Referendariat mit Kind - Platzvergabe

  • Hallo zusammen,


    ich schreibe in einem Jahr mein Erstes Staatsexamen in Bayern und habe vor, danach eine zweijährige Babypause einzulegen. Meine größte Sorge ist jedoch, dass ich meinen Referendariatsplatz dann nicht in der Nähe meines Freundes (Oberpfalz) erhalte und wir unser Kind deswegen nicht gemeinsam großziehen können. Außerdem wäre ich auf die Unterstützung der Großeltern angewiesen, die ebenfalls in der unmittelbaren Nähe leben.
    Wie wahrscheinlich ist es, dass man mit Kind (höchst wahrscheinlich unverheiratet) in der Nähe bleibt?
    Vielleicht kann mir ja jemand meine Sorgen nehmen.


    Vielen Dank schonmal!
    Liebe Grüße

  • Wie wäre es denn, sich erst den Ref.-Platz zu besorgen? Dann weißt du wo es hingeht und Familienplanung klappt ja auch nicht immer auf Anhieb...

  • Anne, sei mir nicht böse, aber:
    du schreibst erst in einem Jahr dein Staatsexamen.

    Du machst dir aber jetzt schon Sorgen, wann du Familienplanung mit ref.-Platz vereinbaren kannst und dass es Probleme mit der zeitlichen Planung geben könnte.


    Willst du nicht zuerst dein Studium beenden?
    Dann schauen, wie alles lief und was als Nächstes ansteht.
    Darauf dich auf einen Ref.-Platz bewerben ?
    Wenn du einen Platz bekommen hast:

    erst mal im Ref. ankommen?


    Dann die Familienplanung in Angriff nehmen? Wenn du die Situation überschauen kannst?


    DANN kannst du dir immer noch Sorgen machen, ob, wann und warum du was abbrichst.


    Vielleicht kommt ja alles ganz anders:
    vll bestehst du (wovon ich eigentlich nicht ausgehe) dein Examen nicht auf Anhieb
    vll möchtest du nach dem ersten Examen eine Auszeit nehmen.
    vll mnusst du auf einen Ref-Platz warten.
    vll startest du im Ref so durch, dass du unbedingt gleich mit einer vollen Planstelle durchstarten und Karriere machen willst
    vll ist das ref für dich ganz gruselig
    vll hast du im ref so viuel zu tun, dass eine schwangerschaft nicht reinpasst
    vll wirst du nicht sofort schwanger
    vll trennst du dich von deinem Freund
    vll machst du vor/nach dem Ref eine Weltumseglung
    vll fällt dir ein Ziegelstein auf den Kopf
    vll vll vll



    vll tut zu viel Planung einfach nicht gut ;)

  • Im Moment bekommt noch jeder in Bayern eine Refstelle, wenn er das erste Staatsexamen bestanden hat.
    Wo die aber genau sein wird, kann keiner vorhersagen. Familie und Kind können natürlich helfen sind aber keine Garantie.


    Vor allem solltest du dir aber auch langfristig Gedanken machen, gerade nach dem Ref bekommen viele eine Planstelle in Oberbayern (München und Umgebung). Das ist dann deutlich länger als zwei Jahre.


    Weiß dein Freund schon von den Plänen? Hätte er die Möglichkeit mit dir umzuziehen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • @Milk&Sugar: Da ich das mit Oberbayern schon öfter las, muss ich doch mal nachfragen: München hat ja mit der LMU eine recht große Uni, die auch Lehrer ausbildet. In vielen anderen Großstädten mit Universitäten ist es so, dass viele Absolventen in der Nähe bleiben wollen und somit der Bedarf der Lehrer im Einzugsgebiet der Universität recht leicht gedeckt ist. Wie kommt es dann, dass es in Bayern so anders ist und es die Absolventen ins Ländliche zieht, sie aber nach München und Umgebung müssen? Davon mal abgesehen, dass ja auch München das Image hat, eine der teuersten deutschen Städte zu sein...

  • @Milk&Sugar: Da ich das mit Oberbayern schon öfter las, muss ich doch mal nachfragen: München hat ja mit der LMU eine recht große Uni, die auch Lehrer ausbildet. In vielen anderen Großstädten mit Universitäten ist es so, dass viele Absolventen in der Nähe bleiben wollen und somit der Bedarf der Lehrer im Einzugsgebiet der Universität recht leicht gedeckt ist. Wie kommt es dann, dass es in Bayern so anders ist und es die Absolventen ins Ländliche zieht, sie aber nach München und Umgebung müssen? Davon mal abgesehen, dass ja auch München das Image hat, eine der teuersten deutschen Städte zu sein...

    im Ruhrgebiet würde man hier wohl einfach mit einem sehr langen augenverdrehten „boaaaaaaaaaahhhhhh“ antworten.

  • Unter Umständen nein. Ein Abbruch in der Prüfungsphase gilt als durchgefallen.

