Sabbatjahr und Elterngeld

  • Hallo zusammen!


    Aktuell befinde ich mich in der Ansparphase (2/3 Modell - 2.Ansparjahr) für mein Sabbatjahr. Nun bin ich in der 15.Woche schwanger und muss daher eine Rückabwicklung meines Sabbatjahres beantragen, d.h., dass die bisher einbehaltenen 1/3 meines Gehaltes rückbezahlt werden. Da ich ab nächsten Jahr nach der Geburt Elterngeld beziehen werde, frage ich mich nun, wie das Elterngeld berechnet wird, da ich ja während der Ansparphase nur 2/3 meines regulären Gehaltes erhalten habe und daher dieses vermutlich als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld verwendet wird, obwohl ich ja nach Ausbezahlung des Anspargeldes effektiv ein normales Grundgehalt bezogen hätte. Wisst ihr, wie hier genau die Sachlage ist?
    Danke für Eure Mithilfe!


    AlN

  • Du wirst ja für die Monate, die du nun doch voll ausbezahlt bekommst eine Nachberechnung bekommen, womit das Geld klar den Monaten zuzurechnen ist und die somit auch mit dem vollen Geld eingerechnet werden für das Elterngeld.
    Anders als bei Selbstständigen zählt hier nicht das Zuflussprinzip.

  • Genau, dein Bezügenachweis wird ja dann für die Monate nachträglich abgeändert und dann reichst du die geänderten Bezügemitteilungen ein.
    Hier würde das automatisch laufen, ansonstwn musst du ggf deine Finanzstelle darauf hinweisen.

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