Bundesarbeitsgericht: Dienstreisen sind Arbeitszeit

  • Bei Teilzeitkräften ist das in der Tat so eine Sache. Das ist in der Regel dadurch ein "Verlustgeschäft", dass der Normaufwand bei Vollzeit- wie bei Teilzeitkräften in vielen Bereichen gleich hoch ist, dass er bei Teilzeitkräften stundenmäßig stärker "reinhaut".

    Das ist nicht nur bei Teilzeitkräften so.


    • Wie sieht es mit Teilzeit-Abordnungen aus? Wenn man da dann an mehreren Schulen ist und natürlich an allen Schulen diese Zusatzveranstaltungen mitmachen muß?
    • Was ist, wenn man als Nebenfach-Lehrer in jeder Klasse nur eine Einzelstunde hat und entsprechend 20 Klassen quer durch alle Bildungsgänge und natürlich auch auf die Konferenzen aller Bildungsgänge muß?

  • Das sehe ich auch so.


    Natürlich weiß ich, dass die pauschal angerechnete Vor- und Nachbereitungszeit für Unterrichtsstunden und alles andere fraglich ist. Es ist eben eine pauschale Regelung. Ein Anfänger braucht wesentlich mehr Vor- und Nachbereitungszeit; bei einem "alten Hasen" reduziert sich das erheblich. (Dennoch wird sie bei ihm nicht gekürzt.) Der eine Klassenlehrer hat wegen schwieriger Schüler ständig "Mehrarbeit" (Elterngespräche, Klassenkonferenzen etc.), der andere hat das womöglich in diesem Umfang nicht. Dennoch wird ihm sein Gehalt nicht gekürzt. Vor den Ferien haben alle Klassenlehrer jede Menge Arbeit mit dem Schreiben der Zeugnisse. Wer nicht Klassenlehrer ist, hat das nicht und bekommt trotzdem nicht weniger Gehalt. usw.-usf. Es sind eben pauschale Regelungen, die auch ihren Vorteil haben.


    Wer jede Minute außerunterrichtlicher Arbeit, die er belegen kann, bezahlt haben möchte; muss dann auch damit rechnen, jede Minute belegen zu müssen und dann eventuell Abzüge hinzunehmen (siehe z.B. reine Fachlehrer, die keinen Zeugnisstress haben; Sportlehrer, die keine schriftlichen Leistungskontrollen korrigieren müssen usw.).


    Ich möchte an dieser Stelle auch mal sagen, man wusste, als man Lehrer werden wollte, dass das ein Beruf ist, wo sich Freizeit und Dienstzeit nicht genau voneinander trennen lassen wie bei einem "Fabrikarbeiter", sondern ineinander übergehen. Das hat auch Vorteile, die wir gerne annehmen. Wenn man nicht gerade an einer Ganztagsschule arbeitet, ist man am frühen Nachmittag wieder zu Hause und kann selbst entscheiden, wann man das, was man noch alles zu tun hat, tut. Ich empfinde das als großen Vorteil ! "Die anderen" kommen erst um 18.00 Uhr nach Hause. Da ist der Tag gelaufen: was essen, was fernsehen und ab ins Bett, weil man am nächsten Tag wieder früh raus muss.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

    3 Mal editiert, zuletzt von Das Pangolin ()

  • Ich lese übrigens gerade zum Thema:


    Da sich das Urteil "auf eine spezielle tarifliche Regelung der Bauindustrie" beziehe, ließe sich "kein allgemeiner Grundsatz entnehmen, dass Dienstreisezeit generell vergütungspflichtige Arbeitszeit" sei. Zudem betonte Schwarz, dass in der Pressemitteilung explizit von Dienstreisen ins Ausland die Rede sei. Insofern ließen sich keine Parallelen für Dienstreisen innerhalb Deutschlands ableiten.


    http://www.spiegel.de/karriere…den-folgen-a-1233889.html

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

    Einmal editiert, zuletzt von Das Pangolin ()

    • Offizieller Beitrag

    Das ist nicht nur bei Teilzeitkräften so.

    • Wie sieht es mit Teilzeit-Abordnungen aus? Wenn man da dann an mehreren Schulen ist und natürlich an allen Schulen diese Zusatzveranstaltungen mitmachen muß?
    • Was ist, wenn man als Nebenfach-Lehrer in jeder Klasse nur eine Einzelstunde hat und entsprechend 20 Klassen quer durch alle Bildungsgänge und natürlich auch auf die Konferenzen aller Bildungsgänge muß?

