Fahrtkosten umlegen

  • Pikant ist ja aktuell, dass aufgrund der anstehenden Landtagswahl Unsummen an Zuschüssen verteilt wurden, die sich werbewirksam vermarkten lassen. So erhält unsere Schule in Höhe von 40000 Euro sämtliche alten Computer neu ersetzt. Und alt bedeutet maximal 10 Jahre bei voller Funktionalität. Digitalisierung wird absurd finanziert. Andere Töpfe sind leer.

  • a) Freiplätze dürfen in Bayern (soweit ich weiß) angenommen werden, wenn man sie angeboten bekommt. Einfordern darf man sie nicht.

    In Niedersachsen müssen laut Erlass die Freiplätze auf die Schüler umgelegt werden, d.h. damit die Lehrerreisekosten zu finanzieren ist rechtswidrig.

    Ich habe noch einmal nachgelesen: Sie dürfen (unter bestimmten Bedinungen) angenommen werden, müsse aber auf alle an der Fahrt Beteiligten umgelegt werden (oder für sonstige Begleitpersonen genutzt werden, die nicht im Landesdienst stehen).

    Zitat

    b) Leider leisten wir uns ein Fahrtenprogramm, das das Budget sprengt. Die meisten Kollegen/Kolleginnen akzeptieren dann halt, dass sie - entgegen der Rechtslage - nur einen Teil ihrer Kosten bekommen.

    Dann ist das Fahrtenprogramm für die Tonne. Kein Lehrer kann gezwungen werden, dienstlich veranlasste Reisekosten privat zu übernehmen. Wenn die Fahrt nicht bezahlt werden kann, wird sie eben nicht durchgeführt. Wer es trotzdem macht, handelt nicht nur dumm sondern auch extrem unsolidarisch gegenüber den anderen Kollegen, die damit dem Erwartungsdruck ausgesetzt werden, es auch so zu tun.

    Zitat

    c) Das letzte Mal, als wir das Budget sprengten, hat der Elternbeirat die Differenz bezahlt (nicht gerade der Sinn, oder?).

    Könnte man als Bestechung deuten... die Folge wäre u.a. dass die annehmende Lehrkraft eventuell ein Dienstvergehen begeht. Auf jeden Fall schriftlich vom SL vorher(!) genehmigen lassen. Ich würde es wegen der rechtlichen Risiken trotzdem nicht tun!.

    Zitat

    Ich würde lieber Fahrten streichen (oder die Ziele etwas runterschrauben). Natürlich würden sich Eltern und Schüler beschweren (wenn z.B. das Skilager ausfällt) ... und klar ist das schade.

    Na und? Sollen sie doch selber mit ihren "lieben Kleinen" privat wegfahren, auch als Gruppe, wenn ihnen das so wichtig ist. Keiner hindert sie daran. Die Ferien sind lang genug.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Kein Lehrer kann gezwungen werden, dienstlich veranlasste Reisekosten privat zu übernehmen.

    Man muss sie noch nicht mal zwingen, sie akzeptieren es ja. Denen, die aus Unwissenheit mitspielen, muss man halt die Welt erklären. Und ansonsten versucht man, ein gutes Vorbild zu sein, indem man möglichts öffentlichkeitswirksam "Nein" sagt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • An der Schule meines Mannes gibt es jetzt sogar Bestrebungen, vermehrt sogar über das Wochenende auf Klassenfahrt zu gehen. Das findet bei nicht unerheblichen Teilen der jüngeren Kollegen große Zustimmung - weil es doch so nett sei, Zeit mit den Schülern zu verbringen. Mein Mann hat dann mal auf die Lehrerkosten hingewiesen und wurde damit abgewimmelt, er könnte das ja bei der Steuer abgeben.

    BITTE??


    Ich glaube das gerade nicht!

  • An der Schule meines Mannes gibt es jetzt sogar Bestrebungen, vermehrt sogar über das Wochenende auf Klassenfahrt zu gehen. Das findet bei nicht unerheblichen Teilen der jüngeren Kollegen große Zustimmung - weil es doch so nett sei, Zeit mit den Schülern zu verbringen. Mein Mann hat dann mal auf die Lehrerkosten hingewiesen und wurde damit abgewimmelt, er könnte das ja bei der Steuer abgeben.

    Da sind ja gleich zwei Unverschämtheiten in einer blöden Idee verpackt. Schriftliche Weisung abwarten/einfordern, remonstrieren, fertig.


    Wenn nicht klar ist, ob man die Kohle wiedersieht, sollte man auf keinen Fall etwas vorstrecken. Das würde ich auch verbindlich so erklären.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • a) Freiplätze dürfen in Bayern (soweit ich weiß) angenommen werden, wenn man sie angeboten bekommt. Einfordern darf man sie nicht.

    Die Rechtslage ist eindeutig. Sind Freiplätze für Lehrer ausgewiesen, dürfen diese die Lehrer annehmen. Sind Freiplätze nicht explizit für Lehrer oder Begleitpersonen ausgewiesen, dürfen diese nur dann für Lehrer verwendet werden, wenn das Schulforum dies genehmigt. Sonst müssen die Freiplätze auf alle Teilnehmer umgelegt werden.
    Freiplätze dürfen natürlich nicht im Vorfeld eingefordert werden.


    Leider hat bei uns das Schulforum diese Genehmigung generell abgelehnt.

