Welche Rechte habe ich eigentlich?

  • Hallo alle zusammen :gruss:


    ich bin frisch im Beruf (Beamter auf Probe) und habe einige Fragen, die nach und nach aufgekommen sind und bei denen ich nicht weiß, an wen ich diese richten kann, ohne nur schwammige Aussagen darüber zu erhalten.

    • 1) Stimmt es, dass ich auch als Beamter auf Probe nicht kündigen darf?
    • 2) Gibt es eine Möglichkeit den Lehrberuf (verbeamtet oder B. auf Probe) zu unterbrechen, wenn man beschließt sich noch ein paar Jahre in einem anderen Bereich auszutesten oder nochmal zu studieren und erst später wieder als Lehrer arbeiten möchte, oder ist man dann RAUS?
    • 3) Wie kann ein Lehrerwechsel von Bundesland zu Bundesland stattfinden? (Beispiel Niedersachsen (wo verbeamtet wird) → Berlin (wo nicht verbeamtet wird))
    • 4) Ist es denn so viel schlechter als angestellter Lehrer zu arbeiten? Welche Nachteile gibt es für die Rentensituation später?
    • 5) Wie wirkt sich ein Wechsel auf die Krankenkasse aus?


    Ich weiß, das sind erstmal viele Fragen auf einmal, aber die beschäftigen mich schon sehr. Ich bin noch recht jung und werde irgendwie das Gefühl nicht los, dass mich das Beamtenverhältnis in gewisser Weise 'gefangen nimmt' und ich gar nicht weiß, was ich überhaupt für Möglichkeiten habe, wenn ich nicht den "geebneten" Weg gehen möchte :hammer:


    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße :handschlag:

  • Google:
    1) Entlassung (Beamter)
    2) Beurlaubung (Beamter)
    3) Ländertauschverfahren


    4) mehrere hundert Euro im Monat während der Dienstzeit, noch etwas schlimmer in der Pension(Rente
    5) du bleibst bei Entlassung in der PKV (dann zu 100%) bis du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • 2) Gibt es eine Möglichkeit den Lehrberuf (verbeamtet oder B. auf Probe) zu unterbrechen, wenn man beschließt sich noch ein paar Jahre in einem anderen Bereich auszutesten oder nochmal zu studieren und erst später wieder als Lehrer arbeiten möchte, oder ist man dann RAUS?


    2) Beurlaubung (Beamter)

    Valerianus' Antwort auf die Frage ist nur zum Teil richtig bzw. muss man hier etwas präzisieren (wobei das vielleicht auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist):
    In den Bundesländern, in denen ich mich etwas besser schulrechtlich auskenne, kann man sich zwar mehrere Jahre ohne Bezüge beurlauben lassen (ich meine bis zu 12), allerdings ist man während dieser Zeit nicht behilfeberechtigt (Außnahme: Berulaubung zur Kinderbetreuung). Viel schwerer wiegt aber noch, dass man in dieser Zeit nicht so ohne Weiteres einer bezahlten Beschäftigung nachgehen darf. Also, "in einem anderen Bereich austesten" könnte schwierig werden. Studieren geht zwar, aber auch hier stellt sich dann die Frage der Finanzierung.
    Natürlich kann man eine Beschäftigung beantragen, aber ob diese genehmigt wird, ist ein wenig Glückssache.
    Kann aber, wie gesagt, in NRW/Niedersachsen anders geregelt sein.


    Was die übrigen Punkte angeht, hat Valerianus die wichtigsten Stichworte genannt. Wenn du danach googlest, wirst du schnell fündig und andere/bessere Infos bekommst du von den Usern hier auch nicht. Meld dich doch einfach wieder, wenn du dich ein wenig eingelesen hast und ganz konkrete Fragen zu den einzelnen Prozessen hast.

  • Habt ihr kein Beamtenrecht im Referendariat gemacht????

    Wurde das bei dir echt angeboten? Gab es bei uns auch nicht und so wie ich die Lage abschätze, gibt es das noch immer nicht.

  • Wurde das bei dir echt angeboten? Gab es bei uns auch nicht und so wie ich die Lage abschätze, gibt es das noch immer nicht.

    In Bayern gibt es dafür zwei Halbjahre lang jede Woche eine Seminarsitzung. Am Ende ist eine Prüfung in Schulrecht Teil des zweiten Staatsexamens.

    • Offizieller Beitrag

    Das macht effektiv keiner.

    Ja, das mag durchaus so sein. Aber es ist echt peinlich, wie wenig sich die Kollegen im Beamtenrecht, im Dienstrecht, im Schulrecht etc. auskennen und dafür ebenso peinliche Ausflüchte haben. Vielleicht sollte man nicht erst im Beamtenrecht aufführen, dass Beamte sich über für sie geltende und gängige Vorschriften selbstständig zu informieren haben...
    Mitunter schaffen sie es dann auch nicht, die für sie relevanten Paragraphen zur Elternzeit, zum Elterngeld und dergleichen zu finden, zu lesen und zu verstehen. OK, Juristendeusch ist manchmal doof, aber wer sollte das denn außer den Juristen noch verstehen, wenn nicht wir studierten Menschen?


