Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - nächste Stufe wann?

  • Hi,
    ich bin ganz neu hier und freue mich schon auf einen regen Austausch.
    Meine Frage wäre folgende:
    Im Februar 2017 wurde ich tariflich damals als Vertretungslehrer in Entgeltgruppe E12 und Stufe 2 eingestuft.
    Dort habe ich bis November 2017 gearbeitet und startete dann mein OBAS in NRW in der Entgeltgruppe E13 Stufe 2.



    Nun meine Frage...eigentlich müßte ich doch nach 2 Jahren in einer "Stufe" in die nächste Stufe gelangen, sprich ab Februar 2019 in E13 Stufe 3!


    Irre ich mich da, aufgrund dessen ich diesen Cut von E12 auf E13 hatte?


    Gute Nacht von Hilde ;)

  • der Zeitraum zum Stufenaufstieg läuft normalerweise neu los, wenn du in eine höhere Entgeltgruppe wechselst. Das wäre dann November 2019.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Du solltest Widerspruch gegen die Einstufung einlegen. Hab ich seinerzeit auch erfolgreich mit Hilfe des Bezirks-Personalrats gemacht.

  • Das ist ja echt Mist, dass die Stufenzeit mitsamt dem OBAS-Beginn NEU startet?! Was ist das für eine Logik?
    Danke für den Tipp Sissymaus, dass ich Widerspruch einlegen sollte - aber ich bin ja nun schon seit November 2017 so eingestuft; ist wohl leider ein wenig spät bzgl. Widerspruch, oder?


    Ich ärgere mich gerade :(

  • Versuchen kannst Du es. Immerhin konnte es Dir ja jetzt erst auffallen, dass neu gezählt wird, weil Du erst jetzt mit einer Höherstufung gerechnet hast.

  • Bei einer Hoehergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der bisherigen Stufe neu an.


    Die alten Regelungen zur Anerkennung förderlicher Zeiten sind nicht mehr so aktuell, weshalb ich bezweifele, dass es wie damals durchgehen wuerde.

  • Die Herabstufung ist eigentlich aus folgendem Grund im Tarifvertrag verankert worden: Wenn man Höhergruppiert wird, erweitert sich normalerweise das Arbeitsfeld. Somit ist die Erfahrung nicht mehr so wie vor der Höhergruppierung. Nun ist hier aber eine andere Sachlage: Die Höhergruppierung hat keinerlei Einfluss auf das Arbeitsfeld und die Tätigkeit, sondern ist allein auf diesen Sonderfall (Beginn OBAS) zu begründen. Damit darf die Erfahrungsstufe nicht heruntergestuft werden.


    So habe ich damals argumentiert, als ich von 11/4 auf 13/3 gestuft wurde. Erfolgreich. Ich würde es in jedem Fall versuchen, denn verlieren hast Du nichts.

  • §17 Abs. 4, S. 3 des TV-L (kein Gesetz sondert Tarifvertrag): "Die Stufenlaufzeit in derhöheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung."


    Das ist ein Teil der Bedingungen, die mit unterschriebenem Arbeitsvertrag akzeptiert worden sind. Ein Widerspruch bringt nichts und ganz ehrlich? 6 Monate sind doch nichts. Es hat keine Herabstufung stattgefunden.


    Noch ein Hinweis: wenn im Anschluß an die OBAS keine Verbeamtung erfolgt, beginnt hier evtl. auch die Stufenlaufzeit erneut.


    Alle Lehrer ohne volle Befähigung, die in E13 sind habe geänderte Stufenlaufzeiten (vgl. TV-L EntgO Lehrer). Sobald die volle Befähigung vorliegt (nach Aushändigung des Zeugnisses) wird von der "kleinen E13" in die "große E13" übergeleitet.

  • Klingt interessant ;-)


    Zu Sissymaus...probieren schadet ja nix und wenn Du vor Jahren damit erfolgreich gefahren bist, why not ;-)


    Bzgl. Calmac...inwiefern haben sich denn Stufenlaufzeiten verändert? Ich dachte, in Stufe 2 verweilt man insgesamt 2 Jahre ;-)
    Und es gibt einen Unterschied zwischen den E13s?


    Dachte, dass jeder Lehrer - also auch der OBASler - am Berufskolleg, insfoern er nicht verbeamtet ist, in E13 eingruppiert ist. Also, solange er keine anderweitigen Rollen im Schulalltag übernimmt; insfoern dies ohne Verbeamtung überhaupt möglich ist *no idea*


    Aufgrund meines Alters sollte die Verbeamtung noch klappen...wo finde ich mich denn dann Tarfimässig, nach meinem OBAS - hoffentlich :-) - im November 2019 wieder? :D

  • Nach OBAS gibt es A13, wenn deine persönlichen Voraussetzungen stimmen. Wenn das nur noch ein Jahr ist, musst du dir überlegen, ob es den Aufwand noch lohnt.


    Bei mir waren es 2 Jahre und ich wusste nicht, ob ich verbeamtet wurde.

  • ....das stimmt wohl, da man ja ´eh nicht gerade am Limit aufgrund des OBASes ist *zwinker* Aber trotzdem vielen Dank für den Hinweis!


    In welche Stufe gelang ich denn nach dem OBAS - im A13 Bereich? Da gibt es auch eine Stufe 0, was ist das denn?
    Oder fange ich da mit A13 - 1 an?

  • Laut Entgeltordnung, Fallgruppe 2.2 (Seite 9) Entgeltordnung


    “Für ab 1. August 2015 neu zu begründende Arbeitsverhältnisse: Stufe 2 nach 2 Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2”


    Ebenfalls ist im Rahmen der Neuverfassung des LBesG die Anerkennung auf die Erfahrungsstufen deutlich eingeschraenkt worden, vgl § 30, vor allem Abs. 4



    Ein Widerspruch wird wohl wenig bringen: die Gesetzen sind jetzt anders, als zu den Zeiten von sissymaus (nicht, dass sissymaus alt ist 8) )

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