Telefon-Terror durch Helikopter-Eltern...

  • Mein erster Gang heute morgen war zur Schulleitung um vom Telefon-Terror zu berichten, etc. War auch gut so, denn im zweiten Block holte mich der Abteilungsleiter aus dem Unterricht... Der Vater sei da... Er sei sehr aufgebracht, weil ich jeden Kontakt verweigere und er ein Recht auf ein Elterngespräch hätte, wenn er das wünsche... (Ist das so?)


    Nun ja, ich habe dann gesagt, dass ich jetzt erstmal meinen Unterricht fertig mache. War auch ok so. Hätte es trotzdem gut gefunden, wenn der Abteilungsleiter das ohne meine Hilfe hätte entscheiden können, dass der Unterricht vor geht... Nun ja...


    Zumindest wurden ihm, während ich meinen Unterricht fertig gemacht habe, offenbar ein paar Takte vom obersten Schulleiter gesagt... So dass er sich zumindest beruhigt hatte bis ich kam. Die Fragen, die er hatte, durfte ich ihm alle nicht beantworten. Was ich seinem Sohn in der Erstkorrektur gegeben hätte. Was jetzt dran käme in der mdl. Zusatzprüfung, etc. Das Einzige das ich ihm beantworten konnte, waren die Anforderungen für die Notenbereiche, die sein Sohn erreichen muss. Ob man da nicht mal ein Auge zudrücken könnte?


    Dass ich bei der Polizei war, wusste er offenbar noch nicht. Ich habe ihm aber gesagt, dass ich meinen Anwalt einschalten werde und dass ich mich nicht weiter terrorisieren lassen werde. Ich solle mal machen, er hätte sich nichts zu schulden kommen lassen und da werde ich wohl nicht weit kommen damit... Er hoffe, ich habe eine gute Rechtsschutzversicherung... Er würde von seinem Anwalt jeden Stein umdrehen lassen, wenn sein Sohn durch‘s Abi fällt...Sowas sagt ein Polizist unter Zeugen...


    Ende vom Lied ist, dass das Ganze nun bei meinem Anwalt liegt und ich von beiden Prüfungen abgezogen wurde. Übernehmen tun nun sehr erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die beide A15 sind durch Fachberatertätigkeit. Zusätzlich wird der Schulleiter der anderen Schule drin sitzen. Der Vater hat Hausverbot für die beiden Prüfungstage.


    Echt... Unglaubliche Geschichte... Ich hoffe, sowas muss ich nie mehr erleben...

    • Offizieller Beitrag

    Etwas komisch, bei deinem letzten Beitrag auf "gefällt mir" zu klicken - denn eigentlich gefällt mir die Situation nicht. Aber es lief doch heute besser - die Schulleitung stand wohl hinter dir.


    bzgl. der Handynummer wollte ich noch sagen: ich würde da, auch wenn ich sauer bin, keine "dienstrechtlichen Schritte" einleiten, wie oben empfohlen wurde. "Datenschutz" ist in der Schule halt leider noch nicht bei allen angekommen. Meistens hilft da aber ein vernünftiger Hinweis. Und nachdem dein Schulleiter die Konsequenzen gesehen hat, wird es es vielleicht auch einsehen und es wird keine Nummer mehr rausgegeben.


    Aber mit den Leuten, mit denen du weiter arbeiten musst und willst, würde ich es mir nicht verderben wollen. Auch wenn es nötig wäre.


    kl. gr. frosch


    P.S.: Viel Erfolg und gute Nerven.

  • Ah, sehr gut. Sowohl dass der SL sich eingemischt hat, als auch dass du nicht bei den Prüfungen bist. Und das Hausverbot lässt ja geradezu auf Cojones schließen!


    Und dass der Papa kam, um von seinem „Recht auf Information“ Gebrauch zu machen lässt vermuten, dass sein Kollege ihm gesteckt hat, den Ball flach zu halten.


    Deine Tel.Nummer wurde jedenfalls das letzte Mal rausgegeben, sei gewiss. Dein Chef hat verstanden.

  • Ich drücke die Daumen, dass jetzt alles vorbei ist und du bald mit der Angelegenheit abschließen kannst.
    Ich bin selber nicht gut darin, mir sowas nicht zu Herzen zu nehmen, aber letztlich kann er dir persönlich ja nichts. Und wenn er erfährt, dass du bei der Polizei warst, wird sich die Telefonbelästigung auch ohne technische Hilfe schnell erledigt haben.
    Was für ein armer Wicht!


    Die Geschichte bestätigt meine These, Schulleitungen immer so schnell wie möglich über aufziehenden Ärger zu informieren, damit sie unmittelbar reagieren können, falls sich mal jemand meldet und seine Version der Geschichte erzählt.

  • Wenn man diese Reaktion von allen SL erwarten kann, dann ist deine These sehr richtig.

