Status meines Refs?

  • In NRW bist Du mit Bestehen des zweiten Staatsexamens ein Lehrer wie alle anderen.
    Ein erstes Staatsexamen hast Du allerdings weiterhin nicht.

  • Auf der Seite der Schulbehörde ist das doch genau erklärt? Ich meine mich zu erinnern: Mit Deutsch hast du ein Fach, Bachelor reicht nicht. Im Ref holst du den Praxisanteil nach und kriegst dann einen Wisch auf dem steht, dass du in Sachsen Lehrer bist, bekommst eine Gehaltsgruppe drunter. Ethik müsstest du (ich vermute in Teilen) nachstudieren, um das 2. Fach unterrichten zu können und in die E13 oder was die Oberschulleute kriegen eingruppiert zu werden. M.E. gilt der Abschluss nicht in anderen Bulä. Sachsen will seine Lehrer ja halten...


    Wie das alles mit der Verbeamtung wird, weiß keiner, das kommt ja erst noch. Unter 43 musst du auf alle Fälle sein.


    et voilà:
    https://www.lehrerbildung.sachsen.de/15764.htm

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