Bundesarbeitsgericht: Dienstreisen sind Arbeitszeit

  • Wir bekommen null € für Klassenfahrten. Selbst bei den Reisekosten sieht es trüb aus. Wir sollen die Freiplätze nehmen.
    Also, ich habe regelmäßig mehr Ausgaben und mehr Arbeit bei einer Klassenfahrt.

    Den Betrug mit den angeblichen Freiplätzen, die ja nur eine Umlage auf die Schüler bzw. Eltern darstellen, haben wir neulich erst diskutiert. Was heißt ihr "sollt" die nehmen? Ich halte die Annahme von freiplätzen nicht für legitim, auch wenn es im jeweiligen Bundeland rechtes ist. Wenn kein Geld dafür da ist, gibt es eben keine Fahrt. Privates Geld gebe ich dafür nicht her, auch nicht als zinsloses Darlehen für meinen Dienstherren.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Mir hat mal jemand erzählt, der im Hamburger Airbus-Werk arbeitet, dass er, wenn er ins Bremer Werk muss, um da etwas zu erledigen, dass er das selbstverständlich während seiner Arbeitszeit macht. D.h. er fährt morgens vom Hamburger Werk los und nachmittags wieder zurück von Bremen nach Hamburg. Alles innerhalb der Arbeitszeit. Da wird keine unbezahlte Minute geopfert. Das ist für die ganz selbstverständlich.


    Da wird einem ganz anders, wenn man sich mal Fälle von Kollegen ansieht, die wirklich mehrere Stunden (!) in der Woche unbezahlt zwischen 2 Schulen an einem Tag wechseln müssen. Das hat ja nichts mit dem normalen Hin- und Rückweg zur Arbeit zu tun.

  • @O.Meier


    Wenn wir die nicht nehmen können wir nicht fahren. Wir müssen vorher Unterschreien, dass wir auf Kostenerstattung verzichten. So isses.

  • Wenn wir die nicht nehmen können wir nicht fahren.

    Dann fahrt ihr eben nicht. Einfach.

    Wir müssen vorher Unterschreien, dass wir auf Kostenerstattung verzichten.

    Gab es in NRW auch mal, wurde gerichtlich kassiert. Ich habe den Passus auf dem Formular aber durchgestrichen.

  • Es ist doch ganz einfach: Wenn man keine Klassenfahrten machen will, lässt man es einfach. Keiner kann einen dazu zwingen. Schon gar nicht zu mehrtägigen Fahrten ins Ausland.


    Und wenn man gerne Klassenfahrten macht, aus welchen Gründen auch immer, dann wird man Mittel und Wege finden, mit den Widrigkeiten umzugehen.

  • Es ist doch ganz einfach: Wenn man keine Klassenfahrten machen will, lässt man es einfach. Keiner kann einen dazu zwingen. Schon gar nicht zu mehrtägigen Fahrten ins Ausland.


    Und wenn man gerne Klassenfahrten macht, aus welchen Gründen auch immer, dann wird man Mittel und Wege finden, mit den Widrigkeiten umzugehen.

    Stimmt leider so nicht. Bei uns sind die Fahrten im Schulprogramm verankert. Und finden immer zum gleichen Zeitpunkt statt für alle Klassen: die Woche vor den Herbstferien, unsere sogenannte "Projektwoche". Allerdings auch nicht jedes Jahr, in der Sek I sogar nur in 7 und 10. Es trifft einen also nur alle 3 Jahre.

  • Stimmt leider so nicht. Bei uns sind die Fahrten im Schulprogramm verankert. Und finden immer zum gleichen Zeitpunkt statt für alle Klassen: die Woche vor den Herbstferien, unsere sogenannte "Projektwoche". Allerdings auch nicht jedes Jahr, in der Sek I sogar nur in 7 und 10. Es trifft einen also nur alle 3 Jahre.

    Das stimmt so sehr wohl. Was will die SL denn tun, wenn du sagst, du kannst nicht fahren... Nix. Weil sie dich eben nicht zwingen kann....

  • @MrsPace


    Du musst zwischen der rechtlichen und der "individuellen" Ebene unterscheiden. Die Teilnahme und Organisation von Klassenfahrten gehört zu den dienstlichen Pflichten einer Lehrkraft.
    Zwingen ist so eine Sache. Wenn Du jetzt womöglich anführst, dass man sich dann krank melden sollte, dann fände ich diese Vorgehensweise ein Armutszeugnis.


