Direkter Quereinstieg Niedersachsen

  • Hallo ihr Lieben,
    vielleicht kann mir hier jmd helfen?! Es eilt nämlich, da ich ein konkretes Angebot bekommen habe und ich wenig Zeit zum Entscheiden zur Verfügung hab.
    Ich bin mir unsicher, ob ich ein zweites Fach angerechnet bekomme. Derzeit ist eins fest! Außerdem hab ich keine 4 Jahre Berufserfahrung nach dem Master. Somit werde ich im Fall der Fälle so oder so als tarifbeschäftigte Lehrkraft eingestellt. Sollte ich kein zweites Fach angerechnet bekommen, studiere ich das dann in der beruflichen Qualifierungsphase nach? Und wenn ich die zwei Jahre erfolgreich abschließe, besteht dann die Möglichkeit einzuschlagen in Richtung Beamter auf Probe oder Verbeamtung. Dann hätte ich ja die 4 Jahre und evtl ein zweites Fach.
    Und wenn alles 100 pro gut läuft und ich tatsächlich verbeamtet werden würde, welche Nachteile hab ich dann zu Lehrern mit Staatsexamen? Oder bin ich denen in dem Moment komplett gleich gestellt? Bei Bundeslandwechsel, Auslandsdienst etc...

  • Hallo Ana Dima,
    normalerweise studierst du nicht nach, sondern unterrichtest dann nur ein Fach!
    (Du wirst mit der Qualifizierung eh genug zu tun haben.)
    Mag sein, dass dich die Schule noch anderweitig einsetzt, aber für die weitere Laufbahn zählt die Anerkennung bei LSchB/MK (1 Fach / 2 Fächer)
    Verbeamtung nach 4 Jahren (alternativ: Antrag auf E13) ist leider nur mit 2 Fächern möglich. Zweites Fach zB durch Zwischenprüfung zu belegen. Evtl. schaffst du ja noch eine Anerkennung? Bei Mangelfächern ist meist mehr drin..


    Beim "Aufstieg" nach 4 Jahren wirst du m.E. gleichgestellt mit allen andern..


    Als Angestellte/r:


    •Lehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen: E 11
    •Lehrer in der Sekundarstufe I Quereinsteiger: E 11
    •Lehrer in der Sekundarstufe II Quereinsteiger: E 12
    •Beschäftigte mit abgeschlossenem wissenschaftlichenHochschulstudium (Diplom, Master, Magister): E 13 - E 15
    •Diplom-Ingenieure Uni-Abschluss): E 13
    •Lehrer an Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen: E 13
    •Wissenschaftliche Mitarbeiter als Doktoranden anUniversitäten: E 13

  • Hi,
    ich habe selber den direkten Quereinstieg gemacht und wie schon gesagt, studierst du durch die berufliche Qualifizierung nichts nach. Entweder erkennen sie dir es gleich an, oder es wird schwierig. Die Anerkennung bei dem 2. Fach ist meiner Erfahrung nach ziemlich willkürlich.
    Mir wurde auch gesagt, dass wir trotz der beruflichen Qualifizierung, den Lehrern mit Staatsexamen nicht gleichgestellt sind. Im Seminar wurde zum Beispiel explizit gesagt, dass wir keinen Auslandsdienst antreten können.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin echt verwirrt. Und das ist alles so spontan. Macht mich sehr unzufrieden. Ich bin Sozialpädagogin, Sonderpädagogin und Rehawissenschaftlerin. Habe zwei Förderschwerpunkte. Nur eines wurde mir anerkannt. Selbst wenn mir beide anerkannt würden, was soll ich denn dann unterrichten? Und dennoch will man mich einstellen??? Weitere CP hätte ich in Sozialpädagogik und Psychologie, was ja nun mal so null kombinierbar wäre.


    In NRW könnte ich Sozialpädagogik als berufliches Fach, Psychologie als zweites oder aber einen Förderschwerpunkt anbieten. So die Aussage der Schulbehörde. Ich weiß nur nicht so genau wie der Bedarf ist. Sozialpädagogik angeblich hoch.


    Und jetzt lockt die Stelle aus Niedersachsen, die mir zugleich so unklar ist.


    Lieber abwarten? Hab so Druck im Nacken. Mein aktueller Job ist so grausam und verzerrt meine Prioritäten.

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