Gewalttätiger Schüler und Schwangerschaft

  • Hallo zusammen,


    ich bin in einer zweiten Klasse Fachlehrerin. In dieser Klasse gibt es einen Jungen, der sehr aggressiv ist, mir und anderen Lehrern gegenüber handgreiflich wurde und Tische umgeworfen hat. Daher bekam er vor ca. zwei Wochen schon mal einen Tag Schulausschluss. Da ich schwanger bin und er bei mir größtenteils nur Randstunden hat, wurde er außerdem dauerhaft von meinem Unterricht ausgeschlossen. Trotzdem taucht er immer wieder in meinem Unterricht auf und bleibt dann auch im Zimmer, sodass ich die Schulleitung holen muss.


    Heute kam mir dieser Schüler auf dem Flur entgegen und hat beim Vorbeilaufen versucht, mir in den Bauch zu boxen. Da ich bei ihm immer besonders auf der Hut bin, konnte ich noch rechtzeitig ausweichen. Die Schulleitung hat daraufhin den Vater einbestellt, welcher aber uneinsichtig war und sich nur aufgeregt hat, weil der Schüler nicht mehr an meinem Unterricht teilnehmen darf. Der Schüler dreht das ganze so hin, als hätte er nur den Arm ausgestreckt. Er hat nun einen Tag Schulausschluss bekommen. Die Schulleitung sagte, wenn noch einmal was vorfällt, fliegt der Schüler von der Schule. Da weder Vater noch Sohn einsichtig sind, frage ich mich, wie das nun weitergehen soll. Der Schulausschluss und der Ausschluss vom Fachunterricht haben offensichtlich nichts gebracht, und ich werde dem Schüler ständig auf dem Flur begegnen....

  • Dein Schulleiter steht ja zum Glück hinter dir und hat auch schon den Schulausschluss angedroht. Damit hätte sich dann auch das Flurproblem gelöst.


    Grundsätzlich hilft wahrscheinlich nur, wie bisher auf der Hut zu sein und dem Schüler wenn möglich auszuweichen. Beim nächsten Vorfall sofort wieder zur Schulleitung und der steht dann hoffentlich zu seinem Wort.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ich bin ehrlich gesagt schockiert...was du da gerade durchlebst, ist echt ungeheuerlich.
    Ich gehe davon aus, dass ihr die ganzen Vorfälle gut protokolliert und in die Schülerakte gelegt habt.


    Wenn dir das Ganze arg an die Nieren geht und du wirklich Angstzustände bekommst, sprich mit deinem FA über die Vorfälle. Falls es so gravierend für dich war, kann er dich sicher erst einmal krank schreiben, damit du und vor allem dein baldiger Nachwuchs zur Ruhe kommt.
    Wurde nach Anzeige der Schwangerschaft bei deinem Dienstherren eine Gefahrenbeurteilung gemacht?

  • Wie kommst Du zu so einer Unterstellung, Karl-Dieter? Mein Gynäkologe wollte mich bereits vor Wochen krankschreiben (hat allerdings andere Gründe), aber ich gehe auf eigene Verantwortung weiterhin arbeiten, und das auch gern. Ich wollte eigentlich eher wissen, was man in Bezug auf den Jungen machen kann.

  • Ich gehe davon aus, dass ihr die ganzen Vorfälle gut protokolliert und in die Schülerakte gelegt habt.




    Wurde nach Anzeige der Schwangerschaft bei deinem Dienstherren eine Gefahrenbeurteilung gemacht?

    Danke für Deine nette Antwort. Ich habe die Vorfälle ins Klassenbuch geschrieben. Wie die Schulleitung die Vorfälle und die Gespräche dokumentiert, weiß ich leider nicht. Eine Gefahrenbeurteilung wurde nicht gemacht. Wenn mir bisher was zu anstrengend und / oder gefährlich war (z.B. Aufsicht oder gewisse Ausflüge), habe ich das gesagt, und dann wurde darauf Rücksicht genommen.

  • als hätte er nur den Arm ausgestreckt.

    Auch das darf er nicht. Ob jun Faust oder Arm, das hat er bei sich zu halten. Sos oder so ein aggressiver Akt.


    Nö, da ist nicht sicher für dich. So lange der Täter da 'rumspringt, hast du in der Schule nichts verloren. Zur Not muss dir dein Arzt ein Arbeitsverbot erteilen.


    PS: Der Schulleiter soll das Jugendamt einschalten. Wegen der akuten Gefährdungssituation sollte sich vielleicht auch mal ein Amtsarzt den Jungen ansehen und Maßnahmen ergreifen/einleiten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • In Rheinland- Pfalz hättest du bei diesen Bedingungen sofort vom Land ein Beschäftigungsverbot. Und das ist auch gut so. Warum solltest du das Wohlergehen deines Kindes in Gefahr bringen?

