Verweigerung Verbeamtung auf Lebenszeit?

  • Nein. Wenn man unter einer bestimmten Verdienstgrenze ist, dann hat man Anspruch auf 10 Tage. Da macht unsere Schule nichts anders und ist auch nicht besonders nett, das ist einfach die Gesetzeslage. 10 Tage pro Kind.
    Darüber hinaus müsste er meines Wissens nach unbezahlten Sonderurlaub beantragen.

  • danke!
    Er hatte bis jetzt nur die Info, über 4 Kranktage pro Kind verfügen zu können, oder in absoluten Ausnahmefällen über unbezahlten Sonderurlaub, mit ausreichender Voranmeldung.
    Ist in Notfällen eher schwierig. Die meisten Tage sind "DU"-Tage, ohne Schein.
    Mit den neuen Infos muss er jetzt mal das Gespräch mit der Schulleiterin suchen.

    Die Rechtslage zu den Urlaubstagen ist eindeutig; wenn ich das richtig sehe, seid ihr in NRW und da gilt Folgendes: (Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…al=11050&menu=1&vd_back=N)



    ------------------------------
    Soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, wird Beamtinnen und Beamten nur für die nachfolgenden Anlässe im angegebenen Umfang Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Besoldung gewährt:


    6) Schwere Erkrankung eines Kindeshttps://recht.nrw.de/lmi/owa/b…50&menu=1&vd_back=N#_edn1, wenn
    a) es jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist,
    b) ärztlicherseits die Erforderlichkeit der Anwesenheit einer Person zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege bescheinigt wurde und
    c) eine andere Person hierfür nicht sofort zur Verfügung steht
    bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr



    Zusatz zu Nummer 6:
    Beamtinnen und Beamten wird über den in Nummer 6 genannten Umfang hinaus Dienstbefreiung bis zu der in § 45 Abs. 2 SGB V genannte Grenze gewährt,
    a) soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und
    b) ihre Dienst- oder Anwärterbezüge (ohne Familienzuschlag und ohne Aufwandsentschädigung) die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Abs. 6 SGB V) nicht überschreiten.
    ------------------------------


    Die allg. Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für 59.400 Euro im Jahr 2018. Seid ihr da drunter, hat er 10 Tage, seid ihr drüber, nur 4.


    Ein Grund, die charakterliche Eignung in Frage zu stellen, wäre allerdings tatsächlich, wenn sich herausstellt, dass er in Wirklichkeit gar nicht krank war, sondern dem Dienst ferngeblieben ist, um sein krankes Kind zu pflegen, insofern würde ich das nicht zu laut so sagen; er war dann halt aufgrund der erheblichen Belastung (auch körperlicher Art), die eure besondere Situation mit sich bringt, nicht dienstfähig.


    In der Sache wird man euch hier nicht weiterhelfen können, viel zu viel Halbwissen und eine viel zu spezielle Situation. Geht zur Rechtsberatung des Lehrerverbandes, dem dein Mann hoffentlich angehört, ansonsten zu einem Fachanwalt für Dienst- und Verwaltungsrecht. Es könnte evtl. überlegenswert sein, gegen die Verlängerung der Probezeit Widerspruch einzulegen, aber das muss eine Experte beurteilen.

  • @lamaison2, ich schätze, so einfach ist es nicht. Normale Betreuung reicht nicht, wenn man schon im nichtkranken Zustand bestimmte Medikamente verabreichen muss, inhalieren, Sauerstoff zugeben, physiotherapeutische Übungen etc.pp. und alles aufgrund von Entscheidungen, die man nur mit Erfahrung treffen kann. Ich würde das vermutlich auch keinem Nachbarn zutrauen/zumuten, schon gar nicht in dem Alter.


    Wenn das eine Kind im Krankenhaus ist, muss sich zudem jemand um das Geschwisterkind kümmern. Selbiges ist ja auch hin und wieder krank, dann kann man es auch nicht dem Nachbarn hinsetzen.


    Es bräuchte also professionelle Betreuung, die man sich aber nur leisten kann, wenn man arbeitet. So stelle ich mir das jedenfalls vor.

    Ich meinte doch nur, dass jemand das Geschwisterkind betreuen könnte, wenn es auch noch krank ist, nicht das Kind mit den Fehlbildungen. Ein paar Stunden, bis der Papa wieder zu Hause ist.

