Dokumentation von Schülerleistungen

  • MrsPace, wie viele Einzelleistungen erhebst du pro Halbjahr pro Schüler? Ich habe immer das Gefühl, dass da jeder nur 1x "drankommt", hab ja nur ca. 16 Doppelstunden bis zum Notenschluss.

  • MrsPace, wie viele Einzelleistungen erhebst du pro Halbjahr pro Schüler? Ich habe immer das Gefühl, dass da jeder nur 1x "drankommt", hab ja nur ca. 16 Doppelstunden bis zum Notenschluss.

    Und wo wäre das Problem, wenn jeder Schüler nur einmal pro Halbjahr drankommt?


    Wieso hast du nur 16 Doppelstunden bis Notenschluss? Unterrichtest du ein Nebenfach? Ich habe in der Regel 20x2, also 40, Doppelstunden.


    Wie viele Einzelleistungen ich im Endeffekt erhebe, kommt auch auf die Klasse an. Ich habe vergangenes Schuljahr eine starke 12 gehabt. Da habe ich drei Einzelleistungen pro Schüler pro Halbjaht geschafft. In schwächeren Klassen ist man damit beschäftigt überhaupt mit dem Stoff durchzukommen. Dann ist es halt mal nur eine Einzelleistung pro Schüler pro Halbjahr.

  • Ja, ich unterrichte fast ausschließlich Nebenfächer. Und von den 20 Doppelstunden fallen ja durchaus mehrere aus.
    Und nimmst du dann diese eine Leistungsrehebung als Mitarbeitsnote? Das wäre bei uns gar nicht möglich, da die Leistungsentwicklung mit einfließen soll. Also brauche ich wirklich mehrere Noten.


    Ich werde Abfragen der letzten Stunde oder Vortrag von Hausaufgaben in mein Repertoire mit aufnehmen als Ergänzung zur laufenden Beobachtung.

  • Ja, ich unterrichte fast ausschließlich Nebenfächer. Und von den 20 Doppelstunden fallen ja durchaus mehrere aus.
    Und nimmst du dann diese eine Leistungsrehebung als Mitarbeitsnote? Das wäre bei uns gar nicht möglich, da die Leistungsentwicklung mit einfließen soll. Also brauche ich wirklich mehrere Noten.


    Ich werde Abfragen der letzten Stunde oder Vortrag von Hausaufgaben in mein Repertoire mit aufnehmen als Ergänzung zur laufenden Beobachtung.

    Aber die Leistungsentwicklung sieht man doch nicht nur an der mündlichen Note?! Zumal ja die Notenfindung am Ende des Halb- oder Schuljahres keine mathematische Durchschnittsberechnung ist sondern eine gesamtheitliche Einschätzung. Auf der Grundlage einer Ordinalskala einen Durchschnitt zu bilden, geht sowieso nicht.

  • @MrsPace



    Aber die Leistungsentwicklung sieht man doch nicht nur an der mündlichen Note?! Zumal ja die Notenfindung am Ende des Halb- oder Schuljahres keine mathematische Durchschnittsberechnung ist sondern eine gesamtheitliche Einschätzung. Auf der Grundlage einer Ordinalskala einen Durchschnitt zu bilden, geht sowieso nicht.

    Wie meinst du das mit der gesamtheitlichen Einschätzung? Bei uns in Bayern wird ein mathematischer Durchschnitt pro Halbjahr gebildet. Nur als Beispiel im Fach X hatte der Schüler, folgende Leistungen (in Notenpunkten von 0-15):


    mündliche Noten:


    Abfrage 8
    Ex 5
    Referat 3
    Mitarbeit 4


    =(8+5+3+4)/4=5


    schriftliche Note (Klausur):


    5


    Gesamtnote=(5+5)/2=5


    Ist das bei euch in BW nicht so?

  • Wie meinst du das mit der gesamtheitlichen Einschätzung?
    [...]Ist das bei euch in BW nicht so?