  • In NRW wäre das auch ein Beschäftigungsverbot, alleine weil der B.Ä.D. ohne Gefährungsbeurteilung durch den Schulleiter nichts entscheiden kann und dann das anfängliche Beschäftigungsverbot schlicht bestehen bleibt (siehe hier). Wenn solche Situationen in der Gefährungsbeurteilung stehen folgt auch zwingend ein dauerhaftes Beschäftigungsverbot, bis so ein Blödsinn abgestellt wird (und bei einer normalen Grundschule würde das Schulamt da erhöhtes Interesse zeigen).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich würde nun morgen einfach noch einmal mit der Schulleitung reden. Der Schüler, der vom Körperbau her übrigens eher ein Fünftklässler als ein Zweitklässler sein könnte, hat mich vor einigen Wochen auf dem Flur schon einmal am Arm gepackt und mich herumgerissen. (Damals war ich auf so was noch nicht vorbereitet.)
    Nachdem der Schulleiter heute mit dem Vater gesprochen hat, habe ich ihn noch einmal an diesen Vorfall erinnert. Er hatte es wohl im Trubel vergessen. Vielleicht hat er sich bis morgen ja noch mal überlegt, wie nun weiter vorgegangen werden kann. Ich würde aber nur ungern zu ihm sagen, dass er das Jugendamt oder das Schulamt einschalten soll, wenn er selbst dazu keine Veranlassung sieht.

  • Unfassbar, was heute selbst an Grundschulen abgeht. Ein Grund mehr, die eigenen Kinder auf die Privatschule zu schicken.


    Dir ist bewusst, dass du bei solchen Angriffen auf dich und dein Kind selbst Gewalt zur Abwehr derselben einsetzen darfst? Musst halt nur sichergehen, dass Zeugen die Notwehr attestieren.

  • Ich würde aber nur ungern zu ihm sagen, dass er das Jugendamt oder das Schulamt einschalten soll, wenn er selbst dazu keine Veranlassung sieht.

    Ähm... doch. Grundschulleiter leiden erfahrungsgemäß nicht ganz so schlimm unter Vergrüßonkelung wie an höheren Schularten, aber ich denke, mit einem deutlichen Hinweis auf das Jugendamt vergibst Du Dir nichts.


    edit: Das klingt übrigens nach einem handfesten psychiatrischen Problem bei dem Jungen. Eventuell sogar was hirnorganisches, möglicherweise vom Vater geerbt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Unfassbar, was heute selbst an Grundschulen abgeht. Ein Grund mehr, die eigenen Kinder auf die Privatschule zu schicken.

    Glaub mir: Bevor eine Privatschule einen zahlenden Kunden vom Hof jagt, muss schon einiges passieren. Mindestens so viel wie hier.

  • Ich würde aber nur ungern zu ihm sagen, dass er das Jugendamt oder das Schulamt einschalten soll, wenn er selbst dazu keine Veranlassung sieht.

    Es gibt einen Anlass. Falls dein Schulleiter den nicht sieht, ist er halt ein Depp. Dann musst u ihm ein Bisschen auf die Sprünge helfen.


    Aber nochmals meine dringende Bitte: halte dich von dieser Schule 'rum, solange da ein gemeingefährlicher "Schüler" 'rumspringt. Das würde ich übrigens auch nicht schwangeren Kollegen raten.


    Der Junge hat ganz offensichtlich ein Problem. Womöglich kann man ihm helfen. Das sollten aber leute tun, die sich damit auskennen. Deshlab Jugendamt etc. Da findet sich vielleicht jemand, der ein passende Maßnahem einleiten kann.


    Es gibt aber keinen Anlass, sich einer Gefahr auszusetzen.

    Eventuell sogar was hirnorganisches,

    Wissen wir nicht. Es lohnt sich aber, das mal zu untersuchen. Habe ich schon den Amtsarzt erwähnt?


    Als Lehrer oder Schulleiter, muss man sich da kümmern. Als potentieles Opfer, wär's mir g'rad' egal, wo's herkommt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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  • Ein Grund mehr, die eigenen Kinder auf die Privatschule zu schicken.

    Wenn du das gut findest, dass deine Kinder von schlecht bezahlten schlecht ausgebildeten Lehrkräften (ein großer Teil von Lehrkräften an sog. Privatschulen sind nämlich keine ausgebildeten Lehrer) unterricht werden...

  • ...Ich würde aber nur ungern zu ihm sagen, dass er das Jugendamt oder das Schulamt einschalten soll, wenn er selbst dazu keine Veranlassung sieht.

    Aber sicher! das Jugendamt müsste schon längst drin sein!


    Ehrlich, es möchte einem die Hand ausrutschen wenn man das hört.


    Stell dir mal vor, eine schwangere Freundin würde dir diese Vorfälle schildern...

  • Wie kommst Du zu so einer Unterstellung, Karl-Dieter? Mein Gynäkologe wollte mich bereits vor Wochen krankschreiben (hat allerdings andere Gründe), aber ich gehe auf eigene Verantwortung weiterhin arbeiten, und das auch gern. Ich wollte eigentlich eher wissen, was man in Bezug auf den Jungen machen kann.

    Und wenn doch etwas passiert, wirst du dir dein Leben lang vorwerfen, dass dein Mutter-Theresa-Komplex wichtiger war als die Sicherheit und Gesundheit deines ungeborenen Kindes.


    Lass dir Beschäftigungsverbot erteilen. Geh ins Schwimmbad und geniesse die Schwangerschaft.

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