Darf man Gymasiallehrer auf Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe "Zwangsversetzen"

  • Hallo,


    ich habe ein Problem:
    Nach Ärger in meiner Schule speziell mit dem Schulleiter (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn) wurde ich zunächst mündlich auf eine andere Schule versetzt, was mich persönlich sehr trifft und ich werde dagegen Rechtsmittel einlegen. Meinen offiziellen Versetzungsbescheid habe ich aber noch nicht. Den offiziellen Grund weiß ich auch nicht, aber wird wohl dann da drin stehen.


    Ich bin Gymnasiallehrer und vorwiegend im Oberstufenunterricht an einer Gemeinschaftsschule eingesetzt und soll nun an eine Gemeinschaftsschule OHNE Oberstufe.
    Das entspricht weder meiner Ausbildung (Lehramt an Berufsschule -> Wechsel auf Gymnasiallaufbahn) noch dem, was ich in den letzten Jahren gemacht und getan habe. Ich persönlich empfinde das als eine Strafversetzung ohne irgendwelche Optionen, dort je wieder raus zu kommen. (und damit ebenfalls auch als Mobbing)


    Darf man das rechtlich überhaupt? Eine Versetzung muss doch immer eine amtsangemessene Stelle beinhalten.


    Ist ein Gymnasiallehrer an einer Schule ohne Oberstufe noch amtsangemessen beschäftigt?


    Danke für Informationen

  • Es ist eine Versetzung oder Umsetzung? Das macht schon einen großen Unterschied, was man dagegen machen kann.


    Wird das abstrakt-funktionelle Amt nicht geändert, was auch nicht der Fall ist, wenn man (Ober-)Studienrat bleibt, dann hat man schlechte Karten.

  • Na, den Personalrat brauche ich nicht zu fragen, die haben sich bereits als untätig erwiesen.


    Aber zwischen "kein Anrecht auf Oberstufe eingesetzt zu werde" zu "es gibt überhaupt keine Oberstufe" ist doch ein Unterschied, oder?


    Mich würde es jedenfalls ungemein stören, gerade weil ich von der Ausbildung eben Sek II Lehrer bin.

  • Na, den Personalrat brauche ich nicht zu fragen, die haben sich bereits als untätig erwiesen.


    Aber zwischen "kein Anrecht auf Oberstufe eingesetzt zu werde" zu "es gibt überhaupt keine Oberstufe" ist doch ein Unterschied, oder?


    Mich würde es jedenfalls ungemein stören, gerade weil ich von der Ausbildung eben Sek II Lehrer bin.

    Es gibt nicht wenige ausgebildete Gymnasiallehrkräfte auch an Gesamt- und Gemeinschaftsschulen ohne Sekundarstufe II. Warum auch nicht? Nur weil man die entsprechende Fakultas hat, muss man nicht so eingesetzt werden. Solange das Statusamt gleich bleibt, sehe ich hier keinen grundsätzlichen Hinderungsgrund. Spannend dürfte natürliche die Begründung der Versetzung sein.

  • Na, den Personalrat brauche ich nicht zu fragen, die haben sich bereits als untätig erwiesen.


    Aber zwischen "kein Anrecht auf Oberstufe eingesetzt zu werde" zu "es gibt überhaupt keine Oberstufe" ist doch ein Unterschied, oder?


    Mich würde es jedenfalls ungemein stören, gerade weil ich von der Ausbildung eben Sek II Lehrer bin.

    Du hast geschrieben "Ausbildung (Lehramt an Berufsschule -> Wechsel auf Gymnasiallaufbahn)", insofern bist Du ja nicht (nur) Sek II Lehrer.


    Ohne diesen Wechsel hättest Du womöglich keine Lehrbefähigung für die Sek I* und wärst verschont.



    *in BW müsstest Du als originär Beruflicher z.B. eine zusätzliche Lehrprobe in/für die Unterstufe absolviert haben, die im beruflichen Schulwesen nicht möglich ist.


  • Es gibt nicht wenige ausgebildete Gymnasiallehrkräfte auch an Gesamt- und Gemeinschaftsschulen ohne Sekundarstufe II. Warum auch nicht?


