Fachobschaft / A14 - lohnt sich das?

  • Ergänzend zu meinem Beitrag zum Thema Versetzung mit Hindernissen:


    Seit Anfang 2017 habe ich eine kommissarische Fachobschaft inne. Eine A14-Stelle hierfür war mir bereits damals anvisiert, aber bisher nicht ausgeschrieben worden. Nun scheint es so, als ob diese Stelle sich konkretisiert. Nach dem gesundheitlich schlimmen letzten Schuljahr frage ich mich inzwischen ob ich das wirklich will und ob sich das lohnt.


    Die Rahmenbedingungen:

    • A14-Stelle mit zwei Zusatzaufgaben
    • sehr kleine Fachschaft mit unkomplizierten Kollegen
    • denkbar schlechte Steuerklasse, da nicht verheiratet und kinderlos (was bleibt da über?)
    • mir würden drei Anrechnungsstunden wegfallen, da diese in der Stelle nebst Zusatzaufgaben aufgehen würden
    • ich habe keinerlei Ambitionen auf A15 oder ähnliches

    Dass man die Obschaft auch ohne A14 und nur über Anrechnung von Stunden machen kann, habe ich erst vor kurzem erfahren. Im Kern würde ich bei dieser Variante besser wegkommen. Wir haben eine Kollegin, welche so vorgeht.





    Die Stelle würde so ausgeschrieben werden, dass im Prinzip nur mein Profil passt. (Außerdem stehen noch ein gerade verbeamteter Jungkollege sowie ein weitere Kollege auf der Beförderungsliste und sind ganz heiß auf A14 für Funktionen im Hause.)


    Seht ihr noch irgendwelche Argumente, wieso ich mich auf A14 bewerben sollte? Ich tendiere dazu dem Chef zu sagen, dass ich


    Grüße vom
    Raket-O-Katz

  • ich habe keinerlei Ambitionen auf A15 oder ähnliches

    Das ist eigentlich das Kernargument. Für die paar Kröten mehr - vor allem als Single ohne Kinder - lohnt sich die Mehrarbeit nur, wenn man denkt, sich irgendwann auf A15 bewerben zu wollen. Dann braucht man die A14, um sich durch den Laufbahnvorteil gegenüber anderern Bewerbern nicht gleich ins Aus zu schießen.
    Wenn du das nicht willst, kannst du dir die A14 schenken. Im Gegenteil kann es sogar Veränderungsmöglichkeiten geben, bei denen eine A14 unter gewissen Umstängen - nicht prinzipiell - hinderlich sein kann: Abordnungen etc.

  • Was für dich wichtiger ist, Geld oder Stundenentlastung, musst du natürlich selber abwägen.


    Bestimmt kennst du es, aber wenn nicht: Hier kannst du genau sehen, was netto übrig bleiben würde: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/


    Aber kannst du abschätzen, was passiert, wenn sich niemand bewirbt?


    Ganz ärgerlich wäre es ja, wenn aus irgendwelchen Gründen die Entlastungsstunden wegfallen würden und du die Arbeit weiter für A13 machen würdest, obwohl du A14 hättest haben können.
    Ob das realistisch ist, weiß ich nicht, aber das war nur so ein Gedanke.

  • Der Unterschied zwischen A13 und A14 dürfte (je nach Erfahrungsstufe) ca. 120-150€ im Monat ausmachen. Dafür 3 Anrechnungsstunden zu verlieren ist bitter, daraus ergibt sich nämlich quasi ein Stundenlohn von 45€ für diese 3 Stunden. Das ist horrend weniger als du eigentlich pro Unterrichtsstunde gerechnet bekommst (ca. 130€). So gesehen wäre der Aufstieg in A14 also wirklich ein Minusgeschäft. Ich würde die 3 Entlastungsstunden bevorzugen.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Was für dich wichtiger ist, Geld oder Stundenentlastung, musst du natürlich selber abwägen.

    Stundenentlastung. Defintiv. Die drei Aufgaben kann ich mir mehr oder minder selber einteilen. Unterricht nicht vom der Zeit her, in der ich das zu erledigen habe.

