Willkür von Eltern und Schulamt rechtens

  • Hallo,


    ich bin Lehrerin an einer Grundschule und unterrichte eine 3. Klasse.


    Ich habe eine Schülerin, die mir den letzten Nerv raubt. Kurze Hintergrundinfos: Sie macht kaum mit, schwätzt nur, ist uneinsichtig,etc. Jegliche Elterngespräche laufen ins Leere. Verstärkerpläne werden von dem Kind nicht ausgefüllt und auch von den Eltern nicht gesichtet. Unzählige Gespräche fanden in der 2. Klasse statt. Auch Vereinbarungen in den Förderplänen werden nicht befolgt. Protokolle der Elterngespräche nicht unterschrieben, da sie damit nicht einverstanden sind,...


    Im März ist in Sport folgendes passiert. Einige Kinder fahren den großen Mattenwagen beim Aufräumen durch die Halle. Das besagte Kind hilft mal wieder nicht mit, aber schwätzt mit anderen Schülern. Der Mattenwagen rollt auf das Kind zu und ich rufe noch mit einigen anderen Schülern zur Vorsicht. Nichts passiert. Also renne ich hin und ziehe das Kind am Arm aus der Gefahrenzone. Danach redete ich mit Kind darüber und sagte auch, dass es vorsichtiger sein müsse, sonst passiert noch was. Das Thema war wochenlang erledigt, da sprach mich die Mutter darauf an. Ich redete nochmals mit dem Kind über den Vorfall und warum ich es am Arm ziehen musste. Zur Info: Das Kind hat keine einzige Sportstunde gefehlt vor und nach dem Vorfall.
    Da die schulischen Leistungen in der 3 gleich katastrophal beginnen steht die Mutter bei der Direktorin. Sie möchten die Klasse wechseln. Das wird ihnen versagt. Dann wenden Sie sich an das Staatliche Schulamt. Dort gewährt der stellvertretende Dezernet ihnen das Recht auf eine freiwillige Rückversetzung und die Familie darf sich die Klasse aussuchen. Die Familie sucht sich eine Klasse aus, in der ich auch Sport gebe. Die Mutter wird klar gefragt, ob das ein Problem sei. Sie verneint das ganze vor der Direktorin. Wenige Tage später verfasst die Familie eine eMail an meine Direktorin und die Dezerntenin bezüglich des Ereignisses in Sport vor 5 Monaten. Die Dezernentin beruft die Familie und meine Direktorin zu einem Gespräch. Vorab hat die Dezernentin keine Stellungnahme oder Infos haben wollen. In der Mail steht nur, dass ich das Kind grob angepackt habe und das ja nicht ginge. In dem 60min. Gespräch wird meine Schulleiterin vor den Eltern abgekanzelt und ein Verstärkerplan von der Dezernentin verlangt, wo das Kind nach jeder Sportstunde seinen Gefühlen freien lauf lassen kann. Eine Stellungnahme bzw. dass der Vorfall Monate zurückliegt hat die Dezernentin bis heute nicht eingefordert, ihr ist also der Vorfall komplett unbekannt. Die Schulleiterin muss außerdem sich anhören, dass sie wohl nach etwas die Verstärkerpläne mit dem Kollegium besprechen muss, denn wenn das Kind nicht kommt und Einschätzung abgibt bzw. die Eltern den Verstärkerplan nicht unterschreiben, dann ist es klar, dass die Kollegen mittags den Eltern/Kindern hinterher telefonieren. Sie solle dazu mal einen pädagogischen Tag machen. Der Verstärkerplan soll nun nach jeder Sportstunde mit der Mutter und dem Kind bei der Direktorin ausgefüllt werden und das Kind darf ankreuzen wie es sich fühlt und mir eine Rückmeldung geben.
    Ist diese Willkür der Eltern bzw. auch der Dezernentin rechtens? Darf das Schulamt pädagogische Maßnahme bestimmen und aufdrängen?


    Ist ein langer Text und es beschäftigt mich sehr, denn solch eine Ungerechtigkeit ärgert mich.


    Viele Grüße
    michahab

  • Geht es hier um deine Frau oder um dich?


    Denn in deinem ersten Beitrag klangst du eher noch männlich: (Zitat funktioniert leider nicht wirklich :()


    1. Meine Frau ist schwanger und in der Elternzeit (3 Jahre)
    beihilfeberechtigt durch mich? Oder ist sie noch selbst
    beihilfeberechtigt? Das Kind ist auch über mich versichert?


