Rechtsstreit mit Jugendherberge/Hotel?

  • Moin!


    Hatte schon mal jemand von euch Stress mit der Jugendherberge/dem Hotel?
    Uns wird gerade vorgeworfen, dass unsere Schüler Dinge beschädigt hätten, die wir unter normaler Abnutzung verbuchen würden. Das sagten wir bereits vor Ort. Nun wurde uns angekündigt, dass die Rechtsabteilung sich bei uns melden würde.
    Ich habe als Privatperson eine TripAdvisor Bewertung vorgenommen und sowohl die positiven als auch negativen Dinge benannt. Immerhin gab es zwei Sterne. Daraufhin wurd ich nun angeschrieben, dass man mich im 5stelligen Bereich auf Schadensersatz verklagen würde. Äh... Am liebsten hätte ich daraufhin den letzten Stern auch noch abgezogen und meine Bewertung dementsprechend geändert. Habe mich für die Löschung entschieden. Meine Lebenszeit ist zu wertvoll.
    Natürlich werde ich hier nicht öffentlich den Namen des Hotels nennen, sonst wird die Klage bestimmt auf einen 6stelligen Bereich erhöht.
    Wie seid ihr denn als Schule vorgegangen, wenn eure Schüler angeblich etwas kaputt gemacht haben? Wurde das an deren Haftpflicht weitergereicht?


    LG

  • Unsere Schüler haben in der Jugendherberge versehentlich eine Tür beschädigt -- wirklich aus Versehen und nicht mutwillig.


    Das ganze wurde vor Ort geklärt, eine Schadensmeldung geschrieben und wird jetzt über die Versicherung reguliert.

  • Wenn du mit solchen Dingen behelligt wirst, würde ich mich auf keine Diskussionen einlassen. Für die Außenvertretung sind Schulleitung und Rechtsabteilung verantwortlich.
    Den Vertrag mit der Unterkunft hast du ja auch nicht persönlich unterschrieben (hoffentlich).

  • ...dass unsere Schüler Dinge beschädigt hätten, die wir unter normaler Abnutzung verbuchen würden.

    Zum Beispiel?


    Oder anders gefragt: Würdest du eine derartige Beschädigung bzw. Abnutzung durch Gäste in deiner Privatwohnung auch akzeptieren?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Danke für eure Antworten. Ich warte nun erst mal ab, ob tatsächlich noch etwas nach kommt.

    Jedes Schreiben an die Schulleitung geben, Korrespondenz nur über die Schuladresse, prinzipiell jede eigene Äußerung ohne Schulleitungsauftrag konsequent verweigern.


    Dass du als Privatmensch ohnehin in dienstlicher Tätigkeit keine Verträge abschließt sondern nur im Auftrag der Schule durchführst, sollte ja ohnehin selbstverständlich sein.


    Zitat

    Ich habe als Privatperson eine TripAdvisor Bewertung vorgenommen und sowohl die positiven als auch negativen Dinge benannt.

    Einfach nicht tun. Wenn du als Lehrer eine Klassenfahrt durchführst, ist das eine Veranstaltung der Schule. Nach außen hin wird die Schule nur durch eine Person vertreten, auch, was öffentliche Aussagen angeht, die Schulleiterin.

  • Zum Beispiel?
    Oder anders gefragt: Würdest du eine derartige Beschädigung bzw. Abnutzung durch Gäste in deiner Privatwohnung auch akzeptieren?

    Kommt drauf an. Angenommen, ich hätte einen sehr alten Küchenstuhl und der bricht unter meinem Gast zusammen, dann würde ich ihm das sicherlich nicht anlasten. Oder wenn ihm ein oxydierter Fenstergriff beim Schließen in der Hand abbricht.

  • Daraufhin wurd ich nun angeschrieben, dass man mich im 5stelligen Bereich auf Schadensersatz verklagen würde. Äh...

    Äh zurück. Manchmal sind Herbergseltern schon seltsam. Falls ein Brief an dich kommt, diesen zurücksenden und um korrekte Adressatenangabe bitten und diese angeben
    XY-Schule
    über die Schulleitung an Jazzy 82
    Schulstraße
    Musterstadt


    Dann weiterleiten an die Rechtsabteilung des Regierungspräsidiums.
    Einzige Anwort: Ihre Anfrage habe ich der zuständigen Rechtsabteilung des Kultusministeriums übergeben.


    Sicher ist der Schaden für die Herbergseltern ärgerlich. Aber du hast den Schaden nicht verursacht.
    Fürs Protokoll und zur Absicherung: Mit den Schülern den Verlauf protokollieren lassen. Sollte ein Schüler eine mutwillige Sachbeschädigung begangen haben, muss der dafür gerade stehen.


    Was man daraus lernt: In der Einwilligungserklärung der Eltern zur Klassenfahrt sollte immer ein Passus stehen, in dem sich die Eltern verpflichten, für Schäden ihrer Sprößlinge zu haften.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Der Passus muss da nicht stehen, für vorsätzliche Schäden haften die Jugendlichen...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Der Passus muss da nicht stehen, für vorsätzliche Schäden haften die Jugendlichen...

    Schon richtig - aber wenn es die Eltern unterschrieben haben, wird die Schadensregulierung viel einfacher. Die sehen oft nicht ein, dass ihr Kind ab 7 Jahren für Schäden haftbar ist - auch für fahrlässige ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wenn es wirklich offensichtliche Schäden sind, die die Jugendlichen zu verantworten haben, dann haften diese auch dafür. Ansonsten könnte man nur probieren, dass mit der Jugendherberge ohne weiteren Stress zu klären.

    Wirst jung mit mir, ich alt mit dir, mit dir Berlin !

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