Bachelornote(n) relevant für Einstellung?

  • Hallo :)


    in meiner Kohorte kursiert das Gerücht, dass die Noten aus dem Bachelorstudium nicht für die Einstellung als Lehrer relevant seien. Es sei nur die Note des Masterstudiums (1. Staatsexamen) und die des 2. Staatsexamens relevant. Nun habe ich aber in einem anderen Beitrag in diesem Forum gelesen, dass in NRW (ich studiere in Niedersachsen) sehr wohl Noten aus dem Bachelor in die Staatsexamensnote eingingen.


    Meine Fragen sind:
    1. Geht die Bachelornote oder Noten aus dem Bachelor in die Staatsexamensnote ein, wenn ich mich in NDS bewerbe?
    2. Geht die Bachelornote oder Noten aus dem Bachelor in die Staatsexamensnote ein, wenn ich mich in NRW oder Hessen bewerbe?


    Liebe Grüße
    OctenIsept

  • In Bayern ist es aufjedenfall die Note vom Master die als 1. Stex gilt. Der Bachelor ist eigentlich nur da um in den Master zu kommen. Das wird denke ich in jedem BL so sein.

  • In Bayern ist es aufjedenfall die Note vom Master die als 1. Stex gilt. Der Bachelor ist eigentlich nur da um in den Master zu kommen. Das wird denke ich in jedem BL so sein.


    Nein in NRW zählt der Mittelwert von Bachelor und Master für die Note des 1. Stex.

  • Nein in NRW zählt der Mittelwert von Bachelor und Master für die Note des 1. Stex.

    Okay das war mir nicht bekannt.


    Jedoch für den Threadsteller @OctenIsept


    https://www.eis-online-bbs.niedersachsen.de/Dokumente.aspx


    pdf Seite 6


    "... 4.) Die 1. Note ist die Abschlussgesamtnote des Studiengangs, der zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst geführt hat, die 2. Note ist die Note der Staatsprüfung im Vorbereitungsdienst. ... Zur endgültigen Auswahl werden von den berufsbildenen Schulen mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern Vorstellungsgespräche geführt, zu denen die Schulleiterin oder der Schulleiter der jeweiligen berufsbildenden Schule einlädt. ..."


    Für mich hört sich das so an, dass die 1. Note der Master ist

  • Vielen Dank!


    Habe ich das richtig verstanden, dass die Regelung in NRW dann auch nur die Absolventen betrifft, die in NRW studiert haben? Oder wird meine Bachelor-Note dann (plötzlich) relevant, wenn ich nach NRW gehen will?

  • Geht es jetzt um die Bewerbung zum Referendariat?
    Oder auf eine Planstelle nach dem Ref?


    Das finde ich gerade spontan auf Leo:
    Im Listenverfahren werden anhand der von den Schulen gemeldeten Bedarfe nach Fächerkombinationen, Lehramtsbefähigungen und den von den Bewerbern angegebenen Ortswünschen Angebote entsprechend der gebildeten Rangfolge vergeben. Die Rangfolge wird aus den Noten des 1. und 2. Staatsexamens sowie evtl. anrechenbaren Vertretungsstunden gebildet.
    Wichtiger Hinweis zur Berechnung der Note 1. (Staatsprüfung): Die Note 1.(Staatsprüfung) in dem Datenblatt LID 110 l ist der Mittelwert aus Bachelor- und Masterprüfung oder die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung vgl. hierzu § 6 Abs. Ziffer 2 Lehrerausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen LABG NRW 2009 i. V. m. § 43 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP NRW..

  • Auch für schulscharfe Stellen ist die Ordnungsgruppe in NRW relevant und die wird aus den Noten des 1. und 2. Staatsexamens berechnet.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Hallo. Ich würde dieses Thema gerne ausgraben, da es für mich relevant ist.


    Zählt in Niedersachsen die Bachelornote mit in das 1. Staatsexamen mit hinein?


    Aus dem Gesetzestext ist dies für mich nicht eindeutig zu erkennen.

  • Hallo. Ich würde dieses Thema gerne ausgraben, da es für mich relevant ist.


    Zählt in Niedersachsen die Bachelornote mit in das 1. Staatsexamen mit hinein?


    Aus dem Gesetzestext ist dies für mich nicht eindeutig zu erkennen.

    Ich bin verwirrt: Studierst du Lehramt mit Abschluss Staatsexamen oder machst du am Ende einen Lehramtsmaster, für den der Lehramtsbachelor die entsprechende Vorstufe ist?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • es schließt sich nicht aus: nach dem Master kann das Ganze in ein 1. Staatsexamen umgewandelt werden (so wäre es in NRW).

    Ich habe vorhin etwas mit "Note des Masters" gefunden, aber es war keine eindeutige Aussage, deswegen habe ich meine Suche eingestellt und hier nicht geteilt.

    Suchwörter für die eigene Suche:
    Note Zulassung Vorbereitungsdienst NDS

    Note Planstelle NDS

    usw..

