Elternzeit kurzfristig verlängern

  • Hallo,


    ich hoffe jemand kennt sich da aus.


    Mein Sohn wird bald ein Jahr alt. Eigentlich wollte ich dann wieder arbeiten gehen. Doch jetzt in der Eingewöhnung, die jetzt auch schon verlängert wurde, stelle ich fest, dass mein Sohn ständig schreit, wenn ich ihn bei der Tagesmutter abgebe. So kenne ich ihn gar nicht. Ich habe ihn schon häufig bei einer Freundin abgegeben ohne Probleme. Bei der Tagesmutter schreit er, wenn ich gehe (ich weiß, dass machen viele), zwischendurch schreit er wohl auch immer wieder und wenn ich ihn abhole nach drei Stunden, fägt er auch immer sofort zu weinen an, sobald er mich sieht, und kommt sofort auf mich zu, nach dem Motto "endlich bist du da". Er schläft meist sofort im Auto ein und ich höre nch ne ganze Stunde (!) schluchzen. Ich weiß nicht, ob er vielleicht die Tagesmutter nicht mag?
    Auf jeden Fall ist das so schwer für mich, dass ich gerade hier sitze und heule, weil er mir so leid tut, und ich überlege jetzt, ob ich meine Elternzeit auch spontan verlängern kann. Denn ich kann ja die 7 Wochen Frist ja nicht mehr einhalten.


    Was würdet ihr tun?


    Danke schon mal für eure Antworten

  • Hast Du insgesamt nur ein Jahr Elternzeit genommen oder alle drei Jahre?


    Nachträglich wieder in die Elternzeit zu gehen dürfte schwierig werden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich habe ein Jahr beantragt. Es hieß, verlängern wäre einfacher als verkürzen, weil ja eine Vertreung ihren Vertrag hat. Aber eben nur Verlängern mit einer Ankündigungsfrist.

  • Du hättest 3 Jahre beantragen sollen und ab dem 1. Geburtstag dann x Stunden in Elternzeit beantragen. Dann hättest du jetzt einfach nur deine Stundenzahl ändern können bzw. den Antrag auf Arbeit in Elternzeit zurücknehmen können.


    Anscheinend hast du dies nicht getan. Dann geht das jetzt auch nicht mehr mit dem Verlängern. Mann kann nur das 3. Jahr flexibel nehmen, wenn man dies vorher beantragt hat, dass man sich das aufheben möchte. Die ersten 2 Jahre musst du sofort auf beantragen oder eben nicht.

  • Moment mal, das ist nicht ganz richtig! Man kann die Elternzeit verlängern, auch wenn nur 1 Jahr beantragt wurde. Allerdings muss der AG zustimmen.
    Ich würde es zumindest versuchen oder ansonsten die Stundenzahl erheblich reduzieren!
    Alles Gute!

  • Stell den Antrag (nach vorheriger Absprache mit der Schule, damit die wissen, was kommt). Was ist denn das Schlimmste, was passieren kann? Der Antrag könnte höchstens abgelehnt werden - dann hast du es aber wenigstens versucht.


    (Ich kenne mehrere Kolleginnen und Kollegen, die die Elternzeit verlängert haben. Ob da nun besondere Umstände vorlagen, die die Genehmigung erleichtert haben kann ich (bis auf eine Ausnahme) nicht sagen.
    Aber wenn abzusehen ist, dass du, wenn du zurückkommst, sehr regelmäßig "Kind-krank" sein wirst, ist keinem geholfen...)

  • Ich habe ein Jahr beantragt. Es hieß, verlängern wäre einfacher als verkürzen, weil ja eine Vertreung ihren Vertrag hat. Aber eben nur Verlängern mit einer Ankündigungsfrist.

    Da hat dir jemand Unsinn erzählt, man muss sich immer für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen, also eigentlich hast du damit festgelegt, dass du bis zum 2. Geburtstag keine Elternzeit mehr nimmst.

    Anscheinend hast du dies nicht getan. Dann geht das jetzt auch nicht mehr mit dem Verlängern. Mann kann nur das 3. Jahr flexibel nehmen, wenn man dies vorher beantragt hat, dass man sich das aufheben möchte. Die ersten 2 Jahre musst du sofort auf beantragen oder eben nicht.

