Möglichkeiten des Auslandseinsatzes in Peking/der Freistellung als auf Lebenszeit verbeamteter Lehrer (Hessen)

  • Hallo,


    ich, 31 Jahre, Lehrer für Englisch und Geschichte in der Sek. I, mit hessischem Haupt- und Realschullehramt, möchte meiner langjährigen Lebensgefährtin und Staatsbürgerin der VR China nach Peking folgen, da sie dort im August eine Stelle bei Volkswagen angetreten hat.
    Die Bewerbung für die ZfA ist vorbereitet und ich habe auch schon eine Anfrage an die DSPeking gestellt, wurde aber freundlich mit Verweis auf meine mangelnde Sek. II Lehrbefähigung abgewiesen. Man kann's ja mal probieren :|
    Im gleichen Atemzug hat mir die Schule in Peking eine evtl. Stelle als OLK in Aussicht gestellt, woran ich aber nur sehr bedingt interessiert bin. Womöglich liege ich falsch, ein Telefonat steht noch aus, aber finanziellen Selbstmord zu begehen finde ich obgleich der Liebe dann doch nicht so romantisch.
    Ich wollte mich daher nach Möglichkeiten umhören, unter Erhaltung des Beamtenstatus zwecks Rückkehr nach Deutschland, in Peking eine Anstellung im Auslandsschuldienst zu finden oder für die Dauer von einigen Jahren vom hessischen Schuldienst freigestellt zu sein. Dann könnte ich mich zumindest an internationalen Schulen um Anstellung bemühen.


    Falls es hier sogar jemanden geben sollte, der in China als OLK arbeitet oder in der Vergangenheit gearbeitet hat, würden mich Informationen dazu natürlich brennend interessieren.


    Freue mich über alle Antworten :)



    Beste Grüße,
    Marcel

  • Neben ADLKs gibt es auch noch Bundesprogrammlehrkräfte. Vielleicht kommt das für dich in Frage. Bei beiden Varianten hast du allerdings keinen Einfluss darauf, wo du hinkommst. Ansonsten kannst du natürlich einen Antrag auf Freistellung stellen und dann als OLK oder bei internationalen Schulen arbeiten. Diese Freistellung bekommst du normalerweise immer für zwei Jahre mit einer maximalen Dauer von acht Jahren. Je nach Lehrermangel kann die Freistellung natürlich auch verweigert werden.

  • Die Schulleitungen wählen Bewerber aus, also hat man schon Einfluss auf den Einsatzort. Aber außer Peking und vll. noch Shanghai macht das ja keinen Sinn für mich... und gerade die DSPeking mag mich nicht als ADLK haben.
    Ich werde mich auf jeden Fall nach der Anstellung als BPLK erkundigen. Sollte mich mein Dienstherr freistellen, was er für die Anstellung als OLK ohnehin müsste, wäre BPLK ganz logisch die attraktivere Variante. Dumm nur, wenn die Schule keine reinen Haupt- u. Realschullehrer will. Eine L3 Zusatzprüfung ist leider ebenfalls nicht möglich, zumindest nicht in Hessen.


    Aber Danke für den Beitrag.

  • Bleibt der deutsche Beamtenstatus erhalten, wenn man als OLK oder ADLK tätig ist?


    Wie verhält es sich denn dann mit den Bezügen? Bekommt man weiterhin seine A12, A13 (A14, A15...) Bezüge oder
    wird man dann quasi von der Schule vor Ort bezahlt?



    LG

  • Als OLK wirst du von der Schule direkt bezahlt und musst dich vorab freistellen lassen (s.o.). Als ADLK wirst du vom Bundesverwaltungsamt bezahlt, angelehnt an deine Bezüge plus Länderzuschlag.

  • Neben den klassischen Möglichkeiten /OLK/BPLK/ADLK im Auslandsschuldienst) gibt es noch andere Wege ins Ausland, z.B.:
    * DAAD Lektorat
    * "Experte für Unterricht" am Goethe Institut
    * Lektorat bei der Robert Bosch Stiftung
    * Fachberatung (ZfA)
    * Prozessbegleitung (ZfA)
    etc.


    Wichtig ist bei diesen öffentlichen Anbietern, dass es dafür in den meisten Bundesländern Sonderformen der Beurlaubung gibt, bei denen man dann auch arbeiten darf. Bei einer "normalen" Beurlaubung muss man - zumindest in den meisten Bundesländern - nämlich jede Tätigkeit genehmigen lassen. Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass der Dienstherr und der Fiskus sowieso nicht mitbekommen, was du in Schanghai treibst, aber die sauberere Variante wäre eben ein solches Programm oder etwas Ähnliches.


    Ich würde dir dringend raten, dir mal einen Nachmittag Zeit zu nehmen und dich mit den Beurlaubungsrichtlinien deines Bundeslandes zu beschäftigen und weitere kreative Möglichkeiten zu suchen. Eine Anfrage im Forum ist ein Anfang, kann dir aber sicherlich nicht erschöpfend Auskunft geben.

  • @Nordseekrabbe:


    Also als ADLK bekomme ich demnach meine Bezüge in voller Höhe (sofern 100% Stelle -> gelten hier auch die 25,5h/Woche?) + den Länderzuschlag?
    Wo kann ich diesen Länderzuschlag denn einsehen, dieser variiert sicherlich extrem, je nach Risikofaktoren etc.

  • @ WillG:


    Hey, vielen Dank für die Info.
    Beurlaubung ist eine Sache, die andere ist die verschiedenen "Wege" ins Ausland zu kennen.
    Kennst Du evtl. noch weitere Möglichkeiten, die vll. nicht direkt mit Deutsch als Fremdsprache zusammenhängen? Dafür bin ich nämlich in keinem Fall der Richtige und überlasse das lieber Leuten mit Ahnung.
    Prozessbegleitung und Qualitätsmanagement liegt mir da deutlich mehr; habe sogar schon mal mit dem Gedanken gespielt, mich dahingehend zu orientieren.
    Wer wären denn überhaupt die besten Ansprechpartner? ZfA bzw. BVA, HKM, SSA, ... weiter fällt mir so spontan niemand ein.


    Werde aber dennoch meine Bewerbung für ADLK usw. ganz regulär beim ZfA einreichen. Wenn's mit China wirklich nichts werden sollte, gehe ich lieber für einige Zeit alleine ins Ausland als alleine hier in Deutschland zu sein. Von wo aus ich in den Ferien nach Peking fliege schenkt sich am Ende nämlich nichts.

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