Verfahren bei Bewerbung auf A15 in NRW

  • Ich würde mich gerne auf eine A15 Stelle (bin A14) bewerben und habe eine noch gültige dienstliche Beurteilung durch den Schulleiter. Die Beurteilung wurde im Zusammenhang mit meiner Bewerbung auf den Auslandsschuldienst erstellt. Weiß jemand, ob die Beurteilung ausreicht oder ob bei einer Bewerbung auf A 15 ein neues Verfahren folgt. Und wie würde dieses Verfahren genau aussehen, wer wäre beteiligt? Was, wenn man das Verfahren abschließt, aber die Stelle nicht kriegt? War dann alles umsonst? Für die Stelle wäre ich ggf. bereit, von der Auslandsbewerbung zurückzutreten. Bin in NRW am Gymnasium.

  • Ich bin gerade nicht im Bilde, wie lange dienstliche Beurteilungen aktuell gültig sind.
    Seit ein paar Monaten gibt es aber neue Richtlinien für die Beurteilungen, es gibt ein punktesystem. Steht in einer der letzten Ausgaben vonS chule NRW.


    A15-Bewerbung:
    Der Schulleiter beurteilt dich.
    Dann kommt irgendwann (angekündigt) der Dezernent oder die Dezernentin der BezReg, du hast an dem Tag folgende Dinge zu tun:


    Eigene Unterrichtsstunde zeigen, inkl. Entwurf etc.
    Unterrichtsstunde in einem fremden Fach ansehen und nachbesprechen.
    Reflexion der Nachbesprechung.
    Leitung einer Konferenz von 45 Minuten (?) Dauer zu einem Thema, das zu der ausgeschriebenen Stelle passt.
    Reflexion der Konferenz
    Kolloquium von 60 Minuten Dauer.


    Auf der Basis des Prüfungstages und des Gutachtens erstellt die Bezirksregierung dann ein endgültiges Gutachten für das aktuelle Bewerbungsverfahren.

  • Teil des Kolloquiums in einem A15-Verfahren ist übrigens auch ein größerer Teil zum Dienstrecht, da ein Studiendirektor als Teil der erweiterten Schulleitung ggf. auch die SL vertreten muss.


    Mein ja nur..

  • Kleine Anmerkung:


    Neu ist: man beurteilt keinen fremden Unterricht mehr. Stattdessen berät man einen Kollegen in einer schulischen Angelegenheit. Das reflektiert man anschließend. Der UB eines Kollegen entfällt also.

  • Vielen Dank für eure Antworten! Weiß jemand, ob die dienstliche Beurteilung des Schulleiters, die ich bereits habe, ausreicht? Oder muss er mich nochmal neu beurteilen? Sie ist aus dem letzten Januar. Und: Wenn man das Verfahren durchläuft und die Stelle am Ende an jemand anderen geht, kann man dann das Gutachten der BezReg später nochmal nutzen, oder muss das Verfahren immer wieder neu durchlaufen werden? Und findet das Kolloquium bzw die jeweiligen Reflexionen nur mit dem Dezernenten statt oder ist der SL (oder sonstige Personen) auch dabei?

  • @ GefrierBand: Theoretisch gilt deine SL-Beurteilung 3 Jahre. Aber: Wenn du Mitkonkurrenten hast, dürfen die Beurteilungen der Konkurrenten sich nicht um mehr als 1 Jahr unterscheiden.
    Wenn du Pech hast, müsstest du - falls du die Stelle nicht bekommst - auch die Begutachtung der SL noch einmal machen (Kriterien wie oben von mir genannt)


    @ Brink in the wall: Es kommt darauf an, wann die Stelle ausgeschrieben wurde:
    Wenn die Stelle im letzten Kalenderjahr (bis 31.12.) ausgeschrieben wurde --> altes Verfahren (egal wann deine Revisonsstunden, die Begutachtung durch die BezReg waren)


    Wenn die Stelle in diesem Kalenderjahr (also ab dem 1.1.) ausgeschrieben wurde --> neues Verfahren.

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