    Das Dienstrecht sieht offiziell folgendes vor:


    (Hervorhebung durch mich)


    Vielleicht sollte man dann von pauschalen Aussagen wie "niemand kann Dich zwingen" Abstand nehmen, weil sie einmal in die Tat umgesetzt in NRW einen Vertoß gegen die Dienstordnung darstellen würden.
    Unabhängig davon kann die Schulleitung sehr wohl einer hier "bockigen" Lehrkraft auf ihre ganz eigene Art und Weise auf die Füße treten - und das ganz legal. Hoegg hat das in seinem Buch "Schulrecht für schulische Führungskräfte" sehr anschaulich beschrieben.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • @Bolzbold Wie kommst du bitte zu so einer Unterstellung?!


    Wenn ich zuhause einen Säugling und ein Kleinkind habe, wird jede SL verstehen, dass ich da nicht mehrere Tage mit einer Klasse ins Ausland fahren kann.


    Und wie gesagt, zwingen kann mich niemand. Und es sicher nicht im Interesse der SL mich zu zwingen...

  • Wenn ich zuhause einen Säugling und ein Kleinkind habe, wird jede SL verstehen, dass ich da nicht mehrere Tage mit einer Klasse ins Ausland fahren kann.

    Auch wenn du nicht mich gefragt hast, würde ich sagen:
    Du hast nicht 40 Jahre lang einen Säugling zu Hause haben. Dein ganzes Lehrerleben Klassenfahrten zu verweigern stelle ich mir sinnlos und schwierig vor.

  • @MrsPace


    In der Tat wird Dich wahrscheinlich kein Schulleiter mit Säugling und Kleinkind auf Klassenfahrt zwingen. Ich habe in den Wochen nach der Geburt meines dritten Kindes auch nicht die Studienfahrt mitgemacht. Mein SL war da sehr verständnisvoll. Von solchen Situationen bin ich auch nicht ausgegangen. Da würde jedem Schulleiter nicht nur von der betroffenen Kollegin extremer Gegenwind ins Gesicht wehen. (Wenn die Gleichstellungsbeauftragte, der Lehrerrat und der Personalrat dann noch mitziehen...)


    Die "Unterstellung", von der Du sprichst, speist sich aus Deiner aus meiner Sicht etwas martialisch klingenden Rhetorik bezüglich des Zwingens.
    Die Schulleitung wird Dich wie gesagt niemals "zwingen". Auch für die Schulleitung gilt ADO §1.


    Was sie aber tun kann, ist, das im Hinterkopf zu behalten und Dich beispielsweise in drei Jahren anweisen, auf Klassenfahrt zu gehen. Teilzeitkräfte müssen dies ja nur in größeren Abständen im Vergleich zu den Vollzeitkräften. Du wirst diesen Teil Deiner dienstlichen Pflichten nicht mit einem Wisch beseitigen können.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Und wenn sie mich anweisen und ich „Nein.“ sage? Was passiert mir dann? Nichts. Vielleicht ein Vermerk in der Dienstakte...


    Wir haben Kolleginnen und Kollegen, die verweigern sich seit Jahren allem was über das normale Tagesgeschäft hinausgeht. Klassenfahrten, Projekttage, Tag der offenen Tür, etc. Und sie kommen wunderbar damit durch, d.h. irgendwie muss es gehen.

  • Es soll ja tatsächlich Kollegen geben, die gerne fahren. Manchmal klären sich ja Dinge von allein...
    Generell: kann die SchuKo Klassenfahrten eigentlich ganz abwählen?

  • Mal eine gewagte Frage, aber sind mehrtägige Klassenfahren, die nicht entsprechend vergütet werden, mit dem geltenden Arbeitsrecht vereinbar? In keinem anderen Beruf kann man "mal eben" mit dem Verweis auf Dienstpflicht pauschal die Rechte der Arbeitnehmer beschneiden, weswegen ich es bezeichnend fände, wenn das bei Lehrern einfach so erwartet wird. Wir haben öfters mal Gäste aus dem Ausland, die für ein regional bedeutsames Unternehmen arbeiten, und wenn sie in Deutschland sind, wird selbstverständlich der gesamte Aufenthalt mitsamt aller anfallenden Spesen übernommen. Wenn also Lehrer gezwungen werden, Klassenfahrten durchführen zu müssen, dann darf dies nicht zu ihrem (finanziellen) Nachteil ausgelegt werden, weswegen ich Mrs. Paces Ausführungen schon verstehen kann.

