Antrag nach §16,5 TVL - Überspringen von Erfahrungsstufen

  • Hallo zusammen, nach §16,5 TVL ist es grundsätzlich möglich auf Antrag "abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt" zu bekommen. Hat jemand Erfahrungen mit so einem Antrag? Wenn ja, welche?
    Zum Hintergrund: Anders als Beamte werden Tarifbeschäftigte der Länder im Falle einer Höhergruppierung in der Erfahrungsstufe zurückgesetzt. Das Netto-Entgelt liegt dann für die nächsten 4 bzw. 5 Jahre nur knapp über dem Gehalt vor der "Beförderung". Wer vor kurz Ablauf dieser Stufenlaufzeit erneut höhergruppiert wird, hat das doppelte Nachsehen, denn er/sie wird dann erneut zurückgestuft und muss die Stufenlaufzeiten wieder voll durchlaufen.
    Einziger Ausweg aus dieser diskrimnierenden Benachteiligung der Tarifbeschäftigten ist ein Antrag nach §16,5 TVL. Darin heißt es:


    Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.


    Wer hat so etwas schon versucht oder wer hat anderweitige Erfahrung damit?

  • Ich wurde von 11/4 auf 13/3 höhergruppiert. Habe erfolgreich mit Hilfe des Gesamtpersonalrates Widerspruch eingelegt. Damit bekam ich diese Vorweggewährung von Stufen. Ich weiß jetzt gar nicht mehr, ob ich dagegen auch Einspruch eingelegt habe, weil das in meinen Augen heißen würde, dass ich länger auf Stufe 5 warten muss. Aber da ich 2 Jahre später verbeamtet wurde, hab ich es evtl nicht mehr gemacht. Ist schon eine Weile her.

  • Ich wurde von 11/4 auf 13/3 höhergruppiert. Habe erfolgreich mit Hilfe des Gesamtpersonalrates Widerspruch eingelegt. Damit bekam ich diese Vorweggewährung von Stufen. Ich weiß jetzt gar nicht mehr, ob ich dagegen auch Einspruch eingelegt habe, weil das in meinen Augen heißen würde, dass ich länger auf Stufe 5 warten muss. Aber da ich 2 Jahre später verbeamtet wurde, hab ich es evtl nicht mehr gemacht. Ist schon eine Weile her.

    Weißt du noch, wann das war und in welchem Bundesland und Reg.Bez.?

  • ch würde am Schulamt in deiner Nähe nachfragen, ob sie eine Aushilfe brauchen. Ich würde mich wundern, wenn nicht, denn die Personalsituation an Bayerns Grundschulen ist derzeit wirklich schlecht.

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