Beamtin auf Probe: Versetzung nach Elternzeit?

  • Hallo zusammen,


    ich bin Beamtin auf Probe an einer Grundschule in NRW.
    Ich habe schon das Forum durchstöbert und viele wichtige Infos gefunden, rund um das Thema Probezeit und Schwangerschaft.
    Danke dafür!


    Mich beschäftigt im Moment vor allem das Thema Versetzung während der Probezeit.
    Grundsätzlich ist es in NRW doch so, dass dies erst nach 3 Jahren möglich ist oder?


    Ich müsste nach der Elternzeit also noch fast 2 Jahre an meiner jetzigen Schule bleiben.
    Derzeit für mich unmöglich. Ich habe mich von Beginn an sehr unwohl dort gefühlt, hätte es aber "irgendwie" durchgezogen.
    Jetzt mit Baby im Bauch und später mit Kleinkind denke ich nur daran, wie ich dort wegkommen kann.


    Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen? Kann ich mich auch als Beamtin auf Probe online für eine Versetzung bewerben?


    Liebe Grüße
    Dina

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Du kannst mit der Rückkehr aus der Elternzeit versetzt werden unabhängig von der Probezeit - zumindest hat meine Frau vor zehn Jahren das durchbekommen. Das lag allerdings daran, dass wir zwischendrin umgezogen waren und somit der Anspruch auf wohnortnahen Einsatz die Versetzung ermöglich hat. .
    Ein Gespräch mit dem Schulrat / der Schulrätin ist hier aber sicherlich sinnvoll.

  • Danke für die Antworten.


    Das heißt, wenn die Schule bis 35 km entfernt ist, ist es egal wie lange ich in Elternzeit bin, ich komme auf jeden Fall wieder an diese Schule?

  • Welche Schulform denn?
    Auf meinem „Antrag“ auf Elternzeit konnte ich ankreuzen ob ich an meine Schule zurück will.


    Beim Babyschwimmen sagte jetzt eine Mutter die Regelung, dass man bei einem Jahr zurück kommt, wäre für Grundschulen gekippt worden, weil da die Besetzung teilweise so schlecht wäre. Sie geht davon aus versetzt zu werden. Ist aber halt nur Hören-Sagen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    nein, die Regelung sagt nur aus, dass du nach 365 Tagen keinen Anspruch auf deine Schule hast. Es heißt nicht, dass du unbedingt dahin zurückmusst.
    Wenn du innerhalb von 35 km wohnst, hast du keinen triftigen Grund, dich versetzen zu lassen, in dem Sinne, dass du gerne wohnortsnah eingesetzt werden möchtest, das bist du nämlich schon.

  • Ätzend...Diese Funktionalisierung des Nachwuchses! Du hättest ja auch dein Ref durchziehen können und dich dann schwängern lassen können!?
    An "Versehen" und "Überraschung" glaube ich nach deiner Schilderung der Situation nicht

  • Ätzend...Diese Funktionalisierung des Nachwuchses! Du hättest ja auch dein Ref durchziehen können und dich dann schwängern lassen können!?
    An "Versehen" und "Überraschung" glaube ich nach deiner Schilderung der Situation nicht

    Ätzend wenn Leute nicht richtig lesen können und dann stänkern. Im Ref ist hier niemand. Und danach lassen sich Reihenweise Leute nach der Elternzeit versetzen...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Oh ja stimmt! Da hatte ich wohl unsere Referendarin im Kopf, die sich "so weit weg" von ihrer Heimat auch nicht wohlgefühlt hat...also auch in einer Situation ist, aus der man erst mal nicht rauskommt! Sowas ist echt zweifelhaft...

  • Ätzend...Diese Funktionalisierung des Nachwuchses! Du hättest ja auch dein Ref durchziehen können und dich dann schwängern lassen können!?
    An "Versehen" und "Überraschung" glaube ich nach deiner Schilderung der Situation nicht

    Wieso willst du unbedingt ne Schwangere beleidigen, die du nicht kennst? Das hier ist ein Forum, in dem wir uns gegenseitig helfen! Ist doch schon schwer genug, während der Schwangerschaft in her miesen Arbeitssituation fest zu stecken!



    Was ist denn so schlimm an der Stelle, wenn ich fragen darf?

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