Schülerabstimmung über Zahl der Klassenarbeiten?!

  • Hallo MIteinander,
    es geht ums Gymnasium in Baden-Württemberg.
    In der Notenbildungsverordnung ist für die Kernfächer die Zahl der Klassenarbeiten festgelegt, in den Nicht-Kernfächern müssen keine KA geschrieben werden.
    Ganz dumme Frage: wer legt fest, ob in Nicht-Kernfächern KA geschrieben werden (sollen)? Der Lehrer alleine oder kann er dies auf die Schüler delegieren, die abstimmen, ob und wieviele KA sie schreiben wollen?
    Von meinem Verständnis ist der Lehrer für die Notengebung und damit für ihre Elemente zuständig und nicht die Schüler. Wir haben aber einen Kollegen, der die Zahl der KA nach Schülerwunsch richtet.
    Dies wird zu Beginn des Schuljahres festgelegt und ist damit transparent.


    Da dieser Lehrer ab Montag in meiner Klasse unterrichtet, wäre ich dankbar, wenn jemand einen belastbaren Hinweis hierzu geben könnte.
    Dankeschön und genießt das letzte Ferienwochenende in Ba-Wü noch!

  • Er kann das doch handhaben wie er möchte. Eigentlich muss er gar keine KA schreiben.


    In meinen Fächern sind vier Klausuren pro Jahr vorgeschrieben. Ich frage meine Schüler auch als mal ob sie zusätzlich Tests, etc. schreiben möchten.


    Wüsste nicht, inwiefern das problematisch wäre, was dein Kollege da macht.

  • Auch wenn ich nicht aus BA-Wü komme, hätte ich eine Frage:
    Habt ihr an eurer Schule keine Vereinbarungen in der Fachschaft? Wir haben bei Nebenfächern schulintern festgelegt wie viele Lernzielkontrollen, d.h. Anzahl an Tests, geschrieben werden pro Halbjahr. An diese Zahl hält sich dann jeder (Transparenz, Vergleichbarkeit, …).

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ja, genau, ein Fachschaftsbeschluss wäre m.E. das einzige, was der Verfahrensweise des Kollegen im Weg stünde. Wenn es den nicht gibt, klingt das so in Ordnung. Er hat sich entschieden, das Schülervotum zu berücksichtigen, es ist transparent. Passt.

  • Mich würde vielmehr interessieren, ob die SuS jemals abgestimmt haben, gar keine Tests zu schreiben!? Wenn man schon derart aktiv das Thema mit den SuS angeht, stellt das doch schon eine andere Grundlage, weil man
    a) sich gemeinsam Gedanken macht und
    b) es nicht unter den Teppich kehrt - wie so manch andere/r Kollege/in - und sich dadurch u.U. nicht an FaKoBeschlüsse hält.


    Zum Rechtlichen: Bei uns wird dies in den NF auch über die Fachschaft geregelt. Da hier die Vereinbarung über die Leistungsbewertung der Qualitätssicherung dient, unterstehen wir in dieser Entscheidung zunächst der Didaktischen Leitung.

  • Dass ein solcher Fachschaftsbeschluss bindend wäre, glaube ich nicht.

    Laut Schulgesetz Konferenzordnung §5, Abs. 7 ist das im Zuständigkeitsbereich der Fachkonferenz. Laut 16 sind auch ihre Beschlüsse bindend: http://www.landesrecht-bw.de/j…z=true#jlr-KonfOBW1993pP5
    Laut SchG §44, ABS. 2 ist dabei u.a. die pädagogische Verantwortung des einzelnen Lehrers zu beachten, aber das kann kein Totschlagargument sein, wenn die Fachkonferenz explizit für Notengebung im Fach zuständig ist.

  • Laut Schulgesetz Konferenzordnung §5, Abs. 7 ist das im Zuständigkeitsbereich der Fachkonferenz. Laut 16 sind auch ihre Beschlüsse bindend: http://www.landesrecht-bw.de/j…z=true#jlr-KonfOBW1993pP5Laut SchG §44, ABS. 2 ist dabei u.a. die pädagogische Verantwortung des einzelnen Lehrers zu beachten, aber das kann kein Totschlagargument sein, wenn die Fachkonferenz explizit für Notengebung im Fach zuständig ist.


    Dort heißt es "fachspezifische Fragen der Notengebung". Die Anzahl der Klassenarbeiten fällt in meiner Interpretation nicht darunter!
    Ich verstehe darunter z.B. eine Absprache der Kollegen bzgl. Korrekturen, dass bestimmte Antworten gleich gewertet werden und nicht beim einen Kollege so und beim anderen so.