    Auch das Beihilferecht ist so eine Sache, die man selbst einmal gelesen haben sollte. Manche Sachbearbeiter haben von spezielleren Fällen nämlich gar keine Ahnung. Da muss man die Sachbearbeiter sogar über ihre eigenen Gesetze aufklären.


    Ich kann abschließend nur betonen, dass es als Beamter eigentlich unerlässlich ist, sich über geltendes Recht zu informieren. Das beinhaltet ja nicht nur die Pflichten...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das macht effektiv keiner.

    Na ja, bislang gab es Sachsen-Anhalt, BaWü, Bayern und Hessen dir Rückmeldung, dass es sowas gibt. Von "effektiv keiner" würde ich hier nicht mehr sprechen...

    Aber es ist echt peinlich, wie wenig sich die Kollegen im Beamtenrecht, im Dienstrecht, im Schulrecht etc. auskennen und dafür ebenso peinliche Ausflüchte haben. Vielleicht sollte man nicht erst im Beamtenrecht aufführen, dass Beamte sich über für sie geltende und gängige Vorschriften selbstständig zu informieren haben...

    Ich stimme dir im Prinzip zu, möchte aber die Kollegen hier ein wenig verteidigen. Schwierig ist ja nicht unbedingt (nur) das Juristendeutsch, vielmehr ist es am Anfang gar nicht so leicht, einen Überblick über die relevanten Vorschriften zu bekommen. Mit Schulgesetz und Dienstordnung ist es ja nicht getan, da gibt es noch Beamtengesetz, Beamtenstatusgesetz, Laufbahnverordnung, Besoldungsverordnung und noch eine ganze Menge anderer Verordnungen darüber hinaus. Die muss man erstmal auf dem Schirm haben und dann muss man die Systematik verstehen (Was finde ich wahrscheinlich in welchem Gesetz?). Und dann kommen die ganzen Erlasse, die zum Teil vom Dienstherrn nur unzureichend kommuniziert werden. Nach mehreren Jahren PR-Arbeit bin ich wohl relativ fit, aber am Anfang war das - trotz Schulrechtsseminar im Ref - schon manchmal schwierig.

  • In NRW hatten wir dazu zeit komplette Seminartage und eine Stunde beim Schulleiter. Absolut unzureichend, aber man kann sich da auch selbst einlesen. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Bei uns gab es im Seminar Schulrecht /Schulkunde regelmäßig und es war auch ein Teil der mündlichen Staatsexamensprüfung. Da ging es aber um Rechte und Pflichten von Schülern/Eltern/Lehrern, Dienstpflichten des Lehrers, Volksschulordnung, Lehrerdienstordnung, Stundentafeln, usw.
    Von solchen Themen wie oben gefragt, wurde meiner Erinnerung nach nie gesprochen. Das habei ich halt in den folgenden Jahren selbst rausgefunden, wenn es für mich wichtig wurde oder es mich interessiert hat

  • Ich stimme dir im Prinzip zu, möchte aber die Kollegen hier ein wenig verteidigen. Schwierig ist ja nicht unbedingt (nur) das Juristendeutsch,

    Ach, komm schon. So schwierig ist das auch nicht, vor allem nicht, wenn man die Rechtssystematik einigermaßen verstanden hat - was ohnehin zum unverzichtbaren Fachwissen eines Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst gehört.

    Zitat

    vielmehr ist es am Anfang gar nicht so leicht, einen Überblick über die relevanten Vorschriften zu bekommen. Mit Schulgesetz und Dienstordnung ist es ja nicht getan, da gibt es noch Beamtengesetz, Beamtenstatusgesetz, Laufbahnverordnung, Besoldungsverordnung und noch eine ganze Menge anderer Verordnungen darüber hinaus.

    Ja und? Das muss einfach erwartet werden können, dass sich ein Lehrer in die rechtlichen Regelungen einliest. Das ist nun wirklich keine großartige Sache. Wir sind schließlich alles studierte Leute.


    Nur mal so zur Erinnerung: als Lehrer sind wir auf der Ebene des höheren Dienstes, d.h. die Ebene, die keine bloße Umsetzung rechtlicher Vorgaben und Erlasse vorsieht sondern die im weiteren Ermessensspielraum vorauszusetzende eigenverantwortliche Interpretation und Gestaltung von Sachverhalten. Der höhere Dienst zielt auf die Dienststellen- und sogar Behördenleitung. Wenn jemand sich in unserer Einstufung für unfähig erklärt, Rechts- und Dienstvorschriften zu verstehen, dann sollte er sich nach anderen Berufen umsehen. Vielleicht in der Floristik oder in der Recycling-Branche?




    Nele

  • Volle Zustimmung zu Bolzbolds Beitrag Nr. 12 und zu Neles Nr. 17: Mich erinnert die Diskussion, wann man Rechtliches wo gelernt hat oder haben müsste an die immer gleiche Leier von Schüler, die nach Fehlzeiten sagen: "Das wusste ich nicht, da war ich nicht da!" Unsere immer gleiche Antwort ist dann: "Es ist aber Deine Pflicht, Dich selbstständig zu informieren!"


