Referendariat Sonderpädagogik (NRW)

  • Hallo liebe Forumsmitgleider,


    verzeiht mir bitte, falls das die falsche Abteilung ist, war mir aber unsicher, ob ich hier posten soll oder in der Kategorie „Förderschule“ oder „Inklusion“.


    Ich habe aus reiner Neugier eine allgemeine Frage zum Thema Referendariat beim Stuium für sonderpädagische Förderung (NRW), nämlich:


    Wird dieses immer an Förderschulen durchgeführt oder kann man dies auch an anderen Schulformen (z.B. Grundschule) tun, im Rahmen der Inklusion?

  • Es gibt verschiedene Modelle. Mittlerweile muss man zumindest teilweise sein Ref im GL durchführen, wenn man in der Förderschule ausgebildet wird (und umgekehrt).


    Ich weiss nicht, ob die ZSFL das (einigermaßen) einheitlich handhaben, deshalb beziehen sich folgende Infos erstmal auf Köln. Informationen zu anderen ZFSL sind in der Regel deren Homepages zu entnehmen (Seminar SF —> Dokumente)


    Du hast 14 Stunden Unterricht in Schule. Das kann folgendermaßen aufgeteilt werden:


    - 12 Stunden Förderschule, 2 Stunden GL
    - 12 Stunden GL, 2 Stunden Förderschule
    - x Stunden GL, y Stunden Förderschule (x+y=14)


    Die Aufteilung findet in der Regel ab dem 2. Ausbildungsquartal an.


    Ich weiss nicht, wie das mittlerweile gesehen wird. Während meiner Ausbildung war es obligatorisch, dass in den Ausbildungsklassen im GL mindestens ein Kind mit dem Förderschwerpunkt unterrichtet wird, in dem man ausgebildet wird.



    Zur Lektüre:


    http://www.zfsl-koeln.nrw.de/S…andreichung_-2017-_2_.pdf

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