Ghostwriting eines Prüfungsentwurfes

  • Das ist mindestens Urkundenfälschung.
    Eher mehr.
    In BW muss man unterschreiben, dass die Entwürfe etc. selbstständig, ohne Hilfe angefertigt worden sind.

  • Als Laie wie als Jurist bin ich ausgesprochen froh in einem Staat zu leben, der bloße Absichten, und seien sie noch so offensichtlich, nicht juristisch zu sanktionieren vermag. Die Gedanken sind frei.

    Auch hier - hoffentlich erinnerst du dich an diesen Beitrag, wenn du das nächste mal einen Schüler erwischt, der einen Spickzettel in der Klausur aus der Tasche holt...

  • Nein, es ist keine Urkundenfälschung...wie ich es liebe, wenn Leute mit Begriffen um sich werfen die sie nicht verstehen... 8|
    Und beim Schüler habe ich auch keinerlei emotionale Probleme damit, wenn ich sie beim spicken, am Handy oder außerhalb des Schulgeländes erwische. Dafür kriegen sie dann ihre entsprechenden Sanktionen und gut ist. Wenn ich einen Schüler dabei sehe wie er vom Schulgelände gehen will und ihn anspreche bevor er es schafft, gibt es logischerweise auch keine Konsequenzen, weil er ja noch gar nichts verbotenes getan hat... 8|

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Auch hier - hoffentlich erinnerst du dich an diesen Beitrag, wenn du das nächste mal einen Schüler erwischt, der einen Spickzettel in der Klausur aus der Tasche holt...

    Dazu nur zwei Anmerkungen:


    1. Die Folgen versuchten oder vollendeten Schummelns fallen nicht unter das Strafrecht.


    2. Weder schreibe oder korrigiere ich Klausuren, noch erteile ich Noten. Ein weiterer Punkt, der es mich sehr gelassen sehen lässt, dass unsere Klinikschule nur an den zehn jährlichen Feiertagen geschlossen ist...

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Es geht doch um den äusserst wahrscheinlichen Fall, dass die Referendarin den geklauten Kram abgibt und unterschreibt, dass das aus ihrer ureigenen Feder bzw. Tastatur stammt. Sonst hätte sie sich die Ausgaben doch sparen können...
    Dass der Auftrag dazu schon strafbar sei behauptet doch gar niemand? :ka:

  • den äusserst wahrscheinlichen Fall, dass die Referendarin den geklauten Kram abgibt und unterschreibt, dass das aus ihrer ureigenen Feder bzw. Tastatur stammt.

    Der Fall kann noch so wahrscheinlich sein - so lange sie es nicht TUT, ist alles feini. Die Dame kann sich auch für 3.000 € zehn Unterrichtsentwürfe schreiben lassen, wenn sie das Geld so locker sitzen hat.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Sacht mal, wo bin ich hier eigentlich?


    Eine Examenskandidatin beauftragt für ihre Examensarbeit einen Plagiatsliferanten, weil sie zu dumm oder zu faul oder zu gleichgültig ist, um die Arbeit für ihre Abschlussarbeit selber zu leisten.


    Und hier, in einem LEHRERforum, wird ernsthaft diskutiert, dass das doch eigentlich ganz in Ordnung ist, weil es ja nicht strafrechtlich relevant sei?


    Am Arsch, Leute!!

  • Sacht mal, wo bin ich hier eigentlich?

    Am Arsch, Leute!!

    Na, na, lieber Nele - das ist eine, wie mir dünkt, doch etwas übertriebene Einschätzung... Dennoch mache ich mir Sorgen um Deine Lesekompetenz:



    Eine Examenskandidatin beauftragt für ihre Examensarbeit einen Plagiatsliferanten, weil sie zu dumm oder zu faul oder zu gleichgültig ist, um die Arbeit für ihre Abschlussarbeit selber zu leisten.


    Und hier, in einem LEHRERforum, wird ernsthaft diskutiert, dass das doch eigentlich ganz in Ordnung ist, weil es ja nicht strafrechtlich relevant sei?

