Notengebung und Anwalt

  • Klar und natürlich habe ich mir ein bisschen in die Hose gemacht und dann die Note so geändert, wie die Eltern das haben wollten.


    ('Tschuldigung, aber es wirkt doch immer befremdlich, wenn jemand sich neu anmeldet, Ein-Satz-Antworten in beliebigen Themen abgibt und dann eine derartige Frage platziert.)

  • Habt ihr auch schon mal Schüler gehabt die mit Ihrem Anwalt gedroht haben zwecks der Notengebung

    Nöö. Aber "Mit dem Anwalt drohen" kann jeder. Erst einmal abwarten, ob da wirklich was kommt. Zudem: Gegen eine einzelne Note kann man keinen Widerspruch einlegen und schon gar nicht klagen, da kein Verwaltungsakt. Zudem wäre der Adressat immer die Schule, nie der einzelne Lehrer. Und außerdem haben Lehrkräfte bei der Notengebung einen weiten Ermessensspielraum, solange sie die "formalen" Vorschriften beachten. Also: Entspannen und zurücklehnen!


    Gruß !

  • Wie droht man eigentlich mit einem Anwalt? :gruebel:

    idR lautstark und mit einer reichlich großen Klappe, aber ebenso idr nix dahinter.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • ... die mit Ihrem Anwalt gedroht haben...

    ...und dann auch noch mit meinem :lach:


    @MissJones, lautstark schon, aber wo ist die Drohung? "Dann frage ich meinen Anwalt, wie meine Rechte sind" empfinde ich nicht als bedrohlich. Dann eher der boxerförmige Typ vormittags in meiner Tür, der mal eben was klären will :zahnluecke:

  • ...und dann auch noch mit meinem :lach:
    @MissJones, lautstark schon, aber wo ist die Drohung? "Dann frage ich meinen Anwalt, wie meine Rechte sind" empfinde ich nicht als bedrohlich. Dann eher der boxerförmige Typ vormittags in meiner Tür, der mal eben was klären will :zahnluecke:

    den empfinde ich ebensowenig als Drohung - höchstens als Aufwärmprogramm.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Habt ihr auch schon mal Schüler gehabt die mit Ihrem Anwalt gedroht haben zwecks der Notengebung

    Sehr selten bekommt man so etwas mal zu hören. Aber da ich als Lehrkraft ja verpflichtet bin, mich über die mit dem Beruf zusammenhängende Rechtslage zu informieren, kann ich da immer sehr ruhig herangehen. Bisher betraf so etwas immer nur einzelne Klausur- oder Zeugnisnoten und ich konnte entspannt antworten, dass der Anwalt dem Schüler sicher erklären wird, dass nur gegen Verwaltungsakte Rechtsbehelfe angewendet werden können. Und auch dann wird nicht inhaltlich geprüft, sondern nur ob alle Formalitäten stimmen. Übrigens auch sehr gut zu wissen ist, dass Anwälte als Vertretung eines Schülers in Disziplinarkonferenzen nichts zu suchen haben.

  • Habt ihr auch schon mal Schüler gehabt die mit Ihrem Anwalt gedroht haben zwecks der Notengebung

    Klar. War bisher immer heiße Luft. Die wenigsten wissen, wogegen sie Widerspruch einlegen können und wogegen nicht.
    Immer wieder lustig zu sehen.


    Selbst wenn ich mal eine Note für einen Widerspruch gegen eine Versetzungsentscheidung begründen müsste, sehe ich das gelassen:

    • Meine Noten sind gerichtsfest begründbar
    • Das Kind ändert sich nicht und kann dadurch auch nicht mehr. ;)
  • Mit dem Anwalt ist mir noch keiner angekommen...da blieb es bislang bei den Frustaussagen ala "Aber das ist doch ein Bewerbungszeugnis" oder "Sie verbauen mir meine Zukunft". Die Noten haben sich natürlich nicht geändert...ein Widerspruch hätte die gleichen Erfolgsaussichten.