  • Die Rechtslage ist eindeutig. Sind Freiplätze für Lehrer ausgewiesen, dürfen diese die Lehrer annehmen. Sind Freiplätze nicht explizit für Lehrer oder Begleitpersonen ausgewiesen, dürfen diese nur dann für Lehrer verwendet werden, wenn das Schulforum dies genehmigt. Sonst müssen die Freiplätze auf alle Teilnehmer umgelegt werden.Freiplätze dürfen natürlich nicht im Vorfeld eingefordert werden.


    Leider hat bei uns das Schulforum diese Genehmigung generell abgelehnt.

    Die Ablehnung bedeutet dann letztlich doch auch nur, dass sich der Dienstherr überlegen muss, wie er die Reisekosten der Lehrkräfte finanziert.

  • Warum zweifelst du das an? Das war Ergebnis einer offenen Diskussion und Abstimmung in der Konferenz.

    So wie ich das seit Jahren beobachte, findet man bei den neuen Lehrergenerationen eine zunehmend professionellere Einstellung zum Beruf, verglichen mit dem blauäugigen Idealismus der alten Zeit.


    Aber sicherlich spielt da auch die Mentalität im individuellen Lehrerkollegium.

  • Das ist aber in Unternehmen auch üblich. Man streckt vor und bekommt dann später Spesen wieder.

    Genau, aber die unternehmen zahlen es eben zurück, das sieht ja in der Schule oft anders aus.


    Ich bin froh, dass es "Freiplätze" bei unseren Klassentickets gibt, so ist eine Fahrt mit den ÖVP immer kostenlos für die Begleiter, wenn die Klasse das Klassenticket hat. Wobei es nun noch kompliziert wird, weil einige auch kostenlos mit dem Berlin-Pass fahren dürfen und das dann noch mehr Rechnerei bedeutet.

  • Gilt das wirklich auch für die reinen Übernachtungskosten? Ich hätte jetzt vermutet, dass die Unternehmen die Hotelzimmer buchen, bezahlen und fertig.

    DAs ist unterschiedlich, mein Mann musste gerade alles an Fahrtkosten auslegen, die Hotelkosten sind direkt gezahlt worden, als er in den USA war, hat er das alles selber vorschießen müssen und das dann erst später (glaube mit der übernächsten Abrechnung) wiederbekommen.

  • Die Ablehnung bedeutet dann letztlich doch auch nur, dass sich der Dienstherr überlegen muss, wie er die Reisekosten der Lehrkräfte finanziert.

    Das hat er ja. Und er hat das Geld für Fahrten in dem Umfang, den er für sinnvoll hält, eingeplant. Wer sind wir eigentlich, dass wir überlegen, wie man sich darüber hinaus noch Fahrten zusammentricksen kann?

  • Das ist aber in Unternehmen auch üblich. Man streckt vor und bekommt dann später Spesen wieder.

    In den einen ja, in den anderen nicht. Ist mir aber auch wurscht. Wie das in welchem Unternehmen läuft, würde mich interessieren, wenn ich da arbeiten würde. Ansonsten sollen die das machen, wie sie wollen. Ich bin jedenfalls nicht bereit, Geld vorzustrecken. Insbesondere, wenn der Schuldner sich vorbehält zu überlegen, ob der Kredit nicht doch ein Geschenk war.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Bayern, Realschule:


    Bei uns reicht der Etat für
    - Kennenlerntage 5. Klassen (2 Nächte)
    - Skilager 7. Klasse (5 Nächte)
    - Englandfahrt 8. Klasse (7 Nächte)
    - Frankreichfahrt 9. Klasse (5. Nächte)
    - Tage der Orientierung 9. Klasse (2 Nächte)
    - Studienfahrten 10. Klassen (4-5 Nächte)


    Wo sie uns vom Veranstalter angeboten werden, nehmen wir Freiplätze in Anspruch. Was wir halt nicht machen, sind sehr aufwändige und teure Fahrten (USA-Austausch, China o.ä.) wie ich sie schon an manchen Gymnasien gesehen habe; dafür würden die Kosten dann nicht reichen. Muss man aber m. E. mit Jugendlichen auch nicht unbedingt machen, es gibt im kostengünstig erreichbaren Europa genug zu entdecken...

  • Ich bin nicht bereit, für Ausflüge zu bezahlen, es reicht schon, wenn ich meine Freizeit dafür opfere.

    Ich will jetzt nicht den Korinthenkacker spielen und in der Sache hast du ja auch völlig recht (kein eigenes Geld in die Hand zu nehmen). Aber - in angemessenem Umfang - auch Klassenfahrten und Exkursionen zu begleiten, bedeutet eben nicht, die "Freizeit" zu opfern, sondern ist schlicht Teil des Jobprofils, s. LDO §4:


    "Die Teilnahme an Schülerfahrten (u. a. Schullandheimaufenthalten, Schul- und Studienfahrten, Fachexkursionen, Schülerwanderungen und Schulskikursen) oder an sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie deren Vorbereitung gehören zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkraft."


    Dass die Einhaltung der Arbeitszeitverordnung und eine angemessene Unterbringung und Verpflegung (vergleichbar mit Dienstreisen in der Wirtschaft) bei Klassenfahrten häufig nur bedingt gegeben sind, ist auch klar und wäre eine eigene Diskussion wert. Dass wir aber Fahrten begleiten (auf Kosten unseres Arbeitgebers) ist zumindest in BY nicht irgendwie "freiwillig", sondern eben Teil des Jobs.

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