Direkteinstieg - gehobener Dienst - Berufliche Schule

  • Guten Tag Forum!


    Ich habe einige Fragen zum Direkteinstieg an einer Beruflichen Schule.
    In meinem Fall würde es gerade um Baden-Württemberg gehen ... Antworten für andere Bundesländer interessieren mich aber auch.


    Meine Ausgangslage:


    - 3 Jahre Berufsausbildung
    - 3 Jahre Geselle
    - 1 Jahr Zivildienst
    - 5 Jahre Studium, Dipl-Ing. (FH)
    - 8 Jahre Akademischer Mitarbeiter an FH
    - Promotion, PhD in Mechanical Engineering
    - 5 Jahre Entwicklungsingenieur in der Industrie


    Ich bin zur Zeit schon 42 Jahre alt und habe auch einen nen Hauch zu viel auf den Rippen. Verbeamtung wäre wegen Alter, Fett und Gesundheit kein Thema.
    Meine Fragen drehen sich daher nur um einen eventuell zukünftigen "Lehrer in Anstellung" bis zum bitteren Ende.


    Soweit mir bekannt, geht es für mich um den gehobenen Dienst in der Berufsschule, der Berufsfachschule, im Berufsvorbereitungsjahr und im Berufseinstiegsjahr,
    da ich keinen Master-Level besitze und die Promotion als Privatvergnügen gewertet wird.


    Angenommen, ich finde eine Berufsschule, welche passenden Mangel und Interesse hat, das offizielle Zulassungsraster "passt", sich zwei Lehrbefähigungen ableiten lassen,
    das Regierungspräsidium final zustimmt und ich beginne die Ausbildung. Zwei Jahre inkl. der pädagogischen Schulung plus ein weiteres Bewährungsjahr.


    Nun meine Fragen:


    1. Mit wem hat man einen Vertrag während der dreijährigen Schulungs- und Bewährungsphase? Mit der Schule oder dem Land?
    2. Nach Ende der 3 Jahre, wie geht es dann weiter? Ist man aufgrund der "schulbezogenen Stellenausschreibung" über einen Folgevertrag zeitlich an die Schule gebunden?
    3. Was hat man eigentlich als Direkteinsteiger im gehobenen Dienst nach der dreijährigen Schulungs- und Bewährungsphase in der Hand?
    Ein Schriftstück mit der Bezeichnung Lehrer, oder Gewerbelehrer und Nennung der zwei Lehrbefähigungen?
    4. Wird dieses Schriftstück / dieser Abschluss in anderen Bundesländern anerkannt?
    5. Gibt es neben den monetären Unterschied positive wie negative Erfahrungen bzgl. Unterschiede von "verbeamteten" und "angestellten" Direkteinsteigern?


    Würde mich freuen, wenn das Forum mit einige Antworten liefern könnte.


    Danke und Grüße.

  • Hallo,


    woher hast du die Information, dass du „nur“ Mittelstufe unterrichten darfst? Das würde ich nochmal überprüfen. An meiner Schule sind eingige Kolleginnen und Kollegen (ohne Studium oder Abitur), die auch Oberstufe unterrichten... Technische Lehrkräfte nennt sich das bei uns.


    Wegen Verbeamtung: Hast du Kinder? Evtl. könntest du dann auch noch mit über 42 verbeamtet werden. „Fett“ und Gesundheit sind nicht mehr unbedingt Gründe, nicht verbeamtet zu werden. ;)


    Zu deinen Fragen:


    1. mit dem Land
    2. Wenn man schulbezogen eine Stelle bekommt ist man meines Wissens fünf Jahre gebunden.
    3. und 4. weiß ich nicht genau. Es nennt sich bei uns Technische Lehrkraft in Anstellung. Was Schriftliches wirst du auf jeden Fall bekommen. Ob das in anderen Bundesländern anerkannt ist, weiß ich nicht.
    5. Wenn du angestellt bist, musst du mehr Stunden machen als verbeamtete Kollegen. Außerdem musst du in die gesetzlichen Versicherungen einbezahlen. Ansonsten darfst du bei Bedarf streiken und hast aber halt nicht die Privilegien eines Beamten. Unkündbarkeit, etc.

  • Hallo MrsPace und Danke für die Antworten.


    Der Begriff Technische Lehrkraft ist mir bekannt, ja. Das wäre ja ein möglicher Weg für Meister und Techniker.
    Ich denke gerade eher an den Einstieg als wissenschaftliche Lehrkraft, den jedoch als Dipl.-Ing. (FH) in den gehobenen Dienst.
    Von daher dann keine Sek II unterrichten. So hab ich es verstanden.


    Ein Kind ist auch vorhanden.
    Verbeamtung wäre mir momentan gerade nicht wichtig. Vielleicht versuchen, wenn es überhaupt so weit kommt.
    Komisch, ich finde nullkommanix im Internet zu den Punkten 3 und 4.

