Kind kommt nicht zum Unterricht - Konsequenzen?

  • Hi zusammen,


    Ich bin mir nicht ganz sicher ob die Frage hier herein gehoert oder woanders. Es geht darum, dass einer meiner Schueler (hat medizinische Probleme und auch eine Assistenz) eigentlich kaum im Unterricht ist. Wir sind Ganztagsschule und er kommt mehrheitlich entweder zwischen 14-14:30 Uhr (15 Uhr ist Schulschluss) oder gar nicht in die Schule. Dadurch hatte er seit den Sommerferien nun insgesamt zwei Mathe und zwei Deutschstunden, da wir diese Faecher nicht in den Nachmittagsunterricht legen wollen. Eigentlich war mit den Eltern abgesprochen, dass er dieses Schuljahr taeglich ab 11 Uhr in der Schule sein sollte und wir es langsam wieder herauf fahren. Wir haben unseren Deutsch- und Matheunterricht extra so auf den Stundenplan gelegt, dass er dann mindestens zwei Stunden pro Fach und Woche haette. Letztes Schuljahr hatten wir schon aehnliche Anwesenheitszeiten.
    Meine Frage ist nun, was passiert jetzt? In England haette man Teilzeitbeschulung oder Heimunterricht machen koennen aber ich weiss nicht, ob es hier aehnliche Moeglichkeiten gibt. Wie sieht das rechtlich aus? Das Kind hat doch dennoch Schulpflicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine staatliche Schule da so lange bei zugeschaut haette. (Wir sind privat.)


    Danke.


    Dejana

  • Was sind medizinische Probleme und eine Assistenz konkret?


    Das Kind hat jedenfalls Schulpflicht. Bei uns kann der SL mit Begründung den Unterricht zeitlich begrenzt verkürzen. (z.B. "bis ein Psychiatrieplatz vorhanden ist, kommt das Kind nur 1.+2. Stunde, weil es nur 2 Stunden aushält und ab 10 uhr ständig ausflippt...")


    Aber einfach erst 14.30h zu erscheinen ist verboten, theoretisch schickt das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid, wenn du die Fehlzeiten meldest. Und das Jugendamt wäre der Ansprechpartner der Wahl.

  • Danke fuer die Antworten.

    Was sind medizinische Probleme und eine Assistenz konkret?


    Das Kind hat jedenfalls Schulpflicht. Bei uns kann der SL mit Begründung den Unterricht zeitlich begrenzt verkürzen. (z.B. "bis ein Psychiatrieplatz vorhanden ist, kommt das Kind nur 1.+2. Stunde, weil es nur 2 Stunden aushält und ab 10 uhr ständig ausflippt...")


    Aber einfach erst 14.30h zu erscheinen ist verboten, theoretisch schickt das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid, wenn du die Fehlzeiten meldest. Und das Jugendamt wäre der Ansprechpartner der Wahl.

    Ich denke, vor einer Meldung an irgendwen drueckt sich unsere Geschaeftsfuehrung. Mal sehen.
    Das Kind hat diverse motorische und visuelle Probleme und einen Lernbegleiter, kognitiv ist eigentlich alles ok, allerdings benimmt er sich oft wie ein viel juengeres Kind (z.B. wenn der Rest der Klasse nicht das spielen moechte, was er vorgeschlagen hat, wird geweint und geschrien). Letzteres denke ich ist aber eher ein Problem hervorgerufen durch fehlende Anwesenheit und Sozialisation.
    Anscheinend hatte die vorige Schulleitung einer Teilzeitbeschulung zugestimmt, dies aber nirgends dokumentiert. Im Gespraech mit der neuen Schulleitung wurde ein Erscheinen um 11 Uhr vereinbart. Dem wird aber nicht nachgekommen.

  • Wir haben einen Leitfaden Absentismus der klar definiert, ab welcher Anzahl von entschuldigten/unentschuldigten Fehltagen welche Maßnahme getroffen werden muss.Ich bin mir nicht sicher, wie es aussieht, wenn das Kind nicht komplett fehlt, sondern nur für einige Stunden - vielleicht werden die Fehlstunden zu Fehltagen addiert?


    Jedenfalls findet man solche Leitfäden im Netz, z.B. hier, Folie 9: https://inklusion-schule-biele…ngsleitfaden_komplett.pdf


    Grundsätzlich ist der grobe Ablauf wohl:
    - dokumentiertes Gespräch mit den Eltern
    - schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf die weiteren Konsequenzen
    - Attestpflicht
    - amtsärztliche Untersuchung
    - Bußgeld, polizeiliche Zuführung

  • Vielleicht die örtliche Schule für Kranke hinzuziehen

  • Die Schule für Kranke kenne ich lediglich als Schule im Krankenhaus oder der Psychiatrie. Sie dient dem Unterricht, wenn Kinder keine Schule aufsuchen können.

  • Dann würde ich den Schulleiter auch nicht mehr fragen. Rede mit den Eltern Tacheles.

    Reden? Wenn schon, dann schriftlich! ... und auch gleich mit Benachrichtigung des Ordnungsamts.
    Was sagt eigentlich der Lernbegleiter und der Amtsarzt zu dem ganzen Kram? Nicht, daß die "Krankheit" nachher gar nicht existent ist und das alles nur als vorgeschobenes Argument herhalten muß, um nicht zur Schule zu gehen.