  • Mrs Pace: Mich hat mit 2 Säuglingen zu Hause auch niemand gezwungen, auf Klassenfahrt zu gehen. Aber meine Kinder sind jetzt 10, da kann ich wohl schlecht sagen, ich könnte nicht mal 3 oder 5 Tage von zu Hause weg. Ich musste meine erste Klassenfahrt nach der Geburt der Kinder vor 3 Jahren machen, da waren sie 7 (!). Zuvor musste ich einmal für eine (!) Nacht ganz in die Nähe und habe eine andere Teilzeitkollegin abgelöst. Ins Ausland musste ich noch nie. Unsere Abschlussfahrten dürfen wir nämlich selber planen und es gibt durchaus schöne Ziele in Deutschland. Ich bin gerade vor einer Woche aus Hamburg zurückgekehrt. War eine tolle Fahrt. Wenngleich auch anstrengend, keine Frage.


    Aber mal was Anderes: An meiner Schule fahren ALLE 10. Klassen schon seit Beginn der Schule (fast 30 Jahre) in der Woche vor den Herbstferien auf Klassenfahrt / Abschlussfahrt. Und da soll ich das meiner Klasse als Klassenlehrerin verweigern??? Das wäre schon arg fies und Ersatzlehrer gibt es nicht, weil eben alle zu der Zeit im Einsatz sind. Dann wäre meine Klasse die erste und einzige, die keine Abschlussfahrt macht. Bestimmt gut fürs Klassenklima. Und für das Verhältnis zur Schulleitung.
    Echt, da reiße ich mich lieber alle 6 Jahre mal zusammen. Und plane eine Fahrt in D.

  • Soweit ich weiß unterscheidet sich die rechtliche Seite von Bundesland zu Bundesland (wie immer).


    In Niedersachsen beispielsweise sind Klassenfahrten keine Dienstpflicht, da kann man sich dem verweigern (was viele ja auch getan haben bei der Angelegenheit mit der 1 Stunde Mehrarbeit).


    Bevor ihr euch also rumstreitet: Bitte immer an die Kleinstaaterei hier denken!

  • Ich bin an eine andere Dienststelle teilweise abgeordnet. Da mein Weg zur Schule ca. 5 Minuten beträgt, ich dann aber an der Schule vorbeifahre und weitere 30 Min länger zur nächsten Dienststelle fahren muss, ist das natürlich für mich Dienstzeit. Ich habe also eine Stunde Fahrtzeit mehr, die ich als Dienstzeit berechne.


    Schön, dass das nun auch rechtlich geklärt ist, auch wenn ich es schon immer so gehandhabt habe.


    Klassenfahrten: Da wird's natürlich jetzt interessant. Auch wenn as Urteil nicht direkt Klassenfahrten genannt hat, ist der Dienstherr jetzt am Zug, einen Erlass oder ähnliches zu verfassen, wie mit den Überstunden umgegangen werden sollte. Am BK ist es zum Teil so, dass man über das Wochenende fährt, da die Schüler nur 2 Schultage haben. Da planen wir gern, dass wir zB Donnerstag losfahren und Sonntag zurückkommen. Das liegt also eindeutig außerhalb der normalen Dienstzeit. Ob wir das demnächst nicht mehr genehmigt bekommen?


    Ich fahre in dieser Konstellation übrigens nur mit ausgewählten Klassen, mit denen ich einen guten Draht habe. Bisher war ich in 8 Jahren 3 Mal weg. Jedesmal hat es mir viel Spaß gemacht und ich habe viel gesehen, also auch ein bißchen Privatvergnügen gehabt, auch wenn andere das hier anders sehen. Zudem hat man in solchen Klassen erfahrungsgemäß bessere Ergebnisse in den Abschlussprüfungen. Die Orga wird komplett von der Klasse übernommen und ich fahre mit einem Kollege, mit dem ich privat auch einen guten Draht habe. Für mich ist das also in Ordnung, wenn ich ein Wochenende opfere, aber wie gesagt: Da muss es mit der Klasse einfach passen.

  • Mrs Pace hat m.W. gar keine Kinder ub

    Ich bin an eine andere Dienststelle teilweise abgeordnet. Da mein Weg zur Schule ca. 5 Minuten beträgt, ich dann aber an der Schule vorbeifahre und weitere 30 Min länger zur nächsten Dienststelle fahren muss, ist das natürlich für mich Dienstzeit. Ich habe also eine Stunde Fahrtzeit mehr, die ich als Dienstzeit berechne.


    Schön, dass das nun auch rechtlich geklärt ist, auch wenn ich es schon immer so gehandhabt habe.


    ...

    Hast du dafür weniger Unterrichtsverpflichtung oder was hast du von dieser Berechnung? Lehrer können doch eh nie rechnen wie andere Arbeitnehmer.

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