    Hier klingt das eher anders.

    Hallo,


    ich bin Lehrerin an einer Grundschule und unterrichte eine 3. Klasse.


    Zum Thema:
    Was sagt denn deine Schulleitung zu diesem Thema? Schließlich ist sie ja diejenige, bei der das Kind den Plan ausfüllen muss.
    Und was genau ist ein Verstärkerplan? Diesen Ausdruck habe ich noch nie gehört. Ist das Grundschulspezifisch?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Im März ist in Sport folgendes passiert. Einige Kinder fahren den großen Mattenwagen beim Aufräumen durch die Halle. Das besagte Kind hilft mal wieder nicht mit, aber schwätzt mit anderen Schülern. Der Mattenwagen rollt auf das Kind zu und ich rufe noch mit einigen anderen Schülern zur Vorsicht. Nichts passiert. Also renne ich hin und ziehe das Kind am Arm aus der Gefahrenzone.

    In der Mail steht nur, dass ich das Kind grob angepackt habe und das ja nicht ginge.

    Hilft Dir jetzt nicht mehr, aber für die Zukunft:
    Wegen solcher Eltern, die es zuhauf gibt, ist es zweckmäßig nur die Warnung rufen und das Kind dann überrollen zu lassen. Im Zweifel warst Du halt einfach zu weit weg gewesen.
    Sei froh, dass Du Lehrerin bist, ein männlicher Sportkollege hätte wegen der Berührung beim Retten nun noch größere Probleme am Hals.
    Das Schlimme ist, dasss man solche Eltern nicht der Schule verweist, wie es eigentlich sinnvoll wäre. Die müssten sich nach so einer Aktion eigentlich eine neue Schule suchen müssen.
    Aber stattdessen ist der Lehrer wieder der Dumme.
    Und da wundert es einen noch, warum manche im Beruf resignieren. Keinerlei Rückendeckung von oben. Schulleiter und noch höhere Ebenen sind einfach zu 90% Müll.

  • Hilft Dir jetzt nicht mehr, aber für die Zukunft:Wegen solcher Eltern, die es zuhauf gibt, ist es zweckmäßig nur die Warnung rufen und das Kind dann überrollen zu lassen. Im Zweifel warst Du halt einfach zu weit weg gewesen.

    Aber sonst geht's noch ganz knusper? :O

  • Hallo,


    weil die Frage kam. Ich schreibe über den Account von meinem Mann.


    Die Schulleiterin resigniert und weiß nicht wie sie mit den dogmatischen Anweisungen der Dezernentin umgehen soll.


    Danke für die Infos. Aber es kann ja nicht sein, dass hier Behauptungen der Eltern aufgestellt werden können und Monate später irgendwas aus der Schublade holen, um schlechte Laune zu verbreiten. Unwahrheiten zu verbreiten ist eine Straftat und damit gehen die Eltern zum Schulamt.


    Die Situation in der Sporthalle ist Alltag und ihr sagt mir, dass es halt so ist und die Eltern jeder Zeit bei solchen Vorfällen mit "Sie waren zu weit weg?" oder "Sie haben mein Kind zu fest angefasst" kommen kann. Dann bin ich bei 25 Schüler in einer Sporthalle IMMER irgendwo zu weit weg.


    Aber nochmal zum Hauptproblem. Können z. B. Schulleitung/Dezernet irgendwelche pädagogische Maßnahmen bestimmen, die die Lehrkraft im Unterricht umsetzen soll.
    Und können Eltern irgendwas in die Welt setzen und ohne jegliche Anhörung meinerseits zum Hergang eine Entscheidung treffen, die dann mich betrifft.


    Viele Grüße
    michahab

  • Ehrlich gesagt, ich kann deine Frage nicht beantworten.


    Kannst du dich nicht weigern, das Kind (in Sport) zu unterrichten?

  • Mach dir einen Account und diskutiere mit oder lass es. Aber vermeide bitte so ein Blabla...

    gut, da hier leider keine Konstruktiven Beiträge kommen, danke ich allen, die sich Gedanken gemacht haben. Traurig. Solche Beiträge sind auf der gleichen Ebene, wie die Gespräche mit solchen Eltern.

