Zwei Klassen gleichzeitig unterrrichten - bezahlen lassen?

  • Bei uns ist das, was du beschreibst, Gang und Gäbe. Man unterrichtet selbst und bekommt eine andere Klasse zum "Betreuen" dazu. Eine Aufsichtspflichtverletzung kann ich hier nicht erkennen. Man muss ja nicht 100% physisch anwesend sein um korrekt Aufsicht zu führen.


    In der Praxis läuft das bei uns in der Regel so: Ich gehe in meine eigene Klasse, überprüfe die Anwesenheit, gebe ihnen eine Aufgabe, entschuldige mich dann kurz, gehe zur anderen Klasse rüber, überprüfe da die Anwesenheit, gebe ihnen die Aufgaben, sage ihnen, wo sie nich finden, wenn etwas sein sollte, und dann gehe ich wieder in meine eigene Klasse und mache meinen ganze normalen Unterricht. Ab und an schaue ich rüber in die andere Klasse wenn meine Schüler gerade beschäftigt sind.


    Dass du so eine "Betreuung" bezahlt bekommst, wage ich eher zu bezweifeln.

    An meiner Schule steht diese, auch m.M.n. unzulässige Vorgehensweise, ebenfalls an der Tagesordnung um Plusstunden zu sparen. Bei uns laufen zahlreiche Kollegen mit einem dreistelligen(!!) Plusstundenkonto rum. Aufgrund der schlechten Unterrichtsversorgung ist kaum Abbau möglich.


    Ich habe meine SL schon mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Lehrkraft die Aufsicht für 2 Klassen beim besten Willen nicht gewährleisten kann. Da wir bei uns auch in vielen Klassen recht problematische Schüler haben, finde ich diese Anordnungen unserer SL verantwortungslos! Die SL bügelt solche Einwände generell ab mit dem Hinweis, sie würde im Fall der Fälle die Verantwortung tragen und es sei ja bisher noch keiner zu Schaden gekommen.
    Unser Personalrat zuckt leider auch nur mit den Schultern, wenn man ihn darauf anspricht.


    Was bringt es mir, wenn ich zwar die rechtlichen Konsequenzen eventueller Vorfälle nicht direkt tragen muss, aber ich mich quasi täglich zerreißen muss, damit der Unterricht in zwei Klassen zur gleichen Zeit einigermaßen läuft?


    Ich will mir gar nicht ausmalen, wie sehr sich die Zustände bei uns in den nächsten Jahren noch verschlechtern werden...

  • Dieses Vorgehen ist tatsächlich rechtswidrig, was bereits 1972 durch den Bundesgerichtshof festgestellt wurde und damit für alle Bundesländer greifen dürfte. Im Urteil vom 19.06.1972 mit Aktenzeichen III ZR 80/70 heißt es:

    "Es genügt nicht, daß eine Schulklasse, von 14- bis 15jährigen deren Lehrer verhindert ist, von der Lehrkraft einer im benachbarten Klassenzimmer unterrichtenden Lehrkraft während der Unterrichtsstunde mitbeaufsichtigt wird. Ordnet der Schulleiter eine solche Mitbeaufsichtigung an, so begeht er eine Amtspflichtverletzung."


    Vielleicht sollten die Schulleitungen auch darauf hingewiesen werden, dass sie bereits durch die Anordnung eine Amtspflichtverletzung begehen und nicht erst dran sind, wenn etwas passiert.

Werbung