    Bestimmt kennst du es, aber wenn nicht: Hier kannst du genau sehen, was netto übrig bleiben würde: oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/

    Danke für den Link. Ich bekommen irgendwie komplett was anderes raus, als ich derzeit bekomme. (Bei Eingabe meiner jetztigen A13 Infos.)

    Aber kannst du abschätzen, was passiert, wenn sich niemand bewirbt?

    Wird nicht passieren. Es gibt mit mir insgesamt drei Kollegen, die befördert werden sollen und - so wie ich das erkenne - nur eine Stelle, die zur Ausschreibung frei gegeben wird. Der Chef muss nun entscheiden, für wen der die Stelle zuschneidet. Wir drei bewerben uns nicht auf die eine Fachobschaft, sondern würden diese Stelle für jeweils komplett andere Aufgaben erhalten. Würde ich die Stelle ablehnen, muss der Chef zwischen den anderen beiden Kollegen entscheiden, wer diesmal dran ist mit Beförderung.

    Ganz ärgerlich wäre es ja, wenn aus irgendwelchen Gründen die Entlastungsstunden wegfallen würden und du die Arbeit weiter für A13 machen würdest, obwohl du A14 hättest haben können.
    Ob das realistisch ist, weiß ich nicht, aber das war nur so ein Gedanke.

    Würden die Entlastungstunden wegfall, würde ich zwei der drei Aufgaben abgeben. Ich mache sie, weil ich Sinn in ihnen sehe, bin aber mit den Aufgabe nicht verheiratet. :-)


    Ich habe gerade bei der zuständige Stelle für meine Bezüge angerufen und bin erstaunt, was ich mehr verdienen würde. Bisher war ich von ca. 60 Euro netto im Monat augegangen. Ist aber anscheinend deutlich mehr. Ops.

  • Wenn die Stundenentlastung wichtiger ist, ist die Entscheidung ja eigentlich gefallen, oder?


    Ich kann es nicht abschätzen, weil ich a) die Vorschriften für Niedersachsen nicht kenne und mich b) nie in einer vergleichbaren Situation befand, habe mich aber eben gefragt, ob ein Versetzungswunsch (siehe anderer Thread) vielleicht weniger dringend/glaubwürdig erscheint, wenn man sich parallel auf der alten Schule um eine Beförderung bewirbt.


    So oder so: Ich drücke die Daumen für die Gesundheit und dass die Entscheidung so ausfällt, dass du auch später noch sagst, dass sie richtig war.

  • Der Unterschied zwischen A13 und A14 dürfte (je nach Erfahrungsstufe) ca. 120-150€ im Monat ausmachen. Dafür 3 Anrechnungsstunden zu verlieren ist bitter, daraus ergibt sich nämlich quasi ein Stundenlohn von 45€ für diese 3 Stunden. Das ist horrend weniger als du eigentlich pro Unterrichtsstunde gerechnet bekommst (ca. 130€). So gesehen wäre der Aufstieg in A14 also wirklich ein Minusgeschäft. Ich würde die 3 Entlastungsstunden bevorzugen.

    Sehr gutes Argument. Zumal noch folgendes hinzukommt: Gehen die drei Entlastungsstunden nun im A14-Kontingent auf, sind bei gleich bleibender Stundenzahl (Reduzierung auf 85% momentan) ja drei Stunden frei - für Unterricht! Ich würde dann sehr wohl reduzieren wollen, da mich nicht 3 Stunden Funktion plus 3 Stunden Unterricht ontop machen will und kann. Da wird das dann ein völliges Minusgeschäft. :-(


    Wenn die Stundenentlastung wichtiger ist, ist die Entscheidung ja eigentlich gefallen, oder?

    Ja.

    habe mich aber eben gefragt, ob ein Versetzungswunsch (siehe anderer Thread) vielleicht weniger dringend/glaubwürdig erscheint, wenn man sich parallel auf der alten Schule um eine Beförderung bewirbt.

    Ein guter Einwand. :-) Absolut richtig. Ich käme dann wohl noch schlechter weg als wenn ich nicht befördert wäre.


    Danke für euren Input! Das hat mir geholfen. :-)

  • Du bekommst zur Zeit ja auch nicht nur A13, sondern A13Z. Das Z fällt weg, stattdessen gibt's dann A14. Für das Geld, das du mehr bekämst, könntest du auch einen 400 Euro Job machen & Burger flippen gehen... (wäre vom Stundenumfang her wahrscheinlich deutlich weniger).