    In welchem Bundesland soll das denn sein? Ich habe es in einem anderen Thread von dir schon gelesen und kann das nicht so recht glauben. Falls das irgendwo so sein sollte, würde ich da mittels Gleichstellungsbeauftragten und Gewerkschaft Druck machen. Das ist ja keine unentschuldigte Fehlzeit.
    Du darfst durch Mutterschutz keine beruflichen Nachteile erfahren, deshalb gibt es ja auch umfangreichen Schutz vom Gesetzgeber.
    Ich selbst war in Mutterschutz und Elternzeit während des Referedariats und der MuSchu begann, NACHDEM ich meine Examensarbeit geschrieben hatte und nur wenige Wochen vor der Prüfung. Nachteile hatte ich dadurch keine. Gut, natürlich war ich danach nicht mehr im Takt des Seminars und habe beim darauffolgenden Jahrgang an den Seminaren teilgenommen. Die Prüfung ist dann außerhalb der Reihe. Durchgefallen ist man deswegen noch lange nicht.


    Verrückt machen mit solchen Überlegungen würde ich mich nicht. Bekomm ein Baby, wenn du und dein Partner bereit dafür seid. Allerdings gebe ich schon zu bedenken, dass das Referendariat mit Baby schon nochmal härter ist als ohne.
    Aber wenn es dich beruhigt: Natürlich kriegst du für Kinder Sozialpunkte, ebenso für Zusammenleben mit deinem Partner.

  • Wie kommt es dann, dass es in Bayern so anders ist und es die Absolventen ins Ländliche zieht, sie aber nach München und Umgebung müssen? Davon mal abgesehen, dass ja auch München das Image hat, eine der teuersten deutschen Städte zu sein...

    Na gut, dann erbarme ich mich eben: Bayern ist ein Flächenstaat. Gerade Oberbayern besteht eben nicht nur aus München, sondern aus großen dörflichen Gegenden, die zu weit von München entfernt liegen, um noch pendeln zu können, aber trotzdem sehr hohe Lebenshaltungskosten haben. Und da es quasi in jedem Kaff eine Grund-/Hauptschule gibt und Grundschullehrer durchaus auch in der Hauptschule eingesetzt werden können, ist dort der Bedarf eben recht hoch.
    Für Gymnasiallehrer ist es übrigens oft umgekehrt. Da versauern Lehrer aus Südbayer gerne mal in Franken.


    Natürlich kriegst du für Kinder Sozialpunkte, ebenso für Zusammenleben mit deinem Partner.

    In Bayern gibt es kein offizielles Sozialpunktesystem. Soziale Faktoren werden "irgendwie" berücksichtigt, aber das System ist sehr intransparent und nicht berechenbar.

  • Na gut, dann erbarme ich mich eben: Bayern ist ein Flächenstaat. Gerade Oberbayern besteht eben nicht nur aus München, sondern aus großen dörflichen Gegenden, die zu weit von München entfernt liegen, um noch pendeln zu können, aber trotzdem sehr hohe Lebenshaltungskosten haben. Und da es quasi in jedem Kaff eine Grund-/Hauptschule gibt und Grundschullehrer durchaus auch in der Hauptschule eingesetzt werden können, ist dort der Bedarf eben recht hoch.Für Gymnasiallehrer ist es übrigens oft umgekehrt. Da versauern Lehrer aus Südbayer gerne mal in Franken.


    In Bayern gibt es kein offizielles Sozialpunktesystem. Soziale Faktoren werden "irgendwie" berücksichtigt, aber das System ist sehr intransparent und nicht berechenbar.


    Danke :) war noch in der Schule und konnte nicht antworten.


    Dazu kommt noch, dass München und Umgebung Zuzugsgebiet ist, d.h. es werden auch immer mehr Grundschulen ausgebaut oder teilweise auch neu gebaut. In anderen Gegenden in Bayern (z.B. Unterfranken) ist das aber nicht so. Die Anzahl der angebotenen Stellen ist in München also deutlich größer und da kommen dann eben vor allem die Neuen hin, die schlecht ablehnen können.
    Da die Gegend aber wie eben nicht billig ist, nicht alle aus der Ecke kommen, wollen eben viele auch wieder weg.


    @WillG interessant, dass es bei GY anders herum ist, bei RS kenne ich eigentlich nur Franken die wieder heim wollen und kaum die andere Richtung.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • In welchem Bundesland soll das denn sein? Ich habe es in einem anderen Thread von dir schon gelesen und kann das nicht so recht glauben. Falls das irgendwo so sein sollte, würde ich da mittels Gleichstellungsbeauftragten und Gewerkschaft Druck machen. Das ist ja keine unentschuldigte Fehlzeit.Du darfst durch Mutterschutz keine beruflichen Nachteile erfahren, deshalb gibt es ja auch umfangreichen Schutz vom Gesetzgeber.
    Ich selbst war in Mutterschutz und Elternzeit während des Referedariats und der MuSchu begann, NACHDEM ich meine Examensarbeit geschrieben hatte und nur wenige Wochen vor der Prüfung. Nachteile hatte ich dadurch keine. Gut, natürlich war ich danach nicht mehr im Takt des Seminars und habe beim darauffolgenden Jahrgang an den Seminaren teilgenommen. Die Prüfung ist dann außerhalb der Reihe. Durchgefallen ist man deswegen noch lange nicht.