    Wie gesagt, wer die Stechuhr möchte, soll danach rufen. Aber ich fürchte, das wird ganz schnell zum Bumerang.
    Dein Beispiel ist nur eins für den Umstand, dass wir alle je nach Unterrichtsverteilung, Fächerkombi, außerunterrichtlichem Engagement etc. unterschiedliche zeitliche Belastungsspitzen haben können. Der Klassenlehrer einer Klasse würde Dir jetzt zig Elterngespräche entgegenhalten, der Doppelkorrekturfachlehrer seine Klasuren, der Musiklehrer die Ensemblearbeit und die Sonderproben...

  • Er würde kein Recht bekommen.

    Aha, dann wissen wir's ja ganz genau. Beeindruckende Begründung. Gut, dass wir keine Gerichte mehr brauchen.

    Jeder Schulleiter mit Eiern in der Hose würde ihn anweisen zu fahren

    Die Eier allein reichen nicht, der SL muss es auch nötig haben, sich die öffentlich prall zu reiben. Neben dicken Genitalien sollen Schulleiter aber in seltenen Fällen auch mit Verstand gesegnet sein.


    hm bei Weigerung ein Disziplinarverfahren anhängen

    Es geht nicht um Weigerung sondern lediglichbum Darlegung der Gründe, nicht zu fahren. Ist vielleicht für die Eier-Hosen-Fraktion schon zu kompliziert. Und ein Disziplinarverfahren gibt es ihm Rechtsstaat auch nciht dafür, dass man sein Rechte wahrnimmt, gegen eien Weisung vorzugehen.


    seine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für ein Klageverfahren mangels Erfolgsaussicht ablehnt.

    Wenn ich sage, dass ich bereit bin, es darauf ankommen zu lassen, dann auch finanziell. Das ist's mir doch wert, dass ich am Ende rechtliche Klarheit habe.


    sind dann einfach krank.

    Uiuiui, schlechter Stil, gaaaanz schlechter Stil.

    Da braucht es Schulleiter mit Ar*** in der Hose.

    Eier. Arsch. Was so'n Schulleiter alles in der Hose haben muss. Könnt ihr euch gar nicht vorstellen, dass ein Schulleiter was im Kopf hat?

  • @Anna Lisa


    Ich würde einen Schritt vorher anfangen und Teilzeitkräfte dann nicht dauerhaft als Klassenlehrer einsetzen. Ein "Durchmarsch" als Klassenlehrer ist ein organisatorisches Problem, das den TZ-Kräften in der Tat die Fahrten aufbürdet. So etwas kann man aber ändern.


    Die andere Sache ist natürlich die Teilzeitfalle, die sich an den Schulen allmählich bildet. Je mehr TZ-Kräfte an den Schulen sind, desto schwieriger wird es, Stundenpläne und anteilige Reduzierung der sonstigen Verpflichtungen zu verwirklichen - es sei denn, man möchte dies komplett auf die VZ-KollegInnen abwälzen - und auch da ist die Kapazität irgendwann erschöpft.

    Wir machen das ja auch nicht alleine, sondern im 2er Team, wobei einer von beiden meist VZ macht.
    Bei diesem System muss halt jeder ran, weil wir sonst nicht genügend Kollegen haben.
    Trotzdem müssen bei einer Fahrt ja 2 Lehrer begleiten.

  • Wie stellst du dir das dann vor? Das ich als Teilzeitkraft nur jede 2. Klasse begleite? D.h. wenn ich nach den Sommerferien in 5 starte, werde ich die Klasse weder in 7 noch in 10 begleiten, weil ich das ja schon bei meiner jetzigen Klasse gemacht habe?

    Ganzheitlich gedacht, müsste da derjenige eine Idee haben, der sich ausgedacht hat, dass in dem von dir beschriebenen Rhythmus gefahren wird, wenn er doch weiß dass die Klassenlehrerschaft durchgängig vergeben wird. Dass bei euch anscheinend die Teilzeitler mit Klassenführungen im gleichen Maß betraut werden wie die Vollzeitler, finde ich auch schon nicht OK.



    Bei diesem System muss halt jeder ran, weil wir sonst nicht genügend Kollegen haben.

    Wenn's Personal nicht reicht, wäre eine Reduzierung der Fahrten eine Lösung.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Der Klassenlehrer einer Klasse würde Dir jetzt zig Elterngespräche entgegenhalten

    Keine Sorge, ich bin trotz Nebenfach mit nur einer Stunde in meinen Klassen in zwei Klassen Klassenlehrer. Das ich da quasi gar nicht mehr zum Unterrichten komme, ist eine ganz andere Baustelle.

