Dokumentation von Schülerleistungen

  • Das ist ja wunderschön nichtsaussagend. Bei uns heisst es ganz klar: die Arbeitshaltung des Schülers darf nicht bewertet werden. Da kann einer noch so stumm in der Ecke sitzen und aus dem Fenster starren, das hat keinen Einfluss auf seine Note.


    Habt ihr denn jeweils schriftlich festgelegte schulhausinterne Vereinbarungen dazu? Auf irgendwas muss man sich doch im Zweifelsfall berufen können.

  • Ich finde den Satz wichtig "Passives Verhalten geht zu Lasten des Schülers".


    Klar soll der Lehrer auch Abfragen aber wer wenig selbstständig beiträgt hat eben weniger geleistet.


    In der Sek II, wozu das BK eben zählt, sind die Schüler noch mehr in der Bringpflicht. Das sage ich meinen Schülern auch immer wieder.
    Bei der Besprechung von Aufgaben nehme ich oft einen Würfel zur Hilfe und notiere mir dann die Qualität, über das Schuljahr sollte es statistisch für alle was gegeben haben.


    Das ist ja wunderschön nichtsaussagend. Bei uns heisst es ganz klar: die Arbeitshaltung des Schülers darf nicht bewertet werden. Da kann einer noch so stumm in der Ecke sitzen und aus dem Fenster starren, das hat keinen Einfluss auf seine Note.


    Habt ihr denn jeweils schriftlich festgelegte schulhausinterne Vereinbarungen dazu? Auf irgendwas muss man sich doch im Zweifelsfall berufen können.


    Bei uns gibt es Leistungskonzepte, da stehen die Notenschlüssel drin und wir haben eine Tabelle für die Beurteilung der sonstigen Leistung.

  • @Kiggie Respekt, dass Du das durchziehst, als Referendar wäre ich da vermutlich eingeknickt (heut wohl eher nicht mehr).


    Halt uns mal auf dem Laufenden, was rauskommt. Eine Verschlechterung um zwei Noten ist rechnerisch schon schwierig zu begründen, der Schüler müsste dann ja - wenn man das rein-rechnerische Modell verwenden würde - im zweiten Halbjahr auf 6 oder zumindest sehr nah dran stehen.


    Gruß,
    DpB

  • Eine Verschlechterung um zwei Noten ist rechnerisch schon schwierig zu begründen, der Schüler müsste dann ja - wenn man das rein-rechnerische Modell verwenden würde - im zweiten Halbjahr auf 6 oder zumindest sehr nah dran stehen.


    Falsch! Die Note die auf dem ersten Zeugnis steht ist völlig irrelevant.
    Ich habe alle Teilnoten des Schuljahres zusammen angeschaut. Schriftlich ist das eine 4. Und Mündlich ging es im zweiten Halbjahr auch in die Richtung.
    In NRW muss das im angemessenen Rahmen berücksichtigt werden.
    Da es Noten gibt, sah man halt weder, dass es eine 2- war (wusste der Schüler aber, dass es Vorschusslorbeeren waren) und nun sicherlich eine 4+.

  • Wieso? Die Leistung des 1. Halbjahres hat doch mit dem 2. nichts zu tun.

    Ist bei Euch die Jahresnote nicht über das gesamte Jahr zu bilden?


    Bei uns gilt: Gesamtnote= (HJ1+HJ2) / 2; allerdings mit der wenig präzisen Ergänzung "das zweite Halbjahr ist stärker zu gewichten" und plus pädagogische Freiheit.

  • Man muss sie angemessen berücksichtigen, laut APO BK, wie Kiggie schon sagte. Was genau angemessen ist, ist ja dehnbar. Kann auch angemessen sein zu sagen, dass es immer schlechter wurde und die 2 vorher schon nur so gerade noch erreicht wurde.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Mich belastet es erstaunlich wenig, kommt vielleicht noch, wenn ich es verteidigen muss.


    Nächste Woche soll die Klassenkonferenz stattfinden, dort wird dann darüber beraten und abgestimmt.
    Scheinbar entscheide ich dann gar nicht mehr alleine?
    Ich bin gespannt.