    A14 ist ungünstig (aber nicht unmöglich), wenn man sich versetzen lassen möchte. Dann muss die aufnehmende Schule einen mit A14 unterbringen (und hatte eigentlich ganz andere Kandidaten auf der Warteliste). Habe das schon mehrfach bei Kollegen beobachtet, die dann in ihrer "Verzweiflung" sich auf A15-Stellen beworben haben, um die Schule wechseln zu können... Abordnung mit A14 ist durchaus/problemlos möglich...


    Wenn man sich umrechnet, was eine Entlastungsstunde in "echten" Stunden im gesamten Schuljahr ergibt (das sind knapp 70 Zeitstunden, wenn ich mich nicht verrechnet habe), dann ist das schon eine Menge. Da Gymnasien in NDS aber herzlich wenig Entlastungsstunden zur Verfügung haben, haben Schulleitungen verständlicherweise das Bestreben, möglichst viele Aufgaben in A14 zu entlohnen und nicht in Entlastungsstunden. (Pro Vollzeit-Kollege stehen der Schule für alle Aufgaben ca. 0,5 Entlastungsstunden zur Verfügung. Wenn du derzeit drei bekommst, gibt es fünf andere ohne eine einzige Entlastungsstunde... [der Schlüssel für Entlastungsstunden ist natürlich ein anderer, aber mit einer solchen Näherung ist das vielleicht am schnellsten gedanklich "greifbar"])


    Wenn du abwägst, wer im Kollegium noch mit "deiner" Stelle konkurriert / wie sie personenscharf für dich ausgeschrieben wird, solltest du auch beachten, dass es immer wieder mal externe Bewerbungen gibt (von anderen Gymnasien oder Gesamtschulen). Das könnte rein theoretisch auch dazu führen, dass dann jemand "deinen" derzeitigen Job übernimmt, weil da jemand die bessere Ausgangsposition hatte. [An der Stelle ist es dann wichtig, sehr präzise auszuschreiben, also nicht nur: "Übernahme einer Fachleitung im Aufgabenfeld A", sondern "Fachleitung Latein" etc.].

  • Ich hab auch grad zufällig die Besoldungstabelle gelesen, da ich ja jetzt endlich ne Stelle hab und wissen wollte, was ich denn nun krieg und in dem Bundesland ist es so, dass man für A14 grad mal 200€ mehr kriegt (brutto). Also da muss ich sagen, DAFÜR würd ich mir die mit A14 verbundene Mehrarbeit auch nicht antun wollen. Unsere stellvertr. Schulleitung kriegt z.B. A14, die macht den ganzen Stundenplan, die Hälfte der Zeit leitet sie die Schule mit und jetzt in den Ferien sitzt sie schon in der Schule und macht Zeugs und am Anfang der Ferien saß sie sicher auch erstmal noch in der Schule und hat Zeugs gemacht. Dann echt lieber Entlastungsstunden für die Mehraufgaben nehmen. Oder halt jemand sein, der eh schon länger gerne und viel arbeitet (wie ein ehemaliger Kollege, der jetzt A14 geworden ist: der hat vorher schon ALLES nebenbei gemacht, Schultheater, Personalrat und was weiß ich... bei dem erhöht sich vermutlich die Arbeit jetzt eh nicht mehr signifikant).

  • Ich erlaube mir mal eine von der Mehrheitsmeinung abweichende Ansicht:


    Die ab 01.06.2018 gültige Besoldungstabelle für Niedersachsen weist in der Stufe 12, die jeder Lehrer irgendwann erreicht, die folgenden Werte aus:


    A13: 5073,52 € plus Strukturzulage (A13Z) 91,36 €
    A14: 5619,92 €


    Die Differenz beträgt somit brutto 455,04 € monatlich. Das ist erheblich mehr als die Zahlen, die in den bisherigen Beiträgen herumgeistern. (Der Zeitgeist goutiert wohl gerne fake news.)


