Recht am Bild?

  • Hallo liebe Community,


    ich bin etwas ratlos, wie und ob ich vorgehen soll, aber mich ärgert das Vorgehen eines Hobbyhistorikers maßlos.
    Wir wohnen in einem alten Bauernhaus, das sich ganz gut für die Siedlungsgeschichte des Ortes hernaziehen lässt und von besagtem Historiker auch regelmäßig herangezogen wird. Dazu werden dann immer wieder mal auch Bilder des Hauses veröffentlicht, für die er offensichtlich das Grundstück betritt. Manchmal sind es "nur" ein paar Schritte aufs Gelände, manchmal Detailaufnahmen der historischen Fassade.
    Mein Mann zuckt nur mit den Schultern, es ist sein Elternhaus und er ist das gewohnt, aber ich bin jedesmal unangenehm berührt, wenn ich diese Bilder in der Zeitung oder im Internet finde.

  • Vorab, ich bin kein Experte, habe mir aber mal ein bisschen was zu dem Thema angelesen. Nach meinem Wissensstand gilt:


    Alles unbewegliche, Dauerhaft angebrachte (also bspw. Dein Haus) darf von öffentlich zugänglichen Plätzen aus fotografiert und die fotos verwendet werden, solange sie keine Persönlichkeitsrechte oder ähnliches berühren.
    Edit: Außerdem gilt auch "ohne Hilfsmittel". Also bspw. nicht von einer Leiter, die auf dem Bürgersteig aufgestellt wurde.


    Für Fotos der selben Bauten/Gegenstände, die von nicht öffentlich zugänglichen Orten gemacht wurden, gilt das nicht.


    Kurzfassung: Foto von der Straße aus gemacht? Kann er verwenden.
    Foto von deinem Grundstück, dem nicht öffentlichen Nachbargrundstück ö.ä. aus gemacht? Darf er nicht verwenden.


    Wenn du das noch etwas detaillierter nachlesen willst, Google mal nach Panoramafreiheit.


    Gruß,
    DpB

  • Danke für die Info! Den Begriff Panoramafreiheit kannte ich nicht. Tatsächlich musste er für diese Aufnahmen auf das Grundstück, da das Haus von der Straße aus durch den dichten Bewuchs gar nicht sichtbar ist. Von einer anderen Seite geht das problemlos, aber es ist halt nicht die 'Schokoladenseite' des Gebäudes und des Gartens.

  • Detailaufnahmen, auf denen man Schließanlage der Tür und Beschaffenheit der Fenster erkennt? Das wäre ja abgesehen von der Dreistigkeit und Distanzlosigkeit ziemlich ungünstig bzgl. Einbruchsicherheit...

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