    Nein, das ist so natürlich auch völlig unsinnig. Man muss sich für zwei Jahre festlegen, wann man davon Elternzeit nimmt, aber inzwischen kann man dann sogar die restlichen zwei Jahren (bei Anmeldung eines Jahres) nach dem 3. Geburtstag nehmen und muss dies nur 13 Wochen vorher anmelden. Aber weg war das 2. Jahr noch nie, wenn man es nicht gleich genommen hat, es geht dann eben nur nicht mehr bis zum 2. Geburtstag zu nehmen (was hier ja aber das Problem ist).

    Moment mal, das ist nicht ganz richtig! Man kann die Elternzeit verlängern, auch wenn nur 1 Jahr beantragt wurde. Allerdings muss der AG zustimmen.

    Nein, das ist laut Gesetz nur in dringenden Fällen möglich eine Verlängerung. Eigentlich kann man eben erst ab dem zweiten Geburtstag wieder in Elternzeit gehen, aber aus Kulanz kann der AG natürlich einer Verlängerung zustimmen. Also versuche es einfach, ansonsten müsst ihr da eben ca. 40 Wochen durch.

  • Theoretisch hast du die Frist verpasst, klar.


    Praktisch wird dich niemand verpflichten können, auf an der Schule zu erscheinen. Es wird evtl. ein bisschen gemeckert, klar, ist ja für alle auch ungünstig, aber letztlich kenne ich niemanden, deren Antrag (auch kurzfristige) nicht verlängert werden konnte.
    Du bist nicht die einzige, bei der nicht alles so passt, wie eigentlich geplant.


    Du trägst die Verantwortung für dich, deine Familie und dein Kind. Wenn du die Entscheidung getroffen hast, dass eine Trennung jetzt noch nicht möglich ist, dann hat niemand etwas davon, das nun mit Gewalt durchzusetzen.

  • Susannea: Mir hat man damals eindeutig gesagt, dass man maximal 1 Jahr NACH dem 2. Geburtstag nehmen darf. Und da wir beide ja einstimmig festgestellt haben, dass man bis zum 2. Geburtstag direkt festlegen muss, sonst kann man im 2. Jahr dann halt nicht mehr Elternzeit nehmen, steht somit fest, dass das 2. Jahr dann "weg" ist.


    Vielleicht ist das ja inzwischen anders, meine Kinder sind ja von 2007.

  • Schon gefunden: Bei Geburten ab 2015 stehen einem maximal 3 Abschnitte zu, vorher waren es nur 2. Das ist dann definitiv anders als bei uns damals. Daher meine Aussage.

  • Daher ist eigentlich immer empfohlen, wenigstens zwei Jahre zu nehmen und das dritte Jahr zu schieben, damit man solche Dinge abfangen kann. Arbeiten kann man ja trotzdem während der Elternzeit. Da die wenigsten KollegInnen mehr als 50% an Stundendeputat haben, ist man während der Elternzeit sogar noch besonders geschützt und kann auch kurzfristig sein Deputat verändern oder gar ganz in die Elternzeit zurück.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Susannea: Mir hat man damals eindeutig gesagt, dass man maximal 1 Jahr NACH dem 2. Geburtstag nehmen darf.

    Nein, das hat dir sicher niemand gesagt (das hast du sicher falsch in Erinnerung), denn es war ein Jahr nach dem 3. Geburtstag ;) Und nein, damit war es eben nicht weg, sondern man konnte 1 Jahr bis zum 1. Geburtstag, dann 2.-3. Geburtstag und dann ein Jahr nach dem 3. Geburtstag.


    Daher konntest du damals auch maximal 5 Jahre nehmen, inzwischen kann eine Zwillingselternteil problemlos 6 Jahre Elternzeit nehmen.

  • Daher ist eigentlich immer empfohlen, wenigstens zwei Jahre zu nehmen und das dritte Jahr zu schieben, damit man solche Dinge abfangen kann. Arbeiten kann man ja trotzdem während der Elternzeit. Da die wenigsten KollegInnen mehr als 50% an Stundendeputat haben, ist man während der Elternzeit sogar noch besonders geschützt und kann auch kurzfristig sein Deputat verändern oder gar ganz in die Elternzeit zurück.