    Ich vertrete immer noch die Auffassung, dass jeder ordentliche Gymnasiallehrer mindestens als Oberstudienrat in Ruhestand gehen sollte. Bei einem durchschnittlichen Pensionssatz von ca 70% bei lebenslangem Volldeputat bleiben auch beim Ruhegehalt immer noch mehr als 300 € pro Monat mehr als bei einer A13-Pension.


    Was die Zusatzaufgabe bei der A14-Ausschreibung betrifft, so gilt in meinem Bundesland die Regel, dass man die Aufgabe nicht lebenslang ausüben muss, sondern dass man sie nach fünf Jahren wieder abgeben kann. Kollegen, die nach dem sogenannten Treppenmodell nach A14 kommen und deshalb länger auf die Beförderung warten mussten, haben ja keine Zusatzaufgaben übernehmen müssen.


    Wer meint, dass man in A13 dauerhaft mit Anrechnungsstunden rechnen kann, wenn man Zusatzaufgaben übernimmt, macht die Rechnung möglicherweise ohne den Wirt: Ich habe in meinen 15 Jahren als Schulleiter erlebt, dass der Topf mit den Anrechnungsstunden gekürzt wurde. Ebenso wurde die Altersermäßigung gekürzt. Eine politische Tendenz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen habe ich in meiner gesamten Berufstätigkeit als Lehrer nie erlebt. (Falls es jemand genau wissen will: als ich 1975 als Studienassessor anfing, belief sich das Volldeputet auf 23 Stunden!)


    Dann muss man auch noch bedenken, dass gelegentlich auch neue Aufgaben an die Schulen herangetragen werden, die auch mit Anrechnungen honoriert werden sollen. Der Schulleiter kann den Kollegen nicht garantieren, dass sie immer im selben Umfang wie bisher berücksichtigt werden können. Die Intervention beim ÖPR hilft dann auch nicht, denn rechtlich vergibt der Schulleiter die Stunden nach pflichtgemäßem Ermessen; eine Mitbestimmung ist dabei nicht gegeben. (Dennoch habe ich bei meinen Entscheidungen in dieser Angelegenheit auf das Einvernehmen mit meinem ÖPR gezielt.)


    Daher mein Rat an Racket-O-Katz: Schlag die A14-Stelle nicht aus. Es lohnt sich.

  • Ich vertrete immer noch die Auffassung, dass jeder ordentliche Gymnasiallehrer mindestens als Oberstudienrat in Ruhestand gehen sollte.

    In Niedersachsen gibt es schon seit *einigen* Jahren keine Regelbeförderung mehr. (Ich vermute, dass diese "automatische" Beförderung mit dem "Treppenmodell" gemeint ist.)


    Es stehen für ca. 1/4 eines Kollegiums A14-Stellen zur Verfügung. Erst dann, wenn jemand dauerhaft das Kollegium verlässt (Versetzung oder Pensionierung oder "Aufstieg" in A15(Z)/A16), wird der Schule eine neue A14-Stelle zugewiesen. Die jeweiligen Dezernenten verwalten ihren "A14-Stellen-Vorrat" mit Blick auf das Gesamtsystem ihrer Region - verändern sich die Proportionen von Lehrerschaft und Schülerschaft an den einzelnen Schulen, verändern sich auch die Zahlen an A14 Stellen an den Schulen entsprechend (so dass eine wachsende Schule vielleicht durch die A14-Pensionierung an einer anderen Schule profitiert).


    Ist der Zusammenhang der Überlegung eine


    Versetzung mit Hindernissen

    dann würde ich mit Blick auf die erschwerte Versetzung von A14-Kollegen davon abraten, das "Projekt" A14 in Angriff zu nehmen, wenn man plant, sich in sehr bald versetzen zu lassen. (Mein Hinweis auf das einträglichere Burger-Flippen im 400-Euro-Job (statt A14) mag ein wenig polemisch sein, aber manchmal ist Lebensqualität genau eine solche Gehaltseinbuße / nicht vorhandene bzw. evtl. spätere Beförderung wert.)

  • Eine politische Tendenz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen habe ich in meiner gesamten Berufstätigkeit als Lehrer nie erlebt.

    Unabhängig vom Thema ein Merksatz, den sich einige der Traumtänzer hier unbedingt aufschreiben sollten!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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