Verbeamten oder nicht?

  • Zum nächsten Schuljahr wurde mir die Übernahme vom Tarifangestellten in die Beamtenlaufbahn angeboten. Lehrer wurde ich über den Seiteneinstieg an einer staatlich anerkannten Ersatzschule.


    Nach meiner Recherche würde ich zunächst finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen. Dies ist hierauf zurückzuführen:


    Als Tarifangestellter mit E13 Erfahrungsstufe 5 werde ich im Falle der Verbeamtung mit A13 auf die Eingangsstufe zurückgestuft.
    Obwohl ich bei A13 Stufe 5 mit 3123,27 € Netto etwas mehr beziehe als bei E13 Stufe 5 (2983,17€), fällt zunächst einmal die Jahressonderzahlung weg, welche Netto ca. 100€/Monat ausmacht. Der größte Negativposten wäre allerdings die PKV. Da ich voraussichtlich nur über die Öffnungsklausel reinkomme, werde ich aufgrund des Risikozuschlags 300-350€/Monat zahlen müssen. Auch die Kostendämpfungspauschale von 300€/a wäre ein zusätzlicher Mehraufwand.


    Unterm Strich hätte ich nach Verbeamtung im Vergleich zum Tarifangestelltenverhältnis eine Nettoeinbuße von ca. 300€ im Monat.


    Jetzt die entscheidende Frage: Verbeamtung oder nicht? Hab ich etwas übersehen? Sind die Pensionsbezüge wirklich so hoch, dass ich auf 300€ im Monat verzichten soll? Wenn ich diese in ETF-Fonds und Aktien anlegen würde, könnte ich doch locker den Vorteil der Pensionsbezüge ausgleichen?

  • Kommst Du denn über eine Öffnungsklausel überhaupt in die PKV? Bist Du nicht bereits freiwillig versichert?


    Ich bin verbeamtet worden, als ich in Stufe 13-4 war. Bist Du Dir sicher, dass Du auf die niedrigste Stufe zurückfallen wirst? ich bin direkt in Stufe 7 gelandet und ein halbes Jahr später in Stufe 8. Ich hatte ca. 1000€ netto mehr im Monat. Krankenversicherung war ca. 300€ (hab beide Kinder bei mir versichert). Also ein plus von 700€. Grund genug für die Verbeamtung.

  • Als Tarifangestellter mit E13 Erfahrungsstufe 5 werde ich im Falle der Verbeamtung mit A13 auf die Eingangsstufe zurückgestuft.

    Einer der Profis hier kennt sicherlich den Einstufungserlass besser. Diese Tatsache würde ich zunächst einmal hinterfragen. Es gibt doch sicherlich eine Anerkennung von förderlichen Zeiten nach dem Ende deines Refs. Zusätzlich wird mindestens der Zivil/Wehrdienst angerechnet. Aber nehmen wir einfach mal an, es wäre nicht so.


    TV-L 13/5 gibt momentan laut oeffentlicher-dienst.info 36481€ netto, wenn du in Steuerklasse 1 bist. A13/5 gibt 38809€ netto jährlich. Macht schomal 2300€ jährlich Unterschied. Im Worst-Case mit 350€ monatlichem Beitrag in der PKV (wie alt bist du, wenn ich fragen darf) und den 300€ Kostendämpfungspauschale wärst du 2200€ schlechter.


    ABER: Nach TV-L 13/5 gibt es nur noch TV-L 13/6. Du bist quasi am Ende der Gehaltsaufstiege. 13/6 bringt lächerliche 500€ netto mehr im Jahr. Bei A13/5 bist du ganz am Anfang. Je nachdem, wie alt du bist (auf jeden Fall ja wohl unter 42), schaffst du noch eine Menge Stufen. Mit A13/6 bist du schon bei 40000€ netto jährlich und damit ist die Beamteneinstufung schon finanziell positiver als die Angestellteneinstufung. Von der höheren Pension am Ende mal ganz abgesehen.

  • Danke für die schnellen Antworten!

    Kommst Du denn über eine Öffnungsklausel überhaupt in die PKV? Bist Du nicht bereits freiwillig versichert?


