• Liebes Forum,


    ich brauche dringend rechtliche Gewissheit.


    Ich nehme aktuell (ca. ein halbes Jahr) an der VOBASOF-Ausbildung in NRW teil und habe daher auch meine alte Schule (Realschule/Stelle A12) verlassen und bin zu einer anderen Schulform (Sekundarschule/Stelle A13) gewechselt . Meine Gründe daran teilzunehmen waren die Folgenden:


    -Erfahrungen in meiner eigenen Inklu-Klasse
    - Interesse an SoPäd


    Jetzt merke ich, dass ich mit der Ausbildung und vor allem mit der neuen Schule völlig überfordert bin. Ohne viel zum Thema Sonderpädagogik zu können/ Material zu haben betreue ich zu viele Inklu-Schüler, gleichzeitig bin ich durch ständige Vertretung aus den Inklu-Klassen rausgenommen, sodass ich mich kaum kümmern kann. Das Seminar ist auch nach einem halben Jahr noch nicht informativ genug (kenne Beobachtungsformen, Testverfahren, Differenzierungsformen) und an der Schule gibt es zu wenige zeitliche und personelle Ressourcen. Ich bin schlichtweg nach einem halben Jahr am Ende meiner Kräfte, sowohl psychisch, als auch körperlich. Zudem habe ich das Gefühl, nicht mit diesem Klientel umgehen zu können und würde mir wünschen an meine alte Schule als Fachlehrerin wieder zurück zu kommen.
    Das war die bisherige Kurzfassung.


    Jetzt zu meiner wichtigen Frage:
    Wenn ich die Ausbildung abbreche,
    A) muss/kann ich an der neuen bleiben, oder
    B) muss /kann zur ich zur alten Schule zurück oder
    C) werde ich völlig woanders hin versetzt?



    Liebe Grüße


    VOBASOFlerin

  • Ich habe einen vobasof abbruch hinter mir und kann dir ein wenig berichten. Durch vobasof bist du in einem dauerbeschäftigungsverhältnis. Dh wenn du raus willst, musst du kündigen oder um Auflösung des Vertrages bitten. Dann kannst du dich über leo neu bewerben. Du kannst dich nicht während der vobasof bewerben und auch an keinem Listenverfahren teilnehmen. Dem muss erst eine Beendigung des vobasof Arbeitsverhältnisses vorausgehen.
    Verletzungen innerhalb der Ausbildung sind wohl auch möglich, aber schwieriger durchzusetzen und für dich auch eigentlich keine Option, wenn dir die Ausbildung ohnehin nicht gefällt.

  • Das gilt allerdings nur, wenn man quasi ganz neu angefangen hat, oder? Wie ist es denn, wenn man bereits als Regelschullehrer voll verbeamtet war? Dann muss man doch an seine alte Schule zurück, falls die alte Stelle noch nicht neu besetzt wurde, oder?

    Gibt es eine unabhängige Stelle, an die man sich diesbezüglich wenden kann?


    Mich würde das ganze stark interessieren. Ich mach jetzt seit Februar die Vobasof-Ausbildung, bin nicht wirklich glücklich damit und würde am liebsten an eine Regelschule zurück. Allerdings auch nicht so gerne an meine alte Schule, daher meine Frage.


    Über Eure Antworten freue ich mich.

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