    Notenbildung in B.-W.:


    "Der Lehrer als Erzieher benötigt zur Verwirklichung seiner Aufgaben einen pädagogischen Freiraum, bei der Leistungsbeurteilung einen pädagogischen Beurteilungsspielraum. Dem tragen die nachfolgenden Regelungen zur Notenbildung dadurch Rechnung, daß sie sich auf ein Mindestmaß beschränken und insbesondere regeln, worauf im Interesse der Chancengerechtigkeit der Schüler nicht verzichtet werden kann. Dies erfordert andererseits, daß der Lehrer seinen pädagogischen Beurteilungsspielraum, den er im Interesse des Schülers hat, verantwortungsvoll nutzt.
    [...]
    Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen."



    http://www.landesrecht-bw.de/j…od.psml&max=true&aiz=true

  • Wie @Morse schon entsprechend zitiert hat, ist es in BaWü tatsächlich nicht so. Es ist wie gesagt eine "pädagogisch-fachliche Gesamtwertung". Von Werten auf einer Ordinalskala kann man mathematisch gesehen überhaupt gar keinen Durchschnitt bilden. Ist das in Bayern tatsächlich so vorgeschrieben?! :staun:


    Du fragtest noch wegen der Mitarbeitsnote. Auch das ist bei mir eine gesamtheitliche Einschätzung. Jemand der sich jede Stunde mehrfach mit guten Beiträgen meldet, immer seine Materialien dabei hat, sich sonst auch vorbildlich verhält (nicht stört, keine unentschuldigten Fehlzeiten hat, pünktlich zum Unterricht erscheint, etc.) wird sicher anders beurteilt als jemand der durch Abwesenheit glänzt, wenn er mal da ist, keinen Ton sagt und dann auch noch frech einen Nachschreibe-Termin für die Klausur einfordert. Bei uns ist die Mitarbeit (und das Verhalten) aber auch extra benotet, d.h. fließt in der Regel nicht in die fachliche Note mit ein.

  • Ach so okay gut zu wissen, ich dachte das wäre nur in NRW so.


    @MrsPace


    Ja so war es aufjedenfall in der Oberstufe G8 Gymnasium zu meiner Zeit 2011-2013 (und ich denke es ist immer noch so)
    In den Jahrgangsstufen davor war es 1:2, also die schriftliche Klausur/Schulaufgabe zählte doppelt zu den mündlichen Leistungen, wenn ich mich richtig erinnere.


    Was mich aber interessiert ist, wie weit darf da der Lehrer bei euch entscheiden? Ich kann mir das nur schwer vorstellen, weil ich das so gewohnt bin, das es ausgerechnet wird. Kann man bei euch einen Schüler der z.B. die ganze Zeit eine 3 hatte oder 8 NP wie auch immer, eine 2 am Ende geben, weil man denkt "Naja der hat sich schon sehr angestrengt, pädagogisch gesehen Pipapo"? oder andersrum ein Schüler der immer 3er hatte, eine 4 geben weil er oft gefehlt hat oder so?


    Meine Bio Lehrerin gab mir, aus pädagogischen Gründen (weil wenn man bei ihr schlecht ist, kann man nirgendswo anders gut sein), 0 Punkte im ersten Halbjahr in der Oberstufe, was eigentlich dazu geführt hätte, das ich durchgefallen wäre, weil das meine einzige Naturwissenschaft war. Da ich aber jede Note von mir aufgeschrieben hatte und es am Ende so war das ich mündlich 2 NP und schriftlich 0 NP hatte, was 1NP als Gesamtnote entspricht, habe ich sie darauf angesprochen und ihr gezeigt das 2/2 immer noch 1 ist und nicht 0 und sie sich bitte an die Notenbildung in Bayern zu halten hat und nicht nach ihr "pädagogisches Gefühl". Daraufhin gab sie mir den 1NP, wie sie es eigentlich hätte tun sollen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Berufsschule ()

  • Kann man bei euch einen Schüler der z.B. die ganze Zeit eine 3 hatte oder 8 NP wie auch immer, eine 2 am Ende geben, weil man denkt "Naja der hat sich schon sehr angestrengt, pädagogisch gesehen Pipapo"? oder andersrum ein Schüler der immer 3er hatte, eine 4 geben weil er oft gefehlt hat oder so?

    Nein. Denn das ist Willkür und hat nichts mit irgendwelchen pädagogischen Kriterien zu tun.


    Ich mache mal ein Beispiel. In meiner 11 hatte ich dieses Schuljahr eine Schülerin, die anfangs noch recht passabel abgeliefert hat. Je länger das Schuljahr dauerte, desto mehr baute sie ab. Dies gipfelte darin, dass sie mündlich ab Mitte zweites Halbjahr quasi gar keine Beiträge mehr brachte und in der letzten Klausur ein leeres Blatt abgab. Rein rechnerisch wäre ich bei ihr auf 4,48 gekommen.