  • Hallo!
    Ich wollte nochmal nachfragen: Du bist zu Hause und komplett in Elternzeit?
    Wenn dem so sein sollte, finde ich die 30 Fehltage deines Mannes auch recht viel. Ein Schuljahr umfasst i.d.R. keine 200 Tage.
    Mein Mann war 1 Jahr in EZ und ich habe voll gearbeitet. Bisher musste ich also keinen Tag Kindkrank nehmen, da eben Papa zu Hause war.
    Ich muss aber auch zugeben, dass das Leben mit einem Kind mit Einschränkungen sicher eine Sondersituation ist.
    Geht der Zwilling schon in die Kita?

  • Es macht auch einen Unterschied ob die 30 Tage in den 3 Jahren Probezeit oder in einem kürzeren Zeitraum angefallen sind. (Jedenfalls bei einem erneuten Besuch beim Amtsarzt.)
    Er hat ja schon für beide Kinder 20 Kind-Krank-Tage im Jahr.
    https://wuppertal.gew-nrw.de/u…erurlaub-krankes-Kind.pdf

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

  • Was man gerne übersieht ist auch die Häufung der Fehltage: fehlt jemand 3x 2 Wochen wegen einer bösen Grippe dürfte dies kein Amtsarzt beanstanden.
    Wenn jedoch über längere Zeit mit "verlängerten" Wochenenden - bzw. die Montag/Freitag-Krankheit - gefehlt wird, hier wird die Probezeit gerne verlängert.


    Auszug Verwaltungsvorschriften zum LBG NRW
    2.1.1 – Vor der Begründung des Beamtenverhältnisses ist zu prüfen, ob die Bewerberin oder der Bewerber gesundheitlich geeignet ist. Vor der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit ist die gesundheitliche Eignung der Beamtin oder des Beamten nur dann erneut zu prüfen, wenn Zweifel über den Gesundheitszustand bestehen.


    Die Verlängerung der Probezeit stellt einen Verwaltungsakt dar, daher ist der Grund für die Verlängerung zu benennen. Gab es einen Besuch beim Amtsarzt?
    30 Arbeitstage sind 6 Wochen ... das ist ja viel. Es hätte eigentlich auch ein BEM-Gespräch geben müssen: ist dieses Gespräch angenommen worden?

  • @lamaison2, ich schätze, so einfach ist es nicht. Normale Betreuung reicht nicht, wenn man schon im nichtkranken Zustand bestimmte Medikamente verabreichen muss, inhalieren, Sauerstoff zugeben, physiotherapeutische Übungen etc.pp. und alles aufgrund von Entscheidungen, die man nur mit Erfahrung treffen kann. Ich würde das vermutlich auch keinem Nachbarn zutrauen/zumuten, schon gar nicht in dem Alter.


    Wenn das eine Kind im Krankenhaus ist, muss sich zudem jemand um das Geschwisterkind kümmern. Selbiges ist ja auch hin und wieder krank, dann kann man es auch nicht dem Nachbarn hinsetzen.


    Es bräuchte also professionelle Betreuung, die man sich aber nur leisten kann, wenn man arbeitet. So stelle ich mir das jedenfalls vor.

    Sie ist doch Vollzeit zu Hause. Ich dachte, es geht vor allem um Krisenzeiten, wenn das andere Kind oder sie selbst krank ist.


    Ich weiß, dass ich jetzt lauter Hass-Kommentare bekomme, aber:


    Auch Lehrer ist ein vollwertiger Beruf und man sollte nicht meinen, dass man das mit der Anwesenheit nicht so ernst nehmen muss, daher mein Tipp: Bis zur Verbeamtung Arschbacken zusammenkneifen und durch.

  • Sie ist doch Vollzeit zu Hause. Ich dachte, es geht vor allem um Krisenzeiten, wenn das andere Kind oder sie selbst krank ist.
    Ich weiß, dass ich jetzt lauter Hass-Kommentare bekomme, aber:


    Auch Lehrer ist ein vollwertiger Beruf und man sollte nicht meinen, dass man das mit der Anwesenheit nicht so ernst nehmen muss, daher mein Tipp: Bis zur Verbeamtung Arschbacken zusammenkneifen und durch.

    Du scheinst wirklich keine Ahnung vom Leben mit kranken Kindern zu haben.
    An dieser Stelle einfach mal der Tipp: Wenn man keine Ahnung hat,...!



