Laptop von der Steuer absetzen

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich befinde mich derzeit in meinem Referendariat als Lehrer an einem hessischen Gymnasium - zahle daher natürlich auch Lohnsteuer.
    Ich würde mir nun gerne ein MacBook zulegen, dass ich größtenteils für die Arbeit benötige (90%-100%)*



    Nun meine Frage:


    Hat jemand Erfahrung wie viel ich vom Kaufpreis (2000€) steuerlich erstattet bekommen kann?
    Ist es möglich, 90%-100% des gesamten Kaufpreises (also 1.800€ - 2000€) zurückzubekommen?**


    Ich weiß, dass ich den Preis nur gestückelt pro Jahr wieder bekomme und nicht alles auf einen Schlag, also z.B. 1/3 des Kaufpreises pro Jahr.


    Inwieweit muss ich dem Finanzamt (Werbelink entfernt) "beweisen", dass ich das Gerät wirklich zu 90-100% für die Arbeit benötige?


    Ich würde mich über eure Weiterhilfe sehr freuen und wäre sehr dankbar, wenn Ihr es mir so einfach wie möglich erklären könntet, da ich leider
    echt kein Steuerfachmann bin :(


    LG
    Luke


    *
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    **
    ,,Beispiel Computer: Sowohl beruflich als auch privat genutzt

    Ihren neuen Computer können Sie vollständig als Arbeitsmittel absetzen, wenn Sie ihn fast ausschließlich und unmittelbar beruflich nutzen. Eine private Mitbenutzung von höchstens 10 Prozent ist erlaubt. Auch in diesem Fall liegt die magische Grenze bei 487,90 Euro (ab 2018: 952 Euro). Hat das Gerät nämlich höchstens 410 Euro ohne Umsatzsteuer (ab 2018: 800 Euro netto) gekostet, können Sie Ihre Anschaffungskosten sofort in voller Höhe ansetzen. War der Rechner teurer, berücksichtigt das Finanzamt Ihre Kosten nur im Wege einer dreijährigen Abschreibung. Die Abschreibung müssen Sie im Jahr der Anschaffung monatsweise berechnen.‘‘

  • Ich würde mir nun gerne ein MacBook zulegen, dass ich größtenteils für die Arbeit benötige (90%-100%)*
    ...................
    Inwieweit muss ich dem Finanzamt (Werbelink entfernt) "beweisen", dass ich das Gerät wirklich zu 90-100% für die Arbeit benötige?

    Das nachzuweisen dürfte i.d.R. äußerst schwierig sein, die Finanzämter sind bei solchen Zahlen, die oft (nicht immer) frei erfunden sind, öfter mal hellhörig und wollen es genauer wissen. Probieren kann man das aber, wobei es bei so hochpreisigen Geräten schwer fallen dürfte, zu argumentieren, warum nicht ein sehr viel günstigeres ebenfalls ausreicht. All das hängt aber vom jeweiligen Finanzamt und Sachbearbeiter ab, wie genau geprüft wird.



    Hat jemand Erfahrung wie viel ich vom Kaufpreis (2000€) steuerlich erstattet bekommen kann?
    Ist es möglich, 90%-100% des gesamten Kaufpreises (also 1.800€ - 2000€) zurückzubekommen?**

    Hier liegt meines Erachtens ein massives Missverständnis vor. Steuerliche Absetzbarkeit bedeutet lediglich, dass das zu versteuernde Einkommen um den entsprechenden Betrag vermindert wird, also der Anteil des Einkommens, auf den Steuern anfallen. Insofern sind, gerade im Referendariat bei eh schon geringem Steuersatz, eher um die 10-20% Erstattung des tatsächlichen Kaufpreises realisierbar, später nicht viel mehr als 30-40%. Der genaue Anteil dürfte in der Nähe des individuellen Grenzsteuersatzes liegen.

  • Hallo Seph,


    danke für Deine Antwort.


