Aufsichtspflicht an Gemeinschaftsschulen

  • Ich habe im Rahmen meines Studiums Gemeinschaftsschulen besucht und habe auch Führungen bekommen. Leider fällt mit diese Frage erst im Nachhinein ein und ich dachte vielleicht kann mir jemand weiter helfen....
    Wie sieht es denn eigentlich mit der Aufsichtspflicht an Gemeinschaftsschulen aus? Die Schulen, die ich besucht habe, hatten zum Teil schon einen sehr großen Pausenhof in dem sich die Schüler auch jeder Zeit frei bewegen durften. Oder wenn Schüler selbstständig etwas erforschen und dafür den Pausenhof während der Schulzeit verlassen müssen? Allgemein lernen die Schüler ja selbstständig und es ist selten, dass alle Schüler in einem Raum arbeiten.
    Ich hoffe, dass mir jemand mehr zu dem Thema sagen kann.


    Liebe Grüße

  • Bei uns war es so:


    Aufsicht in den Pausen: Regelung nach Plan. Jeder Lehrer muss mal ran.
    Bei freier Arbeit in den Stunden: Aufsicht gewährleistet, wenn der Lehrer vor Ort ist und Ansprechpartner ist.
    Verlassen des Schulgeländes: Genehmigung durch Schulleitung und am besten auch noch Einverständnis der Eltern nötig.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Falls ich die Frage richtig verstehe: Es geht um mehrere Schulen unter einem Dach?


    Falls ja: während der Pausen gibt es einen abgestimmten Aufsichtsplan. Wenn Schüler außerhalb der Pausen draußen sind, ist die Lehrkraft zuständig, die sie raus gelassen hat.
    Und wenn Schüler das Gelände verlassen, sollte die Lehrkraft auch dabei sein.


    Gruß,
    DpB


    (Ok. Das ist alles so offensichtlich, dass ich mir jetzt doch SEHR sicher bin, die frage falsch verstanden zu haben :-D )

  • (Ok. Das ist alles so offensichtlich, dass ich mir jetzt doch SEHR sicher bin, die frage falsch verstanden zu haben :-D )

    Ich hab sie auch so verstanden :)


    Falls mehrere Schulen unter einem Dach sind, haben sich die Schulleitungen bestimmt abgesprochen bzgl. Aufsicht auf gemeinsamen Flächen. War bei uns nie ein Problem.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Nein, bei Gemeinschaftsschulen sind nicht mehrere schulen unter einem Dach. Das ist EINE Schule, in der auf verschiedenen Niveaus unterrichtetet wird (Hauptschule, Realschule Gymnasium), auch mit Inklusion. Eine Schule für alle heißt es immer hier. Die Aufsichtspflicht ist meines Wissens so wie Milk & Sugar das beschrieben hat.

  • Nein sie waren nicht unter einem Dach :) Es waren mehrere verschiedene. Es wurde aber erwähnt, dass Schüler eben auch während der Unterrichtszeit selbstständig forschen können und eben zum Teil auch das Schulgelände verlassen. Deshalb die Frage.

  • Ich weiß nicht geanu, was du meinst mit Gemeinschaftsschule. Wahrscheinlich meinst du eine Schule mit mehreren Gebäuden. Sobald die Schüler das Schulgelände verlassen wird es kritisch.

  • In diesem Fall scheint es ja so zu sein, dass die Schule das eigenständige Forschen auch an Lernorten außerhalb der Schule fest in ihrem Konzept verankert hat. Ich gehe mal davon aus, dass in diesem Fall die Eltern irgendwo ihre Einverständnis abgegeben haben.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Schüler müssen sich beaufsichtigt fühlen. Auf den Hof schicken und aus dem Fenster gucken mag bei Großen gehen, wenn man vorher die Bedingungen erläutert hat. Ist immer eine Abwägung von "sie sollen selbständig werden" und "ich muss einschätzen, wie weit ihr Verantwortungsbewusstsein und Intellekt entwickelt sind".


    Wenn man sie alleine vom Schulgelände schickt, ist das "beaufsichtigt fühlen" nicht mehr der Fall.


    Ob eine Einverständniserklärung der Eltern ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Das soll dann der Schulleiter entscheiden. Letztlich muss man immer damit rechnen, dass etwas passiert und dann hast du die Verantwortung. Du hast die Aufsichtspflicht ja an niemanden abgegeben, sondern die Kinder eben alleine gelassen. Die Eltern können für die Schulzeit nicht per Unterschrift die Lehrer von der Pflicht zur Aufsicht befreien.

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