    Es heißt ja auch "fachspezifische".

  • Dort heißt es "fachspezifische Fragen der Notengebung". Die Anzahl der Klassenarbeiten fällt in meiner Interpretation nicht darunter!


    Es heißt ja auch "fachspezifische".

    Interessanter Ansatz. Für mich ist die Frage, ob es sinnvoll ist, die Gesamtnote im Fach Geschichte beispielsweise ausschließlich auf Tests und mündlichen Beiträgen basieren zu lassen, durchaus eine fachspezifische Frage der Notengebung.
    Wie man den von dir genannten Fall in der Fachschaft absprechen sollte, verstehe ich hingegen nicht - da müsste man die Arbeiten gemeinsam korrigieren. Und ich denke, dass die Frage, wie differenziert eine Schülerantwort ist oder ob sachlich richtig, in meinem individuellen pädagogischen Ermessen - auf Grundlage des Bildungsplans etc. pp- liegt. Aber vielleicht verstehe ich auch nicht genau, wie du das gemeint hast.

  • Interessanter Ansatz. Für mich ist die Frage, ob es sinnvoll ist, die Gesamtnote im Fach Geschichte beispielsweise ausschließlich auf Tests und mündlichen Beiträgen basieren zu lassen, durchaus eine fachspezifische Frage der Notengebung.Wie man den von dir genannten Fall in der Fachschaft absprechen sollte, verstehe ich hingegen nicht - da müsste man die Arbeiten gemeinsam korrigieren. Und ich denke, dass die Frage, wie differenziert eine Schülerantwort ist oder ob sachlich richtig, in meinem individuellen pädagogischen Ermessen - auf Grundlage des Bildungsplans etc. pp- liegt. Aber vielleicht verstehe ich auch nicht genau, wie du das gemeint hast.

    Ich kann Deine Interpretation gut nachvollziehen, auch wenn ich sie nicht teile.


    Wg. der Absprache: ich kenne mehrere Fachschaften/Schulen, die sich vor Prüfungskorrekturen zusammensetzen mit ein paar Stichproben um zu besprechen wie sie bestimmte Dinge bepunkten, damit es für alle Schüler gleich ist. Nach dem Motto: "Würdest Du das noch gelten lassen oder nicht? Halber Punkt?"


    Was ich an Deiner Interpretation nicht verstehe: Warum kann die Anzahl der Klassenarbeiten eine fachspezifische Frage der Notengebung sein, aber die Bepunktung einer Aufgabe nicht?

  • Da hatte ich dich tatsächlich anders verstanden. Fachschaft könnte zB beschließen, dass ein bestimmter Aufgabentypus in einer KA vorkommen muss und ggf, mit welchem Anteil der Gesamtpunktzahl oder so. Aber: Gemeinsame Korrektur finde ich sinnvoll und hilfreich, aber die beteiligten KollegInnen treffen da ja keinen Konferenzbeschluss in dem Sinne, da sie zwar ne grobe Richtung in dieser konkreten Prüfung abstimmen, aber dann ja wieder Einzelfälle alleine betrachten und entscheiden, ob das zur vorherigen Absprache passt oder nicht. Fachschaftsbeschluss könnte z. B. sein, dass solche Korrekturtreffen stattfinden sollen.
    Hoffe, das war verständlich. fürchte aber, ich habe jetzt meine Rechtsauffassung mit dem, was ich für sinnvoll halte, vermengt.

  • Hier geht es nicht um die Anzahl der Klassenarbeiten, sondern die Gewichtung der Noten, aber ich interpretiere das auch so, dass die Fachkonferenz nicht über die Anzahl der KAs entscheiden kann:


    Aus Reip/Geyer (10. Aufl.,)


    "Die Gesamtlehrerkonferenz beschließt, dass in Ihrem Fach die mündlichen und schriftlichen Schülerleistungen künftig im Verhältnis 1:2 zu gewichten sind.
    Müssen Sie sich daran halten?
    [...]
    Im Fall [...] ist der Beschluss nicht bindend, da nach § 7 Absch. 1 Satz 3 NotenVO der Fachlehrer über die Gewichtung der verschiedenen Leistungen entscheidet."



    (Kann man natürlich auch anders interpretieren. Vielleicht meldet sich ja noch ein Kollege der mehr weiß!)

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