  • Für Grundschule in NDS ist mein Informationsstand, dass die Bachelornote nur für die Zulassung zum Master (falls es zu wenig Plätze gibt, was zumindest für Grundschule aber selten ist) zählt. Die Masternote ist dann wichtiger und zählt zum einen für die Einstellung zum Ref, zum anderen fließt sie auch in die Note bei späteren Einstellungsverfahren ein (neben den Ref-Ergebnissen). Ich weiß aber nicht, ob das für die beruflichen Schulen auch so ist, weil die in NDS gefühlt oft ihr eigenes Süppchen kochen, was Formalitäten angeht.

  • Hallo und danke für eure Rückmeldung. Ja, Berufsschullehramt (Master). Der Abschluss zählt dann am Ende wie das 1. Staatsexamen.

    Wenn ich von BW ausgehe: Dort werden Bachelor- und Masternote gleichwertig gewichtet (beides x10) zur Bildung der Ersatznote für das 1.Staatsexamen herangezogen. Ich würde- ohne es allerdings gesichert zu wissen- an dieser Stelle mutmaßen, dass es dazu einen KMK- Beschluss gibt, wie Lehramtsbachelor- und Lehramtsmaster verwurstet werden sollen, um eine Gesamtnote analog des 1.Staatsexamens zu bilden, könnte mir also vorstellen, dass das am Ende in NDS genau so gehandhabt wird.


    (Und ich freue mich schon jetzt auf die zahlreichen Hinweise auf den mal wieder depperten Bildungsföderalismus, wo jedes Bundesland dann halt doch wieder sien eigenes Süppchen kocht. Man wird aber doch mal träumen dürfen... :D)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich würde ja gern was dazu beitragen, bin aber schon viel zu lange aus der Uni 'raus (wusste nicht mal, dass man den Master auch in ein 1. Staatsexamen umwandeln kann, wie Chili es beschrieb) und weiß peinlicherweise auch gar nicht mehr, wie es zu meiner Zeit gerechnet wurde.

    Am besten fragst du mal direkt in deiner Uni nach kleinerAdler!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • (Und ich freue mich schon jetzt auf die zahlreichen Hinweise auf den mal wieder depperten Bildungsföderalismus, wo jedes Bundesland dann halt doch wieder sien eigenes Süppchen kocht. Man wird aber doch mal träumen dürfen... :D)

    Genau.

    Also: es gibt definitiv Bundesländer, die nur den Master zählen (und ich glaube eben, dass NDS dazu zählt).
    Genauso wie die Gewichtung 1. und 2. Staatsexamen je nach Bundesland unglaublich stark davon abweicht (NRW 50:50, NDS hatte zu meiner Zeit 2/3-1/3 (ich glaube, Ref stärker), RLP hatte zu meiner Studienzeit eine super krasse Gewichtung (3/4?) des Referendariats, eine Freundin von mir ist unter anderem deswegen nach dem Ref mit ihren Noten nach Bayern gegangen, also: KMK-Vorgaben gibt es definitiv nicht.

    Dasselbe fürs 1. Staatsexamen. Ich war bei der Entwicklung von BEd/MEd in RLP "dabei" und beteiligt und zu dem Zeitpunkt wussten weder Uni noch Land, WIE sie es machen werden, es wurde heiß diskutiert (und ich musste leider mittendrin das BL verlassen, aus meinen Ämtern ausscheiden und ehrlich gesagt hat es mich nicht mehr tangiert, weil ich wusste, dass ich jedem davon abraten würde, unter dem damals entwickelten Modell in RLP zu studieren (6 Praktika im Bachelorstudium, eine quasi Umwandlung der SWS-Zahl in ECTS im Bachelor alleine, jede*r Prof hatte sein eigenes Spezialgebiet zur Pflicht erklärt, usw...)

  • Ja, NDS gehört dazu chilipaprika . Genauer gesagt, werden die freien Ausbildungsplätze nach Quoten vergeben:


    1. Schritt: Reservierung von 20% der Stellen für Fächer des dringenden Bedarfs


    2. Schritt: 55% nach bisher erbrachten Leistungen für das angestrebte Ausbildungsziel (Reihung nach Noten des Master of Education bzw. 1. STEX)


    3. Schritt: 35% nach Wartezeit


    4. Schritt: 10% für Härtefälle


    5. Schritt: Vergabe der Ausbildungsplätze; erst für Fächer des dringenden Bedarfs, danach alle anderen

  • Danke für eure Hilfe! Ich habe nun direkt ans Kultusministerium von Niedersachsen und auch an das von Hessen geschrieben. Nach einem Telefongespräch mit Hessen habe ich nun (für Hessen) Klarheit:


    Bachelornote 50 % + Masternote 50 % = Note für das 1. St.Ex


    Nachdem das 2. St.Ex. mit dem Ref abgeschlossen wurde und man sich für eine Planstelle bewirbt, wird hierfür folgende Note angewendet:


    1. St.Ex. (Note x 4) + 2. St.Ex. (Note x 7) / 11 = Note für Bewerbung

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