  • Hm, der wichtigste Aspekt wurde nur kurz angesprochen. Der Schüler ist volljährig, ein Gespräch mit dem Vater hätte an unserer Schule nicht stattgefunden!


    Der Vater hat KEIN Recht auf Information! Der Schüler selbst hätte natürlich zum Gespräch kommen können oder das Gespräch mit dem Vater erlauben dürfen. Wir verlangen dazu (aus schlechter Erfahrung) eine schriftliche Einverständniserklärung. Aber der Sohn war wohl gar nicht dabei, oder?

  • German, hier genauso.
    Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, wie ich das finden soll, dass du von den Prüfungen abgezogen wurdest. Wie findest du das als Betroffene? Bist du froh?

  • Hm, der wichtigste Aspekt wurde nur kurz angesprochen. Der Schüler ist volljährig, ein Gespräch mit dem Vater hätte an unserer Schule nicht stattgefunden!


    Der Vater hat KEIN Recht auf Information! Der Schüler selbst hätte natürlich zum Gespräch kommen können oder das Gespräch mit dem Vater erlauben dürfen. Wir verlangen dazu (aus schlechter Erfahrung) eine schriftliche Einverständniserklärung. Aber der Sohn war wohl gar nicht dabei, oder?

    Das sehe ich auch so. Ironischerweise hätte MrsPace genau wie die Sekretärin gegen den Datenschutz verstoßen, wenn der Schüler nicht dabei war oder sein Einverständnis vorlag.


    @MrsPace Ich hoffe, für dich ist das jetzt vorbei. Mit anderen Prüfern bist du jetzt erst einmal aus der Schusslinie genommen worden.

  • Ironischerweise hätte MrsPace genau wie die Sekretärin gegen den Datenschutz verstoßen, wenn der Schüler nicht dabei war oder sein Einverständnis vorlag.

    Das stimmt so nicht. Nach dem Amoklauf von Erfurt wurden die Schulgesetzte in allen Bundesländern so geändert, dass die Schule auch bei volljährigen Schülern berechtigt ist, die Erziehungsberechtigten über gravierende schulische Belange zu informieren, auch wenn der Schüler damit nicht einverstanden ist.

  • Berechtigt heißt aber eben nicht verpflichtet, d.h. das Gespräch hätte nicht stattfinden müssen.


    @MrsPace: Wenn du dem Vater richtig an die Karre fahren willst wendest du dich per Dienstaufsichtsbeschwerde an den direkten Vorgesetzten und an das zuständige Polizeipräsidium. Dabei würde ich den Fokus gar nicht so sehr auf strafrechtliche Relevanz abstellen (das prüft die Staatsanwaltschaft), sondern auf das Auftreten des Mannes, das dazu geführt hat, dass er in einer Landesbehörde (Schule) ein aktenkundiges Hausverbot erhalten hat und dass dieses Verhalten mit den beamtenrechtlichen Pflichten eines stadtbekannten Polizisten kollidiert. Dass er dir selbst zuvor nicht bekannt war, muss ja nicht zwingend erwähnt werden. Dann kann er seinen guten Anwalt gut beschäftigt halten ohne dir damit auf den Geist zu gehen. :)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Hm, der wichtigste Aspekt wurde nur kurz angesprochen. Der Schüler ist volljährig, ein Gespräch mit dem Vater hätte an unserer Schule nicht stattgefunden!


    Der Vater hat KEIN Recht auf Information! Der Schüler selbst hätte natürlich zum Gespräch kommen können oder das Gespräch mit dem Vater erlauben dürfen. Wir verlangen dazu (aus schlechter Erfahrung) eine schriftliche Einverständniserklärung. Aber der Sohn war wohl gar nicht dabei, oder?

    Ironischerweise hätte MrsPace genau wie die Sekretärin gegen den Datenschutz verstoßen, wenn der Schüler nicht dabei war oder sein Einverständnis vorlag.

    Wie so oft hilft ein Blick in die einschlägigen Rechtsnormen. §55 Absatz 3 des Schulgesetzes von BaWü (Bundesland der Threaderstellerin) räumt den Schulen eindeutig die Möglichkeit ein, personenbezogene Auskünfte und Mitteilungen über volljährige Schüler den Eltern gegenüber zu tätigen, sofern kein gegenteiliger Wille der Schüler erkennbar ist (....), die Schüler müssten vorab also aktiv widersprechen. Es lag also kein rechtswidriges Handeln vor.


    Und ja: Man hätte den Vater auch abweisen können, da er tatsächlich kein Recht auf Information (gegen den Willen seines Kindes) mehr hat. Im vorliegenden Fall wäre er dann wohl entweder mit dem Kind zusammen wieder aufgetaucht oder hätte hintenrum weiter Terror gemacht. Ein direktes Gespräch (auch mit SL) ist dann oft die schnellere Variante.