    Das würde mich persönlich nicht zufrieden stellen und unterfordern - um es mal vorsichtig auszudrücken. In den letzten Jahren habe ich verstärkt Oberstufenphysik unterrichtet und mir ein immenses Fachwissen angeeignet. Es wäre einfach Perlen vor die Säue. Zudem habe ich mir Materialien angeschafft, die ich in der Sek 1 nicht mehr verwenden kann.


    Ich empfinde den Wechsel in eine Gemeinschaftsschule ohne Sek 2 als Strafe.


    Den Wechsel von Berufsschullehramt -> Gymnasiallehramt habe ich aus diesem Grund eben nicht gemacht um Gefahr zu Laufen, ohne Oberstufe dazustehen.


    Natürlich unterrichte ich auch Sek 1, aber die Mischung macht es dann doch.


    "Nurweil man die entsprechende Fakultas hat, muss man nicht so eingesetzt
    werden. Solange das Statusamt gleich bleibt, sehe ich hier keinen
    grundsätzlichen Hinderungsgrund. Spannend dürfte natürliche die
    Begründung der Versetzung sein."


    Ich bin unzufrieden und möchte mir meine Schule gerne selbst aussuchen, bzw. eigentlich gar nicht meine aktuelle Schule verlassen. Vor allem auch nicht von heute auf morgen.


    Wie gesagt, eine Begründung kenne ich nicht noch nicht.


    Hinzu kommt ja noch, dass man mir eine Schule 90 km von meiner Zweitwohnung angedreht hat, die zwar näher an meinem Erstwohnsitz liegt, aber die Zweitwohnung hatte schon einen familiären Hintergrund und daher wollte ich nicht dauerhaft zu meinem Erstwohnsitz.


    Alles Mist...

  • Es wäre einfach Perlen vor die Säue

    Arbeite mal an deiner Einstellung... Schule ist kein Wunschkonzert. Vielleicht gibt es ja dienstliche Gründe für deine Versetzung. Und ein Schulleiter wird in diesem Fall denjenigen auswählen, auf den er am ehesten verzichten kann...


    So ist das Leben.


    Gruß !

  • Eine Umsetzung kann auch auf Dauer sein und innerhalb der gleichen Regierungsbezirk = innerhalb derselben Behörde.



    Eine solche Umsetzung ist mitbestimmungspflichtig, dagegen kann man aber nichts machen, weil es im Gegensatz zu einer Versetzung kein Verwaltungsakt ist.


    Die Sache, die da gelaufen ist, muß schon heftig sein ...


  • Das würde mich persönlich nicht zufrieden stellen und unterfordern - um es mal vorsichtig auszudrücken. In den letzten Jahren habe ich verstärkt Oberstufenphysik unterrichtet und mir ein immenses Fachwissen angeeignet. Es wäre einfach Perlen vor die Säue.

    Hast du das Fach garnicht studiert? Wie kann es sein, dass dich das eine fachlich unterfordert und das andere nicht?

  • Ich bin unzufrieden und möchte mir meine Schule gerne selbst aussuchen, bzw. eigentlich gar nicht meine aktuelle Schule verlassen. Vor allem auch nicht von heute auf morgen.

    Zumindest für den Fall, dass du Beamter sein solltest, wirst du hier einen der deutlichen Nachteile des Beamtenverhältnisses miterleben: Der Dienstherr entscheidet, wo gerade Bedarf ist und wo er Leute einsetzen muss. Anschließend entscheidet der Dienstherr nach gewissen Kriterien, wen er dort einsetzt. Handelt es sich nun wirklich um eine Versetzung oder um eine Abordnung oder Umsetzung? Falls eine Versetzung vorliegen sollte, wäre diese dann zulässig, wenn sie zumutbar (keine besonderen (!) Härten stehen entgegen), du zum neuen Amt befähigt bist (Sek I Unterricht kannst du ja erteilen), das zugewiesene Amt mit mind. der gleichen Besoldung verbunden ist (und das heißt "amtsangemessene Beschäftigung") und die Versetzung aus dienstlichen Gründen gerechtfertigt ist (Ausgleich von Personallücken, Beteiligung des Beamten an Spannungsverhältnissen an der Dienststelle usw.). Rechtsmittel gegen eine Versetzung wären möglich, haben aber keine aufschiebende Wirkung.

  • Moment, hier müssen wir ein wenig durchsortieren.