  • gut, da hier leider keine Konstruktiven Beiträge kommen, danke ich allen, die sich Gedanken gemacht haben. Traurig. Solche Beiträge sind auf der gleichen Ebene, wie die Gespräche mit solchen Eltern.

    Jetzt atme erstmal durch, dein Thread ist lediglich 4 Stunden alt.

  • ich erkenne auch kein "Blabla".


    Aber dir einen eigenen Account anzulegen wäre schon sinnvoll. Dann wissen wir auch, wer jeweils schreibt.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ich wüsste da auch nicht, wie ich die Frage beantworten könnte. Von so einem massiven und schief gelaufenen Eingriff habe ich auch noch nie gehört.


    Ich kann dir nur sagen, wie es bei uns wäre:
    Ein freiwilliges Wiederholen ginge bei uns auf Antrag der Eltern nur durch Beschluss der GLK.
    Bei uns würde das Schulamt die Maßnahmen wieder zurück an die Schule verweisen.
    Der Lehrer würde gehört werden.


    Um mehr Infos zu bekommen, wie es in deinem Bundesland vorgesehen ist, würde ich den Fall dem Personalrat schildern. Vielleicht bekommst du da kompetenten Rat. Deine Schulleitung sollte schon aus Eigeninteresse auch tätig werden; ich weiß nicht, ob man sich das bieten lassen kann.


    Vielleicht schreibst du dein Bundesland. Heute Nachmittag sind vielleicht eher (Grundschul)lehrer aus deinem Bundesland online.

  • So, zur Frage: das ist erstmal sehr ärgerlich. Wenn Vorgesetzte ihren Kollegen in den Rücken fallen ist das immer Mist! Offensichtlich trifft es hier deine Chefin, die sich nicht wehren kann und du sollst es ausbaden. Da deine Chefin dir ggü. weisungsbefugt ist, kannst du m.E. aber dich nicht einfach weigern.


    Ich würde Folgendes machen:
    1. Mutter mit Chefin zusammen einladen und die Bildungsvereinbarung erneut verfassen (Kind kriegt seinen Verstärkerplan, Mutter muss gegenzeichnen. Zum Verstärkerplan gehören rote und gelbe Karten o.ä., so dass du das störende Kind problemlos auf die Bank verfrachten kannst (=so genannte Auszeit)
    2. Alles dokumentieren aus den letzten Jahren
    3. Wenn Kind sich erneut nicht an Klassenregeln hält, schnellstens Erziehungs- und Ordnungsmassnahmen einleiten.


    Schlage die Familie mit ihren eigenen Waffen, in dem du besonderes Augenmerk auf das Verhalten des Kindes und die Absprachen legst. Seid so strikt hinterher mit euren Maßnahmen, dass der Familie kein Zentimeter breit bleibt, um sich beim Schulamt zu beschweren. Diesen Kampf würde ich mir zumindest gönnen ;)


    Den anderen Kampf mit dem am Arm packen würde ich abhaken, oder wurdest du schriftlich abgemahnt? Dann würde ich für alle Fälle eine Gegendarstellung schreiben.

  • Jetzt atme erstmal durch, dein Thread ist lediglich 4 Stunden alt.

    ... in der Zeit kannst du dir mal überlegen, um welches Bundesland es sich drehen soll. Wärst du Lehrer(in), wüsstest du, dass Schulrecht Landesrecht ist. Zu der Frage, was das Schulamt dürfe, kann man also nur Auskunft geben, wenn das Bundesland bekannt ist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich arbeite in Hessen. Und das hat meiner Meinung nach wenig mit Schulrecht zu tun. Denn 5 Monate alte Geschichten aus der Tasche zu holen, um dann von Schulamt ohne Gegendarstellung Anweisungen zu bekommen, wird hoffentlich in keinem Schulgesetz festgeschrieben sein.


    Problem ist, dass die Mutter immer nur Behauptungen aufstellt und das Schulamt glaubt es einfach. "Mein Kind fühlt sich ungerecht behandelt." Dass das Verhalten des Kindes und damit verbundene Ansprachen zusammenhängen wird ignoriert. Ich werde durch den aufgesetzten Plan von einer 8jährigen beurteilt, wie sie sich fühlt und was ich "falsch" gemacht habe.