  • Aus medizinischen Gründen werden bei uns Schüler manchmal zu Hause beschult. Dann geht ein Lehrer dorthin, aber das muss sicher durch alle möglichen Instanzen abgeklärt werden.

  • Die Schule für Kranke kenne ich lediglich als Schule im Krankenhaus oder der Psychiatrie. Sie dient dem Unterricht, wenn Kinder keine Schule aufsuchen können.

    Hier in Frankfurt bieten sie auch Heimunterricht und Hilfe bei der Wiedereingliederung in die Schule an

  • Danke.
    Wir hatten inzwischen ein erneutes Gespraech mit den Eltern. Die Teilzeitbeschulung wurde nun auf ab 13.30 Uhr abgeandert. Dadurch verpasst er aber taeglich Mathe und Deutsch. ‍ :autsch: Wir sollen uns angeblich was ueberlegen, damit er dennoch darin bewertet werden kann, denn auf das Gymnasium soll er nach der 4. (Ich weiss ja nicht welches Gymi solche Anwesenheitszeiten durchgehen lassen wuerde..) :staun:
    Die Lernbegleitung wird durch die Mutter gemacht. War vorher jemand anderes aber da das Kind sehr oft einfach nicht da war, sass diese Dame dann immer nur rum. Die Eltern waren dann auch mit der Betreuung nicht zufrieden und machen as nun selbst.

  • Wir sollen uns angeblich was ueberlegen, damit er dennoch darin bewertet werden kann, denn auf das Gymnasium soll er nach der 4.

    Wenn ich da Lehrer wäre, würde ich am Ende ein "nicht bewertbar" ins Zeugnis setzen, wenn er wirklich nicht da war. Dann sollen die Eltern es einklagen! Das würde ich vorab auch gleich so den Eltern schriftlich bekannt geben und mir den Empfang des Schreibens bestätigen lassen. Dazu dann das Jugendamt informieren, auf das das Kind der Schule zwangsweise zugeführt wird.
    --> Halt einmal das komplette Programm durchziehen, notfalls sogar inkl. Sorgerechtsentzug durch das Jugendamt und das alles gerne auch noch mit Lokalpresse, um NAchahmer abzuschrecken. Aber da braucht man natürlich eine Schulleitung mit Rückgrat. Und nein, eine Lernbegleitung durch die eigene Mutter im Unterrricht würde ich auch nicht dulden, ich habe schließlich auch noch die Verantwortung für die anderen Kinder und nicht nur für das eine.


    Wir sind hier nicht bei "wünsch dir was" sondern bei "so ist es!".

  • ...Wir sollen uns angeblich was ueberlegen, damit er dennoch darin bewertet werden kann, denn auf das Gymnasium soll er nach der 4. ...
    Die Lernbegleitung wird durch die Mutter gemacht. ...

    :rotfl:


    Du könntest eigentlich jeden Morgen mit frischen Croissants vorbeifahren und die Aufgaben bringen!

  • Die Mutter als Lernbegleitung finde ich nicht gut. Ich hatte mal die Tante, das hat schon gereicht. Die anderen SuS hat es auch gestört, weil er in der Sonderrolle noch bestärkt wurde.

  • vielleicht sollte ein Psychologe sich mal die Eltern vornehmen und ihnen schonend beibringen, ihren "Traum" vom gymnasialen Regelschulbesuch ihres Kindes zu begraben.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Es gibt ja auch noch andere Wege, z.B. das Selbstlernen zu Hause oder eben eine staatliche Lehrkraft, die nach Hause kommt. Hier in BW wäre für die Primarstuf das Schulamt zuständig.
    Dann lassen sich natürlich auch Mathe und Deutsch beurteilen, was ohne Teilnahme aber sicher nicht möglich ist.


    Mich wundert die Schulteilnahme ab 13 Uhr - was macht das Kind am Vormittag? Muss es so lange schlafen oder gibt es andere Anpassungsprobleme?
    Oder hat Mama keine Zeit, mit in den Unterricht zu kommen?

  • --> Halt einmal das komplette Programm durchziehen, notfalls sogar inkl. Sorgerechtsentzug durch das Jugendamt und das alles gerne auch noch mit Lokalpresse, um NAchahmer abzuschrecken. Aber da braucht man natürlich eine Schulleitung mit Rückgrat. Und nein, eine Lernbegleitung durch die eigene Mutter im Unterrricht würde ich auch nicht dulden, ich habe schließlich auch noch die Verantwortung für die anderen Kinder und nicht nur für das eine.


    Wir sind hier nicht bei "wünsch dir was" sondern bei "so ist es!".

    @plattyplus Fett hervorgehoben von mir: Dein Ernst? Schießt Du hier nicht ein bißchen sehr mit Kanonen auf Spatzen? So einfach kannst das JA doch nicht das Sorgerecht entziehen und dazu noch die Presse einladen.


    Ich kenne mich in der Grundschule nicht so aus, aber ich habe auch eine Schülerin, die eigentlich immer krank ist und die bekommt ein "nicht bewertbar" bei uns. Die Note ist eine Jahresnote (Berufsschule) und die kann man nicht geben, weil jemand 3 Mal um Unterricht teilgenommen hat. Das dürfte an der Grundschule nicht anders sein, nur eben aufs Halbjahr bezogen.

  • Wie gesagt, ich würde mich aus diesem ganzen Sumpf rausziehen und das Jugendamt mal machen lassen. Die sind da etwas anders drauf als wir und haben mehr Möglichkeiten... ggf. auch mal der Amtsarzt.

Werbung