Verbleib in der Schuleingangsphase NRW

  • Hallo.
    Ich habe eine Frage zum Verbleib in der Schuleingangsphase in NRW.
    Der Normalfall am Ende der Klasse 2 ist ja die Versetzung in Klasse 3. Nun können die Kinder ja ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben. Ist das dann gleichzeitig eine Nichtversetzung? Eigentlich können sich ja die Kinder drei Jahre für die Schuleingangsphase Zeit lassen und das dritte Jahr wird ja nicht auf die Schullaufbahn angerechnet. Bei einer Nichtversetzung von Klasse 3 in 4 oder von 4 ind die 5, soll ja eine Lern- und Förderempfehlung geschrieben werden. Muss sie dann auch geschrieben werden, wenn die Kinder in der Schuleingangsphase verbleiben?
    Vielleicht hat ja jemand Ideen / Tipps?
    LG
    Yogi

  • Ist das dann gleichzeitig eine Nichtversetzung?

    Ein Verbleib in der Schuleingangsphase ist keine Nicht-Versetzung. 3 Jahre Verbleib sind möglich, ohne Auswirkung auf die "Schullaufbahn". Also musst du auch keine Förderempfehlung schreiben. In manchen Fällen könnte das aber sinnvoll sein, schon um Eltern und übernehmende Kollegen zu informieren. Schau mal hier unter § 7 (Fn 5) Versetzung

  • Ja, so sehen wir es auch. Die Schulleitung sagt aber, dass ein Verbleib eine Nichtversetzung ist. Es möchte sich niemand vor den Förderempfehlungen drücken, die Kinder haben zum Teil aber schon in der zukünftigen Klasse hospitiert..........

  • Lern- und Förderempfehlungen haben doch nicht zwangsläufig etwas mit Nichtversetzung zu tun. Die gibt es doch auch schon bei schwach ausreichenden Leistungen.


    Bei uns werden die sehr großzügig geschrieben.


    Der Verbleib in der Eingangsstufe ist keine Nichtversetzung.

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