Probezeit befristeter Vertrag NRW

  • Hallo zusammen.


    Ich hoffe mir kann jmd weiterhelfen. Seit dem 01.12.2017 arbeite ich an unterschiedlichen Schulen als Vertretungslehrer (lückenlose Folgeverträge).
    In meinem vorletzten Vertrag stand: Die Probezeit entfällt. In meinem neuen Vertrag, der seit dem ersten Schultag gilt steht: Probezeit 6 Monate. (Der Vertrag ist befristet bis Mitte November)..


    Bedeutet dies nun, dass ich den letzten Vertrag kündigen kann um eine längerfristige Vertretungsstelle anzunehmen? (im gleichen Regierungsbezirk).


    Da bis jetzt alle meine Verträge im gleichen Regierungsbezirk abgeschlossen wurden, meine ich mal gelesen zu haben, dass das mit der Probezeit so nicht mehr hinkommt und eine ordentliche Kündigung eines befristeten Vertrages nicht möglich ist.


    Vielen Dank.

  • Ich würde zur Klärung bei der Bez.Reg. anrufen und zwar bei der Person, die mir den Vertrag gegengezeichnet hat. Hast du dir den §30, der im Vertrag genannt ist, genauer angeschaut? Vielleicht gibt es da einen Fehler, weil die Probezeit ja nicht länger sein kann als der (2.) Vertrag... oder habe ich da was falsch verstanden?

  • Vielen Dank für die Antwort. Habe inzwischen mit der Bez Reg gesprochen. Der Ansprechpartner war nicht sicher, wie das mit der Probezeit ist, hat mir aber den Hinweis gegeben, dass i.d.R. ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann, wenn die Option auf einen "besseren" Vertrag besteht.

  • Rein arbeitsrechtlich darfst du jeden Vertrag kündigen und die Frist muss immer im Vertrag stehen. Ich kenne Leute, die nach dem Ref als Nachrücker einen Listenplatz bekommen haben, als das Schuljahr schon angefangen hatte. Die haben dann gekündigt und arbeiten seither dort. Kannst dich halt an der Schule, wo du gekündigt hast, schlecht wieder bewerben.

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