  • Also ich finde diese Info nach wie vor komisch. Wieso sollst du keine Technische Lehrkraft werden können? Die Technischen Lehrkräfte bei uns waren ehemals Bürokauffrau... Ohne Abitur, ohne Studium. Und sie unterrichten wie gesagt Oberstufe.


    Du hast offenbar ein Studium und sollst „nur“ Mittelstufe unterrichten dürfen?


    Passt für mich nicht zusammen!


    Aber vielleicht kennt sich ja irgendwer hier noch besser aus.

  • Also ich meine, das Technische Lehrer fachpraktischen Übungen wie z.B. Technologiepraktikum, Laborübungen, Praktische Unterweisung, etc. unterrichten.
    Und das geht in Sek I und Sek II.


    Wenn es aber um den "theoretischen" Fach-Unterricht geht, wie z.B. sagen wir mal Fachkunde Metalltechnik oder Elektrotechnik oder Drucktechnik,
    dann geht es da um eine wissenschaftliche Lehrkraft, und das dürfte ich wegen FH nur in Sek I.


    So verstehe ich das Ganze.
    Aber vielleicht dreh ich auch langsam durch, weil das alles so transparent ist.

  • Ich werde bald einen Termin bei einem Schulleiter haben.
    Dann weiss ich mehr. Aber laut der Dame vom RP geht es fort bzgl. Laufbahn nur um
    fh oder uni level. sek 1 waere fuer mich auch voll in Ordnung.
    Was mich leicht ärgert, ist das unflexible bzgl. Bewertung von Lehrbefähigung
    im Bereich Berufliche Schulen. Im gewerblichen Bereich können die Lebensläufe sehr verschieden
    sein. Und trotzdem kann es fachlich niveauvoll sein. Theoretisch wie praktisch.
    Pädagogik muss natürlich nachgeholt und aufgebaut werden. Das ist klar.

  • Wegen Verbeamtung: Hast du Kinder? Evtl. könntest du dann auch noch mit über 42 verbeamtet werden. „Fett“ und Gesundheit sind nicht mehr unbedingt Gründe, nicht verbeamtet zu werden.


    Die Zeit im Zivildienst wird auf jeden Fall angerechnet.


    Es liegt aber ein PhD vor, das ist aber eindeutig höher als ein Master !

    Aber im EQR steht die Promotion deutlich über dem Master.

    Was das Bildungsniveau angeht schon, aber das zählt hier nicht. Hier geht es um eine formale Qualifikation. Eine Promotion ist kein berufsqualifizierender Studienabschluss – das sind nur Bachelor, Master und die alten Diplome, Magister und erste Staatsexamen. Per Rechtsnorm ist nun mal für den Direkteinstieg ein Master oder äquivalent als einziges relevantes Kriterium vorgesehen. Eine Promotion bringt tatsächlich gar nichts.


    Übrigens, was EQR/DQR angeht – nettes Papier, aber völlig unverbindlich. Es ist für einen Personaler in der Industrie vielleicht hilfreich, aber wenn per Gesetz ein bestimmter Abschluss formal vorgeschrieben ist, gewinnt man damit leider keinen Blumentopf.

  • Einer meiner Mentoren ist auch GSR (Gewerbeschulrat) im gehobenen Dienst.
    Ein sehr kompetenter und fachlich fitter Lehrer. Darf aber auch nicht in der Oberstufe unterrichten, dazu müsste er einen Aufstiegslehrgang absolvieren.
    Kenne ein paar die diesen Schritt gegangen sind aber die meisten haben keine Lust dazu.

  • Dann deckt sich das ja ganz gut mit meinen Infos.
    Könnt Ihr vielleicht noch etwas zu den genannten Punkten 3 bis 5 beitragen,
    falls das wegen dem Sek1/Sek2 Thema untergegangen ist.

  • Hallo zusammen,

    Ich habe leider noch nicht gesehen wo ich ein neues Thema platzier, deshalb paßt das Thema hier ganz gut.

    Zu mir, ich bin gelernter Maschinenbauingenieur und habe bereits eine Zusage für den Direkteinstieg an einer Berufsschule zum nächsten Schuljahr. Leider muss ich noch ein Kolloquium bestehen in meinem Zweitfach Metallbau. Ich habe nun ja nun Bücher ausgeliehen und die Themen grob bekommen. Aber mit diesen Büchern könnte ich jeden Tag 24 Stunden lernen und wäre wahrscheinlich immer noch nicht richtig vorbereitet. Ich sehe momentan mehr Bäume als Wald😒

    Kann mir jemand helfen und sagen wie so ein Kolloquium aussieht für das Fach Metallbau und wie mich am besten fokussiert darauf vorbereite? Ich habe schon einige Hürden genommen und möchte diese letzte nun auch noch nehmen.

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

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