiben war auch nicht als Werbung einzustufen.
    Einmal abgesehen davon freut es mich für Dich, dass der Verlag so kulant war, das Ganze zu stornieren. Ganz so "hinterrücks" sind die Leute dort dann wohl doch nicht. 8)


    Wenn man aktiv werden muss um etwas NICHT zu bestellen, ist das IMHO sehr wohl "heimlich"/"hinterrücks".
    Warum wurde nicht gefragt, ob der Kunde die zusätzliche Leistung kaufen möchte? Das ist Absicht und mindestens unseriös, wenn nicht sogar illegal.


    Man stelle sich mal vor jede Firma würde solche Schreiben mit "automatischen Bestellungen" verschicken.

  • Falls das von Anfang an Teil der Bestellung oder des Abonemmentvertrags war, ist es nicht illegal.
    Dazu müsste man die ursprünglichen Bedingungen kennen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Falls das von Anfang an Teil der Bestellung oder des Abonemmentvertrags war, ist es nicht illegal.
    Dazu müsste man die ursprünglichen Bedingungen kennen.

    Das stimmt.
    Wenn das von Anfang an dem Kunde klar ist, halte ich es auch nicht für unseriös. Aber wenn solche automatischen Bestellungen/Verlängerungen usw. im Kleingedruckten oder verklausuliert sind, halte ich das für eine Masche und unseriös.

  • Die Verbraucherzentrale weiß sowas. Ob irgendwann mal unterschrieben oder nicht, ob das zulässig ist müsste man halt prüfen lassen. Ganz kündigen geht natürlich auch...

  • Danke für den Thread, ich habe zwar - aus finanziellen und Effizienzgründen - schon vor ein paar Monaten meine Raabits-Abos zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt aber jetzt werde ich doch überprüfen, ob sie für die letzten Monaten nicht ne Sonderzahlung gemacht haben.
    Bei mir ist es zb so, dass einige Raabits-Lieferungen tatsächlich komplett ungeöffner liegen bleiben, bis ich irgendwann wieder Zeit habe, sie zu lesen. Ich gucke nur auf das Thema, ob ich es gleich gebrauchen kann, sonst bleibt es zum Teil echt lange liegen...


    chili

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