    Denn genau das ist doch hier gar nicht der Fall. Ich habe jedenfalls kein Posting gelesen, welches das Verhalten der Kandidatin zu rechtfertigen versuchte. Du magst also belegen, wer hier wann das besagte Verhalten "ganz in Ordnung" fand. Was allerdings nichts an der Tatsache ändert, dass strafrechtlich - und das ist hier die ganz schlichte Essenz - bis jetzt nichts zu holen ist.


    Und um bei Deiner Schüler-Spickzettel-Analogie zu bleiben: Der betreffende Schüler macht sich auch nicht strafbar im Sinne des Strafrechts. Trotzdem ist sein Verhalten nicht hinnehmbar und daher zu sanktionieren. Positives Rechts hat eben seine Grenzen; die Unvollkommenheit des Rechts liegt nun einmal schon in seiner schieren Existenz begründet. Vollkommenes Recht wäre vollkommenes Unrecht.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

  • Das ist Betrug. Eine Straftat.

    Das ist mindestens Urkundenfälschung. Eher mehr.

    Und hier, in einem LEHRERforum, wird ernsthaft diskutiert, dass das doch eigentlich ganz in Ordnung ist, weil es ja nicht strafrechtlich relevant sei?

    @Meerschwein Nele: Du bist hier offenbar in einem Lehrerforum in dem studierte Personen grenzenlosen Blödsinn behaupten können, dem dann von anderen studierten Personen mit mehr Ahnung widersprochen wird. Wenn dir das nicht gefällt habe ich eine grobe Vorstellung davon, wie du in deinem Unterricht reagierst, wenn jemand eine der deinen nicht entsprechende, aber sachlich fundierte Meinung hat. Das finde ich deutlich "Am Arsch" erschreckender. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Es ist doch eigentlich ganz einfach: Bei dieser Geschichte gibt es die strafrechtliche Seite und die moralische.


    Die strafrechtliche Seite lässt sich ganz nüchtern analysieren: Bis sie unterschreibt, den fremdverfassten Unterrichtsentwurf selbst und ohne Hilfe angefertigt zu haben und diesen als Teil ihrer Staatsprüfung einreicht, liegt kein strafrechtlich falsches Verhalten vor. Also: Noch ist strafrechtlich nichts zu holen. Morgen wird sich das (wenn sie den "Braten" nicht z.B. über das Forum hier riecht) mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit ändern - aber eben erst morgen. Heute ist strafrechtlich noch alles paletti.


    Moralisch kann man schon jetzt die Nase rümpfen. Allein die Absicht sich eine Qualifikation durch die Leistung Fremder zu erschleichen ist moralisch abzulehnen. Und dass es ich um eine feste Absicht und eben nicht nur einen flüchtigen Gedanken handelt zeigt die Tatsache, dass die Dame bereit ist 300€ (eine Stange Geld gerade für einen Reffi) für einen Ghostwriter auszugeben. Moralisch liegt also heute schon einiges im Argen.
    Überkäme sie heute Abend der Skrupel aufgrund der Einsicht in die Verwerflichkeit ihres Planes, und sie erschlösse sich, noch über Nacht eine neue Stunde zu planen und irgendetwas als Entwurf hinzusauen, würde ich von der ganzen Aktion immer noch wenig halten, denn die Absicht hatte sie trotzdem lange und sie hätte von vorn herein einsehen sollen, dass das nicht richtig ist. ABER im Vergleich zum durchgezogenen Täschungsversuch wäre diese Option natürlich immer noch etwas weniger schlimm (=/= gut!).


    Das scheint doch konsensfähig zu sein, oder? Jedenfalls hat bisher niemand irgendetwas anderes behauptet, so mich mein Gedächtnis und meine Lesekompetenz nicht im Stich lassen.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Danke Nele. Du drückst das aus, was ich denke. Nur kannst du es besser als ich.

  • Danke Nele. Du drückst das aus, was ich denke. Nur kannst du es besser als ich.

    Aber das Strafrecht wird nicht in einem Lehrerforum gemacht. Wemauchimmerseidank, möchte man sagen.

  • Wäre irgendwie, wie wenn sich jemand für einen Physiktest einen Spickzettel schreibt, ihn aber nicht einsetzt.