    Ich bin verbeamtet worden, als ich in Stufe 13-4 war. Bist Du Dir sicher, dass Du auf die niedrigste Stufe zurückfallen wirst? ich bin direkt in Stufe 7 gelandet und ein halbes Jahr später in Stufe 8. Ich hatte ca. 1000€ netto mehr im Monat. Krankenversicherung war ca. 300€ (hab beide Kinder bei mir versichert). Also ein plus von 700€. Grund genug für die Verbeamtung.

    Ich bin momentan gesetzlich versichert.
    Anerkannt werden mir nur 2,8 Jahre Berücksichtigungsfähige Zeiten, inklusive Zivildienst. Von meinen 6 Jahren als überwiegend in Teilzeit angestellter Lehrer fallen 4 Jahre als Zeiten zur Erlangung der Beamtenbefähigung weg. Also lande ich zunächst in Stufe 5. Tätigkeiten im öffentlichen Dienst vor meiner Lehrtätigkeit werden leider nicht berücksichtigt, obwohl ich die Personalabteilung auf §30 LbesG "Berücksichtigungsfähige Zeiten" hingewiesen habe.


    Da ich in einer anderen Steuerklasse bin, fiele die Differenz bei mir dennoch weniger günstig als bei dir aus ;-)



    @Kalle29:


    Ich bin 39 Jahre alt, was natürlich die PKV-Beiträge in die Höhe treibt.


    Ja, die zukünftigen Höherstufungen wären definitiv ein Argument. Nach 6 Jahren Beamter wäre das Nettogehalt-PKV dann höher als E13 / 6.
    Ich frage mich auch immer, wieso die Stufe 6 für die paar Kröten eingeführt wurde....

  • Auf jeden Fall verbeamtent lassen.
    Nicht zu unterschätzen ist im neben den von anderen genannten finanziellen Gründen auch die Mitgliedschaft in der PKV statt der gesetzlichen Kasse. Die deutlich bessere Versorgung gerade für gesundheitlich angeschlagene Fälle ist mit Geld kaum aufzuwiegen.
    Du wirst dich wundern, wie schnell du als Privatpatient an Termine kommst und welche deutlich wirksameren Medikamente und Therapien dir plötzlich angeboten werden und zur Verfügung stehen.


    Die Einstufung würde ich erst einmal abwarten, da ich mir nicht sicher bin, dass deine eigene Berechnung so stimmt. Schalte da sicherheitshalber aber auch den Personalrat ein und /oder wende dich an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft/ deines Verbandes.

  • Hast du Kinder? Dann sinkt die KDP noch und ggf. steigt die Beihilfe. (Wenn die Kinder nicht über den Partner/ die Partnerin laufen.)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Du wirst dich wundern, wie schnell du als Privatpatient an Termine kommst und welche deutlich wirksameren Medikamente und Therapien dir plötzlich angeboten werden und zur Verfügung stehen.

    Ich konnte für mich noch keine Vorteile erkennen, seit ich in der PKV bin.
    Das mit den schnelleren Terminen habe ich noch nie am eigenen Leib erfahren und wenn ich bei einem Arzt bin, wollen die mir ständig irgendwelche Zusatzbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen andrehen.

  • Anerkannt werden mir nur 2,8 Jahre Berücksichtigungsfähige Zeiten

    Bedeutet für dich, dass du fast sofort in A13/6 eingestuft wirst, da die Stufenlaufzeit von 5 auf 6 nur 3 Jahre beträgt. Ich hab vorhin etwas schnell gerechnet, aber du müsstest eigentlich ab A13/7 finanziell besser dastehen. Die 300-350 € kommen mit Risikozuschlag bei 50% Beihilfe schon hin.


    Ob die PKV dir Vorteile bei der Versorgung bringt, hängt glaube ich auch vom Arzt ab. Meinen Hausarzt, den ich sehr schätze, interessiert meine PKV bei der Wartezeit und Terminvergabe null. Dafür ist er sehr fähig. Als ich vor einiger Zeit einmal meinen Zeh gebrochen hatte und an einem Montag morgen bei einem mir unbekannten Chirurgen vorstellig wurde, war ich trotz mindestens 20 Leuten im Wartezimmer nach fünf Minuten dran. Ich persönlich finde diese Bevorzugung ziemlich asozial. Deswegen lege ich da auch überhaupt keinen Wert drauf.



