Arbeiten als beurlaubter Beamter

  • Hallo!


    Mich würde interessieren, ob es unter euch jemanden gibt, der eine (Neben)tätigkeit als beurlaubter Beamter angenommen hat. Beispielsweise 1. Beurlaubung zur Kinderbetreuung a x Jahre und dann 2. eine kleinere oder größere Arbeit nebenher.


    Im Beamtenrecht ist das ja recht schwammig formuliert: "Es dürfen grundsätzlich nur solche (Neben-)tätigkeiten angenommen werden, die dem Zweck des Urlaubs nicht zuwiderlaufen und es ist eine Genehmigung für die Tätigkeit einzuholen."


    Daher wollte ich mal rumfragen, wie eure Erfahrungen damit sind, welche Arbeit in welchem Umfang als "zulässig" gilt usw.


    Danke!

  • Meine Mutter hat das immer gemacht, auch weit mehr als 5h, aber eben zu Zeiten, wo man in der Schule nicht hätte arbeiten können, sprich Abends und am Wochenende, wenn mein Vater da war. Ist mit der Begründung problemlos durchgegangen.

  • Danke schon mal!


    Elternzeit und Beurlaubung unterscheiden sich rechtlich sehr, soweit mir bekannt ist.


    Ich frage mich: Gibt es eigentlich eine Obergrenze, was die Zahl der Stunden anbelangt?


    Für Elternzeit gilt meines Wissens, dass man arbeiten darf insofern, als dass es dem Grund der Elternzeit nicht entgegen steht. Ich denke, da mehr als 15+ Stunden zu bekommen, wird schwierig.


    Wie aber sieht das während einer Beurlaubung aus?


    Mal angenommen: Wäre es möglich, als beurlaubter Beamter eine Vollzeitstelle, z.B. als Angestellter, anzunehmen?

  • In NRW sind laut Aussage meiner Sachbearbeiterin während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche erlaubt.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Mal angenommen: Wäre es möglich, als beurlaubter Beamter eine Vollzeitstelle, z.B. als Angestellter, anzunehmen?

    Natürlich nicht!


    Und wie willst du das mit der Lohnssteuerkarte machen? Eine zweite mit Steuerklasse 6 besorgen??


    Sicherlich kannst du "freiberufliche" arbeiten und niemand hindert dich daran, Krimiautor zu werden oder dir eine Million mit Internettradinggeschäften zu verdienen.


    https://www.deutsche-anwaltsho…nstes-unterbrochen-werden

  • Natürlich nicht!
    Und wie willst du das mit der Lohnssteuerkarte machen? Eine zweite mit Steuerklasse 6 besorgen??


    Sicherlich kannst du "freiberufliche" arbeiten und niemand hindert dich daran, Krimiautor zu werden oder dir eine Million mit Internettradinggeschäften zu verdienen.

    Natürlich mit Steuerklasse 6, ist doch kein Problem, gibt's doch eh hinterher wieder die zuviel gezahlten Steuern.

  • Mal angenommen: Wäre es möglich, als beurlaubter Beamter eine Vollzeitstelle, z.B. als Angestellter, anzunehmen?

    In B-W (für andere Bundesländer weiß ich es nicht) gibt es die Möglichkeit der "Beurlaubung in den Privatschuldienst". Dann bist Du an der Privatschule ganz normaler Angestellter. Ob das auch geht, wenn man in der Baumschule arbeiten will oder bei McDonalds...? Keine Ahnung.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Für NRW gilt:
    In der Elternzeit darf man, wie schon gesagt, 3/4 einer Vollzeitstelle arbeiten. Das geht mit Genehmigung auch bei einem anderen Arbeitgeber. (Grundlage hierfür ist das Elternzeitgesetz. Das gilt zwar nicht für Beamte, aber die Regelung wurde analog getroffen.)
    In der familienpolitischen Beurlaubung darf man nur 50% arbeiten. Denn mehr “widerspricht dem Grund der Beurlaubung”. Warum mein Kind nach seinem 3. Geburtstag mehr Betreuung von Mutti braucht als vorher, verstehe ich zwar nicht. Aber ich hatte dann doch keine Lust gegen meinen Dienstherren zu klagen.

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