    Ich habe für die Gymnasialstufe nur ein Fach(!), da mein zweites Fach eben nur für die Berufsschule angeboten wird. Und das hat auch mit meiner Einstellung nichts zu tun. Ich erlebe hier Mobbing in der Reinkultur gegen meine Person.


    Und mitten im Schuljahr eine Versetzung/Umsetzung zu machen, muss schon heftige Gründe habe? Ja, aber die liegen eben nicht vor.Es ist also keine Entscheidung/Feststellung gegen meine Person getroffen worden, keine staatsanwaltlichen Ermittlungen/Gerichtsverfahren - eben nichts! ICH habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meinen Schulleiter eingereicht.


    Und wo Bedarf ist, mag sein: Hat meine Schule auch. Ich bin dort der einzige Physik-Lehrer mit Oberstufen Fakulta und zudem habe ich noch eine Referendarin, die jetzt auch in der Luft hängt.

  • Zumindest für den Fall, dass du Beamter sein solltest, wirst du hier einen der deutlichen Nachteile des Beamtenverhältnisses miterleben: Der Dienstherr entscheidet, wo gerade Bedarf ist und wo er Leute einsetzen muss. Anschließend entscheidet der Dienstherr nach gewissen Kriterien, wen er dort einsetzt. Handelt es sich nun wirklich um eine Versetzung oder um eine Abordnung oder Umsetzung? Falls eine Versetzung vorliegen sollte, wäre diese dann zulässig, wenn sie zumutbar (keine besonderen (!) Härten stehen entgegen), du zum neuen Amt befähigt bist (Sek I Unterricht kannst du ja erteilen), das zugewiesene Amt mit mind. der gleichen Besoldung verbunden ist (und das heißt "amtsangemessene Beschäftigung") und die Versetzung aus dienstlichen Gründen gerechtfertigt ist (Ausgleich von Personallücken, Beteiligung des Beamten an Spannungsverhältnissen an der Dienststelle usw.). Rechtsmittel gegen eine Versetzung wären möglich, haben aber keine aufschiebende Wirkung.

    Stimmt ja alles:
    Nur warum werde ich nicht in diesem Verfahren gefragt?


    Und ja: Ich bin an Spannungsverhältnissen an der Dienststelle beteiligt. Aber die sind nicht offiziell "festgestellt". Das ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meinen Schulleiter eingereicht habe, ist kein Spannungsverhältnis.


    Es hat auch nie ein Vermittlungsgespräch seitens der Schulleitung / Ministerium gegeben ... Also ein Spannungsverhältnis aus heiterem Himmel?


    Das vielleicht mein Schulleiter E-Mails an Kollegen schreibt oder Einfluss auf andere Personen nimmt, um mich schlecht dastehen zu lassen, ist ja nicht meine Schuld.


    Ich werde auch auf jeden Falls Rechtsschutz beantragen, damit die Versetzung aufgeschoben wird.

  • In den letzten Jahren habe ich verstärkt Oberstufenphysik unterrichtet und mir ein immenses Fachwissen angeeignet. Es wäre einfach Perlen vor die Säue.

    Immer wieder schön, wenn man sieht, wie Kollegen ihre Schüler respektieren...


    Zitat

    Das ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meinen Schulleiter eingereicht habe, ist kein Spannungsverhältnis.

    Ähm. Doch, das ist es. Angenommen, Eltern würden dir gegenüber Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, würdest du das Verhältnis zu denen auch als "spannungsfrei" bezeichnen? Nimmst du tatsächlich an, dass ein Schulleiter jemanden aus seinem Kollegium, der ihn mit einer Dienstaufssichtsbehörde überzieht, nicht mit den ihm zu Verfügung stehenden Mitteln aus seiner Schule inhauskomplimentieren wird? Das wäre ziemlich naiv...

  • Ich deke mal, "EinLehrer" hatte die illusorische Vorstellung, wenn er - alleine - eine DAB schreibt, würde der Schulleiter irgendwie "entsorgt"... Tja, ist andersrum eben "einfacher". Da hättest du dir schon Unterstützung im Kollegium suchen müssen. Wenn du da alleine stehst, und der Rest kommmt mit dem SL klar, na, dann gehst eben du, weil - wer sagt denn, ob die mit einem neuen SL alle klarkämen?
    Wenn du wirklich der einzige bist, der Sek II Physik unterrichten kann, sollte der SL aber "im Austausch" jemanden erhalten, der das auch kann. Oderer lässt es drauf ankommen, und deine Referendarin bekommt mächtig "Spaß".