  • @O. Meier: Dann zitiere doch bitte deine so profunden Gerichtsurteile zu dem Thema. Die gibt es für Beamte nicht und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Dienst- und Treuepflichten. Du wirst vom Dienstherrn vollumfänglich alimentiert und dafür darf er per Gesetz und Verordnung festlegen was du zu tun und zu lassen hast. Dabei darf er nicht gegen die Verfassung verstoßen, aber auf die Begründung warum die Teilnahme einer Lehrkraft (Vollzeit) an einer Klassenfahrt ohne zusätzliche Vergütung verfassungswidrig sein sollte, bin ich gespannt. Und ob du dem Schulleiter deine Gründe darlegst ist völlig egal, du kannst ja meinetwegen remonstrieren, dann sagt die Schulleitung nein und du kannst dir das Ganze nochmal von der Schulaufsichtsbehörde bestätigen lassen und meinetwegen auch klagen. Das hat keine aufschiebende Wirkung, du fährst trotzdem und verlierst Geld im Klageverfahren. Du hast Recht in dem Punkt, dass sich eine Schulleitung die mehr Verstand als Herz hat, sich den Stress nicht antut und einfach die Kollegen mitschickt, die sowieso fahren wollen. Das ist aber keinesfalls das Verhalten, was juristisch sauber ist, weil damit einzelne Kollegen (wenn auch freiwillig) über Gebühr belastet werden, ebenfalls einfacher Grund: Fürsorgepflicht.


    Und die "Eier in der Hose" heißen einfach nur, dass man sich als Schulleitung nicht nur von Eltern und Schülern, sondern auch von Lehrern nichts gefallen lassen sollte. Sonst wird man wie der dicke Tanzbär durch die Manege geführt und die Schule geht den Bach runter...hat keiner was von wenn der Vorgesetzte tatsächlich nur "sitzt" und nicht "leitet". ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wie gesagt, wer die Stechuhr möchte, soll danach rufen. Aber ich fürchte, das wird ganz schnell zum Bumerang.
    Dein Beispiel ist nur eins für den Umstand, dass wir alle je nach Unterrichtsverteilung, Fächerkombi, außerunterrichtlichem Engagement etc. unterschiedliche zeitliche Belastungsspitzen haben können. Der Klassenlehrer einer Klasse würde Dir jetzt zig Elterngespräche entgegenhalten, der Doppelkorrekturfachlehrer seine Klasuren, der Musiklehrer die Ensemblearbeit und die Sonderproben...

    Genau, unterm Strich machen alle mehr als genug. Insbesondere sind da aber keine 80 Stunden für 'ne Klassenfahrt mehr über, die ich sonst zu wenig arbeiten würde. Sollte aber solche Kapazitäten frei sien, fallen mir 3 bis 4 Millionen Sachen ein, die in der Zeit auch erledigen könnte.


    Es ist aber nicht nur die Zeit, es ist auch die Abwesenheit von zu Hause, die eventuell bescheide Unterbringung in einer Kammer mit zu weichem Bett, Busmarathons als An- und Abreise und die eingeschränkten Verpflegungsmöglichkeiten. Auch für diesen Unanehmlichkeiten muss es eine Rechtfertgung geben.


    Die Stechuhr hat im höheren Dienst wenig Platz. Trotzdem muss es eine Grenze geben dessen, was man uns oben aufpackt. Der Dienstherr würde ich übrigens mit einer Stechuhrregelung nur deshalb nicht ins Knie schießen, weil es immer noch genug Kollegen gäbe, die ihre Überstunden verschenken würden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ganzheitlich gedacht, müsste da derjenige eine Idee haben, der sich ausgedacht hat, dass in dem von dir beschriebenen Rhythmus gefahren wird, wenn er doch weiß dass die Klassenlehrerschaft durchgängig vergeben wird. Dass bei euch anscheinend die Teilzeitler mit Klassenführungen im gleichen Maß betraut werden wie die Vollzeitler, finde ich auch schon nicht OK.


    Wenn's Personal nicht reicht, wäre eine Reduzierung der Fahrten eine Lösung.

    Das Personal für die Fahrten reicht ja.


    Das Personal für das Doppelklassenlehrer-System reicht auch.


    Das Personal reicht dann nicht, wenn alle Teilzeitlehrer nur halb so oft als Klassenlehrer eingesetzt werden.