    In anderen Zusammenhängen/Threads wurde es schon erwähnt: Auch in der Eingangsbesoldung sind wir Beamte bzw. Angestellte in Besoldungsgruppen, die es einfach nicht erlauben, sich rauszureden mit Positionen wie: "Wir gehören ja nur zum Fußvolk, mit den Vorschriften sollen sich die Funktionsträger herumschlagen." Um da die Relationen klar zu kriegen, lohnt es sich zu wissen, welches Level von Verantwortung in anderen Behörden bei unseren Besoldungsgruppen bereits erreicht ist. Bei Wikipedia steht z.B. zum Regierungsrat (A 13):


    "Regierungsräte sind in großen Behörden zumeist als Referenten einem Referatsleiter unterstellt und fungieren zugleich als Vorgesetzte der übrigen Mitarbeiter eines Referates. In kleineren Dienststellen können sie aber auch die Funktion eines Referatsleiters, Sachgebietsleiters oder Abteilungsleiters innehaben."


    Abgesehen davon, dass es unsere Dienstpflicht ist informiert zu sein, ist es auch eine große Hilfe im Schulalltag, sich auszukennen. Seit ich mich mal etwas intensiver mit der Problematik und den möglichen Fallstricken von Studienfahrten befasst habe - was mich insgesamt ca. 2 Tage gekostet hat - bin ich für viele Kollegen (unfreiwillig) direkt zum Experten für diesen Bereich geworden. Zugegeben, von diesem Aspekt bin ich gar nicht so begeistert; ansonsten habe ich aber ein viel breiteres Kreuz in Bezug auf Fahrten und weiß vor allem genauer, wie man sich in heiklen Situationen rechtssicher verhalten bzw. was man von vornherein vermeiden sollte.


    Allgemein finde ich, dass uns Lehrern viel zu viele unterschiedliche Aufgaben zugeteilt werden, die bei Experten besser aufgehoben wären. Sich eine gewisse Rechtssicherheit anzueignen, gehört aber nicht dazu, sondern sollte selbstverständlich sein. Damit würde sich mittelfristig auch viele Versuche von Schulleitungen von selbst erledigen, irgendwelches obskures (vorschriftswidriges) Zeugs durchzusetzen, um Probleme schnell vom Tisch zu haben.


    Zum Schluss der wirklich gut gemeinte Rat an den Threadersteller Sherlock: Werde Deinem selbst gewählten Forumsnamen gerecht und recherchiere! Es hilft Dir garantiert!


    Grüße von Brasstalavista

  • Also, vielleicht mal zur Klarstellung. Ich habe mich in die Rechtsvorschriften umfassen eingearbeitet, wollte also nicht eigene Unwissenheit oder so rechtfertigen. Ich würde behaupten, dass ich im Verhältnis zum Durchschnittskollegen sehr sicher im Umgang mit dem Schulrecht bin.
    In meiner Formulierung zur "Schwierigkeit" des Juristendeutsch habe ich mich auf Bolzbolds Formulierung bezogen:

    OK, Juristendeusch ist manchmal doof

    Deswegen auch die Formulierung "Schwierig ist nicht (nur) das Juristendeutsch" mit dem "nur" in Klammern - man kann es nämlich auch weglassen, dann steht da, dass das Juristendeutsch nämlich gar nicht so schwierig ist.
    Und trotzdem ist die Auslegung von Rechtsvorschriften durch informierte Laien immer so eine Sache. Es gibt eine ganze Reihe von Vorgaben, die wir als PR so völlig anders auslegen als unser Schulleiter. Wenn es wichtig ist, fragen wir bei der Rechtsstelle des Vebands nach. Aber interessant ist es dennoch, dass man eine gewisse Ambiguitätstoleranz im Umgang mit so wichtigen Texten braucht.


    Was den Urwald an Vorschriften angeht, stimme ich euch ja im Prinzip auch zu. Klar muss man das von einem Akademiker erwarten können, dass er sich da einarbeiten kann. Ich hab es ja auch getan. Gleichzeitig sehe ich aber, wie viele Kollegen schon mit ihrem Alltagsgeschäft zeitlich überfordert sind - auch und vor allem die jungen Kollege, die noch Routine und einen Materialfundus entwickelt können. Dass die dann erstmal keinen Nerv haben, sich damit auseinanderzusetzen, welche Regelung nun in welchem Gesetz stehen könnte und wie das evtl. zu verstehen ist, kann ich irgendwo auch nachvollziehen.
    Deshalb verstehen wir als PR die Rechtsberatung des Kollegiums auch als unsere zweite Hauptaufgabe - neben der Auseinandersetzung mit der Schulleitung -, auch wenn das oft ein dickes Brett ist, das wir da bohren müssen.
    Ich würde mir auch wünschen, dass arrivierte Studienräte mit umfangreichem Fundus und einer dicken Haut etwas mehr Empathie für junge Kollegen zeigen, die vielleicht das System noch nicht so durchschaut haben und in ihren ersten Jahren einfach andere Prioritäten setzen müssen als die Hobbyjuristerei.

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