    Nebenbei setze ich mich mal an meine UPP-Vorbereitung. Argh

  • So kurzes Update. Die Klassenkonferenz hat sich den Fall angehört und es wurde einstimmig beschlossen dem Widerspruch nicht stattzugeben. Nun wäre für den betroffenden Schüler der Gang zur Bezirksregierung, also Klage möglich.
    Aber ich denke und hoffe das passiert nicht. Er hatte, wie rauskam, auch einen anderen Lehrer bequatscht und der hat ihm mit schlechtem Gewissen die bessere Note gegeben.
    Er wollte es vielleicht einfach mal versuchen.

  • So kurzes Update. Die Klassenkonferenz hat sich den Fall angehört und es wurde einstimmig beschlossen dem Widerspruch nicht stattzugeben. Nun wäre für den betroffenden Schüler der Gang zur Bezirksregierung, also Klage möglich.
    Aber ich denke und hoffe das passiert nicht. Er hatte, wie rauskam, auch einen anderen Lehrer bequatscht und der hat ihm mit schlechtem Gewissen die bessere Note gegeben.
    Er wollte es vielleicht einfach mal versuchen.

    Oh Mann. Umso wichtiger ist es, dass du stark bleibst. Aber bisher sieht es ja gut aus.

  • Nun wäre für den betroffenden Schüler der Gang zur Bezirksregierung, also Klage möglich.

    Das ist immer noch keine Klage sondern nur eine Weiterführung des Widerspruchs auf der Ebene der oberen Schulaufsicht. Eine Klage wird beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.

  • Ich habe mir deine Darstellung noch einmal durchgelesen - was mir noch nicht ganz klar ist: handelte es sich bei der Note um die Endbewertung letztes Schuljahr?

  • Ich probiere gerade ein neues Format zur Dokumentation.
    Ich habe eine Tabelle angelegt mit den Namen und Spalten für das jeweilige Datum. Vorgedruckt habe ich die zahlen 1,2,3 in jeder Spalte. Nach der Stunde kreuze ich 1,2,3 für die Qualität an in Analogie zu Anforderungsbereichen. Wenn ein sus zB nur einfache Reproduktion gezeigt hat, kreuze ich 1 an. Bei Anwendung 2 und bei Transferleistungen 3. Zusätzlich dazu bekommt jeder pro Tag ein Zeichen für die Quantität, also o, +, ++. Dann gibt es noch Kürzel für S=Störungen, V=Verspätung, H=Handynutzung usw. So kann ich nach der Stunde innerhalb einer Minute die ganze Klassenliste abarbeiten. Ist gewiss noch ausbaufähig, aber momentan komme ich damit ganz gut zurecht.

  • So ähnlich mache ich es jetzt auch. Ist nur doch etwas Arbeit nach der Stunde. Es hilft aber ungemein rückwirkend was zur Stunde sagen zu können, wenn man Tage bzw. Wochen später gefragt wird.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ja

    Dann verstehe ich ehrlich gesagt die Vorgehensweise deiner Schule nicht. Das Widerspruchsverfahren ist ganz klar geregelt - auslösender Stichtag ist das Zeugnis am Schuljahresende, denn das stellt den Verwaltungsakt dar, gegen den überhaupt erst ein Widerspruch möglich ist. Gibt es noch kein Zeugnis, gibt es auch nichts, dem man widersprechen kann. Mit der Erteilung des Zeugnisses beginnt die Frist, innerhalb derer ein Widerspruch möglich ist - sie wird in der Rechtsmittelbelehrung ganz am Ende des Zeugnisses genannt.


    Wenn ein Schüler in der Frist Widerspruch erhebt, dann tut er es der Behörde gegenüber und für die spricht und entscheidet die Schulleitung. Die SL prüft das Benotungsverfahren, holt dazu eine Stellungname des Fachlehrers ein - das bist du - und entscheidet dann, ob sie die Widerspruch abweist oder ihm stattgibt. Hat dich deine SL zu einer Stellungnahme aufgefordert? (Das ist übrigens überhaupt nichts bedrohliches vor dem du Angst haben musst, das ist ein ganz normales Verwaltungshandeln.)


    Warum habt ihr einen Konferenzbeschluss gefällt? Die Klassenkonferenz trifft überhaupt keine Entscheidung über den Widerspruch. Hat die Schulleitung die einberufen und beauftragt?

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