    Wobei bei Taff letztens ein Bericht über die Zunahme der Widersprüche bzgl. vergebener Zeugnisnoten zu sehen war. In diesem hat eine Lehrerin (anonymisiert) zugegeben, dass Sie nachträglich die Kopfnote zum besseren geändert hat um sich den Stress zu ersparen. Dafür hatte ich nun überhaupt kein Verständnis, da die Note nicht einmal das Unterrichtsfach betraf.

  • Nö, aber das wäre mir schon lieber. Mir drohen die Schüler mit Schlimmerem als ehm Anwalt, wenn Noten Ihnen nicht passen.


    Übrigens kann man gegen einzelne Noten ab her bestimmten Stufe klagen, es endet nur nie mit einem Gewinn für den Schüler. Ansonsten kannst du den Kids/Eltern mitteilen, dass es sich um einen Verwaltungsakt, also Zeugnisnoten ab Klasse10 handeln muss, damit klagen überhaupt geht. Und selbst dann bist du bis 3,5 mit her 4 im Recht.da können Sie dir höchstens was, wenn du mit 3,49 ne 4 gibst.

  • Und selbst dann bist du bis 3,5 mit her 4 im Recht.da können Sie dir höchstens was, wenn du mit 3,49 ne 4 gibst.

    Du kannst auch mit 3,3 eine 4 geben - zumindest in Ba-Wü - oder positiv formuliert:
    Du kannst als Lehrer auch mit 3,7 noch die drei geben. Vielleicht war ein Test aus der Reihe schlechter ausgefallen, weil der/die Schüler/in an dem Tag trotz Krankheit in die Schule kam, um den Test mitzuschreiben.


    Oder du hattest den Verdacht, dass in einem Test "gecheatet" wurde, der Nachweis jedoch nur "halbgar" gelang, weil der Schüler bei der nachgeschobenen mündlichen Abfrage die Fragen nicht beantworten konnte ;-)
    Must du eben begründen können.



    Notenverordnung:
    "„Die Bildung der (Jahres)note ist nicht das Ergebnis einer rein arithmetischen Rechnung, sondern eine ganzheitliche, pädagogisch-fachliche Gesamtwertung“.


    Anwalt, was guggst du? Und wo?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Das unterstützt doch kein Schulleiter, oder?

  • Sollte eigentlich jeder SL untersützen, der sich mal mit Mathematik befasst hat.


    Angenommen:


    Es wurden zwei LKs geschrieben, beide mit jeweils 50 BEs.
    Schüler A hat beide Male 25 BEs, also zwei mal die Note 4, steht also glatt 4.
    Schüler B hat einmal 50 Punkte und einmal 0, der steht dann (6+1)/2=3,5.
    Schüler C hat einmal 32 BEs, das ist noch ne 4, und einmal 18 BEs, das ist ne 5. Steht also (4+5)/2=4,5


    Insgesamt haben aber alle 50/100 BEs.
    Stumpf das arithm. Mittel berechnen ist also fehlerbehaftet.

  • ohne Anwalt nichts. Zwischen 3,4 und 3,6 ist etwas Ermessensspielraum, den ich aus Prinzip und Selbstschutz nie ausreizen würde. Erst ab 3,50 gebe ich ne 4.

    Auch mit Anwalt passiert da nichts, da Einzelnoten i.d.R. absolut keinen Verwaltungsakt auslösen und damit der gerichtlichen Überprüfung entzogen sind. Im Übrigen ist es sinnlos, sich an einzelnen Nachkommastellen aufzuhängen, da Noten eh ordinal skalierte Daten sind und darauf die Bildung eines arithmetischen Mittelwerts unmöglich ist! Es reicht vollkommen aus (und ist notwendig), sich an den Wortbedeutungen der Noten zu orientieren. Die Ziffern "1" bis "6" sind nur Abkürzungen hierfür und keine Rechengrößen. Das würde deutlicher werden, wenn wir Noten A bis F geben würden.

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