  • Problem ist, dass die Mutter immer nur Behauptungen aufstellt und das Schulamt glaubt es einfach. "Mein Kind fühlt sich ungerecht behandelt." Dass das Verhalten des Kindes und damit verbundene Ansprachen zusammenhängen wird ignoriert. Ich werde durch den aufgesetzten Plan von einer 8jährigen beurteilt, wie sie sich fühlt und was ich "falsch" gemacht habe.

    1. das Schulamt glaubt gar nichts, das will seine Ruhe. Oder denkst du, dass das das erste Mal ist, dass Eltern Amts-Amok laufen?
    2. wieso schreibt das Kind auf, was du falsch gemacht hast? Das Kind schreibt allenfalls auf, ob es sich an alle Sporthallenregeln gehalten hat. Wenn du nett bist, verteilst du darauf einen Stempel, den das Kind samt seinem Plan vorzulegen hat. Was denkst du, wie schnell das einschläft? Aber nein nein, Greta-Sophie, das ist mit der Mama so abgesprochen, bring deinen Stempel und den Plan immer schön mit in die Sportstunde.


    Hauptsache, du vergisst nicht zu dokumentieren, was du gemacht und woran sich die Familie nicht gehalten hat.

  • Ich weiß jetzt nicht, wie du dich auf die Zusammenarbeit mit deiner Schulleitung, von der ich den Eindruck habe, dass sie ein schwaches Bild abgegeben hat, verlassen kannst.


    Meine erste Prämisse wäre, etwas mit der Schulleitung zusammen zu tun.
    Die vorgesetzten Dienststellen haben dir gegenüber übrigens eine Fürsorgepflicht.


    Es geht, wie ich verstanden habe, um die Sportstunden.
    Ich würde mit oder ohne Schulleitung Folgendes machen:
    1) Mich an kompetenter Stelle erkundigen (Personalrat, Rechtsberatung Lehrerverband)
    2) Bei der verursachenden Dezernentin vorsprechen und meine Sicht schildern, evtl. mit Personalrat oder alleine
    3) Wenn alles nicht hilft, Personalrat offiziell einschalten oder eine Stelle höher gehen und einfach dort unverbindlich die Sachlage schildern


    Du hast das Kind in der vorgeworfenen Situation vor Schaden bewahrt! Für mich ist das ein reiner Racheakt der Eltern, dass ihr Kind, als es noch in deiner Klasse war, in ihren Augen nicht richtig behandelt wurde.


    Kommt eigentlich dann jedes Mal nach der Sportstunde die Mutter ins Rektorat? Die Maßnahme ist völlig überzogen und lächerlich. Kindergarten würde ich sagen.

  • Dokumentiert ist alles und war es auch immer. Dass ich mit dem Kind und der Mutter mehrmals über den Vorfall in Sport gesprochen habe und die Mutter es als erledigt angesehen hat, interessiert niemanden. Die Aufzeichnungen über nicht unterschrieben Vereinbarungen, Elternmitteilungen und Co hat auch niemanden interessiert. Die Familie hat noch nie irgendeine Vereinbarung des Förderplan erfüllt.

  • Ich würde auch zunächst einmal mit Hilfe der Schulleiterin den Sachverhalt klären. Wer weiß, was sonst wo in welchen Akten (ofiziell oder inoffiziell) drin steht.
    Zur Not würde ich das ganze schriftlich machen (auf dem Dienstweg, erst Schulleitung und Dezernentin gleichzeitig), mit der Bitte um eine abschließende Stellungnahme der Dezernentin.


    Ob das rechtens ist, können wir ohne Angabe des Bundeslandes nicht sagen. Vorstellen kann ich mir das nicht. Gab es etwas schriftliches seitens der Dezernentin?

  • Danke Caro07. Laut Dezernentin soll die Mutter jetzt kommen und mit dem Kind den Plan ausfüllen. Evaluiert werden soll nix. Das Kind darf seine Gefühle aus der Stunde äußern.
    Ergänzung aktuell. Das Kind war heute nicht in der Schule, wahrscheinlich da es sich seelisch nicht im Stande fühlt.Eltern werden bestimmt wieder in der Schule oder Schulamt vorsprechen.
    Wohlgemerkt. Das Kind hat bis dato 3 Tage gefehlt seit der ersten Klasse. Und entwickelt sich Schulangst.

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