    Hast du Kinder? Dann sinkt die KDP noch und ggf. steigt die Beihilfe. (Wenn die Kinder nicht über den Partner/ die Partnerin laufen.)

    Übrigens vermutlich nur relevant, wenn der Partner auch Beamter ist. Die Kinder können problemlos gesetzlich versichert sein, den Anstiegt auf 70% Beihilfe bekommt man trotzdem.



    Jetzt die entscheidende Frage: Verbeamtung oder nicht? Hab ich etwas übersehen?

    Was du auch übersiehst: Beamter bekommen unbegrenzte "Lohnfortzahlung" statt nur sechs Wochen wie bei Angestellten. Beamter bekommen bei Dienstunfähigkeit automatisch eine Mindestpension in Höhe von etwa 1400€ monatlich. Dafür musst du als gesetzlich versicherter lange schuften. Du schreibst von Risikozuschlägen bei der PKV, hast also vermutlich eine Vorerkrankung. Offenbar scheint diese nicht die Verbeamtung zu verhindern. Aber die Absicherung, falls irgendetwas bei dir passiert, ist im Beamtentum um einiges besser.


    Hast du noch einen für dich negativen Aspekt der Verbeamtung?

  • Danke für die schnellen Antworten!


    Ich bin momentan gesetzlich versichert.Anerkannt werden mir nur 2,8 Jahre Berücksichtigungsfähige Zeiten, inklusive Zivildienst. Von meinen 6 Jahren als überwiegend in Teilzeit angestellter Lehrer fallen 4 Jahre als Zeiten zur Erlangung der Beamtenbefähigung weg. Also lande ich zunächst in Stufe 5. Tätigkeiten im öffentlichen Dienst vor meiner Lehrtätigkeit werden leider nicht berücksichtigt, obwohl ich die Personalabteilung auf §30 LbesG "Berücksichtigungsfähige Zeiten" hingewiesen habe.


    Da ich in einer anderen Steuerklasse bin, fiele die Differenz bei mir dennoch weniger günstig als bei dir aus ;-)

    Woher weißt Du, in welcher Steuerklasse ich bin? Ich bin Steuerklasse IV. Die ist genauso mies wie I. Wenn Du nicht gerade in VI bist, sind wir beide da gleich "schlecht" gestellt.


    Gesetzliche Versicherung ist mir klar, aber ich weiß nicht, ob Du bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung nicht eine Frist für die Öffnungsklausel verpasst . Und denke daran, dass Du dann auch Deine gesetzliche KK kündigen musst (Frist 2 Monate). Sonst wird's teuer, da Du Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil bezahlen musst als Beamter.


    Einstufung: Ich gebe Kalle Recht: Du müsstest in Stufe 6 landen.


    Und Du hast vielleicht auch noch nicht bedacht, dass man später (wenn man mal Kinder bekommt) einen Familienzuschlag bekommt. Den gibts bei Angestellten auch nicht mehr.


    Eigentlich gibt es wenige Gründe für Dich dagegen.

  • Auf jeden Fall verbeamtent lassen.
    Nicht zu unterschätzen ist im neben den von anderen genannten finanziellen Gründen auch die Mitgliedschaft in der PKV statt der gesetzlichen Kasse. Die deutlich bessere Versorgung gerade für gesundheitlich angeschlagene Fälle ist mit Geld kaum aufzuwiegen.
    Du wirst dich wundern, wie schnell du als Privatpatient an Termine kommst und welche deutlich wirksameren Medikamente und Therapien dir plötzlich angeboten werden und zur Verfügung stehen.


    Die Einstufung würde ich erst einmal abwarten, da ich mir nicht sicher bin, dass deine eigene Berechnung so stimmt. Schalte da sicherheitshalber aber auch den Personalrat ein und /oder wende dich an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft/ deines Verbandes.