    Zum Thema: Hat dein Mann mit dem Personalrat gesprochen? Dem bei der Bezirksregierung, nicht an der Schule.
    Die kenne die Rechtslage auch ganz gut und geben vertraulich Auskunft.

  • Ich möchte nochmal zwei Hinweise wiederholen, die hier schon genannt wurden, aber vielleicht etwas untergegangen sein könnten:


    1.) Keinesfalls sollte dein Mann mit dem Schulleiter darüber reden, dass er nicht wirklich selbst krank war. Das wäre ein handfestes Dienstvergehen.
    2.) Selbst wenn dein Mann aufgrund seiner Krankheitstage nochmals zum Amtsarzt geschickt wird, muss dieser erstmal einen handfesten medizinischen Grund finden, der ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst wahrscheinlich macht. Das wird die Untersuchung dort ergeben und ggfs. könnten auch die Gründe, die dein Mann bei seinen Krankmeldungen angegeben hat, eine Rolle spielen. Nur die 30 Tage alleine sind kein ausreichender Grund, ihm die Verbeamtung vorzuenthalten.

  • Eigentlich muss man doch gar keinen Grund angeben. Ich hoffe, dass hat er auch nicht getan.


    Auf dem Attest eines Privatversicherten steht auch keine Diagnose, aber wie ich es verstanden habe, hat er oft ohne Attest gefehlt und dies 3 Tage Regelung ausgenutzt.


    D.h. beim Amtsarzt könnte er alles mögliche sagen, auf die Frage, warum er gefehlt habe. Vielleicht kann er ja sagen, er musste ganze Nächte durchmachen, um sich um das kranke Kind zu kümmern und konnte dann ohne Schlaf halt nicht arbeiten. Dann hat er eine eigene Arbeitsunfähigkeit als Grund angegeben, aber sie verhindert nicht ein Weiterarbeiten bis Erreichen der Pensionsgrenze, denn auch Kinder werden ja mal älter / erwachsen.

  • Was es bedeutet, ein chronisch krankes Kind zu versorgen, was zudem häufig operiert werden muss, kann man sich als Außenstehender nicht vorstellen. Das ist auch eine enorme psychische Belastung, Erstickungsanfälle des Kindes, Angst um das Leben. Täglich. Nächtelang. Dazu ein Zwilling, der die Aufmerksamkeit braucht, wie jedes andere Baby auch und ständig das Gefühl, dem nicht gerecht zu werden... Wie soll man da noch arbeiten gehen?

    Sie geht doch nicht arbeiten.

    Du scheinst wirklich keine Ahnung vom Leben mit kranken Kindern zu haben.An dieser Stelle einfach mal der Tipp: Wenn man keine Ahnung hat,...!



    Zum Thema: Hat dein Mann mit dem Personalrat gesprochen? Dem bei der Bezirksregierung, nicht an der Schule.
    Die kenne die Rechtslage auch ganz gut und geben vertraulich Auskunft.

    Mag sein, dass ich keine Ahnung vom Leben mit kranken Kindern habe.


    Die Lösung kann in meinen Augen trotzdem nicht darin bestehen, dass ich dann einfach meinen Beruf vernachlässige, zumal es ja wohl die nächsten Jahre so bleibt. Ich finde einfach, man sollte das anders angehen.


    Für den Ehemann ist die Situation so auch schwierig. Meint ihr nicht, dass im Kollegium und bei den Eltern geredet wird wenn schon im Freundeskreis geunkt wird?
    Dazu kommt die innere Zerissenheit, wenn er dann trotzdem arbeiten geht, Obwohl seine Hilfe zu Hause dringend notwendig wäre. Daher appeliere ich ja nur für Entlastung für alle Beteiligten.


    Das Argument, dass ihr das zusammen machen wollt ist ja nicht aus der Welt. Die Schule dauert nicht den ganzen Tag.


    Ob es sich auf die Verbeamtung auswirkt, weiß ich nicht.....

  • ...
    Die Lösung kann in meinen Augen trotzdem nicht darin bestehen, dass ich dann einfach meinen Beruf vernachlässige, ...

