"Lehrkraft zur Aushilfe" Wie sieht ein VERENA Vertrag aus?

  • Hallo liebe Community,
    mich würde interessieren, wie euer vertretungsvertrag formuliert ist.
    Grund der Nachfrage ist, dass ich einen Vertrag habe, der aufgrund meiner Ausbildung (Vobasof) bis zum positiven Ende der Ausbildung befristet ist und ich als Lehrkraft zur aushilfe nach tvl angestellt bin.


    Mich interessiert, ob die normalen Vertretungsstellenverträge ähnlich formuliert sind. Der Hintergrund ist, dass ich herausfinden möchte, ob die Annahme einer Planstelle auch meinen Vertrag sofort beendet. Dies ist ja bei Vertretungsverträgen in nrw der Fall. Oder ob ihr "normalen Vertretungslehrer", die nicht gerade aufgrund einer Zusatzausbildung befristet angestellt sind, anders lautende Verträge haben.


    Viele Grüße
    Hannelotti

  • Nach welcher Formulierung fragst du genau?


    Möchtest du wissen, ob auch auch Andere als „Lehrkraft zur Aushilfe“ angestellt waren? Bei mir war das die Formulierung. Und klar, dass man Angestellter gemäß TV-L ist. Ich weiß jetzt nicht, ob auch eine Konstellation denkbar ist, in der man als Beamter einen Vertretungsvertrag hat ...


    Die Formulierung „Bis zum erfolgreichen Ende der Ausbildung“ steht natürlich in einem normalen Vertretungsvertrag nicht. Meine Verträge waren befristet bis zum Ende des Schuljahres XY. Vielleicht stand da auch das Datum des letzten Schultags.

  • Ich meinte genau diese formulierungen, die du genannt hast :)
    Also wie man als Lehrkraft bezeichnet wird ("zur Aushilfe") und wie die Befristung im Vertrag geschrieben steht. Dann kommt mein Vertrag ja im Grunde einem Vertretungsvertrag nahe. Beamter und Tvl sowie befristet und kündbar in der Probezeit schließen sich ja eigentlich gegenseitig aus. Ich hoffe nämlich gerade darauf, dass eine Planstelle auch meinen Vertrag einfach bricht, dann kann ich mir nämlich leidige Kündigungs- und/oder Auflösungsvertragszankereien sparen.
    Wenn in NRW grundsätzlich die Regel gilt, dass der bessere Vertrag (Planstelle) den schlechteren (Zur Aushilfe, befristet,tvl) ablöst, dann könnte ja noch Hoffnung bestehen.

  • Ein VOBASF Vertrag dürfte, obwohl bis zum Zweck des Erwerbes des Lehramtes für SF, einem Dauerbeschäftigungsverhältnis entsprechen.


    Die PEf und OBAS Verträge für Seiteneinsteiger galten, trotz ein-/zweijähriger Befristung für die Maßnahme, als Dauerbeschäftigungen.


    Was sagt der Personalrat dazu ? Du willst schon länger raus...

  • Das geht, steht zumindest so im Vertrag und wurde von der BezReg so auch weitergegeben. Bei befristeten Verträgen kann man nur nicht kündigen, wenn diese eine kürzere Laufzeit als ein Jahr haben.

  • Wie gesagt, wenn es drin steht geht es, sonst nicht.

    Das geht, steht zumindest so im Vertrag und wurde von der BezReg so auch weitergegeben. Bei befristeten Verträgen kann man nur nicht kündigen, wenn diese eine kürzere Laufzeit als ein Jahr haben.

    Das geht, steht zumindest so im Vertrag und wurde von der BezReg so auch weitergegeben. Bei befristeten Verträgen kann man nur nicht kündigen, wenn diese eine kürzere Laufzeit als ein Jahr haben

  • Wie gesagt, wenn es drin steht geht es, sonst nicht.

    § 30 Abs. 5 TV-L regelt die Möglichkeit der Kündigung bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten. Dann muss es im Vertrag nicht extra drinstehen; außer natürlich, der Vertrag fußt gar nicht auf dem TV-L.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

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