    Ich habe ihr trotzdem eine 5 gegeben. Ihre Leistungen sind derart mangelhaft, dass ich nicht glaube, dass sie erfolgreich die Oberstufe bewältigen kann. Die guten Leistungen am Anfang des Schuljahres hat sie bei sogenannten Mini-Tests (über 6 Wochen wöchentlich ein Test a 10-15 Min in dem jeweils maximal 5 Verrechnungspunkte erzielt werden können) zum eher einfachen Themengebiet Stochastik erzielt. Das leere Blatt gab sie bei Exponentialfunktionen ab. Schon bei ganzrationalen Funktionen war sie im 4er-Bereich. Wie soll sie denn nächstes Jahr Differential- und Integralrechnung verstehen, wenn sie schon bei den Funktionstypen derartige Probleme hat?


    Long story short: Sie hatte außer meiner 5 noch vier weitere 5en... Damit war die Sache eh geschwätzt.


    Ich habe sie über das gesamte Schuljahr hinweg beraten. Ihr alternative Wege zur Hochschulreife aufgezeigt. Hatte ihr mehrfach Zeitungsannoncen für Ausbildungsplätze innerhalb ihres Interessenspektrums mitgebracht. Nein, sie muss unbedingt Abitur machen... Mit fünf 5en in der 11. Klasse. Sie wiederholt jetzt.


    Und eben in solchen Fällen finde ich es ganz wichtig, dass wir eine pädagogische Freiheit haben und nicht stur nach einem fiktiven Durchschnitt einer Liste an Ordinalzahlen beurteilen... Ich erkläre das auch meinen Schülern. Dass es von Ordinalzahlen keinen Durchschnitt gibt. D.h. von mir werden sie niemals Aussagen hören wie "Sie stehen auf 1,7." oder dergleichen.


    Andersherum funktioniert das natürlich auch. Einem Schüler, der rein rechnerisch bei 1,6 gewesen wäre, habe ich eine 1 eingetragen. Einfach weil ich er sich von einer 3 mit viel Aufwand hochgearbeitet hat und die letzten beiden Leistungserhebungen (die rein fachlich nicht ohne waren) mit einer 1,0 abgeliefert hat.

  • Wenn eine Zeugnisnote gebildet wird bei Schülern, die mehr oder weniger zwischen zwei Noten stehen, überlegt nicht nur der Lehrer in Baden-Württemberg: "hop oder top?"
    Wenn er dabei vom errechneten Schnitt abweicht, ist es eine pädagogische Entscheidung (z.B. in B.-W. - andernorts nicht erlaubt).
    Wenn er dabei die mündliche Note "anpasst", so dass der errechnete Schnitt past, ist es keine pädagogische Entscheidung, sondern ganz streng neutral mathematisch.

  • Wenn eine Zeugnisnote gebildet wird bei Schülern, die mehr oder weniger zwischen zwei Noten stehen, überlegt nicht nur der Lehrer in Baden-Württemberg: "hop oder top?"
    Wenn er dabei vom errechneten Schnitt abweicht, ist es eine pädagogische Entscheidung.
    Wenn er dabei die mündliche Note "anpasst", so dass der errechnete Schnitt past, ist es keine pädagogische Entscheidung, sondern ganz streng neutral mathematisch.

    Wie kann man zwischen zwei Noten stehen? ,5 ist die schlechtere Note. Edit: Bei normalen Schulnoten.

  • Wie kann man zwischen zwei Noten stehen? ,5 ist die schlechtere Note.


    Auf dem Zahlenstrahl in der Mitte! ;-)
    Du weißt sicher genau was ich meine. (Wollte meine Beschreibung nicht als Plädoyer für die eine oder andere Verhaltensweise verstanden wissen.)


    Randnotiz: wer am Jahresende die meisten Komma vier - Noten vergibt hat das größte Herz für Schüler oder ist am inkonsequentesten (je nachdem).

  • Auf dem Zahlenstrahl in der Mitte! ;-)
    Du weißt sicher genau was ich meine. (Wollte meine Beschreibung nicht als Plädoyer für die eine oder andere Verhaltensweise verstanden wissen.)


    Randnotiz: wer am Jahresende die meisten Komma vier - Noten vergibt hat das größte Herz für Schüler oder ist am inkonsequentesten (je nachdem).

    Ja, ich weiß was du meinst. Aber es ist eben ganz klar geregelt, dass kaufmännisch gerundet werden muss, WENN eine Durchschnittbildung nötig ist (Prüfungsnoten).