    Was wäre denn eine Lösung? Tagesmütter betreuen keine kranken Kinder. Familie scheidet aus, weil nicht anwesend. Nachbarn scheiden ebenfalls aus, Gründe spekulativ. Professionelles Pflegepersonal ist zu teuer, Eltern sind am Limit. Ein "reißt euch mal am Riemen" oder "andere habens auch nicht leicht im Leben" scheint mir mäßig lösungsorientiert zu sein.


    Noch ne andere Variante: Vater lässt sich krankschreiben, weil und wenn ER krank ist. Schlafmangel/Erschöpfungsdepression/ ... Und wenn der Amtsarzt findet, für die Verbeamtung reicht's nicht, dann wäre das eben so. (Auch wenn ich das nicht für wahrscheinlich halte.) Verbeamtung ist halt ein Deal.

  • Was wäre denn eine Lösung? Tagesmütter betreuen keine kranken Kinder. Familie scheidet aus, weil nicht anwesend. Nachbarn scheiden ebenfalls aus, Gründe spekulativ. Professionelles Pflegepersonal ist zu teuer, Eltern sind am Limit. Ein "reißt euch mal am Riemen" oder "andere habens auch nicht leicht im Leben" scheint mir mäßig lösungsorientiert zu sein.
    Noch ne andere Variante: Vater lässt sich krankschreiben, weil und wenn ER krank ist. Schlafmangel/Erschöpfungsdepression/ ... Und wenn der Amtsarzt findet, für die Verbeamtung reicht's nicht, dann wäre das eben so. (Auch wenn ich das nicht für wahrscheinlich halte.) Verbeamtung ist halt ein Deal.

    Oder irgendwann mal die Rollen tauschen. Mama geht arbeiten und Papa ist zu Hause.... Keine Ahnung, es ist schwierig. Mein Teilzeitvorschlag kam auch nicht gut an.
    Ich klinke mich hier aus.

  • Alle Eltern unter uns haben den Spagat zwischen Beruf und Kinderbetreuung mit mehr oder weniger großen Problemen irgendwie geschafft. Das war nicht leicht, musste aber gehen. Aber daraus zu schließen, dass es deshalb unter allen Umständen gelingen muss, ist einfach nicht richtig. Es gibt Situationen, die bleiben unlösbar. Wenn kleine Kinder anhaltend krank sind, kann man sehr schnell in echte Not geraten. In unserer Gesellschaft ist man damit dann sehr allein.


    Als alleinerziehende Beamte mit einem Asthmakind (Stufe II, also regelmäßig, aber natürlich unvorhersehbar Notaufnahme, Krankenhaus, Infekte, Lungenentzündung etc.) hatte ich vier Kinderkranktage im Jahr. Sonderurlaub hätte ein Vierteljahr vorher eingereicht und genau terminiert, begründet, belegt werden müssen und wäre auf sechs Wochen beschränkt gewesen, war also nicht für meinen Fall gedacht. Obwohl ich mit den Stunden nach der Elternzeit auf das absolute Minimum heruntergegangen bin (8 Stunden), war ich dauernd in Schwierigkeiten. Ich musste arbeiten, da ich Geld verdienen musste und natürlich immer gehofft habe, die Therapien schlagen an und die Lage beruhigt sich, was nach etwa drei Jahren auch endlich gelang. Natürlich habe ich alles versucht. Ich habe mir an der Uni Babysitter besorgt und eingearbeitet. Die konnte ich aber im Akutfall (Erstickungsanfälle) natürlich nicht einsetzen. Sie hatten auch dauernd Klausurwochen, Praktika, Auslandssemester usw., das war daher ein recht schwankendes Brett. Mit Nachbarn habe ich auch versucht zusammenzuarbeiten. Dazu waren nur wenige bereit, sie hatten Partner, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister vor Ort und keinen Bedarf. Und sie haben selbst gearbeitet und waren froh, wenn ihre eigenen Kinder grad mal nicht krank waren. Schon ein rotzendes Kind nimmt einem da niemand ab.


    Dass Lehrer nur vier Tage (inzwischen in manchen Bundesländern unter bestimmten Umständen wohl zehn) für kranke Kinder haben und sich keinen einzigen Tag darüberhinaus freinehmen können, ist einfach komplett unrealistisch. Natürlich müssten Eltern auch Sonderurlaub nehmen können, wenn sie Lehrer sind. Man muss sich eben auch dann um seine Kinder kümmern, wenn man seinen Beruf ernst nimmt. Dafür dass die Personaldecke derart löchrig ist, kann man ja nicht die Eltern verantwortlich machen.