    Sieh es doch einfach positiv... du bekommst das gleiche Geld, bist den SL, mit dem du Probleme hast, los, brauchst dich nicht um Abiturprüfungen zu kümmern, weil die dort nicht vorkommen...
    gefällt dir nicht?
    Dann hast du wohl was falsch gemacht.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ich würde dieses Problem mit einem Anwalt meines Vertrauens und nicht in aller Öffentlichkeit klären.

  • Ich kann hier zur Sache nichts beitragen, möchte aber doch einmal anmerken, dass ich den Tonfall bzw. die Botschaft ("selbst Schuld, du Naivchen!") einiger der letzten Posts wirklich erschreckend und völlig unangebracht finde.


    Sollte es wirklich so sein, dass EinLehrer wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Schulleiter (straf-) versetzt wird, stimme ich ihm zu: Das ist Mobbing/Bossing! Es kann doch nicht sein, dass man keinerlei Möglichkeit hat, gegen Dienstvergehen des Vorgesetzten vorzugehen, ohne Gefahr zu laufen, seine eigene berufliche Laufbahn zu beeinträchtigen.
    Wenn ein Schüler sich über mich beschwert, endet das auch nicht darin, dass der Schüler der Schule oder Klasse verwiesen wird, sondern es finden (hoffentlich) konstruktive Gespräche zwischen mir, ihm und einem meiner Vorgesetzten statt, in denen das Problem besprochen und idealerweise gelöst wird. Ich habe deswegen aber kein Recht, ihm das Leben schwer zu machen, und wenn ich es doch täte hätte ich Unrecht und nicht der Schüler "selber Schuld". Dasselbe sollte unter Schulleitern und Lehrern ebenfalls gelten.


    Ich würde mich an deiner Stelle ebenfalls schnellstens von einem Fachanwalt (Gewerkschaft? DBB?) beraten lassen. Viel Glück!

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Ich werde auch auf jeden Falls Rechtsschutz beantragen, damit die Versetzung aufgeschoben wird.

    Noch einmal: Rechtsbehelfe gegen eine Versetzung haben keine aufschiebende Wirkung.

    Ich kann hier zur Sache nichts beitragen, möchte aber doch einmal anmerken, dass ich den Tonfall bzw. die Botschaft ("selbst Schuld, du Naivchen!") einiger der letzten Posts wirklich erschreckend und völlig unangebracht finde.


    Sollte es wirklich so sein, dass EinLehrer wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Schulleiter (straf-) versetzt wird, stimme ich ihm zu: Das ist Mobbing/Bossing! Es kann doch nicht sein, dass man keinerlei Möglichkeit hat, gegen Dienstvergehen des Vorgesetzten vorzugehen, ohne Gefahr zu laufen, seine eigene berufliche Laufbahn zu beeinträchtigen.
    Wenn ein Schüler sich über mich beschwert, endet das auch nicht darin, dass der Schüler der Schule oder Klasse verwiesen wird, sondern es finden (hoffentlich) konstruktive Gespräche zwischen mir, ihm und einem meiner Vorgesetzten statt, in denen das Problem besprochen und idealerweise gelöst wird. Ich habe deswegen aber kein Recht, ihm das Leben schwer zu machen, und wenn ich es doch täte hätte ich Unrecht und nicht der Schüler "selber Schuld". Dasselbe sollte unter Schulleitern und Lehrern ebenfalls gelten.


    Ich würde mich an deiner Stelle ebenfalls schnellstens von einem Fachanwalt (Gewerkschaft? DBB?) beraten lassen. Viel Glück!

    Die Ausgangsfragen von EinLehrer waren nun einmal ob eine solche Versetzung erfolgen darf unter Bezug auf Amtsangemessenheit und fehlendem Einverständnis. Und das darf sie in der Regel. Ob man dagegen erfolgreich vorgehen kann, wird entscheidend von der offiziellen Begründung abhängen. Wir wissen von der zugrunde liegenden Situation auch fast nichts. Es klingt aus dem Eröffnungsthread aber heraus, dass nicht einfach nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Raum steht, sondern da mehr gelaufen ist. Das weiß EinLehrer aber sicher besser.

Werbung