    Also ist es Unsinn, der hier steht:
    ,,Hat das Gerät nämlich höchstens 410 Euro ohne Umsatzsteuer (ab 2018: 800 Euro netto) gekostet, können Sie Ihre Anschaffungskosten sofort in voller Höhe ansetzen. War der Rechner teurer, berücksichtigt das Finanzamt Ihre Kosten nur im Wege einer dreijährigen Abschreibung. Die Abschreibung müssen Sie im Jahr der Anschaffung monatsweise berechnen.‘‘
    Dort steht ja wortwörtlich, man könne „die Anschaffungskosten in voller Höhe ansetzen“.
    Bedeutet hier „ansetzen“, man kann sie angeben, aber was man tatsächlich zurückbekommt, ist etwas anderes?!

  • Es kommt darauf an wo in Hessen du wohnst und wie viel/wenig der entsprechende Finanzbeamte zu tun hat.
    Ich würde vermuten ,wegen 100€ Steuerersparnis rechnet da am FA niemand mehr genau nach...

  • Ist es möglich, 90%-100% des gesamten Kaufpreises (also 1.800€ - 2000€) zurückzubekommen?**


    Bei einem Einkommen von 50000 EUR würde das in einem Jahr das zu versteuernde Einkommen um 2000 EUR verringern. Bei 50k EUR ist der Grenzsteuersatz knapp 40%.


    D.h. du würdest hier bei 100% dienstlicher Nutzung knapp 800 EUR über die Lohnsteuer wiederbekommen.


    Da Laptops über 3 Jahre abzuschreiben sind, kann man das ganz grob dritteln, also bekommst du drei Jahre lang jeweils ca. 200 EUR an gezahlter Lohnsteuer für deinen gekauften Laptop zurück.


    Ganz grob gerechnet.



    Wenn du das jetzt im Ref kaufst, und du würdest z.B. über Fahrtkosten sowieso schon die ganze LSt wiederbekommen, was durchaus sein kann, dann würdest du in diesem Jahr nix wiederbekommen für den Laptop




    Der selbe Laptop bei einem Einkommen von 20000 EUR pro Jahr wäre übrigens der Grenzsteuersatz knapp 25%, bedeutet insgesamt würdest du hier nur 500 EUR zurückbekommen über drei Jahre verteilt.

  • Kein Unsinn, sondern eine Fehlinterpretation des Begriffs "ansetzen". "In voller Höhe ansetzen" bedeutet nicht, dass der Betrag in voller Höhe erstattet wird, sondern dass der Betrag in voller Höhe vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden darf.

  • Es macht mehr Sinn das MacBook zu kaufen, wenn du "voll" Geld verdienst. Dann bekommst du mehr zurück.


    Dass das Finanzamt nachprüft ob irgendwelche günstigeren Geräte ausreichen ist übrigens quatsch. Ich habe problemlos meinen iMac für über 2000 EUR angegeben, da kräht kein Hahn nach.


    In der Schule nutze ich übrigens ein 8 Jahre altes 11" Macbook Air, was dafür noch absolut ausreicht.

  • Hab ich nicht vor kurzem noch in einem anderen Thread erklärt, wie viele Lehrer nicht verstehen, was von der Steuer absetzen überhaupt bedeutet? Voila.


    (Danke Seph )

  • @ Luke: Der Kauf hat für dich rein gar keinen "Gewinn." Als Referendar bekommst du sowieso deine ganze Steuer zurück, da du nicht viel verdienst. Die anderen haben schon alles geschrieben. Es stimmt jedenfalls nicht, dass der Staat dir fortan solche Anschaffungen finanziert. Dein Bruttojahresgehalt wird nur um 2000€ runtergesetzt, wenn das Teil so viel gekostet hat.

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  • Hab ich nicht vor kurzem noch in einem anderen Thread erklärt, wie viele Lehrer nicht verstehen, was von der Steuer absetzen überhaupt bedeutet? Voila.


    (Danke Seph )

    Das wird andersherum ja auch gerne schamlos ausgenutzt. Wie oft hört man seitens Schulleitungen "Habt euch nicht so, könnt ihr doch eh von der Steuer absetzen" wenn es um die eigentlich vom Arbeitgeber anzuschaffenden Arbeitsmaterialien geht.

  • Das wird andersherum ja auch gerne schamlos ausgenutzt. Wie oft hört man seitens Schulleitungen "Habt euch nicht so, könnt ihr doch eh von der Steuer absetzen" wenn es um die eigentlich vom Arbeitgeber anzuschaffenden Arbeitsmaterialien geht.