    Die PKV wird mir kaum Vorteile bieten, da es sich um die Absicherung im Basistarif handelt. Dieser hat einen DEUTLICH geringeren Leistungsumfang als der Normaltarif mit Beihilfeergänzungsleistungen.


    Laut meiner eigenen Berechnung müsste ich in Stufe 7 eingeordnet werden. Die Personalabteilung nennt Stufe 5 mir Wechsel nach Stufe 6 innerhalb einiger Monate.



    Mein Grundsicherungsrechner sagt mir, dass ich im Falle einer Dienstunfähigkeit, Kündigung, etc. 1060€ Hartz 4 bekommen würde. Ziehe ich PKV und Steuern von der Mindestpension ab, liege ich unter Hartz 4. DAS soll es doch auch nicht sein?


    Die Sache mit Vorerkrankung könnte auch noch zu einer Überaschung führen, sobald ich beim Amtsarzt vorstellig werde. Vielleicht winkt der ja sofort ab.


    Sissymaus:


    Ich war nie freiwillig gesetzlich, sondern immer pflichtversichert, so dass es mir der Frist keine Probleme geben sollte. Sobald ich verbeamtet werde, stelle ich einen Antrag um Aufnahme. Über 6 Monate sollte das nicht dauern.

  • Warum solltest du in der PKV nur den Basistarif bekommen? Der hat mit der Öffnungsaktion nichts zu tun. Die Beihilfeergänzung fällt weg, aber das ist es auch schon. Das lässt sich aber in manchen Bereichen durch Zusatzversicherung abfedern.

  • Die PKV wird mir kaum Vorteile bieten, da es sich um die Absicherung im Basistarif handelt. Dieser hat einen DEUTLICH geringeren Leistungsumfang als der Normaltarif mit Beihilfeergänzungsleistungen.
    Laut meiner eigenen Berechnung müsste ich in Stufe 7 eingeordnet werden. Die Personalabteilung nennt Stufe 5 mir Wechsel nach Stufe 6 innerhalb einiger Monate.




    Ich war nie freiwillig gesetzlich, sondern immer pflichtversichert, so dass es mir der Frist keine Probleme geben sollte. Sobald ich verbeamtet werde, stelle ich einen Antrag um Aufnahme. Über 6 Monate sollte das nicht dauern.

    Warum sollte es denn nur der Basistarif sein? Ich bin mit ähnlichen Voraussetzungen (Alter + leichte/mittlere Vorerkrankungen) vergangenes Jahr verbeamtet und neu PKV versichert worden. Der Basistarif war da nie ein Thema und ich zahle auch ca. 350 Euro (inkl. Risikozuschlag). Und allein wegen den besseren Bedingungen beim Zahnersatz hat sich das Ganze schon gelohnt.



    Wenn du pflichtversichert bist, müssen sie dich zum Tag der Verbeamtung (auch rückwirkend) aus der gesetzlichen rauslassen.


    PS: da war ich wohl etwas zu spät ;)

  • Mein Grundsicherungsrechner sagt mir, dass ich im Falle einer Dienstunfähigkeit, Kündigung, etc. 1060€ Hartz 4 bekommen würde. Ziehe ich PKV und Steuern von der Mindestpension ab, liege ich unter Hartz 4. DAS soll es doch auch nicht sein?

    Mich würde interessieren, wie man als (unterstellt) kinderloser Single 1060€ H4 bekommt. Meiner bescheidenden Rechtskenntnis nach müsstest du aber im verbeamteten Fall auch auf diesen Satz aufgestockt werden. Es ist ja dein Existenzminimum.

  • Abgesehen von der PKV ist die bereits oben erwähnte Absicherung schon nicht zu verachten. Sollte natürlich nicht der Grund sein, sollte man aber fairerweise sagen.

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Ich danke euch für die zahlreichen Antworten und Hinweise!



    Warum sollte es denn nur der Basistarif sein? Ich bin mit ähnlichen Voraussetzungen (Alter + leichte/mittlere Vorerkrankungen) vergangenes Jahr verbeamtet und neu PKV versichert worden. Der Basistarif war da nie ein Thema und ich zahle auch ca. 350 Euro (inkl. Risikozuschlag). Und allein wegen den besseren Bedingungen beim Zahnersatz hat sich das Ganze schon gelohnt.