    Es gibt ja zum Glück auch immer Schulleiter mit Augenmaß und Verstand. Eine zeitlang durfte ich mich im allergrößten Notfall in der Schule abmelden und die ausgefallenen Stunden nacharbeiten, wo das in den Kursen nicht ging, dann eben als Vertretung. Beim Nachfolger nicht. Da hätte ich mich also tatsächlich gezwungenermaßen selbst krank melden müssen. Eine andere Lösung war schlicht nicht vorgesehen.

  • Ich stehe immer noch hinter meiner Aussage, dass 30 Fehltage ohne ärztliche Bescheinigung eine Menge Holz sind, gerade wenn die Partnerin komplett zu Hause ist.
    Da würde selbst mein SL, den ich als relativ kulant bezeichnen würde, anfangen zu grübeln.


    Das ist aber ja eigentlich nicht das Thema der TS und ich denke, dass sie genug andere Probleme hat. Was kann also zukünftig anders laufen, damit nicht nur eine Verlängerung der Probezeit, sondern sogar eine Beendigung des Beamtenverhältnisses im Raum steht?


    Zukünftig sollte dein Mann besser nur noch in Ausnahmefällen ohne Attest fehlen, und falls er erneut zum Amtsarzt (bei uns in Hessen ist das nach der Probezeit eh Pflicht gewesen) muss, kann er dem Arzt bestimmt verständlich machen, dass Schlafmangel etc. dazu geführt hat.
    Jeder halbwegs klardenkende Mensch wird nachvollziehen können, dass die Situation extrem belastend ist.
    Falls noch nicht geschehen, würde ich dir einen KiTaPlatz für den zweiten Zwilling empfehlen.


    Edit: Den Tauschvorschlag von Lamaison2 finde ich persönlich auch nicht schlecht. So kommst du mal raus und bist nicht mehr 24/7 im pflegerischen Einsatz. Das ist natürlich von vielerlei Faktoren abhängig, z.B. ob deine Tochter da auch gut mitspielen würde.

  • Ja aber Leute, das sind doch merkwürdige Vorschläge.


    Ich schätze mal, dass die Familie ziemlich stark darauf baut, dass der Mann verbeamtet wird. Verständlicherweise! Wie würde da ein Tausch, bei dem der Mann in der Probezeit aussteigt und die Frau arbeitet, helfen???


    Kita Platz fürs kranke Kind, was bringt das? Wenn das kranke Kind im KH ist und das gesunde Kind krank wird (darum ging es ja vorwiegend), dann hilft der Kita Platz fürs kranke Kind rein gar nichts.


    Ich könnte mich in die Reihe der Vorschläge, die die Welt nicht braucht, einreihen und sagen: schau bitte, dass dein Kind nur noch in den Ferien krank wird. Darauf bist du noch nicht gekommen? Siehst du, zum Glück habe ich es dir jetzt gesagt. :P


    Spaß beiseite.
    Die Verbeamtung kann einem wegen vieler Krankheitstage doch eigentlich nur verweigert werden, wenn der Amtsarzt bescheinigt, dass man wahrscheinlich das Rentenalter nicht erreicht. Oder so ähnlich. Das ist ja aber beim Mann der TE so nicht gegeben. Selbst wenn der Amtsarzt nochmal vorlädt, wird er wahrscheinlich keine chronische Krankheit oder starkes Übergewicht etc feststellen, also steht einer Verbeamtung nichts im Wege. Oder denke ich da zu optimistisch?

  • Kathie: Ich schrieb vom Kitaplatz für den zweiten Zwilling...
    Und die Probezeit endet doch gerade...


    und danach, das ist einer der Vorteile des Status, kann er halbjährlich in TZ gehen oder nicht oder sich eben gänzlich beurlauben lassen, um für die Familie da zu sein. Wenn er wieder arbeiten möchte, hat er die Garantie einer Stelle.


    Mir fällt gerade ein, dass mein SL zur Lebzeitverbeamtung in das Gutachten auch Angaben über meine "Belastbarkeit" schreiben musste. Steht das bei deinem Mann auch an, liebe J@nna? Evtl. wissen dazu Forenmitglieder aus deinem Bundesland mehr.


    Ich habe Hochachtung vor euch und wünsche euch sehr, dass es mit der Verbeamtung klappt!

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