  • BTW: Ich hab ja während des Studiums 24h-Dienste im Kinderheim geleistet. Falls irgendwer von euch glaubt, dass man fürs Schlafen voll bezahlt wird...das wäre super gewesen, aber das könnt ihr voll vergessen. Nachtbereitschaft (von 21:00h bis 6:00h) wird üblicherweise mit 1/4 des regulären Stundenlohns bezahlt oder pauschal abgegolten. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag


    Genau, unterm Strich machen alle mehr als genug. Insbesondere sind da aber keine 80 Stunden für 'ne Klassenfahrt mehr über, die ich sonst zu wenig arbeiten würde. Sollte aber solche Kapazitäten frei sien, fallen mir 3 bis 4 Millionen Sachen ein, die in der Zeit auch erledigen könnte.


    Um mal etwas Sachlichkeit in die Arbeitszeit von Lehrern zu bringen, sei Mummert und Partner hierfür herangezogen.


    vgl. https://www.sueddeutsche.de/ka…r-faul-von-wegen-1.591612


    Hier liegt die Bandbreite der Arbeitszeit von Gymnasiallehrern zwischen <1.000 und bis zu 3.500 Stunden. Im Mittel sind (waren) es 1.900 Stunden.


    Das verträgt sich nicht ganz mit der Aussage "unterm Strich machen alle mehr als genug." Insbesondere bei den KollegInnen mit spürbar weniger als 1.900 Jahresstunden dürften die 80 Stunden für 'ne Klassenfahrt durchaus noch drin sein...



    Zitat

    Es ist aber nicht nur die Zeit, es ist auch die Abwesenheit von zu Hause, die eventuell bescheide Unterbringung in einer Kammer mit zu weichem Bett, Busmarathins als An- und Abreise und die eingeschränkten Verpflegungsmöglichkeiten. Auch für diesen Unanehmlichkieten muss es eine Rechtfertgung geben.


    Jetzt wird es dann doch etwas lächerlich, oder?


    Zitat

    Die Stechuhr hat im höheren Dienst wenig Platz. Trotzdem muss es eine Grenze geben dessen, was man uns oben aufpackt. Der Dienstherr würde ich übrigens mit einer Stechuhrregelung nur deshalb nicht ins Knie schießen, weil es immer noch genug Kollegen gäbe, die ihre Überstunden verschenken würden.


    Dazu müsste man diese Überstunden erst einmal ermitteln.
    Das Grundproblem in unserem Job ist aber in meinen Augen weniger die Quantität unserer Arbeit als vielmehr die hohe Arbeitsdichte. Quantität hat jedoch immer etwas Absolutes, wohingegen Qualität die Subjektivität der Empfindung anhaftet. Daher regt sich der Nichtlehrer ja wegen der scheinbar niedrigeren Quantität unserer Arbeitszeit auf. Da meint dann jeder mitreden zu können.
    Höhere Effizienz in unserem Beruf führt selten zu mehr Freizeit sondern zu mehr Zeit, die ich für andere berufsbedingte Tätigkeiten aufwenden kann. Die dadurch gestiegene Qualität meiner gesamten Arbeit interessiert jedoch niemanden. Und das frustet auf Dauer wirklich.

  • Bei dem Urteil geht es nicht um die volle Bezahlung, sondern um die Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitszeitblöcken. Selbstverständlich hat es als Arbeitszeit gezählt, wenn ich im Kinderheim übernachtet habe...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das Personal reicht dann nicht, wenn alle Teilzeitlehrer nur halb so oft als Klassenlehrer eingesetzt werden.

    Oder andersherum: Es wird so getan, als wenn es reiche, indem man die Teilzeitkräfte überproportional einsetzt.


    Danke für die Ehrlichkeit.

  • Also ich habe abgesehen von den Sommerferien und den Faschingsferien keine "Ferien", in denen ich Überstunden abarbeiten könnte. Meine Ferien sind vielleicht unterrichtsfrei, aber noch lange nicht arbeitsfrei. In den Weihnachtsferien habe ich z.B. Q11 in Deutsch 25 Aufsätze und den Abschluss der W-Seminararbeiten (15) zu erledigen. Ich arbeite Teilzeit und dürfte in den zwei Wochen also 24 Stunden pro Woche ansetzen. Feiertage sind abzuziehen. Allein für die Deutschaufsätze brauche ich ca. 40 Stunden. Das heißt, ich mache also sogar in den Weihnachtsferien Überstunden....

Werbung