  • Die Verordnung in B.-W. führt z.B. dazu, dass ein Kollege in ein Formular, in dem zuerst die Dezimalnote und dann die daraus gerundete ganze Note eingetragen wird


    4,5
    4


    eingetragen hat. Auf meine Nachfrage kam die Begründung, dass die Note pädagogisch gegeben wurde.


    Wie in Beitrag 30 genannt: die meisten Lehrer regeln ihre pädagogische Notengebung über die mündliche Note - sie sind damit in Fällen """zwischen zwei Noten""" das Zünglein an der Waage.

  • Wie in Beitrag 30 genannt: die meisten Lehrer regeln ihre pädagogische Notengebung über die mündliche Note - sie sind damit in Fällen """zwischen zwei Noten""" das Zünglein an der Waage.

    Wie kommt man auf so eine Idee? Was gewinnt man dadurch? Verstehe ich nicht.

  • Wie kommt man auf so eine Idee? Was gewinnt man dadurch? Verstehe ich nicht.

    Die Verordnung kann man durchaus so verstehen, dass genau das (!) die Aufgabe des Lehrers ist.
    Wenn man über psychologische Motive spekulieren möchte, könnte man behaupten, dass die betreffenden dabei eine Macht empfinden, die sie genießen und sich je nach Gusto als Freund oder Feind der Schüler fühlen können.
    Manche sind auch der Meinung, dass einzelne Leistungsmessungen teilweise nicht die tatsächliche Leistung widerspiegel - z.B. wenn es tagesformbedingte Ausreißer gab (Trauerfall etc.) - und dies dadurch korrigiert wird.


    Gründe gibt's immer. Take your pick! :-)

  • Die Verordnung kann man durchaus so verstehen, dass genau das (!) die Aufgabe des Lehrers ist.Wenn man über psychologische Motive spekulieren möchte, könnte man behaupten, dass die betreffenden dabei eine Macht empfinden, die sie genießen und sich je nach Gusto als Freund oder Feind der Schüler fühlen können.
    Manche sind auch der Meinung, dass einzelne Leistungsmessungen teilweise nicht die tatsächliche Leistung widerspiegel - z.B. wenn es tagesformbedingte Ausreißer gab (Trauerfall etc.) - und dies dadurch korrigiert wird.


    Gründe gibt's immer. Take your pick! :-)

    Also ich glaube, ich bin zu dumm das zu verstehen... :autsch: Wenn ich jetzt von einem Schüler mehrere Noten erhoben habe, die mit einer bestimmten vorgegebenen Gewichtung miteinander verrechnet werden, und dann kommt meinetwegen 4,5 raus. Dann ist das nach kaufmännischen Rundungsregeln die 5. Natürlich kann ich dem Schüler aus bestimmten, gut begründeten pädagogischen Überlegungen auch die 4 geben. Aber das kann ich doch dann „einfach so“ machen und muss nicht künstlich an irgendwelchen mündlichen Noten (die ja separat auch begründet sein müssen) „rumspielen“ damit es dann am Ende passt...


    Zumal es jetzt an meinen mündlichen Noten nachträglich gar nichts mehr rumzuspielen gibt, weil es ja Einzelleistungen waren von denen ich die Note ja bereits zu einem früheren Zeitpunkt bekanntgegeben habe.

  • Ich habe jetzt interessiert mitgelesen.
    @MrsPace und Morse: Ihr kommt beide aus B.-W. Da werden offenbar (wenn ich euch richtig verstanden habe) die Noten berechnet.


    Ich komme aus NRW. Da ist rechnen nicht erlaubt. Hier muss man sie nach pädagogischem Ermessen bestimmen. Die Gewichtungen , die wie in den Fachkonferenzen festlegen, sind nur grobe Richtwerte. Rechnen dürfen wir nicht.
    Am Schuljahresende wird hier nicht das gesamte Schuljahr genommen, sondern nur das 2. Halbjahr. Das erste Schulhalbjahr ist "angemessen zu berücksichtigen".
    Somit braucht man meiner Meinung nach auch in nur einem Halbjahr genügend Einzelnoten. Ich musste die Note im beschriebenen Widerspruch ja begründen. Leider sind durch ZP10, Feiertage, ... einige Doppelstunden ausgefallen, so dass ich bis Notenschluss nur 13 Doppelstunden hatte. Daher überlege ich an einer geeigneten Dokumentation.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

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