    Du meinst wenn er ihn zu Hause lässt? Kein Problem. Führt er ihn aber mit sich, hat er bereits eine Täuschungshandlung begangen, da er über die verwendeten Hilfsmittel täuscht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Aber das Strafrecht wird nicht in einem Lehrerforum gemacht. Wemauchimmerseidank, möchte man sagen.

    ist mir Wurscht, ob das strafrechtlich relevant ist. Ich finde es nur unterirdisch, wenn hier viele das Verhalten noch legitimieren und sagen, es wäre nicht schlimm, da keine Straftat. Lehrer sollten das doch anders beurteilen.


    Naja, im Grunde nicht meine Baustelle.

  • wenn hier viele das Verhalten noch legitimieren und sagen, es wäre nicht schlimm

    Ich habe diese Aussage nirgendwo im Thread gelesen. Es hat sich nur aus der einstimmigen moralischen Kritik die - meiner Meinung nach durchaus interessante - Frage nach der strafrechtlichen Relevanz entwickelt. Ist das so schlimm?

  • Oha, jetzt kommen die wirklich spannenden Fragen. Ein ethisches Urteil über diesen Fall zu fällen, ist nicht so einfach, wie es den Anschein hat.

    Moralisch kann man schon jetzt die Nase rümpfen.

    Kann man, muss man aber nicht. Je nach ethischem Erklärungsansatz ist das durchaus diskutabel.


    Allein die Absicht sich eine Qualifikation durch die Leistung Fremder zu erschleichen ist moralisch abzulehnen.

    Wenn man einer gesinnungsethischen Theorie folgen möchte, ja, nach einer konsequentialistischen Ethiktheorie nicht unbedingt.


    Und dass es ich um eine feste Absicht und eben nicht nur einen flüchtigen Gedanken handelt zeigt die Tatsache, dass die Dame bereit ist 300€ (eine Stange Geld gerade für einen Reffi) für einen Ghostwriter auszugeben.

    Es ist ein, möglicherweise starkes, Indiz für eine feste Absicht. Ein zwingender Schluss ist es aber nicht.


    ABER im Vergleich zum durchgezogenen Täschungsversuch wäre diese Option natürlich immer noch etwas weniger schlimm (=/= gut!).

    Wie gesagt, das ist ethisch durchaus diskutabel. Je nach ethischer Theorie hätte sie mit dem Rücktritt keine unethische Handlung begangen – und wenn man nur die Handlung bewertet, hat sie ethisch eine blütenweisse Weste.

  • Die Frau ist schon absolut unverfroren.


    Da sich eine UPP für sowas ja eigentlich gar nicht eignet, denke ich, dass sie nur auf die Idee gekommen ist, weil sie da eine gewisse Routine hat. Das wird nicht der erste Abschluss sein, den sie sich so erschlichen hat.


    Und dann will sie als Lehrerin über Lebenschancen entscheiden? Das geht echt nicht. Und deshalb fände ich es richtig, wenn sie sich morgen eine blutige Nase holt. Ob sich da jemand aus der Deckung traut, wird sich ja zeigen.

  • Du meinst wenn er ihn zu Hause lässt? Kein Problem. Führt er ihn aber mit sich, hat er bereits eine Täuschungshandlung begangen, da er über die verwendeten Hilfsmittel täuscht.

    Warum darf er ihn nicht mitführen? Er kann doch auch das Physikbuch in der Tasche haben und seine Mitschriften.
    Oder meinst Du mit „mitführen“, dass er ihn einsatzbereit (im Ärmel, unterm Tisch, ...) angebracht hat?

  • Er kann doch auch das Physikbuch in der Tasche haben und seine Mitschriften.

    Achja? Wozu? Aber ein Buch ist sicher etwas anderes als ein Zettel, oder?



    Oder meinst Du mit „mitführen“, dass er ihn einsatzbereit (im Ärmel, unterm Tisch, ...) angebracht hat?

    Zum Beispiel. Ansonsten erfolgt die Einschätzung im jeweiligen Einzelfall.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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