Beurlaubung/Entlassung

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor einiger Zeit beschlossen, dass ich nicht mehr länger als Lehrerin arbeiten möchte. In den vergangenen 18 Monaten habe ich daher parallel zur Arbeit ein Fernstudium absolviert und nun steht der Wechsel in die freie Wirtschaft an.
    Bisher dachte ich, ich könnte mich erstmal beurlauben lassen, sodass ich noch ein wenig Sicherheit habe, falls etwas schief gehen sollte.


    Aufgrund des Lehrermangels, kann ich wohl nicht mit der Genehmigung des Antrags rechnen, sodass ich dann die Entlassung beantragen müsste. Grundsätzlich ist das auch gar kein Problem, da ich definitiv nicht in die Schule zurück möchte.
    Nun habe ich dazu ein paar Fragen:


    1. Kennt sich jemand mit dem Verbleib der Pensionsansprüche aus? Bisher habe ich gelesen, dass es in u.a. in Niedersachen etwas positiver aussieht als in anderen Bundesländern.
    2. Kann ich die Entlassung tatsächlich nur zum Halbjahr und Schuljahresende beantragen? So verstehe ich es auf den entsprechenden Seiten, meine hier aber etwas anderes gelesen zu haben.
    3. Dürfte ich im Falle einer genehmigten Beurlaubung in dieser Zeit einen anderen Job fernab der Schule ausüben?


    4. Hat jemand sonst noch Tipps zu dem Thema?


    Vielen Dank und viele Grüße


    Andrea

  • Zu Frage 2:
    http://www.besoldung-niedersac…beamtengesetz_paragraf_38


    Zu Frage 3:
    http://www.extra.formularservi…NDANTID=5&FORMUID=030_061
    Siehe Seite 4 "Nebentätigkeiten"


    Zu Frage1:
    https://www.nlbv.niedersachsen…herung-seite-1-68448.html



    Zu Frage 4:
    Überlege Dir gut, ob Dein Leidensdruck so groß ist, dass Du nicht nur aus der Schule sondern auch aus dem Beamtenverhältnis raus möchtest.
    Ggf. kann man auch Jobs bei der Landesschulbehörde oder den lokalen Verwaltungsstellen finden.
    Überlege Dir auch ferner, wie Du Dich konkret beurlauben lassen möchtest. Geht es hier um Urlaub aus familiären Gründen oder um Urlaub ohne Dienstbezüge?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Keine Ahnung, wie das in Niedersachsen ist, aber in den Bundesländern, in denen ich mich ein wenig auskenne, darf man während einer Beurlaubung nicht so ohne weiters eine andere Tätigkeit ausführen.

  • Wenn du dir wirklich sicher bist, könntest du formulieren im Antrag auf "Beurlaubung, hilfsweise Entlassung". Damit wäre dann klar, dass ein einfaches Ablehnen des Antrags nicht dazu führen wird, dass du weiterhin der Schule zur Verfügung stehst. Dem Lehrermangel wäre mit der Verweigerung deines Wunsches also nicht geholfen...

  • Vielen Dank für die Antworten.



    §38 würde ich so interpretieren, dass ich auch jetzt (anders als bei de Beurlaubung ohne Bezüge) den Antrag auf Entlassung stellen könnte, um bspw. zum Halbjahr entlassen zu werden. Für den Antrag gibt es also keine Frist, nur vermutlich wird man bis zum Ende des Halbjahres oder Ende des Schuljahres im Dienst bleiben müssen?!



    LG

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