    Naja, kommt drauf an. Wenn man z. B. Pauschalen absetzen kann, ist das Argument unter Umständen schon valide. Könnt ihr das? (Ich kann mich nicht erinnern, ob ich das schon mal gefragt habe.)

    • Offizieller Beitrag

    Naja, kommt drauf an. Wenn man z. B. Pauschalen absetzen kann, ist das Argument unter Umständen schon valide. Könnt ihr das? (Ich kann mich nicht erinnern, ob ich das schon mal gefragt habe.)

    Nicht in diesem Sinne.
    Es gibt Pauschalen, die man absetzen kann, d.h. um die das Bruttogehalt gemindert wird. Z.B. 110 € für Arbeitsmittel. Man hat dann 110 € weniger steuerpflichtiges Brutto, sodass man 30 oder 40€ weniger Steuern zahlt, je nach individuellem Steuersatz.
    Bei Abgestellten heißt das: Ich zahle auf die vollen 110 € (und auch auf alles, was ich mit Belegen absetze), Sozialabgaben: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und Solidaritätszuschlag. Für alles, was ich absetzen kann, u.a. diese Pauschale, bekomme ich die zu viel gezahlten Steuern wieder, also z.B. 40 von den 110 €. Heißt, daas man 70 € aus eigener Tasche zahlt. Argument demnach nicht valide.


    Ich bin übrigens immer über dieser Pauschale - und dann musst du ab dem 1. € alles nachweisen.


    Beträge für die Alterssicherung/ Vorsorge sind "gedeckelt, d.h. sie mindern nur um einen bestimmten Betrag das steuerpflichtige Brutto. Dieser Betrag ist bei höheren Einkommen mit den Pflichtversicherungen für Angestellte ausgeschpft. Weitere private Vorsorge zahlt man aus eigener Tasche.


    War noch was? Achja, Kosten für das häusliche Arbeitszimmer können bis zu 1250 € im Jahr abgesetzt werden, inkl. Miete, Stromanteil, Anschaffungen (Schrank, Tapete) etc.

  • Ich habe bei meinem Notebook 100% berufliche Nutzung angegeben und als Begründung zusätzlich geschrieben, dass ich für private Zwecke einen weiteren Rechner habe (was auch stimmt, und diesen habe ich zu 0% von der Steuer abgesetzt).


    Mein Notebook hat allerdings nur 460€ gekostet. Ich frage mich ja manchmal, warum ich als Informatiklehrer mit einem einfachen Rechner auskomme, während andere Leute ein MacBook für 2000 € brauchen :dollar:

  • Es gibt Pauschalen, die man absetzen kann, d.h. um die das Bruttogehalt gemindert wird. Z.B. 410 € für Arbeitsmittel.

    Aso. Na bei so kleinen Beträgen geht die Rechnung am Ende wirklich nicht auf, das stimmt. Ich kann halt 4000 CHF pauschal an Berufskosten absetzen. Bei nem Steuersatz von ca. 15 % zahle ich also 600 CHF weniger Steuern und das ist immer mehr, als ich real an Berufskosten habe. Ob nun die Kollegen, die mit der Bahn zur Arbeit kommen ihr U-Abo noch extra angeben können, oder ob das in der Pauschale schon drin ist, weiss ich ehrlich gesagt gar nicht. Für die BYOD-Geräte bekommen wir jährlich 200 CHF Zuschuss vom Kanton. Die rechnen damit, dass man etwa alle 5 Jahre ein neues Gerät kauft und das darf dann sozusagen 1000 CHF kosten. An der Stelle hat @goeba natürlich vollkommen recht: kein Mensch *braucht* in unserem Beruf einen Laptop für 2000 € (mein Surface Book war sogar noch teurer), den schafft man sich an, weil man ihn *haben will*.

  • So viel pauschal können wir leider nicht absetzen. Ich meine ich hab mal Büromaterial für pauschal 110 abgesetzt Das war immerhin mehr als ich nachweisen könnte. Außer Rotstiften kauf ich da aber auch nicht wirklich was (siehe der andere Thread).

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