    Genau das.


    Und vermutlich hat Schmeili Recht, dass sie es durchgehen lassen, wenn nicht gerade die Hütte brennt und das tut sie leider an einigen Stellen.


    Aber probiere es, Alare, du hast doch nichts zu verlieren!

  • Nein, das hat dir sicher niemand gesagt (das hast du sicher falsch in Erinnerung), denn es war ein Jahr nach dem 3. Geburtstag ;) Und nein, damit war es eben nicht weg, sondern man konnte 1 Jahr bis zum 1. Geburtstag, dann 2.-3. Geburtstag und dann ein Jahr nach dem 3. Geburtstag.
    Daher konntest du damals auch maximal 5 Jahre nehmen, inzwischen kann eine Zwillingselternteil problemlos 6 Jahre Elternzeit nehmen.

    Ja, richtig, 1 Jahr nach dem 3. Geburtstag. Ja, die 5 Jahre hatte ich auch.

  • Daher ist eigentlich immer empfohlen, wenigstens zwei Jahre zu nehmen und das dritte Jahr zu schieben, damit man solche Dinge abfangen kann. Arbeiten kann man ja trotzdem während der Elternzeit. Da die wenigsten KollegInnen mehr als 50% an Stundendeputat haben, ist man während der Elternzeit sogar noch besonders geschützt und kann auch kurzfristig sein Deputat verändern oder gar ganz in die Elternzeit zurück.

    Genau so kenne ich es auch und genau so haben wir es auch gemacht.

  • Hallo,


    ich hoffe jemand kennt sich da aus.


    Ich habe ihn schon häufig bei einer Freundin abgegeben ohne Probleme. Bei der Tagesmutter schreit er, wenn ich gehe (ich weiß, dass machen viele), zwischendurch schreit er wohl auch immer wieder und wenn ich ihn abhole nach drei Stunden, fägt er auch immer sofort zu weinen an, sobald er mich sieht, und kommt sofort auf mich zu, nach dem Motto "endlich bist du da". Er schläft meist sofort im Auto ein und ich höre nch ne ganze Stunde (!) schluchzen. Ich weiß nicht, ob er vielleicht die Tagesmutter nicht mag?

    Ich weiß nicht, wie schwierig es in deinem Wohnort ist, eine Tagesmutter zu finden. Aber vielleicht liegt es ja wirklich an ihr oder an etwas anderem dort, dass sich dein Sohn dort nicht wohlfühlt. So oder so würde ich an deiner Stelle versuchen, eine andere Unterbringung für ihn zu finden.

  • Ich habe auch nur dazu beizutragen, dass man es mal bei einer anderen Tagesmutter versuchen kann (falls man eine findet), so ging der Sohn einer Freundin nämlich plötzlich ohne Probleme in die Betreuung.


    Ansonsten: warum einige Frauen nur ein Jahr Elternzeit nehmen liegt daran, dass einem (jedenfalls aktuell in NRW) bei einer längeren EZ nicht garantiert wird, dass man an seine Schule zurück kommt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ansonsten: warum einige Frauen nur ein Jahr Elternzeit nehmen liegt daran, dass einem (jedenfalls aktuell in NRW) bei einer längeren EZ nicht garantiert wird, dass man an seine Schule zurück kommt.

    DAs ist aber wirklich eine sehr spezielle Variante aus NRW, denn in Berlin und Brandenburg gehörst du zu der Schule, egal wie lange du Elternzeit nimmst und musst wenn du da weg willst, die Versetzung beantragen. Und vom AG kannst du in Elternzeit nur mit deiner Zustimmung versetzt werden.

  • Na ja, man kann ja auch in Elternzeit arbeiten und sich selbst vertreten, dann wird man normalerweise auch nicht versetzt und kann trotzdem seine 3 Jahre nehmen.

  • Ist bei einer Kollegin auch schon schief gegangen.
    Eine Freundin an der Grundschule bekommt jetzt nach einen Jahr EZ eine neue Schule.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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