    Verrückt machen mit solchen Überlegungen würde ich mich nicht. Bekomm ein Baby, wenn du und dein Partner bereit dafür seid. Allerdings gebe ich schon zu bedenken, dass das Referendariat mit Baby schon nochmal härter ist als ohne.
    Aber wenn es dich beruhigt: Natürlich kriegst du für Kinder Sozialpunkte, ebenso für Zusammenleben mit deinem Partner.

    Was du glaubst, ist mir völlig wurscht. Ist alles in entsprechenden Prüfungsordnungen, etc. nachlesbar.


    Anne3008 sollte sich gut, gut, gut!!! erkundigen und schriftlich bestätigen lassen, bevor sie das Ref abbricht oder unterbricht.

  • In Bayern kenne ich einige die das Ref wegen Elternzeit unterbrochen haben.
    Die haben dann meist zum Schuljahresanfang (manchmal auch Halbjahr) wieder angefangen und sind dann halt in ein neues Seminar "gerutscht", konnten dann aber ganz normal weiter machen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Was du glaubst, ist mir völlig wurscht. Ist alles in entsprechenden Prüfungsordnungen, etc. nachlesbar.
    Anne3008 sollte sich gut, gut, gut!!! erkundigen und schriftlich bestätigen lassen, bevor sie das Ref abbricht oder unterbricht.

    Abbrechen: Ok, das kann Nachteile mit sich bringen, wobei das Abbrechen wegen der Geburt eines Kindes mMn ein wichtiger Grund wäre, aber ich bin kein Jurist.


    Unterbrechen wegen Mutterschutz und Elternzeit: Darf keine Nachteile mit sich bringen! Wo leben wir denn, dass man nun plötzlich keine Kinder mehr während einer Ausbildung bekommen darf und dann rechtlich nicht geschützt ist? In welcher Prüfungsordnung steht das? Bitte Quellen angeben, bevor der TE hier Angst eingejagt wird.

  • Ich verstehe nicht, dass das alles auf einmal sein muss. Nachdem ich das zweijährige Grundschulref. in BY überlebt habe, kann ich sagen, dass es die Hölle war, für alle anderen auch. Wie man das mit kleinem Kind schaffen soll, weiß ich nicht.


    Ein Baby ist nichts, was man nebenbei bekommt. Es ändert das ganze Leben und es ist sooo toll. Dafür sollte man sich bewusst entscheiden und sich die Zeit dafür nehmen. Es ist auch keine Garantie für einen Wunschschulort. Da nützt in BY eine Heirat wohl mehr. Die Entscheidung für eine Hochzeit ist in meinen Augen weniger schwer als für ein Kind. Dafür hast du sehr lange die Verantwortung. Der Partner ist erwachsen.

  • Eine ehemalige Lehramtsanwärterin an unserer Schule hatte auch schon ein Kind. Sie bekam ihre Referendariatsstelle ca. 20 km von ihrem Wohnort entfernt und ihre erste feste Stelle an ihrem Wohnort in der niederbayerischen Pampa. Sie sagte damals, als Alleinerziehende mit Kind stehst du bei der Stellenvergabe an erster Stelle, noch vor verheiratet mit Kind oder verheiratet ohne Kind.

  • Genau, der Unterschied liegt im Unterbrechen des Ref aus wichtigem Grund (genaue Regelungen stehen in den Prüfungsordnungen des jeweiligen Lehramtes der jeweiligen Bundesländer - genaue Quellenangabe IST jedem BEKANNT, der in Deutschland eine Lehramtsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat) und einem Abbruch.


    Ich wiederhole daher die Empfehlung, sich GUT beraten zu lassen (nicht unbedingt im Seminar oder hier im Forum) und sich die Empfehlung schriftlich geben zu lassen (wichtig für einen eventuellen) späteren Rechtsweg. Wichtig sind die richtigen Schritte einzuhalten und gegebenfalls im Unterbrechungsansuchen die richtigen Worte zu wählen usw. Ich kenne leider, wie woanders schon erwähnt, einige, die an diesem Punkt Fehler gemacht haben und sogar vor Gericht gescheitert sind.


    Die Gutgläubigkeit mancher Foristen ins Rechtssystem spielt vor Gericht keine Rolle. Ein Richter wird vielleicht mal schmunzeln, wenn man sich auf ein Internetforum beruft.

  • Eine ehemalige Lehramtsanwärterin in meinem Seminar kam fast jeden Tag zu spät - wegen dem kleinen Kind. Zur Prüfung erschien sie Punkt 8 mit den Worten, sie müsse noch kopieren. Aufsichtspflicht im Klassenzimmer beginnt aber um Viertel vor 8. Die Prüfer waren pünktlich, die Referendarin ist durchgefallen.

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