    Wenn du pflichtversichert bist, müssen sie dich zum Tag der Verbeamtung (auch rückwirkend) aus der gesetzlichen rauslassen.


    PS: da war ich wohl etwas zu spät ;)

    Für mich war immer klar: Öffnungsaktion wegen Vorerkrankungen heißt: Basistarif. Nichts mit 1-Bett-Zimmer, Chefarzt und Zahnersatz. Man hatte mich auch davor gewarnt, dass, wenn ich überhaupt wegen der Vorerkrankungen verbeamtet würde, die PKV über Öffnungsaktion ein heikles Ding sei, da ich lebenslang den Anbieter nicht mehr wechseln könnte.


    Ich tendiere ja schon fast dazu, Krankheiten nicht anzugeben, aber davon wird überall dringend abgeraten. Mit dem Risiko würde ich auch nicht wegen der paar Vorteile des Beamtendaseins leben wollen. Der Staatsdienst wird einem eben wirklich nicht so leicht gemacht....

  • Für mich war immer klar: Öffnungsaktion wegen Vorerkrankungen heißt: Basistarif. Nichts mit 1-Bett-Zimmer, Chefarzt und Zahnersatz. Man hatte mich auch davor gewarnt, dass, wenn ich überhaupt wegen der Vorerkrankungen verbeamtet würde, die PKV über Öffnungsaktion ein heikles Ding sei, da ich lebenslang den Anbieter nicht mehr wechseln könnte.
    Ich tendiere ja schon fast dazu, Krankheiten nicht anzugeben, aber davon wird überall dringend abgeraten. Mit dem Risiko würde ich auch nicht wegen der paar Vorteile des Beamtendaseins leben wollen. Der Staatsdienst wird einem eben wirklich nicht so leicht gemacht....

    Nein, wie gesagt, bei mir wurde das beim Beratungsgespräch nicht einmal angesprochen. Am besten du lässt dich da mal umfassend beraten und holst dir Angebote ein. Du darfst nicht vergessen: du bist ja nur zu 50% bei der PKV versichert (die anderen 50% sind die Beihilfe). Es stimmt wohl, dass man es sich schon gut überlegen sollte, wo man sich versichert. Ich hab es damals so gemacht, dass ich mich im Kollegium etwas umgehört habe und auch speziell die älteren gefragt habe, welche Erfahrungen sie gemacht haben.


    Auf einem Fall etwas verschweigen, denn das kann dir irgendwann mal ganz böse zum Verhängnis werden und du bleibst auf den Kosten sitzen.
    Wie gesagt: Angebote einholen, dich beraten lassen und dich im Kollegium etwas umhören, wie zufrieden sie mit ihrer Kasse sind und ob sie diese noch einmal wählen würden.

  • Für mich war immer klar: Öffnungsaktion wegen Vorerkrankungen heißt: Basistarif. Nichts mit 1-Bett-Zimmer, Chefarzt und Zahnersatz. Man hatte mich auch davor gewarnt, dass, wenn ich überhaupt wegen der Vorerkrankungen verbeamtet würde, die PKV über Öffnungsaktion ein heikles Ding sei, da ich lebenslang den Anbieter nicht mehr wechseln könnte.

    Viel Hörensagen, wenig substanzielles: Die Öffnungsaktion der PKVs besagt, dass sie erstmalig alle Beamten aufnehmen, die vom Amtsarzt ihre Zustimmung für eine Verbeamtung bekommen haben. Dabei gibt es maximal 30% Risikoaufschlag. Der Tarif ist identisch mit allen anderen Beamten. Was du eventuell nicht bekommst ist der Beihilfeergänzungstarif, der z.B Einbettzimmer oder besseren Zahnersatz umfasst. Aber ganz ehrlich: Der ist nicht lebenswichtig. Ich hatte sogar lange überlegt, ihn nicht zu nehmen. Die PKV wechseln wirst du sowieso nie. Ein Teil der Altersrückstellungen geht dann flöten.

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