  • bzgl. der Handynummer wollte ich noch sagen: ich würde da, auch wenn ich sauer bin, keine "dienstrechtlichen Schritte" einleiten, wie oben empfohlen wurde. "Datenschutz" ist in der Schule halt leider noch nicht bei allen angekommen.


    Gerade deshalb sollte man das Fass vielleicht mal aufmachen. Irgendwann müssen die mal merken, wo die Grenzen sind.

    Meistens hilft da aber ein vernünftiger Hinweis.

    Oder auch nicht, wenn man sich diesen Satz im Eingangsposting ansieht:

    Sekretariat, das dann blöderweise (erneut, obwohl ich schon mehrfach gesagt hatte, dass ich das nicht möchte) meine Privatnummer und meine Handynummer rausgegeben hat...

    Das sind schon Wiederholungstäter. Bewährungsversager, quasi.


    Ich weiß nicht, ob man immer lieb sein muss, wenn einem andere vor den Koffer scheißen. Als Zwischenstufe vor einer förmlichen Beschwerde könnte man sich zunächst schriftlich an den Schulleiter wenden. Man beschwert sich über den Datenschutzverstoß und verlangt die Löschung nicht dienstlich benötiger Daten (also insbesondere der Telefonnummern) aus dem Datenbestand der Schule und bittet, über das Veranlasste zu berichten. Wenn er darauf brav und folgsam reagiert, lässt man es auf sich beruhen. Wenn er sich erneut weigert, sich an geltendes Recht zu halten, muss er mit den Konsequenzen leben.


    Die Büroistin kann einem ein wenig leid tun, weil sie in einer gewissen Naivität vielleicht tatsächlich denkt, äh, meint, dass sie alles tun müsse, was der wichtige Mann in dem großen Büro ihr sagt. Auf der anderen Seite waren mir nicht denkende Befehlsausführer schon immer zu wider. So what.


    Da muss man aber nichts übereilen, zunächst benötigt wohl der Vater des Schülers ein wenig Aufmerksamkeit.


    PS: Wir (also ich zumindest) wüssten natürlich gerne, wie's weiter geht. Insbesondere die juristische Nachbetrachtung der Vorfälle dürfte den einen oder anderen Anhaltspunkt für änhlich gelagerte Fälle geben.

  • Wie so oft hilft ein Blick in die einschlägigen Rechtsnormen. §55 Absatz 3 des Schulgesetzes von BaWü (Bundesland der Threaderstellerin) räumt den Schulen eindeutig die Möglichkeit ein, personenbezogene Auskünfte und Mitteilungen über volljährige Schüler den Eltern gegenüber zu tätigen, sofern kein gegenteiliger Wille der Schüler erkennbar ist (....), die Schüler müssten vorab also aktiv widersprechen. Es lag also kein rechtswidriges Handeln vor.

    OK. Wieder etwas gelernt. Ich hatte bisher noch nichts mit volljährigen SuS zu tun. In anderen Angelegenheiten ist das ja dann immer recht eindeutig, dass mit dem 18. Geburtstag alles an die nun volljährige Person übergeht.


  • bzgl. der Handynummer wollte ich noch sagen: ich würde da, auch wenn ich sauer bin, keine "dienstrechtlichen Schritte" einleiten, wie oben empfohlen wurde. "Datenschutz" ist in der Schule halt leider noch nicht bei allen angekommen. Meistens hilft da aber ein vernünftiger Hinweis.

    Jein.
    Einen richtigen Kampf soll man in der Schule mit Kollegen und Dienstvorgesetzten nur anfangen, wenn es um was wirklich wichtiges geht. Das ist richtig.


    Aber der OP sagt, dass er im Sekretariat schon mehrfach angemahnt hat, dass seine Privatnummern nicht weitergegeben werden dürfen. Und bei seiner Schulleitung ist offensichtlich nicht einmal ein grundsätzlichstes Verständnis für Datenschutz aber auch für die Fürsorgepflicht vorhanden.


    Ich würde in so einem Fall schon zu Konsequenzen greifen. Das Disziplinarrecht, d.h. eine Dienstaufsichtsbeschwerde, muss dabei ja noch nicht berührt werden. Aber eine Einlassung beim Datenschutzbeauftragen des Schulträgers bzw. der oberen Schulaufsicht wäre schon sinnvoll - die führt dann nämlich zu einer Nachschulung und einer hoffentlich folgenden Verhaltensmodifikation.


    Und mehr muss man ja als Lehrer nicht wollen.

  • Wenn du dem Vater richtig an die Karre fahren willst wendest du dich per Dienstaufsichtsbeschwerde an den direkten Vorgesetzten und an das zuständige Polizeipräsidium.

    nitpick: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist hier nicht angebracht. Der Mann hat nicht in Ausübung seines Dienstes gehandelt und keine Dienstpflicht verletzt. Erfahren sollten es die vorgesetzten Stellen natürlich trotzdem! Im konkreten Fall würde ich an den Leiter der Dienststelle und an den Polizeipräsidenten schreiben.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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